Fundamenterder Funktion gegeben ?

Diskutiere Fundamenterder Funktion gegeben ? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi, Ich komme gleich zu meinem Problem. Wir haben ein Neubau,und hier wurde ein Fundamenterder erstellt.Ich bezweifel aber,das der...
Es ging mir nur darum,was laut Din 18014 zum Prüfprotokol gehört.

Nehmen wir an,der Rohbauer verlegt den Fundamenterder.Dann nimmt der Elektriker das ab.Macht sein Protokol und Bilder.Also ist vir dem betonieren der Bodenplatte keine Messung möglich.Später wenn er die Installation macht,macht er die Messung.Dann sollte es ja passen.Da er es vorher geprüft hat.
passt es nicht,ist der Fundamenterder nicht mehr zu retten.
Also macht man als alternative einen Ringerder.
 
@Dipol

ok danke.Sie waren schon mit der Antwort schneller als ich nochmal fragen konnte.Das wollte ich wissen.Das der Erdwiderstand nicht gemessen wird,aber derDurchgangswiderstand.Den sollte der Elektriker im Protokol vermerkt haben
 
gefragt war aber nach dem ERDWIDERSTAND.
 
Ja richtig.

Auch was nach Din 18014 alles im Protokol festgehalten sein muss.
Der Erdwiderstand wurde ja damit geklärt,das erst die Bidenplatte ausgetrickbet ust,bevor man das messen sollte
 
Octavian1977 schrieb:
gefragt war aber nach dem ERDWIDERSTAND.
Hab mir soeben mal die Beitragsstatistik angesehen.

Du würdest deine Pool-Position mit aktuell 13387 Beträgen gegenüber den 11031 von @T.Paul nicht so schnell verlieren, wenn du dir wie er angewöhnen würdest nur auf Normen und Fachgebiete zu posten, die du auch beherrscht.

Das würde vermeiden, dass auf irrelevante Fragen von Laien ebenso irrelevante Antworten folgen und weniger Masse ergäbe mehr Klasse. Imageschädliche Falschaussagen zu weißen Wannen aus WU-Beton und auch fachliche Bauchplatscher zur Sat.-ZF wären dann ausgeschlossen:

Octavian1977 schrieb:
Abgesehen von allem ist dein 3fach Verteiler für Sat nicht geeignet da er nur bis 2,4GHz taugt, Sattelitten TV geht aber bis ca. 12GHz
 
@Dipol

Was wurdest du bei einem nach allen Regeln der Technik durch entsprechendes qulifiziertes Fachpersonal vernünftig eingebauten Fundamenterder (normales erfühliges Streifenfundament EFH, ohne Keller, normale Bodenverhältnisse) mit sämlichen erforderlichen Belegen, Messungen und Protokollen kosten- und zeitmäßig veranschlagen?

mfG
Jörg
 
@Der Gutachter

Welcher Gedankenzug haben sie,das sie Dipol diese Frage stellen ?

Ihre Frage kann sich nicht auf meine Bodenplatte beziehen.

Wieso ?
Weil man erstmal ein Streifenfundament haben muss,um den Fundamenterder da einzubauen/verlegen.

In unserem Fall darf sich der GÜ aussuchen welcher Mangel ihm mehr schaden wird.

Vereinbart ist laut Werkvertrag ein C25/30 Beton(Wu Beton)
Hätte er den verbaut,wäre ein Ringerder unumgänglich.

Nun haben wir den Rohbauer diesbezüglich kontaktiert.
Nach welchen Vorgaben er den Beton bestellt hat.

Er habe sich an die Vorgaben des Architekten gehalten.
Somit haben wir hier ein weiteres Problem.

Der Statiker verlangt in seine Berechnungen eine Sauberkeitsschicht von 5 cm.
Und dann die Betongüte C25/30

Der Architekt beachtet das nicht und gibt in den Werkpläne ein Beton C20/25 an.
Und der Rohbauer erstellt die Bodenplatte ohne Sauberkeitsschicht.

Ich glaub er würde dankend den falschen Erder wählen,als den fals verbauten Beton
 
Das Gericht prüft doch nur ab auf:

- wurde der Erder nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet
- Was wurde beauftragt
- Wurden seitens des Hochbauers bedenken angemeldet
- Hat der Bauleiter ein verschulden, weil er keinen Fachbauleiter eingesetzt hat.

So oder so ähnlich müssten die Fragen an die Sachverständigen sein, wenn nicht bereits in der Klageschrift oder den Vorträgen enthalten.

Alles andere sehe ich nach meiner unmassgeblichen Meinung nicht als relevant an.
 
@elektroblitzer

Mein aktueller Privater SV ist eher damit beschäftigt,
was die Bodenplatte betrifft.

Also Abstandshalter,Betondeckung usw...
Das is hier aber nicht das richtige Forum für.

Ich will den Elektriker nicht damit beauftragen,eine
Erdwiderstandsmessung durchzuführen.Um es dann dem Gü unter die Nase zu halten.

