Fundamenterder nicht fachgerecht - Problemlösung fachgerecht?

Diskutiere Fundamenterder nicht fachgerecht - Problemlösung fachgerecht? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, vor einigen Monaten wurde beim Errichten unserer Streifenfundamente der Fundamenterder einfach in den "Dreck" gelegt, darauf die...
Hallo wallack, das ist zwar eine Möglichkeit, aber hier geht es vorrangig darum, wer das bezahlt und ob das bisher Verlegte korrekt ist.

Ich denke, dann mußt Du genügend "Erde" für Deine elektr. Anlage haben.

Denken und "müsste" reicht da nicht aus. Es gibt nach DIN eine geforderte Doku dazu und die muss erbracht werden.
 
Hallo Werner,

natürlich, "müßte" reicht selbstverständlich NICHT aus.
Ich habe es nur schon einige Male so gemacht, und der Erdungswiderstand wurde vom Elektriker Chef noch nie bemängelt.

Gruß
Wallack
 
Ja, das glaube ich dir. Und ich glaube dir auch, dass es nicht der Chef des users "PEN" war, wo vorher erst mal mit "Chemie" nachgeholfen wurde. :(
 
Es geht hier nicht um Blitzschutz sondern um einen einfachen Fundamenterder einer elektrischen Anlage.
Genau, und wenn du einen verzinkten Bandstahl hast, welcher halb im Beton und halb in der Erde liegt, ist der Teil in der Erde nach 10 Jahren weg. Weil du damit ein galv. Element bildest, welches den Zink im Boden auflöst. Und da die Bodenplatte drüber gedämmt ist, hast du dann praktisch keinen Erder mehr.
Man darf Stahlzink verwenden, wenn er nur im Boden liegt oder nur im Beton. Beides gemischt ist Murks.
 
Ich habe es nur schon einige Male so gemacht, ...
Seit 2007-09 ist die Verlegung von Erdungsanlagen für Neubauten als Bestandteil der Elektroanlage nach NAV § 13 konzessionerten Elektrofachkräften vorbehalten und die Messungen der Durchgangswiderstände im Zuge der Dokumentation anderer Details vorzunehmen. Das trifft nach der Formulierung auf dich offenbar nicht zu.

Dass es kein Problem ist EFK zu finden, welche die DIN 18014 auch nicht kennen oder gefälligkeitshalber die Erdungsanlagen trotzdem blind gesundbeten, macht die normwidrige Baustellenpraxis nicht entschuldbarer.
...und der Erdungswiderstand wurde vom Elektriker Chef noch nie bemängelt.
DIN 18014 verlangt normkoforme Verlegungen von Ringerdern entweder unterhalb der Sauberkeitsschicht oder erdfühlig neben den Fundamenten. Messung der Erdaubreitungswiderstände sind bei normkonformer Ausführung für Fundament- und Ringerder nicht gefordert und nachträglich erbracht kein Beweis dafür, dass
  • feuerverzinkte oder blanke Band- oder Rundstähle auch korrosionssicher mit min. 5 cm Betondeckung und ohne Keilverbinder verlegt und
  • alle 2 m oder wenigstens gemäß Normenreihe IEC 62305 alle 5 m mit der Bewehrung verbunden wurden.
  • Auch die Maschenweiten von max. 20 m x 20 m und bei Gebäuden mit LPS max. 10 m x 10 m für Ringerder, sowie
  • bei Erdern für LPS auch die Verbinder der Prüfnorm IEC 62561-1 entsprechen.
Erder vom Typ A sind kein gleichwertiger Ersatz für Fundament- oder Ringerder und reiner Notbehelf. Die Maße sollten dann aber wenigstens den Mindestlängen nach IEC 62306 und IEC 60728-11 mit min. 2,5 m Tiefenerder bzw. 5 m Banderder entsprechen. Zwei nur 1,5 m lange irgendwie ins Erdreich gesteckte Stummel NIRO-Runddraht mit 10 mm Durchmesser (?) sind auch dann keine normkonformen Erder vom Typ A, wenn sie in gewachsenem und feuchtem Boden liegen .
Man darf Stahlzink verwenden, wenn er nur im Boden liegt oder nur im Beton.
Stimmt noch bei Altbauten, aber bei Neubauten nicht einmal falls Fundamente und Bopla ohne Bewehrung ausgeführt wurden.
 
Ich hätte einfach zu gerne gesehen, wie man unter den widrigen Gegenheiten und Bedingungen, die man heutzutage so vorfindet, den Erder normgerecht einbaut und vernünftige Werte hat.

Das Zauberwort lautet da Planung. Für mich macht es (zugegebenermassen normwidrig) keinen Unterschied, wer den Erder nun einbaut. Entscheidend ist das wie. Und dafür ist die Vorraussetzung nunmal ein vorliegender Erdungsplan (der auf Sachen wie Fundamente, Frostschuerzen, Ausführung BoPla, Ausleitungen...) Rücksicht nimmt und eine passende Position im LV, die die Errichtung Erdung beschreibt und bepreist.

Das du uns nicht helfen möchtest und zeigst wie man es richtig macht, werte ich schon als unterlassene Hilfeleistung.

