FI-Schutzschalter Vorschrift

Diskutiere FI-Schutzschalter Vorschrift im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, Ist es richtig, dass bei Neubauten/Neuinstallationen im Wohnbereich FI-Schutzschalter für alle Verbrauchskreise ab 2008 generell...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
R

rsla

Beiträge
5
Hallo,

Ist es richtig, dass bei Neubauten/Neuinstallationen im Wohnbereich FI-Schutzschalter für alle Verbrauchskreise ab 2008 generell Vorschrift sind und wenn ja, wo finde ich das?

Danke schon mal für eine Antwort

Gruss

rs
 
Danke für die schnelle Antwort,

Ich bin übrigens vor einigen Tagen schon Mal auf Deine Ausarbeitung zur Leitungberechnung aufmerksam geworden.

Gute Arbeit!!

Zum Thema FI hätte ich noch Fragen,
Wie wird denn das in der Praxis jetzt durchgeführt?,
selektiv, (2PE/FI+LS) da quillt die Verteilung ja über, oder mit einem Hauptschalter, dann kann es sein, man sitzt öfters mal im Dunkeln. Die Trennung zwischen Licht und Steckdosen erfordert ja bei der Installation auch einigen Aufwand.

Gruss

rs
 
rsla schrieb:
Wie wird denn das in der Praxis jetzt durchgeführt?,
selektiv, (2PE/FI+LS) da quillt die Verteilung ja über, oder mit einem Hauptschalter, dann kann es sein, man sitzt öfters mal im Dunkeln.

Empfohlen werden 2 RCDs.

Lutz
 
hallo,

man kan dort auf verschidenste Art und Weise vorgehen.

So mach ich es immer:

1 x RCD für Küche (Herd, Arbeitssteckdosen, GS, Allgemein)

1 - 2 x für die Räume

1 x für Maschinen (WS, TR, u.s.w.)

1x Heizung

und restliches. Meistens auch einen extra für Außen. Ich meine, das dieses eine Siinvolle Aufteilung ist.

MFg MArcell
 
Das würde ja heissen das ich, wenn ich einen Altbau saniere alle Leitungen erneuern darf oder täusch ich mich da?
 
Wenn sie keinen separaten Neutralleiter besitzen, ja!
 
ob das so gut ist... z.b werden die Kunden es
sich wohl wieder ganz genau überlegen ob sie ihre Wohnung dann sanieren lassen zumal dann alle Wände aufgerissen werden müssten jedenfalls bei wohnungen mit
alten Leitungen.
 
Ja, gut, aber wie soll man denn "die Elektroanlage sanieren", ohne die Wände aufzureißen? Das ist mir nicht ganz klar....

Auf meine Arbeit hat diese FI-Vorschrift eigentlich keine Auswirkungen gehabt, da ich sowieso alle neuen Kreise grundsätzlich mit FI ausgestattet habe. Außerdem gab es bei mir minimal auch immer schon zwei, außer es reichte der Platz nicht aus.

Problematisch sind jetzt allerdings Teilsanierungen, wo man erst den Verteiler und einen Teil der Wohnung neumacht und wieder Kreise im TN-C-System auflegt. Das war nach der alten Regelung kein Problem, jetzt gibt das zumindest Bauchschmerzen! Dennoch darf das m.E. nicht die Verbesserung der Anlage insgesamt behindern. Daher hat mir diese Regelung eigentlich nichts gebracht, aber sie macht allen Billigheimern einen Strich durch die Rechnung, die immer noch nur das absolut Vorgeschriebene installiert haben. Und das finde ich gut.

0V
 
Was ist denn wenn nur die V.T und das Bad saniert/erneuert werden soll.. das geht ja dann sogesagt nicht mehr und dann alles aufreissen.. das kann ja keiner bezahlen.. (wenn vorher nur TN-C vorhanden war)
 
Hallo,

in der Praxis MUSS man soviele RCDs einsetzen, das im Fehlerfalle nur ein kleiner Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird.

DIN 18015-1 „Planung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden":zu „Aufteilung der Stromkreise und Koordination von Schutzeinrichtungen"

„Die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsmittel zu einem Stromkreis ist so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein kleiner Teilder Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen Anlage für den Nutzer erreicht."„Um Selektivität in einer elektrischen Anlage bei einer Hintereinanderschaltungvon Schutzgeräten zum Überstromschutz und zum Schutz gegen elektrischen Schlag (wie Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter) zu erreichen, ist der Einsatz von Geräten mit entsprechenden Selektiveigenschaften(z. B. selektive Haupt-Leitungsschutzschalter am Zählerplatz, selektive Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD)) erforderlich."



DIN 18015-2 „Mindestausstattung in Wohngebäuden":
zu „Aufteilung der Stromkreise und Koordination von
Schutzeinrichtungen"
„Die Zuordnung von Fehlerstrom-Schutzschaltern zu den Stromkreisen ist so vorzunehmen, dass das Abschalten eines Fehlerstrom-Schutzschalters nicht zum Ausfall aller Stromkreise führt. Ausgenommen sind selektive Fehlerstrom-Schutzschalter."



TAB 2007 „Technische Anschlussbedingungen für den
Anschluss an das Niederspannungsnetz ":zu „Stromkreisverteiler"



„Bei Aufteilung von Stromkreisen ist die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsgeräte zu einem Stromkreis so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen Anlage für den Anschlussnutzer erreicht."



