Fundementerder mit Bericht

Diskutiere Fundementerder mit Bericht im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ist es eigentlich seit 2008 Pflicht, das man bei einem Fundamenterder vom Einfamilienhaus eine Art Prüfbericht nachweisen muss...
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Stefan31

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Hallo zusammen,

ist es eigentlich seit 2008 Pflicht, das man bei einem Fundamenterder vom Einfamilienhaus eine Art Prüfbericht nachweisen muss? Falls ja, kann mir jemand sagen wo dieses steht?

Gruß
 
Stefan31 schrieb:
ist es eigentlich seit 2008 Pflicht, das man bei einem Fundamenterder vom Einfamilienhaus eine Art Prüfbericht nachweisen muss?

Ja, es muss gemessen werden. Ergo gibt es auch einen Bericht. Das können Maurer natürlich nicht. Daher dürfen die es eigentlich auch nicht…

Stefan31 schrieb:
Falls ja, kann mir jemand sagen wo dieses steht?

DIN 18084

Lutz
 
Ich habe jetzt zwei Fälle bei denen ich das Prüfprotokoll nicht unterschrieben habe.
Es handelt sich um eine Anlage ohne Blitzschutz.
 

1. Weil die nachzuweisende Fotodokumentation und Errichtungszeichnungen vom Rohbauer nicht vorgelegt wurden.

2. Es handelt sich um eine Perimeterdämmung, da war nur verzinkter Bandstahl verarbeitet.

Ich glaube das der größte Teil der Rohbauer keinen zugelassenen Edelstahl kennt.
 
elektroblitzer schrieb:

Weil die nachzuweisende Fotodokumentation und Errichtungszeichnungen vom Rohbauer nicht vorgelegt wurden.

Du lässt die das alleine machen? Eigentlich dürfen die das nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft. Das scheinen viele Architekten und Maurer noch nicht begriffen zu haben.

Lutz
 
Du lässt die das alleine machen? Eigentlich dürfen die das nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft. Das scheinen viele Architekten und Maurer noch nicht begriffen zu haben.

Von wollen kann keine Rede sein. Der Rohbau steht, wenn der Auftrag kommt. Den Baustrom macht meist ein anderer. Man sieht also das Fundament nicht.

Ein Protokoll gibt es aber nur mit Vermerk und ohne Unterschrift und Stempel. Meist sind die Werte i.o.. Aber wie lange??????
 
Wenn der Fundamenterder nicht Teil deines LVs ist, mach halt ne Meldung drüber, dass der Erder genutzt wurde wie vorgefunden und die Messwerte zum Zeitpunkt der Errichtung i.O. waren. Für einen späteren Mangel durch Errichtungsfehler musst du doch keine Verantwortung übernehmen, wenn du nicht der Errichter der Erdungsanlage bist ...
 
Wenn der Fundamenterder nicht Teil deines LVs ist, mach halt ne Meldung drüber, dass der Erder genutzt wurde wie vorgefunden und die Messwerte zum Zeitpunkt der Errichtung i.O. waren. Für einen späteren Mangel durch Errichtungsfehler musst du doch keine Verantwortung übernehmen, wenn du nicht der Errichter der Erdungsanlage bist ...

Messung mach ich grundsätzlich immer. Wenn negativ, dann Anlage vom Netz. Das hat nichts mit der Haftung für den Erder aber für die Sicherheit der Anlage für die man haftet. Würde man dem Kunden nichts melden hätte man sichjerlich einen Beratungsfehler begangen.
 
Natürlich, darum ja eine Meldung, dass die Erdungsanlage genutzt wurde wie vorgefunden - du kannst ja schließlich auch nicht pauschal unterstellen er wäre falsch errichtet worden, wenn du darüber keine Angaben hast!?
 
Wenn man bedenkt das der weitaus grösste teil der im TN-System errichteten Anlagen ohne eigenen Erder betrieben wird finde ich diese Show hier etwas übertrieben. Erstrecht unter berücksichtigung der tatsache, das überhaupt keine Mindesterdungswiderstände gefordert werden.
 
ego1 schrieb:
Wenn man bedenkt das der weitaus grösste teil der im TN-System errichteten Anlagen ohne eigenen Erder betrieben wird

Wir sprechen hier von Neuanlagen und da ist unabhängig von der Netzform der Fundamenterder gefordert.

Lutz
 
Das ist mir doch eindeutig zu blöde.
Ich hab nirgendwo behauptet, das eine Neuanlage keinen Erder bekommen soll. Ich habe lediglich gesagt, das dieser in Altanlagen nicht vorhanden ist(und nicht nachgerüstet werden muss) und das es keine vorgebenen werte gibt.
 
elo22 schrieb:
Du lässt die das alleine machen? Eigentlich dürfen die das nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft. Das scheinen viele Architekten und Maurer noch nicht begriffen zu haben.

Lutz

Das ist so ein Stuss ...

In der Norm (0185-305) steht: "Der Einbau von Erdungsleitungen und Verbindungsbauteilen in Beton wird von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt."

Ich bin grad zu faul die Erläuterungen zur Blitzschutz-Fachkraft abzutippen, weil man aus den Normen nix kopieren kann, aber eine Blitzschutz-Fachkraft muss keine Elektrofachkraft sein.
 
Das ist so ein Stuss ...

In der Norm (0185-305) steht: "Der Einbau von Erdungsleitungen und Verbindungsbauteilen in Beton wird von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt."

Wir reden hier über eine Fundamenterder nach DIN 18014 nicht über einen Erder für Blitzschutz nach VDE 0185.

Das sind zwei paar Schuhe.
 
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Thema: Fundementerder mit Bericht

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