Fundamenterder bei Neubau einer Leichtbauhalle

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Die Europanormen haben Dank Europarecht, das über dem Landesrecht steht Gesetzescharakter. Eine VDE-Norm erlangt Rechtsgültigkeit nur über den Werksvertrag! Ansonsten ist auch die VDE -Norm nur eine Empfehlung wie jede andere Norm auch! Wäre die VDe eine Norm die Rechtsverbindlich ist müsste sie wie jede andere Verordnung oder jedes andere Gesetzt Frei zugänglich sein!!!
 
Moorkate schrieb:
Vergessen oder falsch dagestellt wird bei den Beträgen immer wieder, dass die DIN eine Empfehlung eines wirtschafsintressengelenkten Vereins ist und keine gesetzliche Gesetzeskraft hat.
Weder DIN noch VDE beanspruchen Gesetzeskraft, das Gegenteil ist richtig. Aber Hauptsache ein weiteres Mal eine Unterstellung in die Welt gesetzt.

Dass Normen die Minimum-Basis der Anerkannten Regeln der Technik darstellen und die ohne vertraglichem Ausschluss von jedem Auftragnehmer - oder auch mehr - geschuldet werden, wurde schon zigmal genannt. Auf Bitten, doch gegenteilige Urteile zu benennen, folgt regelmäßig nix oder nur heiße Luft. Auch jetzt wird keiner der Ultras ein Urteil zitieren, das die Verbindlichkeit der Anerkannten Regeln der Technik ohne anderslautende Individualvereinbarung ausschließt.

Wer noch nicht mal die TAB anerkennt, wird bei nächster Gelegenheit wieder zum Rundumschlag ansetzen und mit dubiosen Unterstellungen operieren.

Duden schrieb:
Pamphlet = Streit- oder Schmähschrift
Das trifft auf keine einzige DIN- oder VDE-Publikation zu, auf manche Beiträge notorischer Anti-Normen-Anarchisten aber schon. Die müssen dann als Katalysator für die eigene Fortbildungsresistenz herhalten.

Auch ich hätte nichts dagegen, wenn die Normen kostenlos zur Verfügung gestellt würden. Wer heute keinen Bock hat Sekundärliteratur zu lesen, wird auch dann kaum lese- und fortbildungswilliger sein und sich andere Ausreden für seine Wissensdefizite ausdenken. Um zu wissen, was in der DIN 18014:2014-03 steht, braucht man weder vertragstreu ein VDE-Auswahlabo noch die Norm selbst. Und trotzdem wird jede Menge Stuss gepostet.

Voraussetzung für eine wahrheitsgemäße Zähleranmeldungen bei allen Neubauten ist, dass die Erdungsanlagen nach DIN 18014:2014-03 ausgeführt wurden. Seit 2009-09 sind bei nicht erdfühligen Fundamenten/Bodenplatten - mit und ohne Bewehrung - NIRO-Ringerder mit max. 20 x 20 bzw. 10 x 10 Meter Maschenweite zu verlegen. Wer nach mittlerweile 7 Jahren noch immer nicht mal das kleine 1 x 1 der Gebäudeerdung beherrscht, hat als Eli den Beruf verfehlt.

Dass nur europäisch oder international harmonisierte Normen verbindlich sind, entbehrt der Logik, denn dann wären alle früher noch nicht harmonisierten Normen Pipifax gewesen.

Bevor noch mehr haltlose Thesen gepostet werden, bitte mal § 319 StGB, § 633 BGB und Kommentare dazu lesen, danach kann man sich die Lektüre der VOB sparen.

Pumukel schrieb:
Die Europanormen haben Dank Europarecht, das über dem Landesrecht steht Gesetzescharakter.
Demnach sind also IEC, CENELEC und Co. im Gegensatz zu DIN und VDE oder DKE keine privaten Verbände?

Wie passt das damit zusammen, dass die letzte Ausgabe der IEC 60728-11 für Antennensicherheit im März von den nationalen (allesamt privaten) Komittes wie z. B. dem DKE verabschiedet wurden, aber noch immer nicht als EN 60728-11 in europäisches und als DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) in nationales Recht umgesetzt wurden?
 
