Gelbgrünes Kabel Stromführend & Erdung Lampe in Betondec

Diskutiere Gelbgrünes Kabel Stromführend & Erdung Lampe in Betondec im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen, wir sind gerade in unseren Neubau eingezogen. Die Installation bei den Deckenlampen finde ich sehr merkwürdig. Der Reihe...
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Eine Firma die vernünftig arbeitet hat kein Problem damit Mängel die bei der Prüfung auftauchen auch zu beseitigen. Das wird auf jeden Fall billiger als ein Rechtsstreit und ist der Ruf einmal ruiniert wird es Essig mit weiteren Aufträgen. Denn negative Auskünfte verbreiten sich recht schnell.
 
Eine Firma die vernünftig arbeitet hat kein Problem damit Mängel die bei der Prüfung auftauchen auch zu beseitigen. Das wird auf jeden Fall billiger als ein Rechtsstreit und ist der Ruf einmal ruiniert wird es Essig mit weiteren Aufträgen. Denn negative Auskünfte verbreiten sich recht schnell.

Es gibt immer noch zuviele kleinere Projekte bei denen nicht gemessen wird. Hauptsache es leuchtet etwas.

Es geht hier bestimmt nicht um renommierte Unternehmen, bei denen so etwas intern reguliert wird.
 
Strippe-HH schrieb:
Eine defekte Deckenbrennstelle kann im jedem Neubau mal vorkommen.
Ja und dann muss die Decke wieder geöffnet werden wenn man das beim Prüfen der Anlage feststellt, ist zwar ärgerlich aber die Bestimmungen müssen eingehalten werden.

Nun frage ich mich aber schon, wie man eine Ortbeton- oder Filigrandecke mit Aufbeton mal eben so oeffnet?
Bei einer Raster- oder GK-Decke waere der Elektriker wohl nicht auf solche Ideen mit dem frei erfundenen PE (geschraubt, nicht genagelt!) gekommen, oder?
 
Es ist doch letzlich egal: Die Leitung ist zu ersetzen.
Wie ist örtlich zu entscheiden, auch wer die Kosten dafür trägt.
 
karo28 schrieb:
Nun frage ich mich aber schon, wie man eine Ortbeton- oder Filigrandecke mit Aufbeton mal eben so oeffnet?
Bei einer Raster- oder GK-Decke waere der Elektriker wohl nicht auf solche Ideen mit dem frei erfundenen PE (geschraubt, nicht genagelt!) gekommen, oder?
@ karo28
wenn einer so wie ich über 40 Jahren im Neubauten installiert hat, der schreckt auch vor solch einer Arbeit nicht zurück.
Bei Filigrandecken gibt es ja auch naheliegende Deckenfugen wo ein NYM verschwinden kann und bei Ortbetondecken verschwindet eine neue Stegleitung unter den Gipsputz.
Immerhin installiere ich ja keine defekten Leitungen, also was solls.
 
Zur Info:
mit "noch einen dritten Sachverständigen" Sachverständigen meinte ich eine dritte Person
1.) Ich
2.) Elektriker
3.) Sachverständiger

Sorry für den unverständlichen Text
 
Hallo,

ich kann mir ehrlich gesagt nicht mal vorstellen, dass die Leitung austauschbar in einem Leerrohr läuft und nur das Leerrohr beschädigt wurde.

Im Neubau werden die Leitungen heutzutage "on floor", also oben auf der Rohdecke verlegt. Bei dem margenschwachen Neubaugeschäft wird dann oft auch auf ein Schutzrohr verzichtet, weil das billiger ist und vor allem schneller geht. Also liegt das NYM oft nackig auf dem Beton, wo alle rauftreten könnten.
Nur wenige ziehen ihre komplette "on-floor"-Installation ins Schutzrohr ein. Und es geht anscheinend zu häufig gut, sonst würden viel mehr Elektrofirmen ihre Installationen in Schutzrohre packen.

Hier ist die komplette Leitung auszutauschen, andere Alternativen gibt es nicht. Wenn eine Leitung beschädigt wurde, sagt es nichts darüber aus, dass die anderen noch intakt sind.
Da hat der Elektriker diesmal Pecht gehabt, aber dieses so zu vertuschen, wie beschrieben, ist für mich schon kriminell. Wenn sich die Elektriker sich weiterhin ziert, dass i.O. zu bringen, gehört der angezeigt - wenn man denn Zeugen hat, die den Vorfall so bestätigen können.

