Freileitungsablösung und Netzkabelsanierung

Diskutiere Freileitungsablösung und Netzkabelsanierung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Morgen, ich habe vom ortlichen Stromnetzbetreiber einen Brief mit beiligendem Netzanschlussvertrag erhalten. Konkret geht es darum, dass...
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Und nur mal so nebenbei. Wenn das EVU die Leitung zieht und diese z.B. 100m lang ist, dann werfen die 4x50mm² AL in den Graben. Wenn die HA Sicherung an der Grundstücksgrenze liegt und ich die 100m bis zum Zähler verlege, dann muss ich 5x120mm² Cu verlegen nach Tab und zusätzlich einen Draht für den PA. :roll:
 
Und nur mal so nebenbei. Wenn das EVU die Leitung zieht und diese z.B. 100m lang ist, dann werfen die 4x50mm² AL in den Graben. Wenn die HA Sicherung an der Grundstücksgrenze liegt und ich die 100m bis zum Zähler verlege, dann muss ich 5x120mm² Cu verlegen nach Tab und zusätzlich einen Draht für den PA. Rolling Eyes

Bitte diese falsche Äußerung ignorieren.

Hier werden die brechtigten Interessen des Anschlussnehmers berücksichtigt. Denn der Netzanschluss durch den Anschlussnehmer ist immer preiswerter als der durch den Netzbetreiber.

Wenn man kein Geld hat ist es immer gleich und zu teuer. Das ist verständlich.
Das setzen des HAS ist teilweise wegen der Biegeradien des Alus unumgänglich.
 
elektroblitzer schrieb:
Und nur mal so nebenbei. Wenn das EVU die Leitung zieht und diese z.B. 100m lang ist, dann werfen die 4x50mm² AL in den Graben. Wenn die HA Sicherung an der Grundstücksgrenze liegt und ich die 100m bis zum Zähler verlege, dann muss ich 5x120mm² Cu verlegen nach Tab und zusätzlich einen Draht für den PA. Rolling Eyes

Bitte diese falsche Äußerung ignorieren.

Hier werden die brechtigten Interessen des Anschlussnehmers berücksichtigt. Denn der Netzanschluss durch den Anschlussnehmer ist immer preiswerter als der durch den Netzbetreiber.

Wenn man kein Geld hat ist es immer gleich und zu teuer. Das ist verständlich.
Das setzen des HAS ist teilweise wegen der Biegeradien des Alus unumgänglich.
Ach so, wenn der Netzbetreiber sein Netz ändert und dir die Hauptaufgabe dabei zuschiebt, dann ist das für dich günstiger? Das musst du mir aber mal vorrechnen. Wenn der Netzbetreiber die Leitung, wie es sich gehört, ins Haus legt, dann kostet mich das bis dahin nichts, weil bis zum HA ist es Sache des Netzbetreibers. Die letzten Meter will der aber nicht mehr machen. Ist in meinen Augen eine Frechheit. Irgendwann setzt der deine HA Sicherung an die Trafostation.
Und die Hauptleitung darf nur 0,5% Spannungsfall haben und da kannst du gerne mal nachrechnen, da kommst du auf 120mm² Kupfer. An 150mm² Alu hängt aber zumindest bei uns als Ring geschalten ein ganzes Wohnviertel und in jedes Haus geht ein 50mm² egal wie weit der Weg von der Straße ins Haus ist, da fragt keiner nach 0,5%
 
elektroblitzer schrieb:
Bitte diese falsche Äußerung ignorieren.

Hier werden die brechtigten Interessen des Anschlussnehmers berücksichtigt. Denn der Netzanschluss durch den Anschlussnehmer ist immer preiswerter als der durch den Netzbetreiber.

Wenn man kein Geld hat ist es immer gleich und zu teuer. Das ist verständlich.
Das setzen des HAS ist teilweise wegen der Biegeradien des Alus unumgänglich.

Es geht auch nicht darum das die Anwohner dort kein Geld haben. Es geht darum, dass ich weder die Freileitungsablösung beauftragt noch explizit gewünscht habe. der NB will die weg haben.
Und es geht darum das ich jetzt den Hausanschluss im Haus habe, der NB aber Kosten sparen möchte und die Leitung für den neuen Hausanschluss NICHT mehr ins Haus legen möchte.

Sorry aber was wird denn da günstiger für mich, wenn ich die fast 50m zum Zählerplatz selbst bezahlen muss, weil der NB das Kabel für den Hausanschluss nicht mehr wie es aktuell der fall ist bis ins Haus legt?

