Freileitungsablösung und Netzkabelsanierung

Diskutiere Freileitungsablösung und Netzkabelsanierung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Morgen, ich habe vom ortlichen Stromnetzbetreiber einen Brief mit beiligendem Netzanschlussvertrag erhalten. Konkret geht es darum, dass...
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Ich wollte keine Plastikkiste an der Grundstücksgrenze stehen haben. Diese unart, das mittlerweile an jeder Ecke solche Trümmer von zigg verschiedenen TK-Anbietern aufgestellt werden, ist schon schlimm genug.
 
T.Paul schrieb:
Vorher gab es eine ähnliche Regelung in der alten AVBEltV (Gültig seit Mitte 1979) ... Es wurden zwischenzeitlich auch viele Verträge neu abgeschlossen um eben die Gültigkeit der Technischen Anschlussbedingungen zu erreichen ... Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass diese nicht für Dich gelten. Und der NB wird das eben einfach behaupten, weil es üblich ist - Und dann bist Du in der Beweispflicht, Viel Spaß ohne Verträge ...

1. Also zum einen glaube ich kaum das die AVBEltV jemals Gültigkeit für dieses Grundstück hatte. Wäre mir neu das die DDR 1979 zur Bundesrepublik gehört hat.

2. Wenn der NB behauptet ich hätte einen neuen Vertrag abgeschlossen, dann wird es doch für den NB sicher kein Problem sein mir diesen neu abgeschlossen Vertrag mit meiner Unterschrift in Kopie zur Verfügung zu stellen. Wenn der NB so etwas behauptet, dann ist er auch in der Beweispflicht.
Da könnte ich ja genauso behaupten ich bekomme von T.Paul 10000.- Euro weil es üblich ist. Ach das ist doch nicht so? Und dann bist Du in der Beweispflicht, Viel Spaß ohne Verträg...
 
wechselstromer schrieb:
Tiefbauarbeiten müßten über die gesmte länge vom Weg durchgeführt werden. Der neu gemachte und Pflaster vom Weg muß geöffnet und wieder verschlossen werden usw..
Was ist denn neben dem Weg? Ist dort nur Erdreich? Garten o.ä.?
Evtl. könnte das Erdkabel ja dort verlegt werden. Mach`doch Fotos vom Weg mit der näheren Umgebung.

Der Weg bzw. die Zufahrt ist recht und links bis an die Grundstücksgrenze Gepflastert. Nur dort wo die Masten auf der Grundstückgrenze stehen ist ein kleines Stück um die Masten ausgelassen.
 
bigdie schrieb:
Lass die Nav weg, interessiert keinen. Bestehe darauf, das die HA-Sicherung in den Keller kommt und sonst lehne die Änderung ab. Und wenn du dich nicht einschüchtern lässt, wirst du sehen, das die dir die HA-Sicherung in den Keller legen, auf ihre Kosten. Denn den Strom kappen dürfen die dir nicht und alles andere wäre noch teurer.

Gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen von Dir?
Es könnte ja sein das die plötzlich wirklich sagen on aus die Maus kein Strom mehr.
Gut würde mich jetzt erstmal nicht tangieren, weil das Haus nicht mehr bewohnt ist und somit sowieso kein Strom benötigt oder verbraucht wird.
Ich könnte das also aussitzen.
 
Spielt doch keine Rolle. Die können auch an deiner Hauswand ein Loch machen und unter dem Pflaster durchschießen.
 
bigdie schrieb:
Spielt doch keine Rolle. Die können auch an deiner Hauswand ein Loch machen und unter dem Pflaster durchschießen.

Da der Weg seitlich links an der Garage vom Haus ankommt und der Keller weiter rechts ist, müßte man in jedem Fall mindestens einmal um die Ecke .. wahrschenlich sogar zweimal.
 
