Frage zu Notwendigkeit eines Fi-Schalters im Altgebäude

Diskutiere Frage zu Notwendigkeit eines Fi-Schalters im Altgebäude im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe eine Frage und habe natürlich schon 30 Minuten zuvor im Internet nach einer Lösung gesucht und 0,0 gefunden. Ich kann...
Schön und dann?
Der Vermieter repariert die Anlage und sie ist wieder auf dem stand von vor 40 Jahren.
Einen FI habe ich dadurch immer noch nicht und reparieren muß der Vermieter die Anlage auch jetzt schon.
 
Die Einzige Lösung aus diesem Problem ist eine Pflicht nach gewisser Zeit Anlagen auf aktuellen technischen Stand zu bringen.
Diese gibt es jetzt nur für Anlagen die mit dem Arbeitsschutzgesetz in Berührung kommen.
 
So pauschal ginge das zu weit. Das könnte dann zur Folge haben, dass völlig intakte Installationen abgerissen werden müssen, weil eine neue Norm z.B. eine Reserveader fordert. Wer kann sowas schon sicher ausschließen?
 
der sogenannte "Bestandsschutz" ist in Österreich im Elektrotechnikgesetz verankert.

§ 4.
(1) Auf bestehende elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel, welche nach den zur Zeit ihrer Errichtung oder Herstellung verbindlichen elektrotechnischen Normen und verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumenten errichtet beziehungsweise hergestellt wurden, finden neue verbindlich erklärte elektrotechnische Normen und verbindlich erklärte elektrotechnische Referenzdokumente keine Anwendung. Für diese elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmittel sind die zur Zeit ihrer Errichtung oder Herstellung in Geltung gestandenen verbindlichen elektrotechnischen Normen und verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumente weiter anzuwenden.
 
der sogenannte "Bestandsschutz" ist in Österreich im Elektrotechnikgesetz verankert.

§ 4.
(1) Auf bestehende elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel, welche nach den zur Zeit ihrer Errichtung oder Herstellung verbindlichen elektrotechnischen Normen und verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumenten errichtet beziehungsweise hergestellt wurden, finden neue verbindlich erklärte elektrotechnische Normen und verbindlich erklärte elektrotechnische Referenzdokumente keine Anwendung. Für diese elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmittel sind die zur Zeit ihrer Errichtung oder Herstellung in Geltung gestandenen verbindlichen elektrotechnischen Normen und verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumente weiter anzuwenden.

Das entspricht doch auch der deutschen Rechtslage?
 
Auch mit so einer Regelung wird nicht ständig alles Abgerissen und neu gebaut denn auch im Bezug auf Arbeitsschutz lässt der Gesetzgeber es zu, daß es eine gewisse Zeit gibt bis man das umgesetzt werden muß.
Nur 50 Jahre sind keine vertretbare Nachrüstzeit.
Außer TN-C Netz fällt mir zur Zeit keine Änderung ein zu der man eine Anlage zum Update abreißen müsste.
FI Schutz oder Überspannungsschutz lassen sich in einem ordentlichen TT oder TN-S Netz mit kleinen Anpassungen nachrüsten. Maximal wird man da ein paar Verteilungen vergrößern müssen.
 
Also braucht es auch kein großes Gesetz sondern nur eine Frist für alle Anlagen ohne Schutzleiter.
 
Wenn das TN-C-Netz so schlecht ist, warum werden die da immer noch neu von den Netzbetreibern gebaut ? Und es ist absolut kein Problem das TN-C-Netz auch beim Kunden als TT-Netz aufzubauen ! Technisch ist es gar kein Problem auch das Versorgungsnetz als TN-S-Netz auszubauen.
 
In Punkto Netzbetreiber tippe ich mal auf den Kostenfaktor. Ist halt eine 5. Ader.

Natürlich kann man aus einem TNC Netz eine TNC-S oder auch eine TT Kundenanlage NEU bauen.
Problematisch aber bei TNC Bestandsanlagen, bei denen es darauf hinausläuft, dass alle Leitungen neu verlegt werden müssen.
 
Weil das für die Armen VNBs doch so arge Kosten bedeutet und dann die Anteilseigner weniger gewinne erhalten.
Ein TT hat halt immer das Problem sich nur auf einen einzigen Erder zu stützen, ob die damit einhergehenden schlechten Erdungswerte wirklich besser sind als ein TN-C bis zum HAK?

Aber für ein TN-S als öffentliches Netz bin ich auch, ganz besonders da bei Erdarbeiten dort ein PEN auch in großen Querschnitten einer recht hohen Gefahr ausgesetzt ist.
 
