FI-Schutzschalter Vorschrift

Diskutiere FI-Schutzschalter Vorschrift im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, Ist es richtig, dass bei Neubauten/Neuinstallationen im Wohnbereich FI-Schutzschalter für alle Verbrauchskreise ab 2008 generell...
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forengeist schrieb:
RCD ist Pflicht, ab Juni 2007.


Alles andere entspricht nicht mehr den Regeln der Technik.

Macht nicht den Fehler, Euch auf irgendwelche Übergangsfristen zu berufen, im Schadensfalle seit Ihr die blöden.

Also wenn Du mich fragst, ist ein FI Stand der Technik aus dem letzten Jahrtausend!!!

Mich wundert es, dass jetzt, wo das endlich in den Normen verankert ist, plötzlich alle aufwachen. Es ist also in der Tat so, dass man die Menschen in unserem Lande erst zu ihrem Glück zwingen muss.

Bei mir sind FIs bei sämtlichen Stromkreisen in Wohnungen schon seit den 1990ern Standard. Daher berührt mich diese Neuregelung so gut wie gar nicht.

Und die Billigheimer, die sich immer noch auf das Mindestmaß berufen, haben noch bis 02/2009 Galgenfrist.

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torrent12 schrieb:
forengeist schrieb:
Ist Pflicht aber nur in Neuanlagen!

Nein! Auch in Neuanlagen dürfte man bis 02/2009 noch ohne installieren. Ist natürlich Quatsch. Ich hoffe, das macht keiner :?

Also wenn die Steckdosen nicht gerade Draussen oder im Badezimmer sind kannste die auch mit gebrücktem N-Leiter anklemmen.

Nein! Mit gebrückten N-Leiter ist das nicht machbar. Ein PEN-Leiter muss vorhanden sein!

Auserdem wie will man nen Fi einbauen wenn in der UV nur schraubsicherungen sind das soll mir mal einer zeigen.

Mit einer kleinen Aufputz-UV. Gibt es z.B. für 4 TE von Hager.

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[quote="Nullvolt
Letztendlich gibt es da keine gesetzliche Regelung und Du bist da mit Deiner Entscheidung selbst verantwortlich. Auch dürftest Du im Fall der Fälle mit der Begründung, ich mache doch nur das, was der Kollege auch macht, nicht weiterkommen. Daher tue nur das, was Du selbst verantworten kannst!

Außerdem kannst Du noch bis 02/2009 ohne FI installieren!

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Danke für die Antwort :)

Also wäre ich Hundert pro genau, müsste ich jedem Kunden gleich sagen, neee dat wird teuer damit ich das verantworten kann :)

Was mache ich denn, wenn ein Kunde bzw Auftraggeber sagt, er will diese neue Fi Plicht nicht, er will ne einfache Steckdose ohne alles etc ...
Ist dann ein Vermerk auf dem Stundenzettel, das er das so wollte ausreichend oder mache ich mich dann damit dennoch zum schuldigen?
 
SInnlos schrieb:
Also wäre ich Hundert pro genau, müsste ich jedem Kunden gleich sagen, neee dat wird teuer damit ich das verantworten kann :)

Das ist wieder typisch Elektriker, die Aussage: Das wir teuer.
Das muß heissen: Das muß gemacht werden.
Und wenns der Kunde nicht bezahlen will, einfach den Auftrag ablehnen.
 
Hehe, das war auch eher als Witz gemeint :)
Aber das mit muss gemacht werden, ist immer so ne Sache. Lieber holen sich die Leute nen Maler oder so nachhause, bevor sie mal dran denken die alten Leitungen zu erneuern :)

Und mit Auftrag ablehnen, ist auch so ne sache... entweder kommt dann Firma XY und macht das dann... gut dann hab ich kein schlechtes Gewissen :)

Oder er holt sich dann nen Freund von nem Freund der das denn schon mal gemacht hat... und ob das so toll ist weiß ich auch nicht :)
 
Hallo SInnlos,

ist schon klar, was Du meinst. Aber Du hast ja eine sachliche Frage gestellt und die habe ich nach bestem Wissen und (meinem) Gewissen beantwortet! Für Dein Gewissen bist Du selbst zuständig.

Wenn Dir ein Auftrag wichtiger ist als das exakte Einhalten aller Normen kann ich damit leben. Ich halte übrigens auch nicht alles, was der VDE verzapft für sinnvoll! Aber, dass man generell alles mit FIs schützt, halte ich sehr wohl für sinnvoll! Und zwar nicht deshalb, weil es jetzt in der Norm steht, sondern weil ich das Preis-Leistungs-Verhältnis (also Euronen für Sicherheitsgewinn) einfach für unschlagbar gut halte!