Da von oben wegen dem Estrich mit FBH kein Zugang mehr zur Brennstelle/Schadstelle möglich sein wird, bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig, als unten an der Decke in Zugrichtung der Bewährung flach zu schlitzen und eine Stegleitung einzukleben und wieder sauber abzuspachteln. Das ist statisch in der Regel möglich.

mfG
Jörg
 
Der Gutachter schrieb:
Hallo,

ich kann mir ehrlich gesagt nicht mal vorstellen, dass die Leitung austauschbar in einem Leerrohr läuft und nur das Leerrohr beschädigt wurde.

Im Neubau werden die Leitungen heutzutage "on floor", also oben auf der Rohdecke verlegt. Bei dem margenschwachen Neubaugeschäft wird dann oft auch auf ein Schutzrohr verzichtet, weil das billiger ist und vor allem schneller geht. Also liegt das NYM oft nackig auf dem Beton, wo alle rauftreten könnten.

Nein NYM darf so nicht verwendet werden.
 
Hallo,

solche Aussagen bitte immer mit Nachweise oder der entsprechenden Norm benennen.

Das NYM nicht auf Beton verlegt werden darf, dürfte vielen hier neu sein. Er muss in dem Bereich nur gegen Beschädigungen geschützt werden - wie, bleibt dem ausführenden Unternehmen überlassen.

Und es wird auf dem Bau vieles nicht so ausgeführt, wie es ausgeführt werden sollte oder wie es in der Lehre einem beigebracht wurde. Beim Neubau müssen die Firmen schnell arbeiten, um noch etwas dabei über zu haben und da fällt so manches hinten runter.
Mit Agumenten, dass "Gefällt mir aber nicht" brauche ich nicht ankommen, da brauche ich schon harte Fakten.

mfG
Jörg
 
Der Gutachter schrieb:
Hallo,

solche Aussagen bitte immer mit Nachweise oder der entsprechenden Norm benennen.

Das NYM nicht auf Beton verlegt werden darf, dürfte vielen hier neu sein. Er muss in dem Bereich nur gegen Beschädigungen geschützt werden - wie, bleibt dem ausführenden Unternehmen überlassen.

Jörg

Auf Beton schon, es kommt halt drauf an was dann drüber kommt.

Egal wie wenn bei so einer Installation, dann etwas schief geht muss man halt sehen wie man es wieder hinbekommt. Einfach nur eine Fake Erde anschrauben und eine grün/gelbe Aderleitung umlabeln ist nicht die korrekte und erlaubte Vorgehensweise.

Alles andere ist Sache der Ausschreibung und wenn die Ausführung nicht zur Ausschreibung passt, dann wirds neu gemacht.
 
Der Gutachter schrieb:
solche Aussagen bitte immer mit Nachweise oder der entsprechenden Norm benennen.

Das NYM nicht auf Beton verlegt werden darf, dürfte vielen hier neu sein. Er muss in dem Bereich nur gegen Beschädigungen geschützt werden - wie, bleibt dem ausführenden Unternehmen überlassen.

na, da hab ich mal was rausgesucht, worüber auch gerade in einem anderen Forum über Diskutiert wird was aber Datenleitungen betrifft:
http://www.waskoenig.de/SiteContent/fil ... %20NYM.pdf
Da steht so einiges über drinnen was der Verlegung von NYM-Leitungen ohne Rohr auf Rohbetonböden anbetrifft.
 
LED_Supplier schrieb:
Der Gutachter schrieb:
Hallo,
Bei dem margenschwachen Neubaugeschäft

mfG
Jörg

Und wer bietet "margenschwach" an?

Letztendlich das anbietende Unternehmen.
Seit der Einführung des Euros ist doch alles super preissensibel geworden und es geht letzendlich in jeden Bereich nur noch über den Preis und weniger über die Qualität.
Egal ob du Lebensmittel, Autos oder Häuser vermarktest. Bist du zu teuer müssen die Kosten entweder runter oder der Kunde geht woanders hin.
Oder hast ein Alleinstellungsmerkmal, die an den 1%, denen 50% des Vermögens gehören gut verdient.

mfG
Jörg
 
ein geringer Preis entbindet den Hersteller/Errichter nicht von der Pflicht ein Normkonformes und Mangelfreies Produckt/Bauwerk zu liefern.

