Fundamenterder Funktion gegeben ?

Diskutiere Fundamenterder Funktion gegeben ? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi, Ich komme gleich zu meinem Problem. Wir haben ein Neubau,und hier wurde ein Fundamenterder erstellt.Ich bezweifel aber,das der...
@elektroblitzer

Jetzt machen wir das etwas komplizierter.Weil wir in den rechtlichen Bereich gehen.

Genau genommen habe ich drei die haften.

1) Der GÜ beauftragt einen Rohbauer damit ein Fundamenterder einzubauen.Stand Din 18014 von 2007
Laut dieser Din 18014 darf der Rohbauer solche arbeiten nicht ausführen.Es seiden es wird durch einen dafür zugelassenen Elektriker überwacht.Der den Durchgangswiderstand vor dem betonieren gemessen hat.Und es durch Bilder und Dokumation,wie der Fundamenterder verlegt wurde nachweisen kann.

Wurde das also nur vom Rohbauer verlegt,ohne die oben genannten Punkte eingehalten,dann habe ich hier schon erstmal einen Schuldigen.Den GÜ der das hätte Planen und kordinieren müssen.Zusammenspiel Rohbauer/Elektriker

2) Mein beauftragter Elektriker,der die verdrahtung im Verteilerkasten gemacht hat,und es dann beim Netzanbieter angemeldet hat,hat wohl dem GÜ vertraut das alles fachgerecht ausgeführt wurde.Da es ja laut Din 18014 ja nur ein EFK ausführen darf oder er abnimmt.

Er macht sich also auch haftbar.Wer kann meinen Elektriker verklagen ? Netzbetreiber ?

3) Macht sich der Netzbetreiber auch nicht haftbar ?
Er lässt ein Gebäude in Betrieb gehen,obwohl ihm vom Elektriker keine Messung vorgelegt wurde.
Hätte der Netzbetreiber den Elektriker auffordern müssen,die Messungen nachzureichen ?

Oder haben sich mein Elektriker und die Syna gedacht,ist ja ein TN Netz,also kann nichts passieren.

Die Syna benötigt doch alle erforderlichen Nachweise um uns ans Netz zu lassen.
 
3) Macht sich der Netzbetreiber auch nicht haftbar ?
Er lässt ein Gebäude in Betrieb gehen,obwohl ihm vom Elektriker keine Messung vorgelegt wurde.
Hätte der Netzbetreiber den Elektriker auffordern müssen,die Messungen nachzureichen ?

Oder haben sich mein Elektriker und die Syna gedacht,ist ja ein TN Netz,also kann nichts passieren.

Die Syna benötigt doch alle erforderlichen Nachweise um uns ans Netz zu lassen.

Der Netzbetreiber hat das Elektrounternehmen konzessioniert. Es darf nur nach den anerkannten Regeln der Technik arbeiten. Er hat also im Auftrag des Netzbetreibers gearbeitet.
Wenn der Netzbetreiber dieses Fehlverhalten mitbekommt wird er den Betrieb die Konzession entziehen. Wahrscheinlich zu Recht.
Bezüglich Schadensersatz, da musst du deinen Anwalt fragen, kannst wahrscheinlich den Elektrobetrieb in Anspruch nehmen.
 
Der VNB und der Saftladen Syna insbesondere hält sich da schön raus.
Das Fachunternehmen hat der Syna mit Abgabe des Zählerantrages schriftlich bescheinigt, daß er die TAB VDE und sonstiges eingehalten hat.
Es gibt nur sehr wenige VNBs die neben der Bestätigung des "Fachunternehmens" sich selbst von einer fachgerechten Installation überzeugen.

Wenn Du bei Syna anrufst und denen erzählst, daß Deine Anlage nicht in Ordnung ist kommen die auch ganz schnell vorbei und nehmen Deine Anlage außer Betrieb.
Damit haben die deren Meinung nach Ihre Fürsorgepflicht erfüllt.
 
Wenn Du bei Syna anrufst und denen erzählst, daß Deine Anlage nicht in Ordnung ist kommen die auch ganz schnell vorbei und nehmen Deine Anlage außer Betrieb.
Damit haben die deren Meinung nach Ihre Fürsorgepflicht erfüllt.

Der genaue Text hierzu in in der Niederspannungsanschlussverordnung §15 nachzulesen.


Warum der Betonbauer keinen Erder als Bestandteil einer Elektroanlage bauen darf schaut in der Niederspannungsanschlussverordnung §13 nachzulesen.
 
Das wäre ja ein Eigentor wenn ich zur Syna rennen würde.