Wuxel schrieb:
Gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen von Dir?
Es könnte ja sein das die plötzlich wirklich sagen on aus die Maus kein Strom mehr.
Gut würde mich jetzt erstmal nicht tangieren, weil das Haus nicht mehr bewohnt ist und somit sowieso kein Strom benötigt oder verbraucht wird.
Ich könnte das also aussitzen.
Aussitzen würde ich es nicht. Eher mal das Gespräch suchen und wenn das nichts nützt mit dem Anwalt drohen. Und dann wissen die zumindest, das sich sowas sehhr lange hinziehen kann.

Bei uns gab es diese Probleme nicht. HA-Sicherung gehört ins Haus, deshalb heißt die so und so wird das hier auch gehandhabt. Im Haus ist das allerdings auch bei uns Eigentümersache. Eine Elektrofirma wirst du also so oder so brauchen.
 
bigdie schrieb:
Bei uns gab es diese Probleme nicht. HA-Sicherung gehört ins Haus, deshalb heißt die so und so wird das hier auch gehandhabt. Im Haus ist das allerdings auch bei uns Eigentümersache. Eine Elektrofirma wirst du also so oder so brauchen.

Das der Hausanschluss oder Netzanschluss ins Haus gehört, sehe ich genauso.
Das ich für die Elektrik im Haus selbst die Kosten trage das ist mir völlig klar.
 
T.Paul schrieb:
Und das kannst du nachweisen, weil du einen gültigen Altvertrag besitzt?

Wenn du das Haus gekauft hast nach 2006 galt bereits die NAV:

Wenn das vom NB rechtlich alles so einwandfrei und Wasserdicht geregelt sein soll, dann Frage ich mich natürlich ernsthaft warum ich vom NB einen NETZANSCHLUSSVERTRAG in zweifacher Ausfertigung zugeschickt bekommen habe, den ich unterschrieben zurücksenden soll.

Bestandteil des zugeschickten Netzanschlussvertrages, den ich im übrigen aktuell nicht unterschreiben werde, sind die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)"

Nach meinem rechtlichen Verstädnis bedeute das soviel, dass ich erst mit meiner Unterschrift unter diesem Netzanschlussvertrag die aktuelle TAB bzw. NAV akzeptieren würde.
 
Weil ein neuer Anschluss errichtet wird und das erfordert zur Einhaltung der NAV eben eines schriftlichen Vertrages ... Das ist vom Gesetzgeber so festgehalten worden ...
 
Gut würde mich jetzt erstmal nicht tangieren, weil das Haus nicht mehr bewohnt ist und somit sowieso kein Strom benötigt oder verbraucht wird.

Diese Äußerung würde ich an Deiner Stelle stark relativieren nicht etwa, dass Dir die Gemeinde Auflagen macht. Sieh`Dir nur die Gummiboote an, die über das Mittelmeer kommen und untergebracht werden wollen. :lol: :lol:
 
Und nun sind wir wieder beim Anfang.
Aktuell habe ich ja keinen Vertrag mit dem NB wo die NAV oder TAB vertraglich vereinbart ist.

Was passiert denn wenn ich den neuen Netzanschlussvertrag nicht unterschreibe?

Unabhäning davon das man sich vielleicht in einem Gespräch doch auf eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung einigen kann.
Fakt ist, ich will auf der Zufahrt kurz hinter der Grundstücksgrenze auf keinem Fall eine solche graue Netzanschlusssäule zu stehen haben. Der Netzanschlus kommt definitiv ins Haus, da wo er jetzt auch ist. Wegen mir kann der auch in den Keller.
 
Wuxel schrieb:
Das der Hausanschluss oder Netzanschluss ins Haus gehört, sehe ich genauso.
Wenn die HA draußen ist, braucht der Einbrecher ja nur noch die Sicherung ziehen, dann geht dank der neuen Technik noch nicht mal dein Telefon.
 
wechselstromer schrieb:
Gut würde mich jetzt erstmal nicht tangieren, weil das Haus nicht mehr bewohnt ist und somit sowieso kein Strom benötigt oder verbraucht wird.