Nach deiner Beschreibung von euren Bauabläufen fällt eine Mitarbeit in eurer Firma wohl eher in die Kategorie Mittäterschaft....
 
Ihr baut nicht viele Erder ein - gelle?

Ich lasse einbauen...Kaum mehr als 10 St pro Jahr. Meist hängt dann auch noch ein Blitzschutz dran. Das einem die Erbauer von solchen Anlagen mit ihren Forderungen nach Erdungsplänen, Trennabstandsberechnungen und dgl. belästigen, kannst du dir sicher genausowenig vorstellen wie den Inhalt einer Risikoberechnung oder eines Messprotokolls der Erdungsanlage samt dwg mit eingetragener Lage der Erdungsauslässe, Trennstellennummern usw.
Aber mach dir nichts draus, vor 100 Jahren wussten die Leute noch nicht mal, was eine Internet ist.
(Nein, Bodenaustausch, Salzsaeure in den Graben kippen oder ähnlicher Voodoo wird weder im LV ausgeschrieben noch bezahlt....)

PS: Die Kunden verzichten meistebs sogar auf zusätzliche Anschlußfahnen, da ihm diese mit 89,- netto zu teuer sind.

Logisch...was soll man mit zusätzlichen Anschlussfahnen, wenn es keine funktionierende Erdung gibt? Seinen Dackel dran anbinden?
 
Aber Karo28 Der Dackel ist doch jetzt wieder in, da benötigt man so was.
Wenn der dran pinkelt bleibt auch die durch PEN zuvor vorgenommene "Bodenverbesserung" dauerhaft erhalten.

Du hast echt das System noch nicht verstanden.

Irgendwie bekommt der Begriff "die verPENnte Installation" noch zusätzliche Bedeutung.
 
Na gut, wenn man den finanziellen Aspekt unter die die Anlage errichtet wird außer acht lassen kann, ist vieles möglich. Einschließlich Revisionspläne und einer regelmäßigen Nachmessung durch die hauseigene Haustechnik.

Der finanzielle Aspekt spielt bei Ausschreibungen fuer die oeffentlichen AG eine sehr wichtige Rolle...auch "Vergabekriterium #1" genannt. Eine sinnvoll geplante und dimensionierte Erdungsanlage muss nicht teurer sein als euer Pfusch. Wenn eure "fachlichen Leistungen" aber nur dafuer reichen, beim BT/GU als Handlanger 3.Grades taetig zu werden...tja, dann haelt sich mein Bedauern irgendwie in Grenzen.

Wenn ich mir eine Black&Decker ausgesucht habe, erwarte ich auch nicht, dass man mir diese an der Kasse gegen eine Hilti austauscht.

Bei euch wuerde ich die nicht kaufen, da bekommst maximal eine Plastiktuete mit der passenden Aufschrift und eine Spielzeugmaschine drin eingepackt.
 
Das du uns nicht helfen möchtest und zeigst wie man es richtig macht, werte ich schon als unterlassene Hilfeleistung.
TIPP: Bevor du dich bei deiner mehrfach ausführlich geschilderten Fortbildungsunlust mit dem Strafgesetzbuch übernimmst, lies doch erst mal die DIN 18014 und wenn ihr die in der Firma noch immer nicht habt, wenigstens Sekundärliteratur dazu. Solltest du je Lust auf Lektüre des StGB verspüren, fang mit dem § 319 Baugefährdung an bevor du deine Freizeit mit dem § 323c Unterlassene Hilfeleistung verschwendest.

Auf den § 319 StGB weisen Referenten häufiger hin, aber wo weder die DIN 18014 noch Sekundärliteratur dazu gelesen wird und vermutlich schon Eintages-Schnellbleichen zu teuer sind, ist es völlig zwecklos einen kostenpflichtigen Vortrag anzubieten oder zu vermitteln.

Daher werden auch die folgenden Links nutzlos sein:

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Falls du unwahrscheinlicherweise mal ein Seminar besuchst, rate ich dir Euere gewohnte normferne Praxis zu verschweigen, ansonst bist du nämlich unten durch. Die Rechtfertigungsversuche für den Einbau untauglicher Erder wären dann auch vorbei.

* Zulassungsbeschränkung, evtl. nicht für Radio und Fernsehtechniker-Gesellen ohne TREI-Schein
 
Zuletzt bearbeitet:
Und der Junior-Chef hat seine Firma konsiquent dahin umgebaut, das Elektroinstallationen mit Gewinn möglich sind. Und Konjunktorrisiken, die im Bausektor heftig sein können, umgeht er, indem er mitlerweile viele spezialisierte Subunternehmer beschäftigt, die er in der Krise nicht am Bein gebunden hat. So ist eben das Geschäft heutzutage.
Das sind alles nur kaufmännische Profitgedanken die mit vernünftiger Elektroinstallation in keine Schublade passen!
 
Profitgedanken für kurzfristige hohe Erträge ohne Nachhaltigkeit.
 
In aktueller Auftragssituation ist es ein leichtes Aufträge ab zu lehnen.
Ich kenne hier schon Generalunternehmer die keine Nachunternehmer mehr bekommen
 
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