Erstmal nehme ich mir den GÜ vor.
Und dann tanze ich mit der Info beim Elektriker an.

Fundamenterder murks und du meldest den murks an.

Gü muss nachbessern und Elektriker soll es abnehmen.
Die Kosten tragen beide selbst.
 
Gü muss nachbessern und Elektriker soll es abnehmen.
Die Kosten tragen beide selbst.

Na das ist aber das nächste Eigentor. Wenn es die Elektrofirma nicht geschafft hat die Prüfformalia richtig umzusetzen, wie soll diese es schaffen die Kompensationsmassnahmen richtig umzusetzen?
 
Den letzten Satz verstehe ich nicht.

Meinen sie den GÜ oder meinen Elektriker.

Ich meinte damit,der GÜ gibt uns den Nachweis das ein EFK dabei war.Fehlt der Nachweis muss er ja die Funktion seines Fundamenterders nachweisen.
Wie weis ich ehrlich gesagt auch nicht.

Ich glaube nicht das mein Elektriker nicht weis wie man das messen kann.
 
Ich meinte damit,der GÜ gibt uns den Nachweis das ein EFK dabei war.Fehlt der Nachweis muss er ja die Funktion seines Fundamenterders nachweisen.
Wie weis ich ehrlich gesagt auch nicht.

So sind die Verfahrenabläufe nicht geregelt und nicht sinnvoll.

1. Das Elektro- oder Blitzschutzunternehmen (bitte nicht Elektriker oder EFK) bekommt den Auftrag zur Erstellung einer Erdungsanlage und dokumentiert dies.
Es gibt dem Auftraggeber das Formblatt nach DIN 18014.

2. Der Bauunternehmer bekommt den Auftrag. Er hat hierzu ein Elektro- oder Blitzschutzunternehmen beauftragt. Das Elektro- oder Blitzschutzunternehmen baut den Erder und dokumniert dies und gibt das Formblatt an den Bauunternehmer.Eventuell verlegt er selbst etwas im Beisein der Unternehmensvertreter in Absprache.

Andere Möglichkeiten sind nicht vorgesehen.

Zur Anmeldung der Elektroanlage nimmt der konzessionierte Elektrobetrieb das Formblatt zu seinen Unterlagen und stellt nach kompletter Prüfung der Anlage ohne Mängel den Zählerantrag.
 
Du hast mit dem GÜ einen Bauvertrag und für Mängel in der Ausführung steht der GÜ gerade. Das ist dein Vertragspartner und nicht irgendwelche Subunternehmer. Solange du keine Bauabnahme gemacht hast ist der GÜ Beweispflichtig. Wenn du der Meinung bist das es da Baumängel gibt solltest du die auch Gerichtsfest beweisen können. Zur Bauleistung gehören auch die Messprotokolle und Bauunterlagen! Dein Elektriker von Dir beauftragt steht dir Rede und Antwort dazu gehört auch das Prüfen der Erdungsverhältnisse bevor die Anlage ans Netz geht!
 
Danke elektroblitzer und Pumukel

Es ist eine Abnahme erfolgt.Nun im nachhinein kam das Thema erst auf.

Im besten Fall gibt es ein Formblatt das mir der GÜ überreichen kann.

Was ich zu 99 % nicht glaube.
Und ich gehe davon aus,das der Rohbauer der vom GÜ beauftragt wurde,den Fundamenterder einzubauen.

Hier wird auch keine Doku,Bilder und sonst noch was geben.

Also wenn der GÜ sagt,es gibt keine Doku und Bilder,dann muss ich durch ein gerichtl.SV beweisen das sein Fundamenterder keine Funktion hat.Da die Abnahme erfolgt ist,zahle ich erstmal der SV.Beweislast liegt dann wohl bei mir.
 
Stromlaie schrieb:
Beweislast liegt dann wohl bei mir.
Ich bin kein Rechts-Experte, aber das glaube ich so nicht.
Du bist kein Experte und kannst nicht wissen, wie die Erdungsanlage aufgebaut sein muss und welche Dokumentation erstellt werden muss. Du hast den Bau abgenommen in dem Glauben, dass alle nach Vorschrift gearbeitet haben. Sichtbar war der Mangel nicht. Es sei denn, der Elektriker hätte dir gesagt: "Da fehlt die Doku".
 
