FI steckdose im bad

Diskutiere FI steckdose im bad im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo. Ich habe da mal eine Frage. Ist eine FI Steckdose im Bad erlaubt? M.f.G.
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jko

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Elektriker
Hallo.
Ich habe da mal eine Frage.
Ist eine FI Steckdose im Bad erlaubt?

M.f.G.
 
Ja, wenn es um eine alte installation vor 1984 (alte Bundesländer )geht und man die alte Steckdose nun tauschen will gegen eine mit FI

Wenn es eine neuere Anlage ist oder gar eine neue Steckdose die man zusätzlich verbaut, dann Nein

Da wäre dann nach neuster Norm ein RCD schon vor dem Bad angesagt
 
Eine Steckdose mit integriertem RCD ist jedenfalls nicht pauschal verboten im Badezimmer.
 
T.Paul schrieb:
Eine Steckdose mit integriertem RCD ist jedenfalls nicht pauschal verboten im Badezimmer.
Leider ist nur der Preis immer dafür recht hoch.
Da sollte man sich eher überlegen wenn es machbar ist einen RCD in die Sicherungsverteilung einzubauen und den Stromkreis woran das Badezimmer angeschlossen ist den darüber zusätzlich abzusichern.
In vielen Badezimmern werden nämlich auch Spiegelschränke mit eingebauter Steckdose an der Wandbrennstelle über dem Waschtisch betrieben und dann ist auch diese neben der vorhandenen Steckdose am Waschtisch mit abgesichert, was leider oft nicht immer berücksichtigt wird.
 
Strippe-HH schrieb:
... viel text ...

Du hast die Ironie nicht verstanden :cry:

Er kann sich auch 6 solcher Steckdosen ins Badezimmer auf den Waschtisch legen, verboten ist das nicht ...

Die Frage ist viel zu unpräzise, um eine sinnvolle Antwort zu geben! Auch eine normkonforme Schuko-Steckdose mit integriertem RCD und meinetwegen zusätzlichem RCD vor der Leitung im Verteiler ist im Schutzbereich 0 oder 1 betriebsfertig installiert an Netzspannung schlichtweg falsch ... Auch in IP X4!

Meine Antwort ist der Präzision der Fragestellung angepasst und richtig :wink:
 
@ T.Paul.
Wenn ich eine Frage eines Beitragserstellers beantworte die auch so wie diese recht Belanglos klingt:
jko schrieb:
Ich habe da mal eine Frage.
Ist eine FI Steckdose im Bad erlaubt?
-- dann versuche ich auch diese zu beantworten wie es andere auch machen.
Eine Ironie deinerseits muss ich deswegen nicht erkennen.
Ich lese auch gerne zwischen den Zeilen und weis wie sich Laien immer ausdrücken die die Fachbegriffe nicht kennen.
Aber nichts für ungut.
 
Hallo.
Ich habe da mal eine Frage.
Ist eine FI Steckdose im Bad erlaubt?

Nicht erlaubt, da eine Änderung und die hat immer nach neuer VDE zu erfolgen. Hier die VDE 0100-410.
 
elektroblitzer schrieb:
Nicht erlaubt, da eine Änderung und die hat immer nach neuer VDE zu erfolgen. Hier die VDE 0100-410.

Wie kommst du zum Einen darauf dass hier eine Änderung erfolgt und zum Anderen wo steht dass es nicht erlaubt ist? Kannst du dazu auch eine Quelle nennen?
 
Wie kommst du zum Einen darauf dass hier eine Änderung erfolgt und zum Anderen wo steht dass es nicht erlaubt ist? Kannst du dazu auch eine Quelle nennen?

Ersetze doch einfach die Steckdose gegen die gleiche und es ist eine Reparatur.
Wechselst du das Betriebsmittel gegen ein anderes ist dies eine Änderung. Was sonst. Alles andere wäre Rechtsverdrehung.

Das steht in:
Enegergiewirtschaftsgesetz, Niederspannungsanschlussverordnung, VDE.
 
Und morgen geht die Welt unter....
Elektroblitzers rosa rote Welt,wonach immer alles 10000% nach allen Normen,Gesetzten etc. erfolgen muss.Auch wenn es dafür keine Normen gibt.
Und wehe ein Laie schließt ein Lampe an.Gott sei dank kommt das nur alle 8 Jahre einmal vor.
Ansonsten ist es Baugefährdung,Rechtsverdrehung oder etwas anderes und man sitzt nahezu sicher im Gefängnis.

Zurück zum Thema:

Klar ist das erlaubt,die Frage ist nur macht das Sinn.

Grüße
 
techniker28 schrieb:
Und morgen geht die Welt unter....
Elektroblitzers rosa rote Welt,wonach immer alles 10000% nach allen Normen,Gesetzten etc. erfolgen muss.Auch wenn es dafür keine Normen gibt.
Und wehe ein Laie schließt ein Lampe an.Gott sei dank kommt das nur alle 8 Jahre einmal vor.
Ansonsten ist es Baugefährdung,Rechtsverdrehung oder etwas anderes und man sitzt nahezu sicher im Gefängnis.

Zurück zum Thema:

Klar ist das erlaubt,die Frage ist nur macht das Sinn.

Grüße

sehe ich ganz genauso, alles Andere ist absoluter Quatsch.

Es steht auch nirgends dass es nicht erlaubt ist, wer das Gegenteil behauptet soll es bitte mit Zitat belegen.
 
