Frage bezüglich neuer Elektro Hausinstallation

Diskutiere Frage bezüglich neuer Elektro Hausinstallation im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo an alle! Kurz zur mir... Mein Name ist Michael (29) gelernter Elektroniker für Betriebstechnik und mittlerweile Techniker für...
Noch mal zum Mitmeiseln :
Bavilo unabhängig von Deiner Qualifikation Nach § 13 NAV darfst du die Anlage nicht ändern . Denn du bist nicht ins Installateurverzeichniss eingetragen. Bei der Hauptleitung und beim Zähler hört es eh auf mit dem selbermachen. Schon allein aus diesem Grund benötigst du die Hilfe einer Firma die in Installateurverzeichnis eingetragen ist. Weiter im Text wo ist das Problem im Vorfeld die Firma mit ins Boot zu holen und den größten Teil dann in Absprache in Eigenleistung zu bringen. Bei der Hauptleitung gibt es keine Instandsetzung. Obwohl die Hauptleitung dem Kunden gehört so liegt sie doch im Bereich wo ausschließlich der VNB das sagen hat!
 
Bavilo schrieb:
Gut das wäre ja ok.

Hätte es aber trotzdem bevorzugt wenn ich den Schrank selber beschaffe und das Unternehmen ihn einbaut...Warum sonst werden Komplette Zählerschränke an privat Leute verkauft?

Ich muss halt herausfinden was genau für ein Schrank hier in der Region benötigt wird.
Es gibt Zählerschrankkonfiguratoren im Netz - die zugegeben nicht immer auf den aktuellen Stand sind. Und wer meint konzessinonierte Betriebe wären das und arbeiten vorschriftsgemäß der täuscht sich. Die wurschteln auch nur rum und sehen zu das die schnell fertig werden. Und ein Altbau ist eine gern genommen Gelegenheit mal ordentlich zuzuschlagen.
Mein Tipp einfach bei einem Neubau den Eigentümer fragen ob man das Teil abfotografieren darf und dann entsprechend bestellen.

Da du einen Stromanschluss hast, besteht keine Verpflichtung zur Erneuerung von Anfang an. Ich würde einfach hinterm Bestandzähler anfangen zu sanieren, wenn sich die Firmen querstellen - dann eben kein Auftrag. Das mit der Konzession wird eh in ein paar Jahren kippen, da es quasi andere europäische Unternehmen von der Dienstleistung ausschliesst. Und das ist nicht vereinbar mit dem europäischen Recht, wo auch schon Verfahren laufen.
Dann kannst du in ein paar Jahren immer noch den Zähler in den Schrank verfrachten lassen, wenn er dich stört und du schon für die Aufnahme eines Zählers vorsehen hast - was ich empfehle.

mfG
Jörg
 
elektroblitzer schrieb:
Es gibt leider immer wieder Personen die sich an Gesetze nicht halten wollen.
Leider fällt mir der Fachbegriff für diese Beratungsresistenz nicht ein.
Die NAV ist eine Verordnung eines privat (wenn auch öffentliches) agierenden VNB für seinen durch Dritt- und Subunternehmen gestellten Anschluss.
Gesetze dürfen nur gewählte Palamente in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassen, keine Unternehmen.
Leider fällt mir der Fachbegriff für diese Unwissenheit nicht ein.

mfG
Jörg
 
Wenn unsere Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung, erarbeitet mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, erlässt, wird Sie dabei zu einem privaten VNB? Interessante Welt, in der du da lebst ... :roll:
 
Ist denn ein VNB wie Vattenfall ein Ministerium oder öffentliche Behörde? Nein. Die haben nicht mal einen behördenähnlichen Status wie z.B. eine Kammer. Die NAV wird zudem vom VNB nach seinen Bedürfnissen angepasst und ausgelegt, ist also nicht einheitlich!
Vor einem (Bundes-)Gesetz sind alle gleichgestellt, egal wo er wohnt.

Aber egal, hier im Forum wird ja sogar der VDE-Verein einem gesetzgebenen Organ gleichgestellt, da kommt es auf diese Feinheiten ja nicht drauf an.

Fakt ist - solange Bavilo den Zähler und davor in Ruhe lässt tangiert es keinen. Eine ordnungsgemäße Ausführung des Rest sehe ich bei seiner Ausbildung als gegeben an. Und das er es für sich selber macht, habe ich bei der fachgerechten Ausführung wenig Bedenken.
IM Gegensatz so zu mancher angeblichen EFK! Wurde ich mir gerne öftern mal den Gesellenbrief zeigen lassen. 50% der auf den Bereich tätigen sind eh nur angelernte Elektrohelfer oder Leiharbeiter, die nur das machen so wie ihnen das gezeigt wurde. Und das ist schon häufig grenzwertig wie die arbeiten oder mangelhaft. Und wenn wir hier von Beratungsresistentheit reden - die ist in dem Bereich vollens gegeben. Solange das kein Geld in empfindlicher Höhe kostet, werden Dinge einfach nicht abgestellt und das nächste Mal so weitergemacht.

mfG
Jörg
 
T.Paul schrieb:
Wenn unsere Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung, erarbeitet mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, erlässt, wird Sie dabei zu einem privaten VNB? Interessante Welt, in der du da lebst ... :roll:
Steht aber so im §1 der NAV.