Wenn ich wirklich ab Netzschluss kurz hinter der Grundstücksgrenze aufgrund der locker 50m länge bis zum Zählerplatz Kupferkabel mit 120mm² legen muss, dann reden wir hier mal ebend von mehr als 2000.- Euro nur für das Kabel. Dazu kommen dann noch alle weiteren Kosten für Tiefbau, Anschlusskosten, Mauerdurchbruch usw. für den neuen Netzanschluss die ich selbst zahlen müsste. Meiner Einschätzung nach bin da mit 5000.- bis 7500.- Euro für den neuen Netzanschluss dabei oder ist das zu vorsichtig gerechnet?

Der Mitarbeiter von Stromnetz-Berlin hat mir telefonisch mitgeteilt, dass die zum Netzanschluss aber nur Kupferkabel mit 35mm² legen. Wie geht das denn?
 
Die 120mm² waren 100m. Bei 50m sind es 50mm², immer noch teuer genug, wenn man bedenkt, das du im Haus in der Regel mit 16mm² auskommst oder gar 10mm²
 
Meiner Einschätzung nach bin da mit 5000.- bis 7500.- Euro für den neuen Netzanschluss dabei oder ist das zu vorsichtig gerechnet?

Ja es ist richtig das auch der Anschlussnehmer Geld für seine Einrichtungen zahlen muss.
Auch bei der Änderung und Instandsetzung kostet dies Geld.

Nach Aussage des Bundesgerichtshofes verpflichtet Eigentum. Das bedeutet nichts anderes, wie der Netzbetreiber muss seine Elektroanlage instandhalten. Genauso wie der Anschlussnehmer seine Anlage instandhalten muss. Wer eine Grundstück hat das eine schöne Lange aber wenig nutzbare Einfahrt hat der muss leider mehr für den Erdkabelanschluss bezahlen.
Ich glaube nicht das das irgendwo durchgeht.
 
Glaub ich nicht, das er muss. Wird man ja sehen.
 
elektroblitzer schrieb:
Ja es ist richtig das auch der Anschlussnehmer Geld für seine Einrichtungen zahlen muss.
Auch bei der Änderung und Instandsetzung kostet dies Geld.

Tja nur handelt es sich beim Netzanschluss oder Hausanschluss nicht um MEINE Einrichtung.
Der NB will den vorhandenen Netzanschluss oder Hausanschluss ändern, instandsetzen oder modernisieren und NICHT ich.

Darin liegt halt der kleine unterschied.
 
Die Straße vor Deinem Haus mußt Du auch je nach Gemeindeordnung bezahlen, auch wenn sie nicht Dir gehört.
Selbst wenn Du noch nicht mal ein Auto hast.

Auch Bedingungen zur Rechnung wie Baukostenzuschüsse sind größtenteils in der NAV geregelt.
 
Octavian1977 schrieb:
Die Straße vor Deinem Haus mußt Du auch je nach Gemeindeordnung bezahlen, auch wenn sie nicht Dir gehört.
Selbst wenn Du noch nicht mal ein Auto hast.

Möööp wieder falsch ....
Für die Straße (vom Sandweg zur Betonfahrbahn) vor den Häusern in unserer Siedlung mußten wir zu DDR-Zeiten nix bezahlen.
Darüber hinaus wurde das Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz aufgehoben.
Anbei ein kurzer Medienbericht dazu ...

05.03.12, 07:55 Uhr / Das Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz wird laut einem Medienbericht wieder aufgehoben. Das schreibt die «Berliner Morgenpost» (Montag). Das Gesetz beteiligt die Anwohner am Ausbau von Straßen und war seit seinem Erlass 2006 heftig umstritten. Nach Angaben der Zeitung erhalten diejenigen Immobilienbesitzer, die aufgrund des Gesetzes an das Land gezahlt haben, ihr Geld zurück. Dabei soll es sich der Zeitung zufolge um 624 000 Euro handeln.

Die Aufhebung des Gesetzes war zwischen SPD und CDU bei der Bildung der neuen Regierungskoalition vereinbart worden. Seit 2006 müssen Eigentümer von Häusern und Wohnungen, die an einer öffentlichen Straße liegen, bei einer Ausbaumaßnahme, einer Erweiterung oder einer grundlegenden Erneuerung entsprechend der Grundstücksgröße zu den Kosten beitragen.
 
Octavian1977 schrieb:
Die Straße vor Deinem Haus mußt Du auch je nach Gemeindeordnung bezahlen, auch wenn sie nicht Dir gehört.
Selbst wenn Du noch nicht mal ein Auto hast.