MfG
 
Hallo, mich würde mal folgendes Interessieren! Wenn ich jetzt bei einem Kunden sagen wir mal 1-2 Steckdosen AP bzw. auch UP „dazu“ setzen soll, die neuen Steckdosen von einer vorhanden naheliegenden Steckdose einspeisen soll, müsste ich doch nun entweder Fi Steckdosen montieren oder neben der alten Steckdose nen kleines Ap Gehäuse montieren mit FI drin und dann von da aus meine „neuen“ Steckdosen einspeisen ????

Oder was kann man da noch tolles tun ? =)

Mfg
 
SInnlos schrieb:
Hallo, mich würde mal folgendes Interessieren! Wenn ich jetzt bei einem Kunden sagen wir mal 1-2 Steckdosen AP bzw. auch UP „dazu“ setzen soll, die neuen Steckdosen von einer vorhanden naheliegenden Steckdose einspeisen soll, müsste ich doch nun entweder Fi Steckdosen montieren oder neben der alten Steckdose nen kleines Ap Gehäuse montieren mit FI drin und dann von da aus meine „neuen“ Steckdosen einspeisen ????

Ja, völlig richtig. Alternativ, wenn der Stromkreis schon dreiadrig ist, kann man den FI auch einfach in die UV setzen.

Grundsätzlich kann man den FI immer in die UV setzen, wenn man zu den neuen Steckdosen dann eine neue Leitung verlegt.

0V
 
Gut, das meistens ist die UV ja total voll oder alles noch in 2-Ader.... Wenn ich jetzt ne defekte Steckdose habe, kann ich die dann einfach so "Tauschen" oder müsste die dann auch Fi sein?!
Die alten Schalterdosen sind ja meistens "flach" und da bekommt man ja schlecht ne Fi-Steckdose rein ...
 
RCD ist Pflicht, ab Juni 2007.


Alles andere entspricht nicht mehr den Regeln der Technik.

Macht nicht den Fehler, Euch auf irgendwelche Übergangsfristen zu berufen, im Schadensfalle seit Ihr die blöden.

MfG
 
@forengeist: Deine Aussage ist leider sachlich falsch. Die Übergangsfrist ist gerade bei dieser Änderung ohne Bedingungen gültig. Also entspricht eine Installation ohne FI bis zum letzten Tag der Übergangsfrist rechtlich dem Stand der Technik.

Ich bedauere dies, installiere seit Jahren kein Haus ohne FI, aber so ist es. Gut Ding will eben Weile.
 
forengeist schrieb:
RCD ist Pflicht, ab Juni 2007.


Alles andere entspricht nicht mehr den Regeln der Technik.

Macht nicht den Fehler, Euch auf irgendwelche Übergangsfristen zu berufen, im Schadensfalle seit Ihr die blöden.

MfG

Ist Pflicht aber nur in Neuanlagen! Also wenn die Steckdosen nicht gerade Draussen oder im Badezimmer sind kannste die auch mit gebrücktem N-Leiter anklemmen.

Auserdem wie will man nen Fi einbauen wenn in der UV nur schraubsicherungen sind das soll mir mal einer zeigen.
 
forengeist schrieb:
RCD ist Pflicht, ab Juni 2007.


Alles andere entspricht nicht mehr den Regeln der Technik.

Macht nicht den Fehler, Euch auf irgendwelche Übergangsfristen zu berufen, im Schadensfalle seit Ihr die blöden.

MfG

Ich nehme die VDE Vorschriften nur als das was sie sind. Nichts 100 % Verpflichtendes. Als Elektriker kann man diese Vorschriften anwenden, muss es aber nicht zu 100%. Man hat hier einen Ermessungsspielraum zu gewissen Dingen. Bei einem Schadensfall wird immer vor einem Gericht der Fall einzeln Bewertet und Geprüft. Die nehmen ganz sicher nicht nur die VDE Vorschriften als Leitfaden zur Hilfe.
 
SInnlos schrieb:
Gut, das meistens ist die UV ja total voll oder alles noch in 2-Ader.... Wenn ich jetzt ne defekte Steckdose habe, kann ich die dann einfach so "Tauschen" oder müsste die dann auch Fi sein?!
Die alten Schalterdosen sind ja meistens "flach" und da bekommt man ja schlecht ne Fi-Steckdose rein ...

Viele Kollegen argumentieren, der Austausch gleichwertiger Betriebsmittel sei zulässig und stellt keine Erweiterung dar.

Dieser Argumentation folgend dürftest Du eine defekte Steckdose einfach gegen eine neue tauschen und wärest nicht verpflichtet, eine RCD nachzuinstallieren. Der Austausch einer Einfachsteckdose gegen eine Doppelsteckdose wäre dieser Argument zur Folge kein gleichwertiger Austausch mehr.

Letztendlich gibt es da keine gesetzliche Regelung und Du bist da mit Deiner Entscheidung selbst verantwortlich. Auch dürftest Du im Fall der Fälle mit der Begründung, ich mache doch nur das, was der Kollege auch macht, nicht weiterkommen. Daher tue nur das, was Du selbst verantworten kannst!

Außerdem kannst Du noch bis 02/2009 ohne FI installieren!

0V
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: FI-Schutzschalter Vorschrift
Zurück
Oben