Flatterschiss

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Wem gehört das Haus?

Erst aus der Antwort auf diese Frage kann man ableiten, an wen man sich wenden muss!

Patois
 
Hallo,
der HAK ist Eigentum des VNB.
Die verschmorte Passschraube ist Folge einer nicht fest eingedrehten Sicherung. Da keine Plombe dran war, ist sicher ein Laie dran gewesen.

Lösung: Zugelassenen Elektro-Fachbetrieb beauftragen (durch Hauseigentümer). Dieser beantragt beim VNB einen neuen HAK bzw. schraubt eine neue Passschraube rein und verplombt ihn.
 
Der Hausanschlußkasten ist Eigentum des Immobilienbesitzers, allerdings hat der Versorgungsnetzbetreiber hoheitliche Rechte an diesem Kasten.
 
Octavian1977 schrieb:
Der Hausanschlußkasten ist Eigentum des Immobilienbesitzers, allerdings hat der Versorgungsnetzbetreiber hoheitliche Rechte an diesem Kasten.
Bei uns gehört der dem Versorger. Der liefert diesen sogar, weil er ein einheitliches fabrikat haben will. und die Zuleitung klemmt er sowieso selber an. Die Hauptleitung bis zum Zählerschrank muss aber ein Installateur machen, ebenso die Formulare.
 
Geregelt werden die Vernatwortlichkeiten im Energiewirtschaftsgesetz und in der jeweiligen Landesbauordnung in Deutschland.

Das Energiewirtschaftsgesetz gibt an das der HAK zum Verteilungnetzbetreiber gehört. Die Sicherung und Abgangsleitung zum Eigentümer des Gebäudes.

Nach Landesbauordnung ist der Eigentümer für seine Elektrische Anlage verantwortlich.

Die Elektrische Anlage instandsetzen darf der Eigentümer wenn er Elektrofachkraft ist. Jedoch darf an Zähleranlagen keine Instandsetzung durchgeführt werden. So wie in diesem Fall könnte ggfs. ein Straftatbestand wegen Nutzung elektrischer Energie bestehen.
Änderungen, Neuerrichtungen und Reparaturen an Zähleranlagen dürfen nur von eingetragenen Betrieben durchgeführt werden.

Wenn die Elektrische Anlage gravirende Mängel enthält kann das Bauordnunghsamt die Räumung des Gebäudes notfalls mit Polizeigewalt anordnen.
Hier sollte der Eigentümer schon im eigenen Interesse die Anlage immer auf den Stand der anerkannten Regeln der technik zum Errichtungszeit halten, sonst kann ungemach drohen.
 
elektroblitzer schrieb:
Hier sollte der Eigentümer schon im eigenen Interesse die Anlage immer auf den Stand der anerkannten Regeln der technik zum Errichtungszeit halten, sonst kann ungemach drohen.
Er kann sich aber nur auf die korrekte Ausführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb verlassen. 8)
 
werner_1 schrieb:
Er kann sich aber nur auf die korrekte Ausführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb verlassen. 8)
Wer das glaubt, wird selig. Den meißten Murks machen so genannte Fachleute, und das nicht nur im Elektrohandwerk.
 
Da der Eigentümer aber ja wohl in den seltensten Fällen selbst ein zugelassener Fachbetrieb ist, darf er selbst ja nichts "auf den Stand der anerkannten Regeln der technik zum Errichtungszeit halten", sondern sich nur auf "bigdie" verlassen. :wink:
 
In meinem Haus lass ich mir das aber nicht vorschreiben. Da halt ichs mit den Briten:
My Home Is My Castle
 
Beim Stromversorger anrufen, und Geräusche aus dem HAK melden.

Das ist völlig unverfänglich.
 
Die werden dann vermutlich auch nur auf die zugelassenen Unternehmen im Installateursverzeichnis verweisen als Ansprechpartner ...
 
elektroblitzer schrieb:
Wenn die Elektrische Anlage gravirende Mängel enthält kann das Bauordnunghsamt die Räumung des Gebäudes notfalls mit Polizeigewalt anordnen.
Auf jeden Fall. Das BKA hat den verkohlten Sockel im HAK vermutlich schon seit längerem im Visier. (Scharfschützen gegenüber auf dem Dach).
Ihr solltet wohl bald mit ner Stürmung des Gebäudes rechnen.

:lol:

Manchmal denk ich, hier sind nur praxisfremde Spinner unterwegs, welche sich ihre Antworten nur ergoogeln oder nur das nachplappern, was irgendwo mal irgendeiner geschrieben hat. :roll:
 
Nun mit der Erstürmung des Hauses ist wohl nicht zu rechnen.

Stelle mir das grad Bildlich vor.Haus ist umstellt-ein Firmenwagen E-Firma kommt zum Ort des Geschehens.Ein Mitarbeiter im Blaumann springt mit Wekzeugkoffer/Duspol umgehängt um Hals herraus."Lassen Sie mich durch ich bin Elektriker" :lol:

Gruß Helge 2

PS.Wenn von einer Anlage Mängel ausgehen die Leib und Leben gefärden kann diese aber Stillgelegt werden.
 
werner_1 schrieb:
Da keine Plombe dran war, ist sicher ein Laie dran gewesen.

Der HAK in unserem Mehrparteienhaus war solange verplombt, bis in eine der Wohnungen ein konzessionierter Elektrikermeister eingezogen ist. :lol:
 
Zelmani schrieb:
werner_1 schrieb:
Da keine Plombe dran war, ist sicher ein Laie dran gewesen.

Der HAK in unserem Mehrparteienhaus war solange verplombt, bis in eine der Wohnungen ein konzessionierter Elektrikermeister eingezogen ist. :lol:

Na der bekommt ja vermutlich auch locker an die neue Plomben ran.
 
keine paßeinsatz drin somit kein richtiger sitz der Sicherung in der sicherungshalterung.
und ich dachte der HAK gehört immer noch dem VNB und ab da an erst fängt die analge des besitzers an.
 
Der HAK gehört immer noch dem VNB, aber nicht die Sicherungen und auch für das Auswechseln ist er nicht zuständig.
Hier sieht es aber so aus, als ob eine Passschraube drin ist, sonst wäre eine Gewindebohrung zu sehen.
 
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