Frage zur Protokollierung VBG 4 Prüfung

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VBG-4 Prüfung gibts nicht mehr. Ist durch BGV-A3 Prüfung ersetzt.
Prüfprotokolle, wie es der Kunde verlangt. Mal handgeschrieben, mal als Datenbank.
Prüfplaketten müssen nicht die vorgefertigten sein. Wir verwenden eigene mit eingedrucktem Firmenlogo. Bei manchen Kunden werden auch die Plaketten gestellt.
Markieren mit Edding eher schlecht, besser mit der Lochzange markieren. Faserschreiber verwischt mit der Zeit.
Gerade von nem Prüfmaraton zurück, ca. 400 Geräte mit handgeschriebenen Protokollen. Aber der Kunde hatte mir eine Schreibkraft zur Verfügung gestellt. :wink:
 
Prüfplaketten sind definitiv nicht vorgeschrieben.

Du musst nur sicherstellen, dass die jeweilige Messung eindeutig einem Gerät zugeordnet werden kann.
Wir verwenden dafür Barcode-Etiketten, die dem jeweiligen Prüfling zugewiesen werden. Grundsätzlich kann man auch darauf verzichten, wenn z.B. schon eine Inventarkennzeichnung erfolgt ist, oder jeder Prüfling über eine einmalige Seriennummer verfügt.

Wir verwenden zwar auch zusätzlich Prüfplaketten, vorgeschrieben sind derartige Plaketten jedoch nicht
 
Hallo zusammen,

Arbeitsmittel sind nach Betriebssicherheitsverordnung zu Prüfen. Da hat die BG an Einfluss verloren.
So ist für jedes Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung zu machen.
Daraus werden auch die Prüffristen abgeleitet...
Gruß sps
 
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