Fragen zur Unterverteilung in Garage

Diskutiere Fragen zur Unterverteilung in Garage im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich baue gerade an meiner Garage und habe ein paar Fragen zur Unterverteilung. Die Garage bekommt aus dem HWR 5x2,5 qmm (leider...
AR-N 4100:
"4. Allgemeine Grundsätze
4.1 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte
...bedarf der Anschluß folgender Anlagen und elektrischer Verbrauchsmittel der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers:
...
-Einzelgeräte, auch ortsveränderliche Geräte, mit einer Nennlast von mehr als 12kVA.
..."

Da es nicht praktikabel ist vor dem Einstecken eines solchen Gerätes einen Antrag zu stellen und es auch wahrscheinlich ist, daß dieses nicht getan wird, da hier Laien diese 32A Dose bedienen, ist also auch die Dose entsprechend an zu melden.

da selbst 20A Drehstrom schon diese Grenze übersteigen ist selbst eine Leistung welche die 32A nicht voll ausnutzt nicht mehr konform.
Für alles andere reicht die Dose mit 16A.
 
@Octavian1977
das mit der AR-N 4100 hatten wir doch schon, da geht es wie du auch schreibst um Geräte mit einer Nennlast von mehr als 12kVA. Da eine CEE-Steckdose, egal ob 16a,32a,63a oder 125A nunmal keine Nennlast hat, ist diese eben nicht anmelde- oder genehmigungspflichtig. Das ist der Kernpunkt, und das schreibst du ja auch im weiteren Verlauf, wenn ich weiss welches Gerät ich da nutzen will, dann kann und muss ich entsprechend dies auch beantragen bzw. melden, je nachdem was es halt ist.
Nehmen wir doch mal ein Beispiel aus der Praxis, man möchte sich in naher Zukunft ein E-Auto kaufen, fragt den VNB was möglich ist, und der sagt dann 2kW ist kein Thema. Da die fiktive Person gerade PV aufs Dach baut und sowieso die Zählerstelle anpassen muss, wird der Ladepunkt schon gleich mit einbezogen. Der Fachbetrieb setzt auf Kundenwunsch eine CEE-Steckdose, da vor der Anschaffung des E-Autos, die baulichen Gegebenheiten noch angepasst werden soll, sprich da kommt mal ein kleiner Kran, eine Putzermaschine oder was auch immer. Gleichsamt mit der Änderungsmeldung wird natürlich auch für die zukünftige Nutzung des Ladepunktes dieser entsprechend beantragt, obwohl die CEE-Steckdose erstmal überhaupt nicht dafür genutzt wird.
Klar, wenn ich weiss was ich mit der CEE machen will, dann bin ich bei dir, auch wenn es keine Pflicht ist die Dose anzumelden, solange noch kein Ladepunkt installiert ist.

Anderes Beispiel, ich, hab ein älteres Häuschen und weiss mit 100% Sicherheit das kein 22kW Ladepunkt auf dem Grundstück kommen wird, aufgrund der baulichen Situation. Ich weiss aber das in naher Zukunft Baumaßnahmen durchgeführt werden, die mal Geräte mit ein wenig mehr Wumms braucht. Somit installiere ich mir eine 16A und eine 32A CEE-Steckdose neben die Zählerstelle bzw. in den Kellerflur, um für alle Fälle gewappnet zu sein.
Natürlich habe ich vorher mit dem VNB gesprochen und mir versichern lassen, dass die Anschlussleistung grundsätzlich kein Problem darstellt. Klar, wenn ich jetzt nur 35A NH im HAK oder als SLS hätte, wie in einem anderen Thread hier im Forum, wäre Essig. Da aber aktuell 50A NH und keine Zählervorsicherung da ist, kein Thema. Auch der VNB hat kein Thema damit wenn meine 32A CEE-Steckdose kurzzeitig für Baumaßnahmen genutzt wird.
Warum sollte ich diese 32 CEE genehmigen lassen, bzw auf Basis welcher Nennlast? Vielleicht langt auch immer 16A, vielleicht wird die 32er nie genutzt.

