Funkblinker

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AndreFleck

AndreFleck

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Hallo zusammen,

Wenn ich mit meinem Geländemotorrad (KTM 690 Enduro) in den Wald fahre sind die Blinker nach wenigen Minuten Geschichte, wegen der Äste etc und wenns mich aufs Maul haut. Deshalb habe ich die letzten Wochen damit verbracht und mir Blinker und Bremslicht für die Rückseite meiner Jacke gebaut. Hierfür habe ich das Signal von den Blinker ,dem Bremslicht und dem Standlicht abgezweigt und versorge damit die LED Stripes. Die LED Stripes habe ich auf eine Plattform geklebt, die Plattform habe ich mit einem 3D Drucker erstellt, Zugentlastung etc ist alles an Bord. Soweit so gut, jetzt muss ich nur noch den TÜV davon überzeugen, aber das werde ich auch irgendwie schaffen.

Bisher habe ich das ganze über Kabel gelöst (Magnetstecker mit 14 Pins, damit ich das Kabel nicht abreise wenn ich vergesse es abzustöpseln^^). Zu der aktuellen Lösung erstmal folgende Datenlage:

Spannung der LED Stripes 12 v
LED Stripes mit je 3 Watt
Blinkerrelais bereits ausgetauscht


Nun würde ich das Ganze gerne über Funk lösen, folgende Idee habe ich:

4000ma Akku mit 12 V für die LED Stripes
Funksender und Empfänger mit 12 V, folgende habe ich mal bestellt:

ebay.de/itm/133344317375?hash=item1f0bf0cfbf:g:JXwAAOSwyzleVVGY
ebay.de/itm/351213204675?hash=item51c5f034c3:g:pIIAAOxyQfJThOSY

Nun die Frage: Denkt ihr ich kann mit den Funksendern und Empfängern das Signal der Blinker und ggf. auch des Bremslichts übertragen? Wenn gewünscht kann ich auch gerne mal ein paar Bilder hochladen.

Feuer frei!

Viele Grüße

Andre
 
Für die Zulassung am öffentlichen Straßenverkehr gibt es die STvZO und dein Motorrad hat sich an diese Bestimmungen zu halten . Und wenn es keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr hat , hat es da auch nichts verloren. und wenn der Tüv da richtig handelt wird der dir was husten mit deiner Bastelei !
 
Hallo, vielen Dank für dein Feedback :) Kannst du mir auch auf elektrischer Ebene weiterhelfen? Das ist nämlich die Frage, bei der ich um Hilfe gebeten habe :)
 
nein bei KFZ -Bastelein hört meine Hilfsbereitschaft auf. Denn du wirst das Ding mit Sicherheit auch auf öffentlichen Wegen betreiben !
 
Jau dann hättest du das Thema auch einfach ignorieren können anstatt einen auf Oberlehrer zu machen^^
 
Also, ich würde beim TÜV erst einmal nachfragen, ob es generell erlaubt ist, dass die Lichtanlage im Betrieb nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist. Diese Jacke müsste dann wahrscheinlich auch mit zum TÜV und gewisse Kriterien erfülln. Einklappbare Leuchten stelle ich mir einfacher vor, auch von der technischen Konstruktion.

Wenn ich mit meinem Geländemotorrad (KTM 690 Enduro) in den Wald fahre sind die Blinker nach wenigen Minuten Geschichte, wegen der Äste etc …….
Ich hoffe, dass ist dein eigener Wald, der vorher von den dort lebenen Tieren geräumt wurde - nicht dass du da fremden Waldboden umflügst und fremdes Eigentum beschädigst. Über den Naturaspekt brauchen wir erst gar nicht reden.
 
Und im Wald hat auch kein KFZ was zu suchen mal vom Forstbetrieb abgesehen.
 
Auch Waldbesitzer selbst dürfen ihren eignen Wald mit eigenem Kfz anfahren, was grundsätzlich auch ein Motorrad sein kann. Warum kann man sich bei solchen Fragen nicht einfach auf den inhaltlichen Teil beschränken statt erst einmal Berechtigungen kontrollieren zu wollen, wozu man im übrigen gar nicht berechtigt ist. Ansonsten gibt es auch immer noch die Möglichkeit, Fragen zu ignorieren.
 
Es ist schade, dass dieser "Troll" nicht aus Versehen sein Kfz-Kennzeichen gepostet hat ! :D
 
Als Sohn eines Landwirtes (mittlerweile betreibt mein Bruder die Landwirtschaft) kann ich sagen, dass diese durchs Unterholz bolzenden Mopeds durchwegs eine Qual geworden sind.
Den meisten wünscht man einen waagrecht gewachsenen armdicken Ast auf Augenhöhe.
 
Was soll die Diskussion . Wenn das Teil keine Straßenzulassung hat, darf es nur auf Privatgelände bewegt werden und nicht auf der Straße . Und hat es eine Straßenzulassung sind die Bestimmungen in der STVZO auch für diese Karre bindend. Wenn die Privaten Waldbesitzer da an den Zufahrten zu ihren Wäldern das Verkehrszeichen 250 aufstellen war es das mit der Zufahrt . Auch eine Schranke untersagt die Zufahrt .
 
Was soll die Diskussion .

Das frage ich Dich.
Der TE hat nicht im Mindesten nach irgendwas mit StVZO oder StVO oder Zulassung gefragt, noch hat er das Land angegeben, wo er seinem Hobby nachgehen will (lediglich etwas von TÜV geschrieben, aber der ist weltweit tätig), noch geschrieben, dass er das auf öffentlichen Straßen will, noch dass der Wald nicht ihm gehört oder er ihn nicht nutzen darf.

Was sollen also Deine seltsamen, unterstellenden, spekulativen, anmaßenden und wie oben schon geschriebenen oberlehrerhaften Ergüsse (um freundliche Worte zu benutzen), die dem TE NULL helfen?? :mad:
 
Ab Beitrag 5 beginnt das sinnlose rumgequatsche . Noch mal zum Mitmeiseln wird das Ding im Öffentlichen Straßenverkehr benutzt oder nicht, das ist hier die einzige Frage ! Wenn ja ist die STVZO zu beachten und wenn nein kann er da tun und lassen was er will und euch steht es frei da Hilfestellung zu geben ! Und genau das Verhalten des TE zeigt mir das er sich der Tragweite seines Handelns nicht klar ist !
 
Alter seid ihr fertig :D :D Ciao
 
Da hier keine Hilfestellung gegeben wird, sondern nur rumgequatscht, mache ich das Thema zu. Wenn sachdienliche Hinweise kommen, bitte melden, dann mache ich wieder auf.
 
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