Frage zu Querschnitten in Hausinstallation

Diskutiere Frage zu Querschnitten in Hausinstallation im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen, ich bin neu hier. Mein Name ist Thomas und bin Elektrotechniker - arbeite aber in der Industrie. (Dort ist alles etwas anders...
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So ein Kabel hätte ich gerne mal gesehen, das kenne ich nämlich nicht.
Und warum werden bei gemeinsamer Verlegung von Klein-und Mittelspannungsleitungen Trennstege in Leitungskanäle oder Trassen verlangt?
Und warum sollen diese möglichst nicht gemeinsam in Wandschlitze verlegt werden, obwohl es trotzdem immer gerne gemacht wird?
Weil alle Leitungen für die höchste vorkommende Spannung Isoliert sein müssen, um sie gemeinsam verlegen zu können. Das ist z.B. bei KNX Leitung der Fall, obwohl es praktisch auch nichts anderes als ein J-Y(ST)Y ist, nur besser isoliert. Und wenn du KNX Leitung z.B. für Telefon nutzt, dann darf das auch ins selber Rohr, Kanal oder Schlitz.
Ist zwar irgendwo Unsinn, aber ich hab mit den nicht ausgedacht.
 
Strippe-HH schrieb:
bigdie schrieb:
Strippe-HH schrieb:
Eine gemeinsame Verlegung von 230V- und 24V-Leitungen in einem Leerrohr ist unzulässig.
Das stimmt nicht. Du kannst 24V und 230V sogar im gleichen Kabel haben.
So ein Kabel hätte ich gerne mal gesehen, das kenne ich nämlich nicht.
Und warum werden bei gemeinsamer Verlegung von Klein-und Mittelspannungsleitungen Trennstege in Leitungskanäle oder Trassen verlangt?
Und warum sollen diese möglichst nicht gemeinsam in Wandschlitze verlegt werden, obwohl es trotzdem immer gerne gemacht wird?

Als erstes: Mittelspannung ist alles größer AC 1000V / 1500V DC. Also irrelevant.
Zweitens: Warum das in verschiedene Kanäle oder zumindest mit Trennsteg verlegt wird?
EMV und EMV und EMV und EMV ist hier ist das Thema.
Es gibt diesbezüglich keine Vorschriften, solange alle Leitungen die Spannungsfestigkeit der höchst vorkommenden Spannung haben.
Falls nicht, dann brauchst Du tatsächlich separate Kanäle.
Klingeldraht der bloss bis 500 V geprüft ist, kommt in der Industrie leider selten bis gar nicht zum Einsatz...
So langsam weiß ich bei Dir bescheid...
 
Naja EMV ist eigentlich nicht das Thema. Eine Cat6 Leitung kannst du problemlos 50m parallel zu einem 240mm² Kabel verlegen das eine ganze Industriehalle versorgt oder auch drum wickeln. Das macht dem Netzwerk nichts aus und dem 240mm² auch nicht. Ist wirklich nur der Blödsinn mit den unterschiedlichen Isolierungen. Und wenn ich das 240mm² anfasse, darf mir ja auch nichts passieren, obwohl ich gar nicht isoliert bin also wieso sollte dem daneben liegenden Kabel etwas passieren. Ist in meinen Augen Blödsinn aber die Norm will es so. Aber ganz ehrlich in meinem Haus liegt das auch alles im gleichen Bündel z.B. in der Ständerwand.
Wieviele Leitungen du in so ein Rohr bekommst, musst du selber probieren, das hängt stark davon ab, wie es verlegt wurde und wie lang es ist. Can-Bus würde ich aber ehrlich gesagt in meinem Haus nicht haben wollen. Kann sein ich bin altmodisch, aber ein Haus baut man für 50 Jahre und mehr und alles wichtige muss auch noch funktionieren und von anderen Leuten zu warten sein, wenn ich morgen z.B. bei einem Unfall ums leben komme. Ich hab auch viele Spielereien im Haus und meiner Wohnung, aber das sind zum großen Teil Siemens Logos und die kann im Ernstfall irgend ein anderer ELI sicher programmieren und wenn nicht, dann kann er die in meiner Wohnung auch rausbauen und durch Stromstoßschalter ersetzen.
 
Deswegen will ich die Automatisierung über Eltakos führen - wenn die SPS am Freitag Abend ausfällt, dann will ich nicht bis Dienstag warten, bis das Ersatzteil eintrifft.

Sondern ich kann das Licht immer noch schalten wie ich will!
 
Sehr vernünftig :)
Und was willst du dann mit dem Can Bus machen?
 
Über dies hinaus ist der notwendige Querschnitt nach VDE zu ermitteln.
die 1,5mm² stellen den MINDESTquerschnitt da und nicht eine maßgabe für den richtigen Querschnitt.

Verlegeart, Umgebungsvariablen, Leitungslänge, Absicherung bestimmen den Querschnitt.
 