Die NAV sind Allgemeine Bedingungen und Bestandteil des Netzanschlussverhältnisses zwischen Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber.
Die Bundesregierung hat im Grunde für alle Netzbetreiber einheitliche Bedingungen "verordnet".

Rechte und Pflichten aus der NAV bestehen ausschließlich zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber mit Folgen laut §24 bei Zuwiderhandlung.
 
Der Gutachter schrieb:
Ist denn ein VNB wie Vattenfall ein Ministerium oder öffentliche Behörde? Nein. Die haben nicht mal einen behördenähnlichen Status wie z.B. eine Kammer. Die NAV wird zudem vom VNB nach seinen Bedürfnissen angepasst und ausgelegt, ist also nicht einheitlich!

Kann es sein, das du NAV und TAB/TAR verwechselst?
 
Der Gutachter schrieb:
Ist denn ein VNB wie Vattenfall ein Ministerium oder öffentliche Behörde? Nein. Die haben nicht mal einen behördenähnlichen Status wie z.B. eine Kammer.
Und sind auch gar nicht Urheber der NAV - Das ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Der Gutachter schrieb:
Die NAV wird zudem vom VNB nach seinen Bedürfnissen angepasst und ausgelegt, ist also nicht einheitlich!
Vor einem (Bundes-)Gesetz sind alle gleichgestellt, egal wo er wohnt.

Die NAV gilt für alle Anschlussnehmer, Anschlussnutzer und Netzbetreiber in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Gutachter schrieb:
Aber egal, hier im Forum wird ja sogar der VDE-Verein einem gesetzgebenen Organ gleichgestellt, da kommt es auf diese Feinheiten ja nicht drauf an.

Die im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. zuständige Kommission DKE, die u.a. als Normenausschuss im Deutschen Institut für Normung (DIN) tätig und für u.a. die Normen der DIN VDE-Reihe zuständig ist, hat nicht zur Aufgabe Gesetze zu schaffen. Gesetze nehmen aber Bezug auf u.a. die o.g. Normen, was Ihnen eine rechtliche Verbindlichkeit schafft zur Beurteilung der Sicherheit von u.a. auch handwerklichen Leistungen im Bereich der Elektroinstallation.

Der Rest deines Beitrages ist mal wieder nur jammern, als Bonus auf den oben zitierten Unsinn ...
 
T.Paul schrieb:
Der Gutachter schrieb:
Ist denn ein VNB wie Vattenfall ein Ministerium oder öffentliche Behörde? Nein. Die haben nicht mal einen behördenähnlichen Status wie z.B. eine Kammer.
Und sind auch gar nicht Urheber der NAV - Das ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die NAV ist übrigens auch nur eine modernisierte Neufassung der alten AVBEltV. Beide wurden übrigens auch im BGBl verkündigt, womit sie rechtswirksam wurden.

Der Gutachter schrieb:
Die NAV wird zudem vom VNB nach seinen Bedürfnissen angepasst und ausgelegt, ist also nicht einheitlich!
Vor einem (Bundes-)Gesetz sind alle gleichgestellt, egal wo er wohnt.

Die NAV gilt für alle Anschlussnehmer, Anschlussnutzer und Netzbetreiber in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Gutachter schrieb:
Aber egal, hier im Forum wird ja sogar der VDE-Verein einem gesetzgebenen Organ gleichgestellt, da kommt es auf diese Feinheiten ja nicht drauf an.

Die im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. zuständige Kommission DKE, die u.a. als Normenausschuss im Deutschen Institut für Normung (DIN) tätig und für u.a. die Normen der DIN VDE-Reihe zuständig ist, hat nicht zur Aufgabe Gesetze zu schaffen. Gesetze nehmen aber Bezug auf u.a. die o.g. Normen, was Ihnen eine rechtliche Verbindlichkeit schafft zur Beurteilung der Sicherheit von u.a. auch handwerklichen Leistungen im Bereich der Elektroinstallation.

Der Rest deines Beitrages ist mal wieder nur jammern, als Bonus auf den oben zitierten Unsinn ...
 
Kleiner Nachtrag...

Haben das Haus gekauft. Elektroinstallation habe ich komplett eigenständig übernommen (Bis auf eine UV und den Zählerschrank, da wurde ich etwas überrumpelt). Elektrofachbetrieb hat lediglich die Abnahme gemacht.

Zum Thema nichts selber machen "dürfen"...Die Unterverteilung und der Zählerschrank die vom "Fachbetrieb" verdrahtet wurden sehen unter aller Sau aus. Hätte ich selber besser machen können und Geld sparen können.

Dem Geschwafel hier im Forum werde ich demnächst keine Beachtung mehr schenken :)
 
Mit der Abnahme wird der Fachbetrieb zum Errichter.
Im Endeffekt hast Du als Nachunternehmer des Errichter gehandelt.
 
Thema: Frage bezüglich neuer Elektro Hausinstallation
Zurück
Oben