wechselstromer schrieb:
Gut würde mich jetzt erstmal nicht tangieren, weil das Haus nicht mehr bewohnt ist und somit sowieso kein Strom benötigt oder verbraucht wird.
Diese Äußerung würde ich an Deiner Stelle stark relativieren nicht etwa, dass Dir die Gemeinde Auflagen macht. Sieh´ Dir nur die Gummiboote an, die über das Mittelmeer kommen und untergebracht werden wollen. :lol: :lol:
Auf die Adresse vom Haus ist seit Jahren zusätzlich ein Gewerbe angemeldet. Das Gewerbe hätte Bestandsschutz. Das Zweckentfremdungsgesetz greift hier nicht.
Hab ich mich schon rechtlich beraten lassen wegen Leerstand, weil ich genau die gleich Befürchtung hatte
Nichts desto trotz soll es natürlich zukünftig irgendwann vermietet werden.