Frage zu Smartmeter Stromzähler

Diskutiere Frage zu Smartmeter Stromzähler im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo Leute! Ich bin gerade dabei mein neues Heim zu renovieren und hierbei muss auch die Elektrik erneuert werden... Ich werde das zum...
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markus.koch

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Hallo Leute!

Ich bin gerade dabei mein neues Heim zu renovieren und hierbei muss auch die Elektrik erneuert werden...
Ich werde das zum größten Teil selbst machen.

Ich müsste die Vorzähler Sicherungen abschalten, jedoch weiß ich nicht genau wie sich der Smartmeter Stromzähler verhält wenn er keinen Strom hat, bzw. ob es beim Wiedereinschalten Probleme geben kann?!
Hat hier jemand Erfahrungen?!

Besten Dank,
Markus
 
:shock: Aufgrund der (teilweise schwer verständlichen) Fragestellung gehe ich mal davon aus daß es sich bei dir um keine Fachkraft für diese Art von Elektroarbeiten handelt.

--

zum letzten Absatz: was glaubst du, bzw. welche Erfahrungen hast du bisher mit deinem "Smartmeter Stromzähler" bei einem stinknormalen Stromausfall ....
:roll:
 
Hallo,

sry für die komplizierte Fragestellung...habs nun hoffentlich vereinfacht *gg*


Ich bin zwar keine Fachkraft, habe aber sehr viel Erfahrung mit Hauselektrik. Bei den mechanischen Stromzählern war es kein Problem einfach mal auszuschalten aber mit dem doofen Funk-Smart Zeugs bin ich mir da nicht so sicher....
Stromausfall hatten wir zum Glück (oder leider) seit dem Einbau des Smartmeter keinen...
 
Um elektrische Gefahren zu beurteilen genügt nicht nur Erfahrung sondern ist auch ein starkes Maß an Wissen notwendig.
Insbesondere ausreichende Kenntnisse im AKTUELLEN Stand der Normen und Richtlinien.
Lass dich wenigstens vor Ort von einer Fachkraft beraten
Strom ist Lebensgefährlich.
 
Ich bin zwar keine Fachkraft, habe aber sehr viel Erfahrung mit Hauselektrik. Bei den mechanischen Stromzählern war es kein Problem einfach mal auszuschalten aber mit dem doofen Funk-Smart Zeugs bin ich mir da nicht so sicher....
Stromausfall hatten wir zum Glück (oder leider) seit dem Einbau des Smartmeter keinen...


Dann solltest Du wissen das Du eine Eintragung beim Verteilnetzbetreiber benötigst, damit du ändern, erweitern oder errichten darfst.
 
elektroblitzer schrieb:
Dann solltest Du wissen das Du eine Eintragung beim Verteilnetzbetreiber benötigst, damit du ändern, erweitern oder errichten darfst.
ja aber nur wenn Arbeiten im Vorzählerbereich zu machen sind, alles was danach kommt wie die Anlage selbst, da brauchst du lediglich nur eine EFK. zu sein.
 
ja aber nur wenn Arbeiten im Vorzählerbereich zu machen sind, alles was danach kommt wie die Anlage selbst, da brauchst du lediglich nur eine EFK. zu sein.

Na da liest du wohl nur §13 Abs.1 Niederspannungsanschlussverordnung.

Hier der Abschnitt 2

"(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;"

Da steht ganz klar das nur der Netzbetreiber oder ein eingetragenes Unternehmer die Arbeiten ausführen dürfen.
Dies betrifft die ganze Anlage bis zur Leuchte und zur Steckdose.
Jedoch darf die Instandhaltung durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Es gelten dann aber wie man aus Satz 2 erkennen kann immer noch die VDE Regeln.
 
Zitat:
ja aber nur wenn Arbeiten im Vorzählerbereich zu machen sind, alles was danach kommt wie die Anlage selbst, da brauchst du lediglich nur eine EFK. zu sein.

Gründsätzlich müssen Änderungen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Einige konzessionierte Elektrounternehmen brauchen dies nicht, da durch die Organisationsform mit Audit durch den Netzbetreiber hier Erleichterungen gelten.

Es gilt aber immer nach §13 Abs. 2 :

"Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen."
 
Gründsätzlich müssen Änderungen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Einige konzessionierte Elektrounternehmen brauchen dies nicht, da durch die Organisationsform mit Audit durch den Netzbetreiber hier Erleichterungen gelten.

Wie kommst du denn auf das schmale Brett?

"Hallo Herr Netzmeister, ich möchte morgen bei Oma Müller eine weitere Steckdose im Wohnzimmer nachrüsten, darf ich das?" oder wie soll das deiner Meinung nach aussehen?
 
elektroblitzer schrieb:
Gründsätzlich müssen Änderungen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Einige konzessionierte Elektrounternehmen brauchen dies nicht, da durch die Organisationsform mit Audit durch den Netzbetreiber hier Erleichterungen gelten.
Es gilt aber immer nach §13 Abs. 2 :

"Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen."
Sind wir hier in der Schweiz?
Oha, dann hatte ich mich ja schon mehr als Strafbar gemacht: eigene Wohnung umgebaut, hier und dort mal Elektroarbeiten gemacht und vieles mehr.
Zum Glück noch kein Todesfall eingetreten, sonst Mordanklage.
 
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