FI steckdose im bad

Diskutiere FI steckdose im bad im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo. Ich habe da mal eine Frage. Ist eine FI Steckdose im Bad erlaubt? M.f.G.
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Die Tatsache, dass "Der Gutachter" kein qualifizierter Prüfer ist.

Dem muss ich doch doch deutlich widersprechen. Dem "Der Gutachter" fehlt es an einer Befähigung und Sachkunde. Qualifiziert kann er schon sein, wohl in keinem Fall für die Begutachtung in der Enegergietechnik und Gebäuden.
 
Anzunehmen, man würde verstehen, ich hätte die Qualifikation kontextbezogen auf den Prüfer für Elektro- und Gebäudetechnik gemünzt, war natürlich bei Diskussionen, an denen du teilnimmst, elektroblitzer, dem Anschein nach völlig absurd.

Ich meinte natürlich, völlig aus dem Kontext gerissen, die Qualifikation zur Prüfung von Teekannen :roll:
 
Wie in diesem Forum aus jeder noch so einfachen Frage immer wieder eine völlig sinnlose Diskussion entsteht, so lächerlich :lol:
 
dermitdemstrom schrieb:
Wie in diesem Forum aus jeder noch so einfachen Frage immer wieder eine völlig sinnlose Diskussion entsteht, so lächerlich :lol:

Auweia, jetzt hat es doch einer gemerkt ... :wink:
.
 
So. Hallo ich noch mal.
Darf ich dann eine defekte Steckdose im Bad, die noch nicht über FI läuft gegen eine neue ohne austauschen?
M.f.G.
 
Klar ist eine Reparatur.
Du solltest aber Elektrofachkraft sein und mindenst die 5 Sicherheitsregeln beherrschen und wissen wie die Steckdose geprüft wird.
 
Und das soll dann der Sinn einer Norm sein, das man Sicherheit verschenkt, um sie einzuhalten. Ihr spinnt. Die FI-Pflicht im Bad wurde vor zig Jahren doch deswegen eingeführt, um den Betrieb der angeschlossenen SK II Geräte sicherer zu machen und nicht in erster Linie um die feste Installation und Leitungen zu überwachen. Und genau den 1. Punkt erfüllt die FI Steckdose auch.

Im Übrigen wurde die Frage jetzt am Ende präzisiert. Aber in der Anfangsfrage war das ja nicht so eindeutig. Ich kann aber selbst in einer Neuanlage einen FI in der Verteilung setzen und dahinter 10 FI-Steckdosen hängen. ist zwar nicht selektiv, aber bei der Fehlersuche hilft es trotzdem. Kostet zwar viel Geld aber ich wüsste nicht, wer das verbietet.
 
Bei meiner Nachbarin wurde vor 10 Jahren ein neues Bad eingebaut.
Letzens sollte ich die Steckdose dort überprüfen und stellte fest die Zuleitung ist noch Schwarz-Grau-Rot wie das Leitungsnetz in der Wohnung auch.
Diese Steckdose wurde jedenfalls nach den neu verfliesen der Wände ausgetauscht.
Was ist es nun, Reparatur oder Erneuerung mit FI-Pflicht nur wegen neuer Fliesen?
 
jko schrieb:
So. Hallo ich noch mal.
Darf ich dann eine defekte Steckdose im Bad, die noch nicht über FI läuft gegen eine neue ohne austauschen?
M.f.G.

Meiner Auffassung nach nur, wenn sie bereits 3-adrig angeschlossen ist. Dann würde ich den FI allerdings soweiso gleich in den Verteiler setzen (lassen)

Sollte sie noch 2-adrig angeschlossen sein, wäre diese Änderung unzulässig, da Du einen PEN < 10mm² anschließen würdest. Ich sehe die Umrüstung einer Schukosteckdose auf einen FI-Steckdose sehr wohl als Änderung an. Sinnvoll wäre es dennoch, da es doch zu einer Erhöhung der Sicherheit führt.
 
jko schrieb:
So. Hallo ich noch mal.
Darf ich dann eine defekte Steckdose im Bad, die noch nicht über FI läuft gegen eine neue ohne austauschen?
M.f.G.

Ja. Du darfst die Steckdose austauschen. Du darfst auch eine Steckdose mit integrierten RCD und passenden Schutzgrad im Bad einsetzen. Details siehe z.B. hier:

[url=https://www.busch-jaeger.de/...ww.busch-jaeger.de/de/produkte ... schukomat/
[/url]

Und nein, der Ersatz einer Steckdose ohne RCD, in klassischer Nullung durch eine Steckdose mit RCD erfordert keine Neuverdrahtung des gesamten Hauses. Es gibt keine generelle Nachruestverpflichtung für RCD. Es ändert sich auch keine Schutzmassnahme, es wird lediglich für den Endstromkreis ein zusätzlicher Schutz durch RCD hinzugefügt.
 
