Garantie/Gewährleistung bei Neuinstallation-wie lange ?

Diskutiere Garantie/Gewährleistung bei Neuinstallation-wie lange ? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Mich interessiert die Frage wie lange muß eine Firma eine Garantie auf ihre geleistete Arbeit geben bei einer Neuinstallation ? Gibt es da...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
H

helge 2

Beiträge
937
Mich interessiert die Frage wie lange muß eine Firma eine Garantie auf ihre geleistete Arbeit geben bei einer Neuinstallation ?
Gibt es da Gesetzliche Vorschriften ?
Wie lange dürfte ein Kunde kostenlose Mängelbeseitigung verlangen dürfen ?

Haftet der Errichter der Anlage nach Ferigstellung und Ausfertigung des Prüfprotokolls nur 4 Jahre bis zur nächsten Prüfung-solange in der Zwischenzeit kein anderer an der Anlage gearbeitet hatte ?

Gruß und Danke Helge 2
 
Du stellst Fragen.

Die Rechtliche Bewertung ist im Einzelfall zu prüfen. Generell kann man keine Antwort geben.

Unterschieden werden muss zunächst zwischen VOB und BGB Verträgen.

Kostenlose Mängelbeseitigung gibt es nicht. Mängelbesetigung kostet immer entweder dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer.

Haftung ist nicht gleichzusetzen einem Mangel.

Beispiel Haftung: Auftraggeber erleidet einen elektrischen Schlag. Er kam mit einer Stecknadel an die Eingangsseite des FI, nachdem er die Verkleidung des Verteilers geöffnet hat. Der Auftragnehmer haftet nicht.

Beispiel Mangel: Eine Leuchtmittel ist nach 12 Monaten defekt. Der Auftragnehmer braucht nicht zu eine für den Auftraggeber kostenloses austauschen des Leuchtmittels vorzunehmen da hier ein Verschleissteil keinen Mangel vorliegt. Der Auftragnehmer wird jedoch aus Kulanz das Leuchtmittel wechseln, weil er einen anderen Auftrag bekommen hat.
 
Erstmal Danke für Antwort.
Also Haftung verstehe ich soweit.
Wie ist es aber wenn entgegen der anerkannten Regeln den Technik eine falsche Leitungswahl getroffen werden würde ?
Zb.NYM-J ungeschützt im Außenbereich-nach Jahren fängt die Isolierung an zu bröseln.
Könnte man da die Firma wieder hinzitieren und für den Auftraggeber kostenlosen Austausch verlangen ?

Das würde dann doch unter kostenlose Nachbesserung,oder Garantie fallen ?

Weil zum Zeitpunkt der Errichtung wäre es doch "Pfusch am Bau gewesen"

Gruß Helge 2
 
Garantie u. Gewährleistung sind 2 Paar verschiedenes Schuhwerk, ähnlich konträr wie Sandalen u. Stiefel!

Lässt sich aber alles im i-net "erlesen" u. finden.
 
Hallo helge,

@elektroblitzer hat es ja schon sehr schön und illustrativ an zwei Beispielen dargestellt.
Haftung, Gewährleistung, Garantie (oft verwechselt mit Gewährleistung) sind völlig andere paar Schuhe.

Hier begibt man sich aber tief in den Tümpel der Juristen und in dem Tümpel ist nicht grad klares Wasser. Da gibt es kein klares "Ja" oder ein klares "Nein".

Okay, Du hast es konkretisiert. Da wurde nicht fachgerecht eine Strippe gelegt, die nun so langsam zerbröselt. Damit kann man schon mal was anfangen.

Aber auch hier gibt es wieder viele Dinge zu beachten. Ganz klar, das fällt irgendwie in die Gewährleistung der erbrachten Leistung rein und auch die ist zeitlich nicht unbegrenzt wirksam (mir schweben irgendwie 5 Jahre als Richtwert im Kopf rum, aber man möge mich berichtigen, wenn ich mich irre).

Wenn das Ding natürlich nach 20 Jahren verreckt, dann ist eh Hopfen und Malz verloren.

Wenn es aber jetzt (anderer Extremfall) schon nach zwei Jahren passiert, dann muss erst mal geprüft werden, ob das zum damaligen Zeitpunkt fachgerecht erfolgte und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs stand.

Stell dir mal vor, die Strippe lag unterhalb einer damals bestehenden überdachten Holzlage.
Damit war der Installationsbereich weitgehend vor widrigen Einflüssen (UV-Einstrahlung und so) geschützt - Deshalb wurde dort NYM gelegt.

Nun hast Du aber nach nem Jahr die Holzlage samt Überdachung abgerissen und die Installation lag ungeschützt frei.
Dann leuchtet es doch ein, dass es sich um einen nicht sachgerechten Gebrauch der Sache handelt?

Hmm, wir kriegen immer mer amerikanische Verhältnisse, wo man auch auf ne Microwelle nen Warnhinweis anbringen muss, dass man keine Haustiere drin trocken soll ...
Armes Deutschland (oder AT?) - Aber wir sind bald so weit!

Da könnt man ja im Baumarkt auch monieren, dass man mit der gekauften Beißzange nur schlecht Nägel reingekloppt kriegt?!?

Au weia, da zu entscheiden erfordert die Argumentation viel mehr Details und selbst da weißt Du nicht, ob Dir der Richter oder der Sachverständige da auf deiner Spur folgen ...

Viele Grüße,

Uli und die drei Schwestern
 
"Pfusch am Bau gewesen"

Pfusch gibt es in der Juristerei nicht.
Es geht vielmehr darum was vertraglich vereinbart wurde. Manteleitung im Aussenbereich UV geschützt in geschlossener Rohrverlegung wäre soweit o.k., es sei denn das Erdkabel nach Vertrag verwendet werden sollte.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Garantie/Gewährleistung bei Neuinstallation-wie lange ?

Ähnliche Themen

AoDA_Keule
Antworten
7
Aufrufe
18.847
Octavian1977
O
A
Antworten
10
Aufrufe
12.409
Octavian1977
O
Zurück
Oben