Jetzt fragen sich einige warum nicht.
Weil ein einziger Satz des GÜ langt,das die Messung nutzlos ist.Ich habe das in Auftrag gegeben,somit ist der Elektriker befangen.Könnte also sein,die Messung wurde gefälscht.Also kommt ein gerichtl.SV und wird die Messung nochmal durchführen.Also sparenbwir uns Zeit und Geld.

Nun mein Gedanke.

Wenn laut Din 18014 der Rohbauer nicht befugt war/ist einen Fundamenterder einzubauen,weil der Fundamenterder zur Elektrischen Einrichtung eines Gebäude gehört,hätte das durch ein EFK überwacht werden müssen.

Wenn ich es richtig verstanden habe,was in der Din 18014 steht(2007) ist vor betonieren eine Durchgangswiderstand prüfung zu machen.Und das Formblatt mit Dokumation und Bilder festzuhalten.

Also werde ich meinen Anwalt bitten,das Gericht anzuschreiben,mir diesen Nachweis vom GÜ zu überreichen.
Das der Rohbauer nicht befugt war das einzubauen,ohne das eine EFK das abnimmt und überwacht.
Sollte der GÜ sowas nicht gemacht haben,muss angenommen werden,das der Fundamenterder keine Funktion hat.

Macht er sich sogar strafbar ?

Und hoffe nun das er nun in die Beweislast kommt.
Durch das fehlen der Dokumation durch eine EFK.

Wie gesagt,ist das ein Gedanken.Habe leider keine Urteile im Netz gefunden
 
Wenn ich es richtig verstanden habe,was in der Din 18014 steht(2007) ist vor betonieren eine Durchgangswiderstand prüfung zu machen.Und das Formblatt mit Dokumation und Bilder festzuhalten.

So einfach ist das nicht!!

Selbstverständlich ist es dem Rohbauer nicht verboten die Erdungsanlage zu bauen.
Zunächst wird die Erdungsanlage geplant. das macht ein Planer.
nach Norm überprüft die EFK oder Blitzschutzfachkraft nur ob die Erdungsanlage nach Planung gebaut wurde oder baut diese selbst und dokumentiert durch Fotos und messprotokolle.

Der das Formblatt ausstellt (EFK oder BSFK) steht dafür gerade bzw. haftet dafür.

Hier wollte wohl niemand haften. Der Betreiber der Anlage betreibt eine Anlage die nicht nachgewiesen sicher ist.
Durch eine Erdermessung (das hatten wir schon mehrfach ) kann im im Nachhinnein nicht mehr festgestellt werden das ob die Erdungsanlage korrekt errichtet wurde.
Somit wird das mit der nachträglichen Messung nichts mehr.
das gibt bei dem Antrag eine Bauchlandung.
 
Hmmmm.
Der Elektrolaie muss wohl Millionär sein oder eine gute Rechtschutzversicherung haben.
Bei solchen Rechtstreitigkeiten wird in der Regel doch nur darauf gewartet bis dem Kläger Finanziell die Puste ausgeht.
Um das wirklich nachweisen zu können da müsste normalerweise das Haus mit samt dem Fundament wieder abgerissen werden wenn man es richtig nimmt.
Und das würde keiner machen.
Das ganze würde sich auf eine Wertminderung des Gebäudes hinauslaufen und sonst nicht weiter.
Zum Hintergrund:
Fundamenterdungen wurden schon seit 1983 angewendet und da wurde verzinkter Bandstahl in die Sohle gelegt Beton drüber geschüttet und gut ist.
Glaubst du etwa, dass sich heutzutage noch Besitzer von Gebäuden die älter sind sich noch einen Kopf über machen ob ihr FUE. noch tauglich ist...
Bestimmt nicht.
 
Der Elektrolaie muss wohl Millionär sein oder eine gute Rechtschutzversicherung haben.
Bei solchen Rechtstreitigkeiten wird in der Regel doch nur darauf gewartet bis dem Kläger Finanziell die Puste ausgeht.
Um das wirklich nachweisen zu können da müsste normalerweise das Haus mit samt dem Fundament wieder abgerissen werden wenn man es richtig nimmt.
Und das würde keiner machen.

Ser Stromlaie braucht doch dem Auftraggeber nicht beweisen das er den Erder richtig errichtet hat.
Vielmehr ist es das beste auf die herausgabe des Nachweises bzw. Doku zu klagen. Kann er die nicht beibringen, wurde der Erder nicht richtig errichtet: Das Werk wäre dann Mangelhaft und unbrauchbar, denn Neubauten benötigen einen Erder und zwar nachgewiesen funktionsfähig.

Handelt es sich hier um ein TT-Netz?

Fundamenterdungen wurden schon seit 1983 angewendet und da wurde verzinkter Bandstahl in die Sohle gelegt Beton drüber geschüttet und gut ist.
Glaubst du etwa, dass sich heutzutage noch Besitzer von Gebäuden die älter sind sich noch einen Kopf über machen ob ihr FUE. noch tauglich ist...
Bestimmt nicht.