Nö auch bei einer Abnahme hat der Abnehmende Anspruch auf die vollständige Dokumentation! Und diese wurde dir nicht ausgehändigt. also ein klarer Mangel. Weiter im Text dein Fundamenterder lässt sich jederzeit auf Einhaltung der Normwerte Überprüfen. Diese Überprüfung trägst erst mal du um deinen Verdacht mangelhafte Bauleistung zu untermauern. Danach ist der GÜ in der Beweisplicht und muss beweisen das seine Bauleistung Mangelfrei ist! Das dürfte ihm aber vor Gericht ohne entsprechende Dokumentation sehr schwer fallen! Den Rest erklärt dir Dein Anwalt.
 
VOR der Abnahme liegt die Beweislast beim Auftragnehmer, dieser muß eine Mangelfreiheit nachweisen.

NACH der Abnahme muß der AUFTRAGGEBER nachweisen, daß es sich um einen Mangel handelt!

Genau deswegen ist die Abnahme immer sehr ernst zu nehmen.

keine Doku bei Abnahme vorhanden? Abnahme verweigern.
Wenn einem bei einer Abnahme irgendwas nicht richtig vorkommt, sich nicht abwimmeln lassen. Als Mangel aufnehmen, wenn es kein Mangel ist, kann der Auftragnehmer sehr leicht diesen zustand nachweisen.
 
Wer verlangt bei der Abnahme eine Doku.Hätte mir auch nichts gebracht.Ich müsste das ja verstehen was da geschrieben steht.

Es ist hier glaub etwas komplizierter als angenommen.

Ich verlange nach der Doku.Der GÜ wird sagen,hab ich nicht mehr.
Also habe ich nun die Beweislast.
Am besten gleich einen gerichtl SV beauftragen das zu messen.
zahlen werde ich ihn müssen.
 
Da irrst du dich gewaltig ! Der GÜ muss die Dokumentation mitliefern . Das Errichterprotokoll für den Fundamenterder ist die Voraussetzung , das der Elektriker bzw der Blitzableiterbauer auch auf richtiger Grundlage ihre Arbeit machen können!
Wie schon mehrmals gesagt es gibt Anwälte für Baurecht die sagen dir dann schon was im Bauvertrag steht und welche gegenseitigen Leistungen zu erbringen sind! Der Fundamenterder gehört zu einem Normgerechten Bau und steht garantiert auch in Deinem Bauvertrag!
 
Du kannst noch nicht mal Deinen Vertrag richtig lesen! Denn da steht nur das in die Bodenplatte ein Erdungsband eingebaut wird aber nicht ein Fundamenterder!
 
Weiter vorne habe ich dazu geschrieben,das wir am Ortstermin am 14.06. das Thema hatten.
Das was aus der Bidenplatte nach aussen geht,sieht aus wie der ringerder.
Der Bauleiter meinte,sie haben kein Ringerder verbaut,sondern ein Fundameterder.
Also ist das Erdungsband ein Versuch ein Fundamenterder zu sein.

Welche Funktion soll laut ihnen das Erdungsband haben ?
Was gehört nach Din 18014 zu einem Neubau ?
 
Du haust hier einiges durcheinander! Erstens hast du einen Vertrag mit dem Generalauftragnehmer. In diesem Vertrag steht drin welche Leistungen er zu erbringen hat. Und wenn in der Bodenplatte auch ein Fundamenterder enthalten sein soll , so muss das im Vertrag drin stehen. Um spätere evl Ausreden schon von vornherein auszuschließen! Genauso wie in diesen Vertrag rein gehört das die anerkannten Regeln der Technik Bestandteil des Werksvertrages sind. So weiter im Text der Fundamenterder ist Bestandteil der Elektrischen Anlage und Unterliegt klaren Normativ und gesetzlich geregelten Forderungen. Das schließt die Errichtung, Dokumentierung und Prüfung ein. Bei einer Bauabnahme sind die vollständige Dokumentation zu übergeben! Was du einmal übernommen hast , ist aus der Leistungsplicht des Auftraggebers raus. Neben der Fachlichen Seite gibt es aber immer auch eine rechtliche Seite und diese Seite kann nur ein Anwalt klären! Merke ein Hausbau beginnt mit dem Vertragsabschluß und nicht mit der Bauabnahme! Es ist nun mal so in der Welt, nur was du Schwarz auf Weiß in der Hand hast kannst du getrost nach Hause tragen. Nur als Beispiel eine Norm egal welche du her nimmst hat erst mal keinerlei rechtliche Wirkung aber ist sie Bestandteil des Werksvertrages weil da die Anwendung der Norm festgeschrieben ist bekommt sie als Bestandteil des Werksvertrages Rechtskraft !
 
Und was ist dann laut Werkvertrag geschuldet ?
Den Text haben sie ja gelesen.(Bild)

Ich kann nur das weitergeben was ich gehört habe.
 
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