TN-C ist neu in Gebäuden bereits seit 11 Jahren nicht mehr erlaubt, die meisten Anlagen die das enthalten sind zwischen 1973 und 1990 gebaut, da wäre es durchaus zumutbar mal was neu zu machen.
 
Ist ein PEN Bruch im Versorgungsnetz genauso gefährlich wie im Kundenendstromkreis?
Immerhin müsste ja der PEN in der Kundenanlage geerdet sein.
 
95 % aller neuen Netze werden als Erdkabel verlegt und wo ist das Problem da einen VA Erder als Strahlenerder mitzuverlegen ? Der PEN-Bruch im Verteilernetz hat nur relativ geringe Auswirkungen weil er da mehrfach durch die lokalen Erder gestützt ist . Rein von der technischen Seite ist die lokale Stützung völlig überflüssig !
 
Vor Kurzem hat ein Bekannter einen neuen Hausanschluss bekommen. (Statt Dachständer und Freileitung eben ein Erdkabel)

Interessanterweise wurde da neben dem 4 pol. Erdkabel auch ein Erdungsdraht mit verlegt. (irgendso ein VA Rundstahl, wie man es von den lokalen Erdungsanlagen kennt)
Allerdings habe ich dann nicht mitbekommen, was dann damit passiert ist, bzw. ob der auch Kundenseitig angeschlossen wurde. Was ich aber eher nicht glaube.
 
Der PEN Bruch im Versorgungsnetz ist durchaus sehr gefährlich.
in der de war mal ein Beitrag in dem bei solch einem Schaden ein Schwelbrand in einem Haus auftrat, da an dessen Erder nun 200A ins Erdreich flossen.
Der Strom war vor allem nicht einfach abschaltbar, denn die Sicherung an der man das schalten kann ist ja irgendwo in der Straße aber eben nicht an der betroffenen Anlage.

Der Erder ist sicher dafür ausreichend um Im Fehlerfall Ströme zu führen die eine Sicherung auslösen, aber eben nicht um Betriebsströme eines Neutralleiters zu führen.
 
Weil das für die Armen VNBs doch so arge Kosten bedeutet und dann die Anteilseigner weniger gewinne erhalten.
... und die Stromkosten in ungeahnte Höhen steigen, da auch viele Straßenbeläge erneuert werden müssten. Was meint ihr denn wohl, wer die höheren Kosten zahlt? :rolleyes:

Ein TT hat halt immer das Problem sich nur auf einen einzigen Erder zu stützen, ..
... und wo ist das Problem; selbst ein rostiger Nagel ist bei den 30mA-FIs als Erder ausreichend. Ich habe mal versuchsweise meinen Erder und den PEN abgeklemmt. FI löst problemlos aus, weil noch genügend andere Erdverbindungen da sind.

Aber für ein TN-S als öffentliches Netz bin ich auch, ...
Ich habe schon mehrmals gefragt, wie ihr euch ein öffentliches TNS vorstellt. Beim kleinsten PE-N-Schluss im öffentlichen oder privaten Bereich habt ihr unkontrollierbare Ströme auf dem PE (auch im Haus). Wollt ihr dann jedesmal das Netz abschalten?
Hierauf hat mir noch keiner eine Antwort gegeben. :oops:
 
ch habe schon mehrmals gefragt, wie ihr euch ein öffentliches TNS vorstellt.

Garnicht. weil Leute wie unser Kobold und auch Octavian das nicht zu Ende denken.

Öffentliche NS-Netze sind miteinander vermascht.
Da speisen durchaus auch mehre Trafos in unterschiedlichen Stationen auf eine Ringleitung.
Selbst wenn diese parraleschaltungen immer nur Temporär bestehen (z.B. um eine Station freischalten zu können),
müsste der N-Leiter überall mitgetrennt werden.
 
Oh wei wo ist das Problem da 4 Polig zu trennen ??? Und auch ein N PE Schluss der auf dem PE Betriebsströme dann führt ist auch kein Problem . Es gibt genügend Möglichkeiten solch einen Schluss auch zu orten .
 
Das Orten ist ja nicht das Problem. Aber wenn mein Nachbar einen PE-N-Schluss hat, möchte ich keine 10A auf meinem PE haben, weil mein Erder sehr gut ist. :eek:
 
Was denkst du welcher Erder da besser ist dein Spielzeug oder der über 100 erte Meter direkt im Erdreich verlegte Strahlenerder des Netzbetreibers ! Der zudem auch genau wie der Bisherige PEN ein niederohmiger Leiter ist . Der Hauptgrund warum die Netzbetreiber sich da sträuben sind nicht die Kosten sondern die Haftung den bei einem TN-S-Netz müssen sie die Qualität des PE garantieren !
 
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