Nächstes Beispiel, mein Nachbar möchte seinen Keller trockenlegen lassen. Die Firma die das ausführt braucht einen 16A besser noch einen 32A CEE-Anschluss. Mein Nachbar beim VNB angerufen, und ich kann es immer nur wiederholen, die Jungs und Mädels dort sind echt smart, und hat nachgefragt ob sein Anschluss dafür ausreicht. Wichtig in dem Zusammenhang, es gibt keine Bautrocknung, die Anschlüsse werden nur für die Sägemaschinen gebraucht! Die Antwort war zusammenfassend gesagt, er soll einen Fachmann auf seine Verteilung/Zählerstelle schauen lassen ob diese die 32A hergibt, wenn ja kein Thema. Das eigendlich Problem bei der Sache ist allerdings, dass es aktuell hier in der Gegend schwer ist einen Fachbetrieb zu finden, der innerhalb von 4 Wochen da eine entsprechende Bautafel hinhängt, aber das nur am Rande.

Da es nicht praktikabel ist vor dem Einstecken eines solchen Gerätes einen Antrag zu stellen und es auch wahrscheinlich ist, daß dieses nicht getan wird, da hier Laien diese 32A Dose bedienen, ist also auch die Dose entsprechend an zu melden.
Da bin ich nicht deiner Meinung. Dann dürfte ja auch nur soviele Schuko-Steckdosen installiert werden, die bei maximaler Auslastung an dem Anschluss betrieben werden können. Denn ein Laie stopft alles was Schukostecker hat, auch in enstprechende Steckdosen. Warum gibt es denn immer noch Brände weil Waschmaschine und Trockner zusammen auf einem zittrigen 1,5qmm hängen. Es ist wie mit allem im Leben, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Auch hier ist doch der Fachbetrieb gefordert, der bei Anschluss und IBN einer Ladestation, oder sonstigen Großverbrauchern, den Kunden das bewusst machen muss, mit der Anmeldung und Genehmigung. Dafür werden doch immer mehr "Marken" von den Verbänden und Innungen geschaffen, die genau da bezwecken soll. Wenn keine Genehmigung oder Anmeldung vorliegt, wird der Ladepunkt oder die Sauna nicht in Betrieb genommen, so müsste der Fachbetrieb handeln. Nur wird es immer einen der Fachbetriebe geben, der den schnellen Euro damit machen will und wird.
Solange pauschal 50A/63A SLS beim Kunden im Vorzählerbereich vorhanden ist, wird sich daran auch nix ändern. Andere Länder sind da schon ein weniger weiter, wenn die sagen du bekommst 10kW, dann bekommst du auch nur 10kW, da wird es dann bei 12kW auch mal fix Dunkel übers Wochenende :)

man man, wie soviel Text...herzlichen Grlückwunsch an alle die noch mitlesen :p

Fazit, eine CEE 32A muss nicht angemeldet oder genehmigt werden, ein Geräte mit mehr als 12kVA schon. Somit alle Klarheiten der eigendliche Frage beseitigt.
 
Gut und wie verhinderst Du, daß an dieser Steckdose die ein Fachmann installiert hat (gehen wir mal davon aus denn der Laie darf das ja eigentlich nicht) etwas angeschlossen wird was mehr als 12kVA zieht ohne dies vorher an zu melden?

Eine elektrische Anlage ist so zu installieren, daß Laien diese bedienen können ohne zusätzliche technische Regelwerke kennen zu müssen.
 
Den ganzen Text hast du komplett gelesen, in der kurzen Zeit, da muss ich mal meinen Hut ziehen :)

Gut und wie verhinderst Du, daß an dieser Steckdose die ein Fachmann installiert hat (gehen wir mal davon aus denn der Laie darf das ja eigentlich nicht) etwas angeschlossen wird was mehr als 12kVA zieht ohne dies vorher an zu melden?
Natürlich muss man davon ausgehen das es nur der Fachmann installiert, ansonsten ist die ganze Diskussion obsolet.

Naja, der Fachmann darf dann natürlich auch nur eine 32A CEE-Steckdose installieren, wenn diese mit mit 32A betrieben werden kann. Deswegen ja der Hinweis bezüglich dem anderen Thread, wo du richtigerweise schreibst das an den 35A SLS eine 32A CEE-Steckdose nunmal nicht sinnvoll betrieben werden kann. Wenn der Fachmann, oder besser der Fachbetrieb, da wahrlos irgendwelche Steckdosen installiert, weil der Kunde da so will, naja ist der Fachbetrieb wohl kein Fachbetrieb mehr.