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Ne, das ist schon alles klar :) Es muss ja auch etwas Spass bei der Sache sein.
ALso kann ich nicht sagen, das ich die neue Steckdose auf Kundenwunsch nicht über Fi Schütze und dann bin ich auf der sicherren Seite?
 
SInnlos schrieb:
Ne, das ist schon alles klar :) Es muss ja auch etwas Spass bei der Sache sein.
ALso kann ich nicht sagen, das ich die neue Steckdose auf Kundenwunsch nicht über Fi Schütze und dann bin ich auf der sicherren Seite?

Nein, richtig! Deine Aussage ist korrekt! Als Fachmann hast Du die Aufgabe, die Wünsche Deiner Kunden so zu kanalisieren, dass am Ende a) eine sichere Anlage entsteht und b) der Kunde zufrieden ist. (Dabei hat a) höhere Priorität als b), selbst wenn das kurzfristig das geschäft schädigt.)

Verstößt Du gegen b), verlierst Du den Kunden;
verstößt Du gegen a) und es passiert etwas, verlierst Du wahrscheinlich alle Kunden und man wird Dich so festsetzen, dass sich weder a) noch b) wiederholt ;-)

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friends-bs schrieb:
SInnlos schrieb:
Also wäre ich Hundert pro genau, müsste ich jedem Kunden gleich sagen, neee dat wird teuer damit ich das verantworten kann :)

Das ist wieder typisch Elektriker, die Aussage: Das wir teuer.
Das muß heissen: Das muß gemacht werden.
Und wenns der Kunde nicht bezahlen will, einfach den Auftrag ablehnen.


Das machst du 3mal dann kannste den Laden dicht machen.
 
Nullvolt schrieb:
torrent12 schrieb:
forengeist schrieb:
Also wenn die Steckdosen nicht gerade Draussen oder im Badezimmer sind kannste die auch mit gebrücktem N-Leiter anklemmen.

Nein! Mit gebrückten N-Leiter ist das nicht machbar. Ein PEN-Leiter muss vorhanden sein!


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Mit dem gebrückten N-Leiter meinte ich die brücke zwischen N und PE in der Steckdose, war wohl etwas unglücklich ausgedrückt.

Also irgendwie versteh ich die "Neueregelung" nicht so ganz...

...Wenn ich jetzt z.b einen Kunden hab der in seiner Wohnung die Küche grundsanieren will, sprich es sollen Steckdosen dazu kommen und ein paar versetzt werden. Eine neue Zuleitung von der UV zur Küche ist nicht nötig. Alle Leitungen in der Wohnung sind 2 Adrig, es ist kein FI vorhanden (TN-C) nur LS. Also nach der Neuregelung muss ich dann die Komplette Wohnung Neuinstallieren, um so den Fi zu verwirklichen. Ist das Richtig oder Falsch?
 
torrent12 schrieb:
Das machst du 3mal dann kannste den Laden dicht machen.
Oder auch nicht, bin ich froh,das wir solche Kundschaft nicht mehr haben. :wink:
 
Nöö!

Dann setzt du in der Küche einen Schukomaten der auch weitere Steckdosen versorgen kann, und gut ist!

Natürlich so, dass er zugänglich ist!
 
torrent12 schrieb:
...Wenn ich jetzt z.b einen Kunden hab der in seiner Wohnung die Küche grundsanieren will, sprich es sollen Steckdosen dazu kommen und ein paar versetzt werden. Eine neue Zuleitung von der UV zur Küche ist nicht nötig. Alle Leitungen in der Wohnung sind 2 Adrig, es ist kein FI vorhanden (TN-C) nur LS. Also nach der Neuregelung muss ich dann die Komplette Wohnung Neuinstallieren, um so den Fi zu verwirklichen. Ist das Richtig oder Falsch?

Das ist falsch! Was hat die Restwohnung mit der Küche zu tun. Es gilt: alle neuen Steckdosen müssen nach der neuen Regelung installiert werden. Will der Kunde partout keine neue Zuleitung, setzt Du eben den FI als Schukomat unter den Lichtschalter und versorgst von dort aus die folgenden Steckdosen... Wo ist da das problem?

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s-p-s schrieb:
Nach der Fachzeitschrift de ist der Steckdosen FI nur für eine Steckdose zulässig.

http://www.de-online.info/archiv/2007/1 ... 7_EI43.pdf

Käse! Genau dafür sind die Schukomaten da! Seit diesem Artikel schaue ich bei Beiträgen dieses Autors genauer hin. Habe manchmal das Gefühl, dass man mittlerweile auch nicht mehr alles glauben kann/darf, was manche "Fachleute" so schreiben.

Man denke auch an diese Umkennzeichnungsorgien des Sachverständigen O**o.....

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