Diese Äußerung würde ich an Deiner Stelle stark relativieren nicht etwa, dass Dir die Gemeinde Auflagen macht. Sie Dir nur die Gummiboote an, die über das Mittelmeer kommen und untergebracht werden wollen. :lol: :lol:

Auf die Adresse vom Haus ist seit Jahren zusätzlich ein Gewerbe angemeldet. Das Gewerbe hätte Bestandsschutz. Das Zweckentfremdungsgesetz greift hier nicht.
Hab ich mich schon rechtlich beraten lassen wegen Leerstand, weil ich genau die gleich Befürchtung hatte :) :)
Nichts desto trotz soll es natürlich zukünftig irgendwann vermietet werden.
 
Wuxel schrieb:
wechselstromer schrieb:
Gut würde mich jetzt erstmal nicht tangieren, weil das Haus nicht mehr bewohnt ist und somit sowieso kein Strom benötigt oder verbraucht wird.

Diese Äußerung würde ich an Deiner Stelle stark relativieren nicht etwa, dass Dir die Gemeinde Auflagen macht. Sieh´ Dir nur die Gummiboote an, die über das Mittelmeer kommen und untergebracht werden wollen. :lol: :lol:

Auf die Adresse vom Haus ist seit Jahren zusätzlich ein Gewerbe angemeldet. Das Gewerbe hätte Bestandsschutz. Das Zweckentfremdungsgesetz greift hier nicht.
Hab ich mich schon rechtlich beraten lassen wegen Leerstand, weil ich genau die gleich Befürchtung hatte :) :)
Nichts desto trotz soll es natürlich zukünftig irgendwann vermietet werden.
 
Die NAV ist eine Verordnung es Bedarf keines Vertrages um diese gültig werden zu lassen.
Der Vertrag bezeiht sich auf die Herstellung eines Netzanschlußes und wie dieser erfolgt, das dabei die NAV eingehalten werden muß ist dazu selbstverständlich und bedarf eigentlich keiner zusätzlichen Erwähnung.

Die NAV wiederum schreibt auch vor, daß die TAB des VNB einzuhalten sind.

Wenn heute ein neues Gesetz herauskommt mußt Du dich auch dran halten und kannst nicht auf Bestandschutz pochen, weil Du vor dem in Kraft treten des Gesetzes geboren bist.
 
Octavian1977 schrieb:
Wenn heute ein neues Gesetz herauskommt mußt Du dich auch dran halten und kannst nicht auf Bestandschutz pochen, weil Du vor dem in Kraft treten des Gesetzes geboren bist.

Nö, hab ich doch ein paar Beiträge vorher geschrieben das z.B. in meinem Fall das Zweckentfremdungsgesetzt wirkungslos ist bzw. nicht gilt, da das Gewerbe Bestandsschutz hat.
 
Naja, aber bereits in §1 der NAV ist festgelegt
Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind. Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas.

Wenn Du Dich da im rechtlichen Vorteil siehst, musst Du halt mal einen Anwalt konsultieren, wir können hier keine Rechtsberatung leisten.
 
bigdie schrieb:
Wuxel schrieb:
Das der Hausanschluss oder Netzanschluss ins Haus gehört, sehe ich genauso.
Wenn die HA draußen ist, braucht der Einbrecher ja nur noch die Sicherung ziehen, dann geht dank der neuen Technik noch nicht mal dein Telefon.

Fuer sicherheitsrelevante Einrichtungen (BMA, EMA...) gibt es Akkupufferung (USV) und reduntante Uebertragungswege (GSM, UMTS, LTE..)

Aus meiner Sicht hat der TE die Moeglichkeit, seine Einwendungen zum umverlegten HA schriftlich beim Versorger vorzubringen.
 
karo28 schrieb:
Fuer sicherheitsrelevante Einrichtungen (BMA, EMA...) gibt es Akkupufferung (USV) und reduntante Uebertragungswege (GSM, UMTS, LTE..)
Ja und die gehen Flächendeckend??? Und die sind Störsicher???

Übrigens steht auch das in der NAV
(3) Änderungen des Netzanschlusses werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber bestimmt.
[/u]
 
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