Das wird erst gar nicht vor Gericht kommen.Wieso auch?

Meine Welt ist nicht rosa rot.Ich kenne die Realität.
Ich weiß z.B dass viele Leute ihre komplette Installation selber machen (womit ich im Übrigen kein Problem habe)
Dank EWL u.ä. sogar legal.

Ich weiß auch,dass es sehr viele Betriebe gibt,die schlampig arbeiten,ohne das gleich die Konzession entzogen wird.

Weiterhin sind mir viele Fälle bekannt,wo keine Messungen nach Abschluss der Arbeiten durchgeführt wurde.

Aber egal.Wir kommen da nicht zusammen.Jeder hat seine eigene Denkweise.

Grüße
 
Aber egal.Wir kommen da nicht zusammen.Jeder hat seine eigene Denkweise.

Wir kommen dann zusammen, wenn sorgfältiges und sauberes Arbeiten erfolgt und keine Bastellösungen.

Wer es jetzt billig macht muss es in Zukunft teuer bezahlen oder verlagtert es auf künftige Nutzer. Mit anderen Worten zieht den zukünftigen Nutzern das Geld aus der Tasche und drückt diesen obendrein noch höhere Risiken auf. Solch asoziale Verhaltensweisen werde ich nie unterstützen!

Man kann im Bad wie vorgesehen auch den ganzen Stromkreis mit einem FI schützen, dann braucht es der Nachfolger nicht zu tun.
 
T.Paul schrieb:
Eine Steckdose mit integriertem RCD ist jedenfalls nicht pauschal verboten im Badezimmer.
So wurde es ja bereits schon auf der Vorseite erwähnt.
Hat man eine ältere Anlage die vor 1984 erstellt wurde, dann ist es machbar, es ist ein Austausch 1:1
Nur die Kosten der FI-Steckdose machen es der Überlegung wert, ob es machbar ist in den Sicherungskasten den Stromkreis wo das Badezimmer angeschlossen ist, abzugreifen und dort einen RCD zu setzen was praktisch möglich ist, vorausgesetzt dieser lässt auch die Möglichkeit zu.
Und wenn nicht anders dann ist eben nur solch eine FI-Steckdose zu montieren oder sich auf die Bestandsanlage zu versteifen und sagen das muss nur in neueren Anlagen sein die nach 1984 errichtet wurden.
 
Hat man eine ältere Anlage die vor 1984 erstellt wurde, dann ist es machbar, es ist ein Austausch 1:1

Wenn ich etwas anderes Anderes mit einer anderen Schutzmassnahme einbauen dann kann nie und nimmer ein 1:1 Austausch sein. Nur weil das auch auch zwei Löcher drin sind kann man so etwas kaum annehmen.

Bestandsschutz gibt es nicht.
In der Landesbauordnung wird etwas zu den Anlagen gesagt. Bei Änderungen musst Du immer auf die geringere Gefährdung auswählen.

Einfach so lassen und gut ist. Dann brauchst du keinen Elektriker. Nur nichts ändern (oder basteln), sondern nur reparieren.
 
techniker28 schrieb:
Ich weiß auch,dass es sehr viele Betriebe gibt,die schlampig arbeiten,ohne das gleich die Konzession entzogen wird.

Weiterhin sind mir viele Fälle bekannt,wo keine Messungen nach Abschluss der Arbeiten durchgeführt wurde.
Kann ich nur bestätigen. Messwerte werden einfach erfunden und ins Protokoll eingetragen.
Die angeblichen Messungen finden merkwürdiger Weise auch immer so spät statt, dass vor der Übergabe, keine Zeit mehr bleibt, das zu überprüfen und wenn ich dabei sein möchte, dann wurde das angeblich schon gemacht und das Messgerät ist zufällig beim Kollegen auf dem Fahrzeug und unterwegst.

Und ich behaupte auch, dass 95% der Fundamenterder nie ausgemessen wurden, sondern plausible Werte eingetragen werden, da würde sogar ein einbetoniertes 2m-Stück Flacheisen als Erder durchgehen. Und wenn dann doch nicht mit Salzwasser für ordentliche Werte gesorgt oder vorher der PA am HAK angeschossen, dann bekommt man auch richtige Werte.

mfG
 
Der Gutachter schrieb:
techniker28 schrieb:
Weiterhin sind mir viele Fälle bekannt,wo keine Messungen nach Abschluss der Arbeiten durchgeführt wurde.
Kann ich nur bestätigen. Messwerte werden einfach erfunden und ins Protokoll eingetragen.
Die angeblichen Messungen finden merkwürdiger Weise auch immer so spät statt, dass vor der Übergabe, keine Zeit mehr bleibt, das zu überprüfen und wenn ich dabei sein möchte, dann wurde das angeblich schon gemacht und das Messgerät ist zufällig beim Kollegen auf dem Fahrzeug und unterwegst.

Und wer oder was sollte einen "Gutachter" daran hindern, die Messungen mit seinem Equipment nachzupruefen, Abweichungen festzustellen und diese zur Klaerung zu bringen?
 
Die Tatsache, dass "Der Gutachter" kein qualifizierter Prüfer ist.
 
Wenn die Steckdosen jetzt 2 adrig angeschlossen sind, ist der Umbau auf eine RCD Steckdose NICHT mehr zulässig.

Dieser nachträglich Umbau ist kein Reparatur, sondern eine Änderung. Und deswegen dürfte der PEN nicht mehr unter 10mm² Kupfer ausgeführt sein.
 
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