Das was der Kunde dann einsteckt ist nunmal nicht mehr Sache des Fachbetriebes. Er hat nur sicherzustellen das die Steckdose ordnungsgemäß betrieben werden kann. Ob der Kunde dann nur die mobile Saune einsteckt, wie geplant, oder daran dann einen CEE-Verteiler und damit Party macht, nunja das ist eine Sache zwischen dem Kunden und dem VNB.

Vielleicht als Beispiel das Thema Winterreifen. Der Fachbetrieb schraubt dir die richtigen Reifen drauf, klebt das Zettelchen gut sichbar ins Auto, sagt dir das du mit den Reifen nur 160km/h fahren darfst und schreibt das nochmals in die Rechnung rein. Wenn der Kunde nun meint er müsse 250 auf der Bahn damit fahren und es passiert ein Unfall, dann ist das eine Sache zwischen dem Kunden und der Versicherung (oder auch der Staatsanwaltschaft, je nachdem). Der Fachbetrieb hat alles in seiner Macht stehende getan.

Eine elektrische Anlage ist so zu installieren, daß Laien diese bedienen können ohne zusätzliche technische Regelwerke kennen zu müssen.
Richtig, bin ich voll bei dir, siehe zweiten Abschnitt. Nur wenn der VNB nicht will das man mehr als 35A aus seinem Netz zieht, sollte er vielleicht keine 63A SLS pauschal verbauen lassen. Das ist wie wenn der Autoverkäufer sagt "...ich geb dir das Auto 30% günstiger, wenn du maximal nur Halbgas fährst...", wer kontrolliert es?....:cool:
 
So, das 5x4qmm wurde heute direkt an die Hauptverteilung aufgeklemmt und nun weiß ich auch wo der Hauptschalter ist ;). In der Garage ist nun ein 2-reihiger Schaltkasten mit FI, LS 3/32A und 4 LS 1/16A für die Schaltkreise der Garage. Nur den Preis kenne ich noch nicht. Danke nochmal in die Runde.

PS: Prüfprotokoll wurde auch (neu) erstellt.
Auch wenn es alt ist, klinke ich mich hier nochmal ein: Wie wurde das "aufgeklemmt"? Hinter einem "normalen" Hauptsicherungsschalter (vermutlich ein 63A) in der Hauptverteilung mittels einer Abzweigklemme von z.B. Pollmann/Hager? Oder mit einem Linocur Lasttrennschalter?
 
Auch wenn es alt ist, klinke ich mich hier nochmal ein: Wie wurde das "aufgeklemmt"? Hinter einem "normalen" Hauptsicherungsschalter (vermutlich ein 63A) in der Hauptverteilung mittels einer Abzweigklemme von z.B. Pollmann/Hager? Oder mit einem Linocur Lasttrennschalter?

In #25 schrieb Redsonic:
Jetzt liegt ein 5x4 qmm NYY vom Zählerschrank bis zur Garage und ich bin sehr zufrieden, dass das Thema jetzt durch ist.

Am 18.02. kommt der Elektriker, der das dann auf den 3-poligen 20A LS im Zählerschrank klemmen soll und das in der Garage kurz an eine Verteilerdose anschließt.

In diesem Fall scheinbar so wie ein üblicher Endstromkreis?


Besser natürlich, wenn das ein eigener Abzweig an der Klemme oder dem Schalter, der direkt nach dem Zähler folgt, wird.

Wenn es eine Zuleitung zu einer Unterverteilung wird, sollte man Schmelzsicherungen einbauen, damit es selektiv wird.
Also wäre ein Linocur Lasttrennschalter schon mal geeignet.

Aber egal wie, es ist auf handwerklich solide Arbeit zu achten, ausreichend Festziehen der Schraubverbindungen usw. Vor allem, wenn es sich um hohen Dauerstrom, wie bei E-Ladung handelt.

Sehr schlecht wäre das Einklemmen mehrerer Adern unter Klemmen, die vom Hersteller nur für Einzeladern vorgesehen waren. Sieht man leider des Öfteren.

Die Methode mit Twin-Aderendhülsen für flexible Adern (H07V-K) ist aber durchaus geeignet.
 
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