Auch Bedingungen zur Rechnung wie Baukostenzuschüsse sind größtenteils in der NAV geregelt.
Damit erhöhe ich aber zumindest theoretisch den Wert des Grundstücks. Wenn aber der Netzbetreiber sein Netz umstellt und neue Leitungen legt, hab ich nix davon außer dem Strom, den ich vorher auch hatte und den Kosten, die die Anpassung im Haus schon mit sich bringt.
Das interne trägt man ja vermutlich noch relativ freiwillig, weil keine Freileitung bei Arbeiten am Haus ja auch Vorteile hat. Aber die HA-Sicherung gehört trotzdem ins Haus. Es muss nicht vor jedem Grundstück so eine Kiste für die Grafittisprayer herumstehen.
 
Es muss nicht vor jedem Grundstück so eine Kiste für die Grafittisprayer herumstehen.

Leider kennst du die VDE 0100-520 nicht. Bei konsequenter Einhaltung vorgenannter Vorschrift ergeben sich diese Aussenanschlussschränke von selbst.
 
Wieso, was steht denn da? In der Din 180... gibt es schöne Bilder vom Hausanschlussraum und von Abständen usw. Wie passt das dann zusammen?
 
elektroblitzer schrieb:
Es muss nicht vor jedem Grundstück so eine Kiste für die Grafittisprayer herumstehen.

Leider kennst du die VDE 0100-520 nicht. Bei konsequenter Einhaltung vorgenannter Vorschrift ergeben sich diese Aussenanschlussschränke von selbst.

Das mußt Du aber näher erläutern.
 
Biegeradius 12D nach VDE 0100-520:2013-06 521.10.02 bei Mauerdurchführung ist nicht zu erreichen.

Da ist es besser mit Aussenkasten von Alu auf Kupfer zu gehen. Durch den kleinere Querschnitt kommt man besser um die Ecke.

Will man doch mit Alu ins Gebäude geht das nur an einer 90 Grad stehenden Wand mit der Bestigung an der 90 Grad stehenden Wand.
 
Das ist bei uns aber auch die Standardmäßige Wunschvorstellung des NB - Durchführung der Außenwand im unteren Bereich nahe der Raumecke und Befestigung des HAK an der Innenwand. Im Idealfall gerade drauf zu ... Und die legen Kupfer bei uns :roll:
 
elektroblitzer schrieb:
Biegeradius 12D nach VDE 0100-520:2013-06 521.10.02 bei Mauerdurchführung ist nicht zu erreichen.

Da ist es besser mit Aussenkasten von Alu auf Kupfer zu gehen. Durch den kleinere Querschnitt kommt man besser um die Ecke.

Will man doch mit Alu ins Gebäude geht das nur an einer 90 Grad stehenden Wand mit der Bestigung an der 90 Grad stehenden Wand.
Der biegeradius ist bei NYY auch 12x Durchmesser genau wie bei NAYY. Und NAYY 4x50mm² ist 30mm dick und NYY 4x35 ist 27,5mm dick. Das macht also keinen Unterschied. Es verbietet aber keiner den Mauerdurchbruch 45° zu bohren oder mit so einem Durchmesser, das der halbe Bogen im Durchbruch bleibt.
Und glaubst du das Ganze wird besser, wenn du die HA Sicherung an die grundstücksgrenze setzt, und dann mit NYY 5x50mm² ins Haus gehst? Da muss das Kabel auch irgendwie wieder an die Wand und zum Zählerschrank, es ist dann nur dicker.
 
Der biegeradius ist bei NYY auch 12x Durchmesser genau wie bei NAYY. Und NAYY 4x50mm² ist 30mm dick und NYY 4x35 ist 27,5mm dick. Das macht also keinen Unterschied. Es verbietet aber keiner den Mauerdurchbruch 45° zu bohren oder mit so einem Durchmesser, das der halbe Bogen im Durchbruch bleibt.
Und glaubst du das Ganze wird besser, wenn du die HA Sicherung an die grundstücksgrenze setzt, und dann mit NYY 5x50mm² ins Haus gehst? Da muss das Kabel auch irgendwie wieder an die Wand und zum Zählerschrank, es ist dann nur dicker.

Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Alu ist nicht Kupfer.
Biegeradien verhalten sich wie 1:2,2.
 
Bei uns wird auch grundsätzlich Alu ins Haus geführt und die HAS oberhalb des Durchbruchs gesetzt. Ist überhaupt kein Problem.
 
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Thema: Freileitungsablösung und Netzkabelsanierung
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