Über dies hinaus ist der notwendige Querschnitt nach VDE zu ermitteln.
die 1,5mm² stellen den MINDESTquerschnitt da und nicht eine maßgabe für den richtigen Querschnitt.

Verlegeart, Umgebungsvariablen, Leitungslänge, Absicherung bestimmen den Querschnitt.

Bei Rohr hat man Verlegeart B und nicht C.

Besser ist das Verlegen unter Putz mit Verlegart C.

25 er Rohr bei 11,5 cm Wand mit Tonziegel ist schwierig. Da nimmt die Stabilität der Wand deutlich ab.
Über das erreichen der Abschaltbedingungen musst Du dir als erstes Gedanken machen. Aber das bescheinigt dir eh nur eine eingetragene Firma.
 
Man kann auch aus einem Butterbrot schmieren eine Wissenschaft machen. Kommt mal wieder runter von eurem Gaul.
 
Man kann auch aus einem Butterbrot schmieren eine Wissenschaft machen. Kommt mal wieder runter von eurem Gaul.

Unterlass bitte zukünftig solche Beleidigungen und lösche Deine Beleidigung sofort!!
 
elektroblitzer schrieb:
Man kann auch aus einem Butterbrot schmieren eine Wissenschaft machen. Kommt mal wieder runter von eurem Gaul.

Unterlass bitte zukünftig solche Beleidigungen und lösche Deine Beleidigung sofort!!
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Leider ist "bigdie" in letzter Zeit einer dieser Leute hier im Forum (leider gibt es mehrere davon), welche die Fragesteller mit Meinungen zulabern, aber wenn diese Meinungen dann von Fachleuten korrigiert werden, kommen als Retourkutsche nur noch beleidigende Antworten.

Am besten man steckt die korrigierenden Antworten in eine PN an den jeweiliegen TE, damit das Forum nicht ganz in Verruf kommt.

Ist zwar nicht im Sinne eines Forums, aber es ist eine Art Notwehr, und daher erlaubt ... :wink:
.
 
Ich denke mal euch fehlt etwas Praxis, sonst würdet ihr nicht solchen Unsinn schreiben.
 
Ich denke mal euch fehlt etwas Praxis, sonst würdet ihr nicht solchen Unsinn schreiben.

Was soll diese Unterstellung?
Es ist gesetzlich nicht erlaubt andere zu diffamieren.
Das ist ein Straftatbestand.
 
Ja Herr Anwalt, dann zeig mich doch an. Möchte gern den Richter sehn, der sich darüber totlacht.
 
Dazu brauche ich nur eine ladungsfähige Adresse. Mal sehen wer zuletzt lacht.
 
Tommi76 schrieb:
Aber jetzt zur eigentlichen Frage:
Zu den Deckenleuchten sind auch Leerrohre gezogen.
(Kunststoffrohre in Betondecke).
In diese Rohre passt leider kein NYM-J 3*1,5.
Und die Betondecke will ich nicht aufmachen, wer weiß was da so kommt.

Eine Leitung H05VV mit 3*0,5 sollte da aber locker reinpassen.

Wenn ich jetzt diese dünne Leitung mit z.B. 4A absichere, spräche da etwas dagegen???

Thomas

Moin Thomas!
Das spricht nichts dagegen!
Du läßt die Zuleitung NYM 3x1,5 in einer Steckdose enden. Von dort über Stecker und das H03.. an die Leuchten. In der Steckdose endet die Installation.
Jetzt werden noch Buhrufe kommen, u.a. wegen der Schalter. Sicherst die Leuchtenkreise mit B10 ab, kannst Du auch Standard-Schalter verwenden.

Gruß Leprechaun
 
elektroblitzer schrieb:
Dazu brauche ich nur eine ladungsfähige Adresse. Mal sehen wer zuletzt lacht.

Moin Männers, ich lese hier öfter mal mit, manchmal bekomme ich aber heftige epileptische Krampfanfälle,so wie in diesem Thred.
Wie soll eine Aussage:
"Kommt mal wieder runter von eurem Gaul" beleidigend und/oder diskriminierend sein?
Das ist doch bestenfalls eine Aufforderung, zum Absteigen oder zum Nachdenken, oder wolltet ihr jemanden eine Klage anhängen, der z.B. im Straßenverkehr sagt: Fahr doch mal etwas langsamer, schalt mal n Gang zurück?

Gruß Leprechaun
 
elektroblitzer schrieb:
Dazu brauche ich nur eine ladungsfähige Adresse. Mal sehen wer zuletzt lacht.
Dies zeigt umsomehr, dass du von Tuten noch Blasen Ahnung hast. Du musst nur zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Zu laden hast du keinen.

Falls du bereits bei der Polizei nicht vollkommen ausgelacht wirst, wirst du postwendend von der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt bekommen.

karo28 schrieb:
elektroblitzer schrieb:
P.S.: Wenn der Eigentümer dich verklagt, weil Du eine Änderung an der elektrischen Anlage vorgenommen hast bist du Pleite wenn man als Streitwert zum Beispiel ein halbes Jahr oder länger den Mietausfall zu lasten legt. Landgerichtspflicht mit Anwaltspflicht.

