Garage UP Steckdosen in Schalterhöhe erlaubt?

Diskutiere Garage UP Steckdosen in Schalterhöhe erlaubt? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Ich möchte in meinem Neubau in der Garage Steckdosen installieren. Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob es Aufputzsteckdosen wegen Feuchtraum...
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SM105142

Guest
Hallo Ich möchte in meinem Neubau in der Garage Steckdosen installieren. Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob es Aufputzsteckdosen wegen Feuchtraum sein müssen oder nicht. Ich würde die Steckdosen auf Schalterhöhe anbringen, da später davor eine Werkbank seinen Platz finden soll. Ist da eine normale UPinstallation erlaubt? Was ist sonst noch bei der Installation einer Garage zu beachten? Vielen Dank für euere Antworten. Gruß
 
Auf Putz muss nicht sein, ist aber deutlich weniger Arbeit ;)

Für gewöhnlich werden die Steckdosen in einer Höhe von 1,15m angebracht, aber davon kannst du auch abweichen, wenn es sinnvoll ist.
Ein FI ist an dieser Stelle nicht vorgeschrieben, aber empfohlen und sehr sinnvoll (Wenn bei dir bedingt durch die Netzform nicht ohnehin schon vorgeschrieben).
Für Geräte ab 2000W musst du einen eigenen Stromkreis vorsehen.
 
Danke

Danke für die schnelle Antwort. Ich mach sie UP, denn bei mir eilt die Fertigstellung nicht. Klingt komisch, ist aber so. Nochmals Danke
 
garage

hallo, dazu möchte ich einmal anmerken dass ich gelernt habe, auch noch in der Meisterprüfung, in Garagen keine elektrischen Betriebsmittel unter 1,5 m anzubauen.
Alle unter diesem Mass angebaute, müssen EX geschützt sein.
mamodent
 
Hallo,


bitte nicht falsch verstehen, aber das interessiert mich jetzt.

Kannst du mal dazu irgendwas verlinken wo das geregelt ist?

Ich meine klingt im ersten Moment nicht gerade sinnlos, aber ob das tatsächlich eine Vorschrift bzw. eine Forderung ist das würde mich interessieren. Denn das würde bedeuten das der Bereich bis 1,5m eine Ex Zone ist, in der dann rein theoretisch auch die Batterie des Fahrzeugs oder von mir aus die Zündspule nichts zu suchen hätte. Dann dürfte man in diesem Bereich auch nicht mit einer Bohrmaschine, einem Schleifgerät oder einem Schweißgerät arbeiten am Auto durchführen wenn diese Geräte nicht Ex geschützt sind...

Edith meint das ein Schweißgerät und Ex-Schutz irgendwie überhaupt nicht zusammen passen ;)
 
Ein FI ist an dieser Stelle nicht vorgeschrieben,

Seit 01.06.07 sind alle! Schukosteckdosen die Laienbedienbar sind über 30mA FI zu führen!

Von der 1,50m Regel habe ich noch nie was gehört, und ein grund dafür will mir auch nicht einfallen.
 
SM105142 schrieb:
Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob es Aufputzsteckdosen wegen Feuchtraum sein müssen oder nicht.

Nö, Du kannst auch uP IP44 installieren.

Lutz
 
OEmer schrieb:
ego1 schrieb:
Seit 01.06.07 sind alle! Schukosteckdosen die Laienbedienbar sind über 30mA FI zu führen!

elo22 schrieb:
Nö, Du kannst auch uP IP44 installieren.

Der Thread ist nun bald 2 Jahre alt... bitte beachten ;)

Shit, ich hasse sowas. @admin bitte irgendwie das Freddatum mit in der Übersicht anzeigen lassen nicht nur das von letzten Post.

Lutz
 
Hallo,

mag ja sein das der fred 2 Jahre alt ist, aber der Einwand mit den 1,5m ist ja aktuell ;)
 
OEmer schrieb:
Ein FI ist an dieser Stelle nicht vorgeschrieben, ...

Woraus leitest Du das ab, OEmer? :?:

Ich wüsste nicht, weshalb Steckdosen in Garagen von der FI-Pflicht befreit sein sollten? :shock:

Eher das Gegenteil ist der Fall:
1. Erstens müssen seit Juni 2007 alle von Laien bedienbaren Steckdosen bis 20A einen FI vorgeschaltet haben.
2. Steckdosen, die für den Anschluss von Geräten für den Gebrauch im Freien benutzt werden, müssen einen Zusatzschutz mit FI erhalten und das schon seit etlichen Jahren....


0V
 
Auch für dich Schreibe ich es gerne noch einmal ;)

Nullvolt schrieb:
1. Erstens müssen seit Juni 2007 alle von Laien bedienbaren Steckdosen bis 20A einen FI vorgeschaltet haben.
Der Thread wurde März 2006 beantwortet... und damals durften von Laien bedienbare Steckdosen durchaus ohne FI installiert werden. Sogar heute noch, da die Übergangsfrist noch gilt. Natürlich ist das nicht empfehlenswert.

2. Steckdosen, die für den Anschluss von Geräten für den Gebrauch im Freien benutzt werden, müssen einen Zusatzschutz mit FI erhalten und das schon seit etlichen Jahren...
Eine Steckdose in einer Garage befindet sich meiner Meinung nach nicht im Freien. Wenn an ihr Geräte im Freien betrieben werden, ist ein FI natürlich Vorschrift.

Tut es eigentlich not, über einen so alten Thread noch herumzudiskutieren? Oder willst du jetzt alle alten Threads nach den aktuellen Vorschriften ausbessern?
 
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