Es gibt keine generelle Nachruestverpflichtung für RCD. Es ändert sich auch keine Schutzmassnahme, es wird lediglich für den Endstromkreis ein zusätzlicher Schutz durch RCD hinzugefügt.

Gefordert ist der Schutz des Stromkeises. Also muss der FI in die Verteilung.
 
elektroblitzer schrieb:
Es gibt keine generelle Nachruestverpflichtung für RCD. Es ändert sich auch keine Schutzmassnahme, es wird lediglich für den Endstromkreis ein zusätzlicher Schutz durch RCD hinzugefügt.

Gefordert ist der Schutz des Stromkeises. Also muss der FI in die Verteilung.

Das ist aber eine sehr, sehr individuelle Normenauslegung...

Normativ (DIN VDE 0100-410) ist festgelegt, dass in Wechselspannungssystemen ein zusätzlicher Schutz durch RCDs vorgesehen werden muss für "Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 20 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind."

Und diese Forderung erfuellt die RCD-Steckdosenkombination.
 
So mal Klartext : Das Betriebsmittel, die Steckdose wird durch ein gleichwertiges oder höherwertiges ersetzt und ist damit eine Reparatur! Das die neue Steckdose mit integriertem FI einen höherwertigen Schutz darstellt ist wohl ohne Jura studiert zu haben auch dem dümmsten Bauern klar! Anders sieht es aus wenn da eine völlig neue (also zusätzliche) Steckdose installiert wird ! Hier greift dann die aktuelle Normenlage.
 
Wenn man die falsche Norm liest, kann man das schon so sehen, karo28 ... Aber Anwendung findet hier die DIN VDE 0100-701, die den Schutz ganz klar für den Stromkreis fordert.
 
T.Paul schrieb:
Wenn man die falsche Norm liest, kann man das schon so sehen, karo28 ... Aber Anwendung findet hier die DIN VDE 0100-701, die den Schutz ganz klar für den Stromkreis fordert.

Was aber in diesem Fall überhaupt nicht greift, es wird ja überhaupt keine Änderung vorgenommen um mal die ursprüngliche Frage zu klären.
 
Der Austausch eines defekten Betriebsmittels durch ein gleiches/gleichwertiges zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ist eine Reparatur.

Der Austausch eines (defekten) Betriebsmittels durch ein anderes, z.B. zur Erhöhung des Schutzpegel, ist eine Änderung.

Änderungen müssen mindestens den Anforderungen der anerkannten Regeln der Technik entsprechen - eine RCD-Steckdose im Badezimmer tut dies nicht! Wie man auch Abschnitt 701.512.3 entnehmen kann, geht es bei dieser Forderung auch nicht nur um den Schutz vor/bei defekten Geräten, sondern auch die mechanische Beschädigung der im Badezimmer unter Putz geführten Leitungen! Daher auch die abweichende Forderung gegenüber der DIN VDE 0100-410, hier den Stromkreis zu schützen und nicht nur die Steckdose!

Eine Erhöhung des Schutzpegel durch den Einsatz eines RCD ist daher normkonform durch die Herrichtung eines Stromkreises mit RCD-Schutz außerhalb des Badezimmers, vorzugsweise im Stromkreisverteiler, herzustellen.
 
So stellen wir mal das auf die richtigen Füße. Wenn die defekte Steckdose ersetzt wird ist es eine Reparatur. Am Schutz ändert sich da rein gar nichts. Wenn ich nun diese defekte Steckdose durch eine FI-Steckdose ersetze ist diese höherwertig und stellt den gleichen Schutz auch ohne die FI-Wirkung dar. Durch den FI-Teil wird aber auch ein höherwertiger Schutz erreicht, deshalb bleibt das noch immer eine Reparatur. Den Ziel war es ja das defekte also gefährliche Betriebsmittel zu ersetzen. Das bei der Reparatur ein höherwertiges (also besser schützendes) Betriebsmittel eingesetzt wird ändert nichts daran. Wird aber zB die Steckdose versetzt oder zusätzlich eine Steckdose montiert so greifen die Forderungen der VDE den das ist dann eine Änderung. Maßgebend hierfür ist eben gerade das Fehlen der Nachrüstforderung. Ein Setzen des RCD in der Verteilung und legen einer neuen Zuleitung ist aber so gesehen dann eine Nachrüstforderung und die gibt es nicht!
 
T.Paul schrieb:
Der Austausch eines (defekten) Betriebsmittels durch ein anderes, z.B. zur Erhöhung des Schutzpegel, ist eine Änderung.

Änderungen müssen mindestens den Anforderungen der anerkannten Regeln der Technik entsprechen - eine RCD-Steckdose im Badezimmer tut dies nicht! Wie man auch Abschnitt 701.512.3 entnehmen kann, geht es bei dieser Forderung auch nicht nur um den Schutz vor/bei defekten Geräten, sondern auch die mechanische Beschädigung der im Badezimmer unter Putz geführten Leitungen! Daher auch die abweichende Forderung gegenüber der DIN VDE 0100-410, hier den Stromkreis zu schützen und nicht nur die Steckdose!

