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Na, ob das so eindeutig ist in allen VNB-Bereichen?Octavian1977 schrieb:Der Hausanschlußkasten ist Eigentum des Immobilienbesitzers,...
Bei uns gehört der dem Versorger. Der liefert diesen sogar, weil er ein einheitliches fabrikat haben will. und die Zuleitung klemmt er sowieso selber an. Die Hauptleitung bis zum Zählerschrank muss aber ein Installateur machen, ebenso die Formulare.Octavian1977 schrieb:Der Hausanschlußkasten ist Eigentum des Immobilienbesitzers, allerdings hat der Versorgungsnetzbetreiber hoheitliche Rechte an diesem Kasten.
Er kann sich aber nur auf die korrekte Ausführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb verlassen. 8)elektroblitzer schrieb:Hier sollte der Eigentümer schon im eigenen Interesse die Anlage immer auf den Stand der anerkannten Regeln der technik zum Errichtungszeit halten, sonst kann ungemach drohen.
Wer das glaubt, wird selig. Den meißten Murks machen so genannte Fachleute, und das nicht nur im Elektrohandwerk.werner_1 schrieb:Er kann sich aber nur auf die korrekte Ausführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb verlassen. 8)
Auf jeden Fall. Das BKA hat den verkohlten Sockel im HAK vermutlich schon seit längerem im Visier. (Scharfschützen gegenüber auf dem Dach).elektroblitzer schrieb:Wenn die Elektrische Anlage gravirende Mängel enthält kann das Bauordnunghsamt die Räumung des Gebäudes notfalls mit Polizeigewalt anordnen.
werner_1 schrieb:Da keine Plombe dran war, ist sicher ein Laie dran gewesen.
Zelmani schrieb:werner_1 schrieb:Da keine Plombe dran war, ist sicher ein Laie dran gewesen.
Der HAK in unserem Mehrparteienhaus war solange verplombt, bis in eine der Wohnungen ein konzessionierter Elektrikermeister eingezogen ist. :lol:
Na der bekommt ja vermutlich auch locker an die neue Plomben ran.