Frage zu Notwendigkeit eines Fi-Schalters im Altgebäude

Diskutiere Frage zu Notwendigkeit eines Fi-Schalters im Altgebäude im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe eine Frage und habe natürlich schon 30 Minuten zuvor im Internet nach einer Lösung gesucht und 0,0 gefunden. Ich kann...
Deine Klimaanlage ist ein Komplettes Gerät das sich eben zum Teil im Außenbereich befindet und deshalb ist das gesamte Gerät so zu betrachten als würde es komplett im Ausenbereich stehen ! Und noch etwas mit dem PRCD-S erfüllst du alle VDE Bedingungen den der PRCD ist ein FI ! . Ein FI Typ B ist nicht gefordert .
 
und der Kompressor sitzt üblicherweise außen.
 
nöö der sitzt innen ! Drausen befindet sich nur ein Wärmetauscher und ein Miefquirl der die Luft durch den Wärmetauscher drückt .
 
Der Krachmat Kompressor innen???
Mal von denen abgesehen bei denen Verdampfer, Kondensator und Kopressor drei separate Bauteile sind sitzt der Kompressor doch außen, es will doch keiner den Krach in der Bude haben, besonders im Schlafzimmer.
 
... wenn sie ortsfest sind und nicht über laienbedienbare Steckverbinder angeschlossen werden.
 
:D . . . Ist nur gut, dass der Rest der Welt nicht weiß, was in diesem Forum hier von einigen Leuten "erzählt" wird.

Durch dieses Nichtwissen ist sichergestellt, dass die Welt außerhalb dieses Forums ohne Klugsch..ßerei weiter funktioniert !

Wie lautet dieser gängige Spruch: Kastanienknacker ?
 
Kurz und Knapp das ist ein Ortsveränderliches Gerät und auch als Solches zuerst mal zu behandeln . Und da es im Freiem betrieben wird darf es auch nur über einen FI betrieben werden . Klar doch es soll auch geschlossene Balkons geben. Und da beim TE kein FI vorhanden ist und auch nur schwer nachgerüstet werden kann bleibt nur den Schutz in oder an das Gerät zu verlegen . Und genau das erfolgt mit dem PRCD-S ! Maximaler Schutz bei geringstem Aufwand .
Ich hasse die ewig gestrigen , die noch nicht mal über den Tellerrand schauen können !
 
@ego1 schon mal überlegt warum die FI Pflicht bei Neuinstallationen immer mehr ausgeweitet wird ? Und du willst da auf den Stand vor 20 Jahren und früher stehen bleiben !
So und Jetzt treib ich das mal Auf die Spitze ! Ich habe ein Haus das hat keine Wasserleitung , keine Lüftung und auch keine Heizung . Stellt also den Schutz durch nichtleitende Räume sicher und wurde bereits 1900 noch mit 2 Adern auf Isoeiern errichtet . Bis Heute trat da keine Nutzungsänderung ein . Diese Installation erfüllt auch heute noch die Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung und darf deshalb auch heute noch so weiter betrieben werden. Es existiert und existierte da auch keine Nachrüstpflicht. Aber wehe du ersetzt da eine Steckdose durch eine Schukosteckdose ! Dann War es das mit der Anlage denn durch den Einbau der Schukosteckdose hebst du den Schutz durch nichtleitende Räume auf !
 
steht in der VDE 0100-410:
"
411.3.3 Weitere Anforderungen für Steckdosen in Endstromkreisen und für die Versorgung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln für den Außenbereich...
Eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA muss vorgesehen werden für
– Steckdosen in Endstromkreisen für Wechselstrom (AC) mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, und...

– Endstromkreise mit fest angeschlossenen ortsveränderlichen Betriebsmitteln für Wechselstrom (AC) zur Verwendung im Außenbereich mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A..."
 
Das ist die Aktuelle Forderung und entspricht da nicht den Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung und darauf beziehen sich die ewig gestrigen ohne dabei wie schon gesagt wurde mal über den Tellerrand hinaus zu schauen .
Den Spruch Tod durch Schutzmaßnahme haben einige bis heute noch nicht begriffen. Traurig aber wahr auch einige Fachkräfte nicht.
 
Das ist schon war, aber wir waren uns ja sicher einig, daß die Klimaanlage im Außenbereich keine Anwendung ist, die bei Errichtung der Anlage angedacht war.
Somit ist die elektrische Anlage an die neuen Anforderungen nach aktuellem Normstand an zu passen.
 
So und Jetzt treib ich das mal Auf die Spitze ! Ich habe ein Haus das hat keine Wasserleitung , keine Lüftung und auch keine Heizung . Stellt also den Schutz durch nichtleitende Räume sicher und wurde bereits 1900 noch mit 2 Adern auf Isoeiern errichtet . Bis Heute trat da keine Nutzungsänderung ein . Diese Installation erfüllt auch heute noch die Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung und darf deshalb auch heute noch so weiter betrieben werden. Es existiert und existierte da auch keine Nachrüstpflicht. Aber wehe du ersetzt da eine Steckdose durch eine Schukosteckdose ! Dann War es das mit der Anlage denn durch den Einbau der Schukosteckdose hebst du den Schutz durch nichtleitende Räume auf !

Das hat jetzt genau was mit unserem Fall zu tun???
 
aber wir waren uns ja sicher einig,

Wer genau ist wir???
Und glauben diese "wir" tatsächlich, das jemand anders als der TE sich Gedanken darüber machen würde (und müsste) ob er ein ordnungsgemäß erworbenes Gerät mit Schuko-Stecker in eine Steckdose stecken darf? Oder ob er vorher jedesmal den Papst konsultierend muß?
 
ja hat es, denn auf dem Balkon ist keine Steckdose und das Klimagerät wird auf dem Balkon also im Freiem Betrieben . Das entspricht einer Nutzungsänderung der Steckdose im Innerem .
Im Außenbereich dürfen aber nur Geräte mit Zusatzschutz betrieben werden und genau diese Bedingung erfüllt die Steckdose im Innern eben nicht ! Im Gegenteil durch die Benutzung im Außenbereich wird die Gefährdung sogar noch erhöht ! Durch die Verwendung eines PRDC-S erfülle ich die Forderung nach FI und das Wichtigste ich sorge auch dafür das keine Gefährdung bei einem PEN -Bruch da auftreten kann. Mit einem PRCD bleibt aber die Gefährdung bei einem PEN -Bruch bestehen ! Und was bei einem PEN Bruch passiert brauch ich dir ja wohl nicht erst erklären !
 
Der TE hat sich aber im Gegensatz zu dir und vielen Anderen Gedanken gemacht und möchte eine sichere Lösung . Deshalb wird ihm auch ein gangbarer Weg aufgezeigt . Und Steckerfertig bedeutet eben noch lange nicht das der Betrieb da Sicher ist auch wenn da eine Schukosteckdose vorhanden ist !
 
Thema: Frage zu Notwendigkeit eines Fi-Schalters im Altgebäude
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