Eine Erhöhung des Schutzpegel durch den Einsatz eines RCD ist daher normkonform durch die Herrichtung eines Stromkreises mit RCD-Schutz außerhalb des Badezimmers, vorzugsweise im Stromkreisverteiler, herzustellen.
Womit dann bei mir die Frage aufkommt, warum namhafte (BJ, Gira, Jung u.a.) Hersteller diese RCD-Steckdosen samt VDE Stempel anbieten. Ich zitiere z.B. Gira:

In älteren Gebäuden hingegen fehlt der Fehlerstromschutz häufig. Hier kommen Lösungen zur Nachrüstung zum Zug – vor allem dort, wo das Risiko besonders groß ist: im Bad, im Kinderzimmer, in der Küche und im Außenbereich. Die Gira FI-Schutzsteckdose bietet eine einfache und sichere Möglichkeit der Nachrüstung.

Auch wenn ich fast mein ganzes Leben einen FI Schalter in der Installation gehabt habe, und mich jeden Tag wundere, wieviele Installationen in Deutschland diesen nicht haben, bin ich der Meinung, dass deine Argumentation nicht standhalten kann.
 
T.Paul schrieb:
Der Austausch eines (defekten) Betriebsmittels durch ein anderes, z.B. zur Erhöhung des Schutzpegel, ist eine Änderung.

Durch ein anderes ja, es wird aber eine Steckdose durch eine Steckdose ersetzt und somit nichts an der Funktion geändert. Steht auch nirgends anders.
 
Pumukel schrieb:
Durch den FI-Teil wird aber auch ein höherwertiger Schutz erreicht, deshalb bleibt das noch immer eine Reparatur.

Du betrachtest die Sache einfach falsch herum, um für Dich selber ein Argument zu haben ...

Du ersetzt die Steckdose durch eine Steckdose mit integriertem RCD, um den Schutzpegel zu erhöhen, erreichst damit aber nicht einmal die Mindestanforderungen der DIN VDE 0100-701 -> Das nennt man Pfusch.

Pumukel schrieb:
Den Ziel war es ja das defekte also gefährliche Betriebsmittel zu ersetzen.

Wenn dies das Ziel wäre, würdest Du einfach die defekte Steckdose durch eine gleichwertige ersetzen und hättest dein Ziel erreicht, dein Ziel beim Einsatz einer FI-Steckdose ist ein anderes, siehe oben.

LED_Supplier schrieb:
Womit dann bei mir die Frage aufkommt, warum namhafte (BJ, Gira, Jung u.a.) Hersteller diese RCD-Steckdosen samt VDE Stempel anbieten.

Zum einen, weil Hersteller produzieren und vertreiben können, was sie wollen, solange es nicht explizit verboten/reguliert ist, wie z.B. Waffen oder anderweitig gegen geltendes Recht verstößt ... Zum anderen, und darum hat es eine VDE-Prüfung bestanden, ist das Produkt als Einheit für sich sicher, egal wann und wo es eingesetzt werden darf durch andere Regelungen, besteht es nun einmal alle Vorgaben an das Produkt als solches. Und zu guter letzt ... Weil es andere Situationen gibt, in denen es eingesetzt werden darf - Genau genommen auch im Bad, nur muss die Zuleitung bereits einen RCD nach Stand der Technik außerhalb des Bades aufweisen, was eine Redundanz wäre, die aber nicht untersagt ist ... Nur für sich alleine erfüllt diese Steckdose in diesem konkreten Fall eben nicht die Anforderungen an die Anlage!

Strommann0815 schrieb:
es wird aber eine Steckdose durch eine Steckdose ersetzt und somit nichts an der Funktion geändert.

Und wenn Du eine Steckdose mit integriertem Überspannungsschutz einbaust, hat das auch keine weiteren Auswirkungen auf den Rest der Anlage, nur weil es auch eine Steckdose ist? Wer so kurzsichtig denkt ... der tauscht vermutlich auch in der Kita eine Steckdose mit Kinderschutz gegen eine ohne aus ... Oder, um beim Thema zu bleiben, eine RCD-Steckdose, durch eine ohne integrierten RCD, weil ist billiger und auch ne Steckdose ... Bei solchen pauschalen dummen Antworten beisse ich immer in die Tischplatte! Ein Betriebsmittel, dass mehr als eine Funktion erfüllt, ist auch als solches zu betrachten und nicht auf eine Funktion zu reduzieren!

Wenn dein Chef Dir deinen Staubsauger mit Blasfunktion durch einen normalen Staubsauger ersetzt und Du deine Ladefläche nicht mehr damit abblasen kannst, wirst Du doch sicher auch feststellen, dass nicht beide Betriebsmittel gleichwertig sind, nur weil beide saugen können, oder?
 
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Thema: FI steckdose im bad
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