Fundamenterder beim Doppelhaus

Diskutiere Fundamenterder beim Doppelhaus im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, mal folgende Fachfrage: Wie erfolgt die Fundamenterdung bei einem Doppelhaus? Bekommen beide Hälften einen eigenen Erdungsring? An...
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haaber73

Guest
Hallo,

mal folgende Fachfrage:

Wie erfolgt die Fundamenterdung bei einem Doppelhaus? Bekommen beide Hälften einen eigenen Erdungsring? An der Trennwand zwischen beiden Hälften liegt nur ein breites Fundament - liegen dann beide Erdnungsringe in diesem Fundamentgraben, was ja bedeuten würde, dass die beiden Ringe der Haushälften sich berühren...

Danke,

Bernd
 
Ok...aber wie dann?

Hallo,

ok - aber warum?

Soll man einen großen Ringerder um das gesamte Aussenfundament machen und dann 2 Potentialausgleichsschienen anschließen?

Danke,

Bernd
 
Wenn der Erder mal zur Errichtung einer Blitzschutzanlage dient, entsteht bei einer Ableitung eines einschlagenden Blitzes ein Spannungstrichter um die Erdungsanlage - je mehr Kapazität in Form von wirksamer Erdung hier verbunden ist, desto geringer das Risiko durch die Schrittspannung dieses Trichters dennoch zu versterben ... Außerdem könnte eine entsprechder Potentialunterschied Dir das Fundament sprengen ... Und andere üble Dinge, es ist einfach Mist.

Anschlussfahnen in beide HAR führen, Maschenweite beachten, Anschlusspunkte Außen beachten für (späteren) Anschluss Blitzschutz/SAT/..., Je nach Aufbau des Fundaments (Wanne) ist ggf. zusätzlich ein Ringerder um das Gebäude erforderlich.
 
Ganz einfach:
Beim TN Netz wird der PEN im Hak oder kurz danach aufgeteilt.
jedes Haus bekommt somit ein unterschiedliches Potential auf der Haupterdungsschine. Ein Ausgleichsstrom über die Fundamente wird fließen, allerdings sind die Erder (bei getrennten Erdern) ja nur bedingt miteinander verbunden und die Ausgleichsströme fließen unkontrolliert. Dann schon lieber eine ordentliche leitfähige Verbindung der Erder.
Wenn man es genau nimmt wäre ein gemeinsamer HAK mit ZEP für die beiden Hälften zusammen, die beste Lösung, dann würde es nämlich keine Ausgleichsströme geben, diese schädigen nämlich das Bauwerk.

Beim TT Netz wird der Erdungswiderstand besser je größer der Fundamenterder ist also auch eine Verbesserung wenn die Erder verbunden sind.
 
... außerdem will ich den Künstler mal sehen, der die Armierung des Fundaments isoliert, damit es getrennt ist .... Dem gehört 2 Minuten applaudiert und 5 ins Gesicht ........
 
Vorgeschrieben ist der Fundamenterder ohnehin. Die DIN Norm 18014 kennt wohl jeder.

Wichtig ist, dass unter einem Haus ein Fundamenterder existiert und mit dem VNB und der Anlage verbunden ist.

Denn der Fundamenterder kann den Schutzpotentialausgleich erhöhen. Ist auch für die Schutzerdung sowie Funktionserdung geeignet VDE 0100 Teil 540.


Im kurzform. Unter der Doppelhaushälfte reicht einer aus.
 
Kritisch stellt sich natürlich die Durchführung/Verbindung der Erder zwischen den einzelnen Bodenplatten dar, sollten diese aus Schallschutzgründen etc. mit Styropor entkoppelt sein.
 
Danke, aber nun noch mal konkret!

Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Mir schwebt nun folgende Konstruktion vor:

Im Außenfundament wird ringsherum um das Gesamtobjekt ein Fundamenterder im Beton eingebaut (keine Fundamentabdichtung o.ä. - Beton hat direkte Verbindung zum Erdreich). Somit habe ich einen Erdungsring um das Gesamtgebäude und nicht zwei Einzelringe um die Hälften. An den Stellen, an denen die beiden HAR sitzen, setze ich jeweils an den Ring eine Anschlussfahne, die direkt in den HAR zur Potentialausgleichsschiene geht.

Ist das so fachlich in Ordnung?

Danke,

Bernd
 
Re: Danke, aber nun noch mal konkret!

haaber73 schrieb:
Somit habe ich einen Erdungsring um das Gesamtgebäude und nicht zwei Einzelringe um die Hälften. An den Stellen, an denen die beiden HAR sitzen, setze ich jeweils an den Ring eine Anschlussfahne, die direkt in den HAR zur Potentialausgleichsschiene geht.

Ist das so fachlich in Ordnung?

IMHO nein, warte mal bis Dipol vorbei kommt. Ich würde den Erder auf jeden Fall blitzschutztauglich machen.

Lutz
 
Snaves schrieb:
Vorgeschrieben ist der Fundamenterder ohnehin. Die DIN Norm 18014 kennt wohl jeder.
Kennen ist das eine ;-) aber im Detail ...
...

Im kurzform. Unter der Doppelhaushälfte reicht einer aus.
Vermutlich hast du dich wieder nur falsch ausgedrückt.
Jede Doppelhaushälfte benötigt ihren eigenen!

Ja, ich weiß daß ich damit genau das Gegenteil der bisher hier überwiegend vertretenen Meinung behaupte.

Dazu ist gerade in der aktuellen de auf S. 13 unter Praxisprobleme eine ähnliche Anfrage beantwortet.
Fazit:
In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, daß bei mehreren Wohngebäuden jedes Gebäude für sich betrachtet werden muss und eine eigene Erdungsanlage benötigt.
...
Zum Abschluß muß eine Dokumentation angefertigt werden. Dazu gehören Messungen, Revisionspläne, Fotografien der Gesamtanlage und Details .
...
Die ausführenden Personen müssen über die Qualifikation einer Elektro- oder Blitzschutzfachkraft verfügen. Bauhandwerker dürfen die Arbeiten nur unter Aufsicht dieser Fachkräfte ausführen.
Quelle: de -> http://www.elektro.net/praxisprobleme/f ... -wu-beton/ (nur für Abonnenten)


Öffentlich und für jeden zugänglich sind jedoch folgende Quellen in denen die Problematik einfach verständlich und sehr gut bebildert dargestellt ist.

http://www.enbw-energiegemeinschaft.de/ ... 15-1-4.pdf
Kurzvortrag, die angesprochenen Punkte sind unter den Seiten 8, 15, 16, 20 und 32 ff zu finden. pdf 36 Seiten ca. 4 MB

www.enbw-energiegemeinschaft.de/~upload ... 012%20.pdf
im Prinzip dasselbe, jedoch wesentlich ausführlicher mit noch mehr Varianten. pdf 103 Seiten ca. 7 MB


Als Fazit kann ich Lutz nur beipflichten den Erder auf jeden Fall vorsorglich blitzschutztauglich auszuführen zu lassen.
 
Zunächst nicht angesprochen:
Jede postalische Adresse (hausnummer) ist mit einem eigenen Netzanschluss zu versorgen. Hierzu gehört auch das je ein Fundamenterder errichtet werden muss.

Was hier auch unberücksichtigt blieb ist, ob es sich sich um eine weisse, schwarze oder keine Wanne handelt.

Hier sind dann noch drei Fälle zu unterscheiden.

Hierzu sollte der Themenstarter nochmals Informationen liefern.
 
elektroblitzer schrieb:
...
Was hier auch unberücksichtigt blieb ist, ob es sich sich um eine weisse, schwarze oder keine Wanne handelt.
...
:?: aber bitte sehr

haaber73 schrieb:
wird ringsherum um das Gesamtobjekt ein Fundamenterder im Beton eingebaut (keine Fundamentabdichtung o.ä. - Beton hat direkte Verbindung zum Erdreich).
 