Dir ist aber schon klar, das Rechtsberatung in D nur von bestimmten, qualifizierten Personen (z.B. Rechtsanwaelten) erbracht werden darf? Mit deiner Pseudo-Rechtsberatungs- und Streitfallauslegung zu diversen Rechtsthemen stehst du auf ganz duennen Eis...
Wie wahr....
 
elektroblitzer schrieb:
Über dies hinaus ist der notwendige Querschnitt nach VDE zu ermitteln.
die 1,5mm² stellen den MINDESTquerschnitt da und nicht eine maßgabe für den richtigen Querschnitt.

Verlegeart, Umgebungsvariablen, Leitungslänge, Absicherung bestimmen den Querschnitt.

Bei Rohr hat man Verlegeart B und nicht C.

Besser ist das Verlegen unter Putz mit Verlegart C.

25 er Rohr bei 11,5 cm Wand mit Tonziegel ist schwierig. Da nimmt die Stabilität der Wand deutlich ab.
Über das erreichen der Abschaltbedingungen musst Du dir als erstes Gedanken machen. Aber das bescheinigt dir eh nur eine eingetragene Firma.
Mal im ernst: gibt es in DE in einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus auch nur eine Leuchtenleitung, für die vorher eine Berechnung gemacht wurde oder vorher schon mal Schleifenmessung gemacht wurden um sicher zu gehen, das die Abschaltbedingungen in einem 16A Stromkreis eingehalten werden? Wenn ich bei den üblichen Leitungslängen in einem EFH mir Gedanken über Abschaltbedingungen machen muss, dann bin ich irgendwo in der 3.Welt oder erzeuge meinen Strom mit einem Agregat. Von daher ist dieses Geschreibsel völlig fern jeder Praxis.
Der einzige Parameter, den man irgendwo überschreiten kann ist der normativ geforderte Spannungsfall. Das gelingt aber auch nicht in einer Leuchtenleitung in einem Einfamilienhaus sondern höchstens mal in einem Steckdosenstromkreis. Aber selbst wenn ich mal 25m 1,5mm² bis zur letzten Steckdose auf dem Dachboden habe, in der vieleicht der Multiswitch eingesteckt ist, dann tritt der Spannungsfall, der für 16A gerechnet wird nie dort auf, weil an der Stelle nie ein Verbraucher stehen wird, der die 16A braucht. Aber selbst wenn dieser unwahrscheinliche Fall mal eintreten sollte, dann kann ich mit dem 1% mehr Spannungsverlust leben, denn irgend eine Gefahr geht davon nicht aus. Von daher ist das Gelaber alle Steckdosen prinzipiell 2,5mm² zu verdrahten schon mal nichts anderes als Geldschneiderei. Und wenn mir einer erzählen will, das ich für eine Leuchtenleitung im EFH irgend etwas vorher berechnen muss, dann ist das Wichtigtuerei. Und das sage ich auch jedem gern persönlich wenn er mich zum Duell fordern will.
 
Leprechaun schrieb:
Tommi76 schrieb:
Aber jetzt zur eigentlichen Frage:
Zu den Deckenleuchten sind auch Leerrohre gezogen.
(Kunststoffrohre in Betondecke).
In diese Rohre passt leider kein NYM-J 3*1,5.
Und die Betondecke will ich nicht aufmachen, wer weiß was da so kommt.
Eine Leitung H05VV mit 3*0,5 sollte da aber locker reinpassen.

Das spricht nichts dagegen!
Du läßt die Zuleitung NYM 3x1,5 in einer Steckdose enden. Von dort über Stecker und das H03.. an die Leuchten. In der Steckdose endet die Installation.
Wer macht denn solche Elektroinstallation?
:shock: :shock: :shock: :shock: :shock:
Hatte doch geschrieben, Einzeladern durchziehen die waren doch bestimmt jetzt da auch drinnen und eine Ader mehr für den Gelbgrünen wird wohl reinpassen.
 
[/quote]Dir ist aber schon klar, das Rechtsberatung in D nur von bestimmten, qualifizierten Personen (z.B. Rechtsanwaelten) erbracht werden darf? Mit deiner Pseudo-Rechtsberatungs- und Streitfallauslegung zu diversen Rechtsthemen stehst du auf ganz duennen Eis...

Wie wahr....
Rechtsberatung und Wahrnehmung des Artikels 5 des Grundgesetztes mit Bericht über eigene Erfahrungen sind es etwas Grundverschiedenes. Eine Rechtsberatung nimmt immer den Einzelfall mit exakter Kenntnis voraus. Der Bericht ist der Aussage zu vergangenen Erfahrungen. Diese können schonmal als Anhaltspunkte für das Tun helfen. Damit ist man besser dran als schlecht beraten.
 
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Thema: Frage zu Querschnitten in Hausinstallation
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