Dipol schrieb:
Weder DIN noch VDE beanspruchen Gesetzeskraft, das Gegenteil ist richtig. Aber Hauptsache ein weiteres Mal eine Unterstellung in die Welt gesetzt.
Das habe ich auch nicht behauptet!
Es wir von manchen aber so getan, als handle man gesetzeswidrig, wen man die Normen nicht einhält.

Auch habe ich nicht behauptet das Normen sinnlos oder überflüssig sind, aber neuere Normen oder Normämnderungen werden doch immer mehr zu Marketingzwecken zwecks Absatzsteigerung missbraucht, indem die eigentlich zu Entstehung von Normen unabhängige Wissenschaft, Verbände und Kammern mit Lobbyisten infiltriert.

mfG
 
Moorkate schrieb:
Das habe ich auch nicht behauptet!
Es wir von manchen aber so getan, als handle man gesetzeswidrig, wen man die Normen nicht einhält.
Die Binsenweisheit deiner Fußnote und was folgen kann wenn man die Normen(-Empfehlungen) nicht beachtet, wurde oft genug durchgekaut.

Moorkate schrieb:
Auch habe ich nicht behauptet das Normen sinnlos oder überflüssig sind, aber neuere Normen oder Normämnderungen werden doch immer mehr zu Marketingzwecken zwecks Absatzsteigerung missbraucht, indem die eigentlich zu Entstehung von Normen unabhängige Wissenschaft, Verbände und Kammern mit Lobbyisten infiltriert.
Hier geht es allein darum ob ein Ringerder um die Halle erforderlich ist oder nicht und da sind Beschimpfungen von Normen als Pamphlete kropfunnötig und OT. Wenn du aus der Schublade des ewigen Normgegners heraus kommen willst, musst du schon inhaltlich mehr Substanz zu den jeweiligen Themen beitragen als nur deine ständige Leier.
 
Was denn? So manche Norm ist doch eine Streitschrift, deren Sinn doch die alleinige Absatzvermarktung dient. Deine Energie solltest du lieber darauf richten, dass der Inhalt von Normen als Allgemeingut jedem frei zugänglich und kostenlos zugänglich ist.

mfG

PS: Und meine Fussnote ist ein Zitat aus einem gerichtlichen Urteil
 
Moorkate schrieb:
Deine Energie solltest du lieber darauf richten, dass der Inhalt von Normen als Allgemeingut jedem frei zugänglich und kostenlos zugänglich ist.
Das steht nicht in meiner Macht, das müsste der EuGH entscheiden. Bei dir würde aber auch das m. E. nichts verändern.

Moorkate schrieb:
PS: Und meine Fussnote ist ein Zitat aus einem gerichtlichen Urteil
Und was inhaltlich aus Urteilen nicht in den eigenen Kram passt wird weggelassen. Das fällt besonders leicht, wenn man außer dem zitierten Satzfetzen nichts gelesen hat.

IBR 1998 schrieb:
Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.
Bitte zurück zum Ringerder und DIN 18014:2014-03.

DIN 18014:2014-03 schrieb:
Einführungsbeitrag:

Diese Norm gilt für die Anordnung und den Einbau von Fundamenterdern/Ringerdern im Zuge der Errichtung eines Gebäudes und ist entsprechend DIN 18015 und den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber für jedes Gebäude zu errichten. Der Fundamenterder/Ringerder ist für den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene nach DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) erforderlich.
 
Moorkate hat geschrieben

Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen, deren Beachtung und Anwendung jedermann freisteht. Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit.


Wir reden hier von den anerkannten Regeln der Technik, du noch Normen.

Das sind zwei Paar Schuhe.

Der Bäcker arbeitet nach Normen. Der Elektriker nach den anerkannten Regeln der Technik.
 
Nur mal so als Beispiel aus dem Vorwort der VDE 0100-530: "...Für diese Norm..."

Gilt diese jetzt also nur für Bäcker?

Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zwingend vor. Gleichzeitig wird im gleichen Gesetz eine Einhaltung dieser vermutet wenn die Normen der VDE eingehalten werden.

Siehe hierzu Energiewirtschaftsgesetz Teil 6 §49

Für den Anschluß an das öffentliche Niederspannugnsnetz hat der Versorgungsnetzbetreiber zusätzliche Regeln in seinen TAB aufgeführt.
 
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