Für Heimwerker *gesetzlich* verboten?

Diskutiere Für Heimwerker *gesetzlich* verboten? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo allerseits, in einer Lokalzeitung wird folgendes behauptet: "Die Gesetzeslage sieht so aus, dass jegliche Arbeiten an der elektrischen...
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J

jo

Guest
Hallo allerseits,

in einer Lokalzeitung wird folgendes behauptet:

"Die Gesetzeslage sieht so aus, dass jegliche Arbeiten an der elektrischen Hausanlage elektrotechnischnen Fachkräften vorbehalten ist."

Anlass ist, dass die örtliche VHS einen Kurs anbieten will, in der sie über die Gefahren bei Arbeiten an der häuslichen Elektroanlage aufklären will (und zeigen will, wie man's ggf. richtig macht). Kursleiter ist pikanterweise ein hauptamtlicher Ausbilder der Handwerkskammer.

Nun wird der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft ebenfalls zitiert: "Wir sind alle ziemlich aus dem Häuschen, dass die VHS eine Anleitung für eine Tätigkeit vermittelt, die juristisch verboten ist" und "Niemand darf an seiner 230-Volt-Stromanlage im eigenen Haus basteln".

Gibt es wirklich ein Gesetz, dass es Laien verbietet, an ihrer eigenen Hauselektrik Hand anzulegen (z.B. um eine Steckdose zu reparieren oder zu installieren, ein neue Lampe anzubringen, womöglich gar eine Glühbirne zu wechseln)?

Gruß
Jo
 
Verordnet wurden aber nur die Bedingungen...

Ich verstehe das so:

Die AVBElt ist eine ministeriell erlassene Verordnung, aber wenn ein Laie gegen deren §12 verstößt, dann verstößt er immer noch nicht gegen ein Gesetz (auch nicht gegen die Verordnung!), sondern lediglich gegen die Vertragsbedingungen des Vertrages mit seinem Versorger.
Denn Gegenstand der Verordnung ist ja nur, dass der Versorgungsvertrag eben die §§2 bis 34 der Verordnung enthält. Sonst nix.

Schlimmstenfalls kann der Versorger aber die Versorgung bei Vertragsverstößen (zwei Wochen nach Androhung) einstellen - wobei da noch ein paar Bedingungen zu berücksichtigen sind.

=> Der Elektro-Heimwerker, der fehlerfrei arbeitet, verstößt zwar gegen seinen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen, aber gegen kein Gesetz.

[Natürlich haftet er für Schäden - wie bei allem, was man so anrichtet - und kann durchaus seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn sich dort entsprechende Klauseln finden...]

Oder sehe ich das falsch?
 
Re: Verordnet wurden aber nur die Bedingungen...

jo schrieb:
=> Der Elektro-Heimwerker, der fehlerfrei arbeitet, verstößt zwar gegen seinen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen, aber gegen kein Gesetz.

[Natürlich haftet er für Schäden - wie bei allem, was man so anrichtet - und kann durchaus seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn sich dort entsprechende Klauseln finden...]

Oder sehe ich das falsch?

Nein, das siehst du richtig. Er begeht weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit, ist aber auf jeden Fall dafür verantwortlich, sich an die bestehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ausführung seiner Arbeit zu halten und haftet in jedem Fall auch selbst dafür. Wenn er von der Materie keine Ahnung hat, dann handelt er höchst fahrlässig.

MfG
 
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