Fundamenterder und/oder Ringerder?

Diskutiere Fundamenterder und/oder Ringerder? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo liebe Forumbenutzer! Ich bin neu hier und habe gleich einmal eine Frage. Wir bauen zusammen mit einem Bauunternehmen ein freistehendes...
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chiller

Guest
Hallo liebe Forumbenutzer!

Ich bin neu hier und habe gleich einmal eine Frage.
Wir bauen zusammen mit einem Bauunternehmen ein freistehendes Einfamilienhaus.

Die Kellerplatte ist bereits gegossen und härtet aktuell aus.
Seitlich im Bereich des zukünftigen Technikraumes steht ca. 1m Lang ein Flachstahl heraus, der aus meiner Sicht zum Fundamenterder gehört.

Nun meine Frage(n):

- Ist es Notwendig/Pflicht zusätzlich einen Ringerder um das Haus im Abstand von ca. 1m aus z.B. Edelstahl im Erdreich zu vergraben und mit dem Fundamenterder zu verbinden?

Wir planen keinen äußeren Blitzschutz (Blitzableiter).

Ich dachte seit neusten Bestimmungen (hören/sagen) wäre seit kurzem bei Neubauten beides (oder zumindest der Ringerder pflicht.
Da der Beton eine sehr schlechte Leitfähigkeit hat.

Für eure aussagekräftigen Antworten bin ich gespannt und dankbar.
Idealerweise wären mir auch Verweise auf Richtlinien wie DIN xyz hilfreich, auf die sich eure Aussagen stützen.


Vielen Dank und Gruß
Chiller
 
Dem Newbie ein herzliches Willkommen.

chiller schrieb:
- Ist es Notwendig/Pflicht zusätzlich einen Ringerder um das Haus im Abstand von ca. 1m aus z.B. Edelstahl im Erdreich zu vergraben und mit dem Fundamenterder zu verbinden?
  • Nur bei Perimeterdämmung und geschlossenen weißen oder schwarzen Wannen.
  • Ringerder und deren Anschlussfahnen müssen dauerhaft korrosionsbeständig (V4A) sein.
  • Der Ringerder kann auch unter der Sauberkeitsschicht oder auf dem gewachsenen Arbeitsraumboden mit einem Wandabstand von 0,5 m verlegt werden.
  • Je 20 m Gebäudeumfang ist eine Verbindung zum Fundamenterder herzustellen.
Das wurde alles einschließlich der Hinweise auf die maßgebliche DIN 18014 von 2007 oder den Normentwurf von 2012 schon mehrfach behandelt. Wer bei Tante Google Wer darf Fundamenterder verlegen eingibt weiß ob die Bestimmungen der DIN 18014 von 2007 bei den eigenen Baubeteiligten angekommen oder für die noch zu neu sind.

Textedit + Tippfehlerkorrektur: Dank an Lutz für den Hinweis zu 20 mm Gebäudeumfang.
 
Der Beton hat eine ausreichende Leitfähigkeit.
Ein neu erstelltes Gebäude muß einen Fundamenterder besitzen.

Es kann notwendig sein, daß bei verwendung von Abdichtungen unterhalb der Bodenplatte, der Erder in der Sauberkeitsschicht unter der Bodenplatte verlegt werden muß, da die Abdichtungen nicht leitfähig sind.

Wird das falsch gemacht kann es notwendig sein, daß man einen Ringerder außen legen muß, da der Fundamenterder dann wirkungslos ist.

Die Funktionalität des Erders lässt sich messtechnich nachweisen, diesen Nachweis muß der Ersteller erbringen.
 
Hallo Octavian1977,

vielen Dank für die beruhigende Antwort.
Sofern das Messprotokoll stimmt, sind wir in diesem Fall ja auf der sicheren (!) Seite.

Beste Grüße
Chiller
 
Ich gehe mal davon aus, du hast jemanden beauftragt den Erder zu erstellen? Fachbetrieb?

Wenn dann die Meßwerte nicht stimmen ist es dessen Pflicht den Erder entsprechend zu verbessern.
 
Octavian1977 schrieb:
Ich gehe mal davon aus, du hast jemanden beauftragt den Erder zu erstellen? Fachbetrieb?

Man kann es selbermachen aber dann nur unter Aufsicht des Fachmannes.
Kommt mir gerade die Frage auf wie es denn bei zwei Firmen ist, beispielsweise ein Blitzschützer bastelt den Erder. Wird dessen Messprotokoll dem Zählerantrag beigefügt?

Lutz
 
elo22 schrieb:
Kommt mir gerade die Frage auf wie es denn bei zwei Firmen ist, beispielsweise ein Blitzschützer bastelt den Erder.
Die DIN 18014 lässt keinen Interpretationsspielraum.

DIN 18014:2012 schrieb:
7.1 Dokumentation

Es ist eine Dokumentation anzufertigen. Die Dokumentation muss enthalten:
  • Pläne der Erdungsanlage;
  • Fotografien der Gesamterdungsanlage;
  • Detailaufnahmen von Verbindungsstellen z. B. zu Haupterdungsschienen, Anschlussteilen der Blitzschutzanlage;
  • Ergebnisse der Durchgangsmessung nach 7.2.
Nur wenige im Blitzschutzbau tätige Dachdecker und Klempner erfüllen die Normdefinition einer qualifizierten Blitzschutzfachkraft und auch nicht jede VDE-zertifizierte Blitzschutzfachkraft ist als EFK bei einem VNB konzessioniert.

Der Fundamenterder ist Teil der Elektroanlage und deshalb wären Arbeiten von "Eisenbiegern" ebenso zu kontrollieren wie an ein Rohbauunternehmen übertragene Arbeiten.
 
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