Question aber bitte sehr

haaber73 hat folgendes geschrieben:

wird ringsherum um das Gesamtobjekt ein Fundamenterder im Beton eingebaut (keine Fundamentabdichtung o.ä. - Beton hat direkte Verbindung zum Erdreich).

Wo steht etwas über die Expostionsklasse?
 
Mir sind die Expositionsklassen bestens bekannt.

Nur welche sind verbaut oder werden verbaut?
Da wird zur beanwortung der Frage benötigt.
da je nach Expositionsklasse und Wanne sich sehr schlechte Widerstandswerte ergeben können.
 
mehr Verwirrung als Klarheit!

Hallo,

also: es gibt keine Wanne, sondern nur bewehrten Fundamentbeton mit direkter Verbindung zum trockenen Erdreich in Norddeutschland (X0 ???)

Trotz zahlreicher Antworten bin ich nunmehr völlig verwirrt. Ich werde mal lieber meinen Energieversorger befragen....

Danke

haaber73
 
und wer mist die niederohmigkeit des fundarmenterders nach um die anschlußgenehmigung zu bekommen ?
 
Niemand natürlich.

Da es aber im TN-System auch keine Vorgabe gibt, was den Erderwiderstand angeht, reicht ein vorhandensein im Neubau hier oft völlig aus. Im Altbau ist nicht mal das nötig.
 
Titel: Fundamenterder beim Doppelhaus

elo22 schrieb:
IMHO nein, warte mal bis Dipol vorbei kommt.
Mit Verzögerung ein zufälliger Quereinstieg. Da Zweifel angebracht sind, dass an diesem Bau alles nach DIN 18014 ablaufen wird, gleich eingangs die Gebetsmühle zur DIN 18014.

Seit 2007 dürfen Fundamenterder nicht mehr von Rohbauunternehmen, sondern nur noch von im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachkräften oder dafür qualifizierten Blitzschutzfachkräften eingebaut werden. Die Erdungsanlage ist messtechnisch und durch Pläne/Fotografien nachvollziehbar zu dokumentieren. Nur so ist auch die Zähleranmeldung ordnungsgemäß, siehe www.kleiske.de.

Die Fundamenterder der Doppelhaushälften müssen nur verbunden werden wenn es auch gemeinsame Elektro-, Telekommunikations-, Antennen- oder Blitzschutz-Anlagen gibt. Unabhängig davon ist bei Neubauten jeder Bauherr gut beraten die vergleichsweise geringen Vorsorgekosten für eine künftige Blitzschutzanlage nicht einzusparen und zumindestens äußere Anschlussfahnen für konventionelle Erdungen von Antennen oder Photovoltaikanlagen vorzusehen.

Anno 2013 kann man nur hoffen, dass die Fundamenterder der beiden Doppelhaushälften nach neuzeitlichen Konzepten bis zur Sohle schallgetrennt sind. In diesem Fall kann ein gemeinsamer Fundamenterder-Ring mit starren St/tz-Verbindungen durch die Trennfuge keine fachlich tolerierbare Alternative sein.

Sofern keine gemeinsame Steinzeit-Bodenplatte mit all den Schall- und Riss-Risiken vorgesehen ist, bleibt bei schalltechnisch mit Dämmmatten getrennten Fundamenten nur eine Verbindungsvariante mit V4A über das Erdreich oder alternativ innenseitig. Wenn der Fundamenterder gemäß DIN 18014 von einer im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektro- oder einer dafür qualifizierten Blitzschutzfachkraft eingebaut, gemessen und dokumentiert wird, ist doch auch z. B. der Einbau von optimal platzierten Erdungsfestpunkten pure Routine.

Bei isolierten Bodenplatten und Wannen ist ohnehin ein gemeinsamer NIRO-Ringerder angesagt, welcher auch die max. zulässigen Maschenweiten einhalten muss.
 
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Thema: Fundamenterder beim Doppelhaus
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