Frage zu den 5 Sicherheitsregeln

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Scincidae

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Hallo liebe Foren-Gemeinde,

ich habe da ein relativ dringende Frage und dabei geht es um den 1. Punkt von den 5 Sicherheitsregeln.

Ich schreibe gerade einen Bericht für meine Ausbildung zum Kraftwerker über den E-Technik-Bereich (woher ich nicht komme!) und mein Thema sind gerade die 5 Sicherheitsregeln und bei der 1. Sicherheitsregel geht es ja um das Freischalten und dort habe ich nun gelesen, das Schütze und Relais nicht zum Freischalten genommen werden dürfen. Kann mir vielelicht jemand kurz erklären wieso dies der Fall ist?

Mein Meister, der den Bericht durchgelesen hat, hat diese Passage als zu "schwammig" beanstandet und möchte dies nun erläutert haben. Leider habe ich aber nichts dazu im Internet gefunden und wende mich deshalb an Euch, in der Hoffnung, das mir jemand schnell helfen kann.

Gruß Scincidae
 
Scincidae schrieb:
Ich schreibe gerade einen Bericht für meine Ausbildung zum Kraftwerker über den E-Technik-Bereich (woher ich nicht komme!) und mein Thema sind gerade die 5 Sicherheitsregeln und bei der 1. Sicherheitsregel geht es ja um das Freischalten und dort habe ich nun gelesen, das Schütze und Relais nicht zum Freischalten genommen werden dürfen. Kann mir vielelicht jemand kurz erklären wieso dies der Fall ist?

Schütze und Relais kann man wiedereinschalten.

Lutz
 
Ein Kontakt könnte "kleben", ein Schütz kann eventuell von mehreren Stellen aus einschaltbar sein, ein Schütz kann nicht sicher verriegelt werden, ein Schütz kann manuell betätigt werden... Mit ein bischen Kreativität fällt dir bestimmt auch noch der ein oder andere Grund ein.


Bei Reparaturschaltern, Leitungsschutzschaltern, hauptschaltern usw. gibt es immer die Möglichkeit diese, wie es auch in der zweiten Regel steht, "gegen Wiedereinschalten zu sichern". Also ist es nicht nur gegen die 1. Regel sondern auch noch gegen die 2. ;) ok, ok man kann das Relais oder das Schütz auch komplett abklemmen aber das ist meiner Meinung nach nicht im Sinne der 5 Regeln...
 
Man kann Schütze sicher machen (redundante Schaltungen, Ansteuerung über sichere Steuerung, Rückführkreise). Aber das würde ich nicht mit dem Ausbilder diskuttierren. Es ist ja auch nicht im Sinne des Erfinders. Mit einen Lasttrennschalter bist du besser bedient.
 
Einen "Reperaturschalter" oder auch jeden Leitungsschutzschalter kann man mit Schlössern sichern ein Schütz nicht.
 
So etwas kann man dann auch mit Schlüsselschaltern oder abschließbaren Knebelschaltern realisieren. Es kommt immer darauf an, was man machen möchte. Nur ob so etwas der Ausbilder noch versteht?
 
Und trotzdem ist auf fast jedem Relais und jedem Schüzt eine Handbetätigung zu finden.
Wie soll die dann gesperrt werden?
 
Wir sollten hier nicht tiefer einsteigen, sonst kommen wir zu weit vom Thema ab.
Manipulieren kann man alles, wenn man das möchte. Vorsätzlich eine Handbetätigung von einem Schütz zu drücken oder mit einem Bolzenschneider ein Bügelschloss zu zerstören hat nichts mehr mit Sicherheitsregeln zu tun.

Ich denke für unseren Azubi reichen die genannten Antworten!
 
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