Das ist Sache des Betreibers den Erder funktionsfähig zu halten.
Beim TN-Netz hilft automatisch der nachbar über den PEN Leiter aus. Das ist eine solidarprinzip den das TT-Netz nicht kennt.
 
Wie bek8mme ich raus ob es ein TT Netz oder TN Netz ist.
Als Stromlaie weiss ich da leider nicht bescheid.

@elektroblitzer

Genau das will ich über das Gericht beantragen.
Zwar war das bis jetzt nicht in den Beweisfragen enthalten,aber bietet sich an,übers Gericht anzufordern.Mir wird er das nicht ohne weiteres aushändigen
 
Stromlaie schrieb:
Wie bek8mme ich raus ob es ein TT Netz oder TN Netz ist.
Als Stromlaie weiss ich da leider nicht bescheid.
...
Irgendwie habe ich eher den Eindruck dir ist langweilig wenn ich mir das bisherige so durchlese. Dann noch die Andeutungen auf weitere Foren mit derselben, bzw. ähnlichen Thematik.

Du hast bisher Elektriker, befreundete Elektriker, private und bestellte Gutacher, private und bestellte SV´s, Anwälte und weiß der Kukuck was noch alles.

Aber schon an einer deratigen Frage scheitert es :roll:

Als Info von deiner Seite habe ich so auf die Schnelle nur mal, siehe Seite 4!!
Was die Syna für ein Netzanschluss bereitstellt weiss ich nicht
dazu liefert g...e u. a.
Technische Anschlussbedingungen
Niederspannung der Syna GmbH
gültig ab 1. März 2012
...
5.3
Netzsystem
Grundsätzlich gilt für das gesamte Netzgebiet des VNB die Netzform TN-System. Ausnahmen kann es im Einzelfall im Außenbereich und bei Sonderanschlüssen geben; die Ausnahmen gibt der VNB vor. Bei der Planung der Schutzmaßnahme einer Kundenanlage ist zu berücksichtigen, dass sich der zum Errichtungszeitpunkt gemessene Wert der Schleifen-impedanz durch Änderungen im Netzaufbau verändern kann. Die Schleifenimpedanz kann daher vom VNB nicht garantiert werden. Die Anwendung der Schutzmaßnahme „Schutz durch automatische Ausschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtungen" erfolgt immer in Eigenverantwortung des Anlagenerrichters.
...
 
@leerbua

Alle diese Fachleute haben das Thema Fundamenterder noch garnicht im Beweisverfahren erwähnt.

Wieso das so ist,wird wohl die nächste Frage von dir sein.

Ganz einfach.
Am 14.06.2017 war ein Ortstermin zweier gerichtl.SV
Sie haben in auftrag gegeben an zwei stellen Aufgrabungen durchzuführen.Das auch gemacht wurde.Da kam das verzinkte Rundstahl zum vorschein.Die Gutachterin vom Gericht meinte am Ortstermin,ob ich den Betonklotz und das Stahl da mal rausmachen könnte.Das ich verneint habe.Da es aus der Bodenplatte heraus kommt.Das wohl einen Ringerder vkrtäuschen soll.Der Bauleiter meinte nur,das sie ein Fundamenterder erstellt haben und kein Ringerder.

Die Frage ist deshalb hier im Forum von mir gestellt worden,weil die Erdfülligkeit wohl so nicht gegeben sein kann.

Im anderen Forum ging es um ganz andere Mängel.Die dort schon geklärt wurden.Das Ergebnis steht noch aus.Hier wird auf das Gutachten des Geologen und Statiker gewartet.

Aber Dipol hat hier schon alles geschrieben was wichtig ist.
TN Netz ist gut.Wir wohnen sehr ländlich,ob das hier bei der Syna auch gilt.

Ob TT oder TN Netz ist zweitrangig.Vereinbart ist ein funktionierender Fundamenterder.Ob Syna sein TN Netz huer etwas abhilfe schafft,interessiert uns nicht
 
Ob TT oder TN Netz ist zweitrangig.Vereinbart ist ein funktionierender Fundamenterder.Ob Syna sein TN Netz huer etwas abhilfe schafft,interessiert uns nicht

Wenn vertraglich ein Fundamenterder nach DIN 18014 vereinbart worden ist alles o.k..
Wurde nur ein Fundamenterder bestellt könnte man irgendetwas liefern, wären da nicht die anerkannten Regeln der Technik. Hier hat der Elektrobetrieb versagt, weil der den Zählerantrag unterschrieben hat obwohl die VDE 0100-540 i.V.m. der DION 18014 nicht eingehalten wurde.
Wenn das Gebäude illegal am Netz wäre wär alles klar.
Ein Elektrobetrieb muss so etwas prüfen errichten und prüfen können. M;acht er Fehler muss er sich hierfür verantworten.
Ganz gleich ob andere voher Fehler gemacht haben.

Anmerkung die VDE 0100-540 gehört zu den anerkannten Regeln der Technik und die schreibt einen Fundamenterder nach DIN 18014 vor.
 
Thema: Fundamenterder Funktion gegeben ?
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