Bei billigen Angeboten wird wohl meistens damit gerechnet oder drauf gehofft daß der Kunde seine Rechte nicht wahrnimmt, weil ihm die notwendige Kenntnis dazu fehlt, oder weil der Kunde glaubt "für den billigen Preis muß man mit der schlechten Qualität leben".
 
Strippe-HH schrieb:
na, da hab ich mal was rausgesucht, worüber auch gerade in einem anderen Forum über Diskutiert wird was aber Datenleitungen betrifft:
Hallo

ich habe das mal zusammengefasst:
Zitat: Mantelleitungen dürfen auch ohne Schutzrohr im Estrich verlegt werden. Gemäß Tabelle ist zur Ermittlung der Strombelastbarkeit die Referenzverlegeart C zu wählen...........
Werden Manteleitungen in Rohren verlegt, dann ist dies mit einer Reduzierung der Strombelastbarkeit verbunden....
D.h. Höherer Aufwand durch das Einziehen der Leitungen ins Schutzrohr und Mehrkosten durch das Schutzrohr und dickere Leitungen. Also Kosten runter und so auf den Boden tackern.

Ansonsten steht auch nur "Es wird empfohlen" und "sollte gemacht werden". Nicht muss! Also kann ich mich da hinstellen und sagen: "Gefällt mir nicht", es ist egal.

Und wenn der Kunde das anderes haben möchte, z.B einen Plan, eine Installationszeichnung, ein Schutzrohr oder sonst etwas, hat er immer noch die Möglichkeit dies über einen Zusatzauftrag direkt an das Unternehmen zu beauftragen. Genauso, wenn die "mehr als den Standard" haben möchten. Aber eher wird Geld für ein Doppelwaschbecken oder eine schicke Dusche ausgegeben.

mfG
Jörg
 
Octavian1977 schrieb:
ein geringer Preis entbindet den Hersteller/Errichter nicht von der Pflicht ein Normkonformes und Mangelfreies Produckt/Bauwerk zu liefern.

Bei billigen Angeboten wird wohl meistens damit gerechnet oder drauf gehofft daß der Kunde seine Rechte nicht wahrnimmt, weil ihm die notwendige Kenntnis dazu fehlt, oder weil der Kunde glaubt "für den billigen Preis muß man mit der schlechten Qualität leben".
Preiswert -oder billig wie du es nennst- heißt nicht unbeding regelwidrig.
Aber wenn du nur dir einen Panda kaufst, kannst du dich hinterher nicht beschweren, dass dieser nicht den Komfort und Sicherheit einer S-Klasse bietet. Aber trotzdem ist der zugelassen.

mfG
Jörg
 
Der Gutachter schrieb:
Preiswert -oder billig wie du es nennst- heißt nicht unbeding regelwidrig.
Aber wenn du nur dir einen Panda kaufst, kannst du dich hinterher nicht beschweren, dass dieser nicht den Komfort und Sicherheit einer S-Klasse bietet. Aber trotzdem ist der zugelassen.

Trotz des geringeren Preises muss der Panda aber auch ueber einen funktionierenden Sicherheitsgurt und Airbag vefuegen. Eine Aldi-Tuete im Handschufach und eine Rolle Schnur unter dem Beifahrersitz sind bestimmt guenstiger. Aber eben nicht zulaessig. Auch in dieser Preisklasse.
 
Ich versteh einfach nicht, wie man auf die besch... Idee kommen kann, das NYM oder Erdkabel direkt im Beton einzumauern ?!


Sind wirklich die 3-4 € für das Schutzrohr entscheidend?
 
Hallo,

aber wenn es jetzt schon an ein paar Meter Rohr scheitert. Bis alle "Gewerke" durch die Baustelle sind, ist oft sogar ein FFQ-L oder -S Rohr "eingedrückt", aber das Kabel ist dann doch ok.

Der Elektriker ist doch nicht jeden Tag auf der Baustelle. Nichts ärgerlicheres als Estrich, Putz fertig. man will anklemmen, testen und Unterbrechung!!!
Das man gerade noch eine "Isomessung" machen kann kurz bevor alles Verputzt o. der Estrich fertig gestellt wird, klappt doch so gut wie nie.



MfG
Baier Jürgen
 
karo28 schrieb:
.......Trotz des geringeren Preises muss der Panda aber auch ueber einen funktionierenden Sicherheitsgurt und Airbag vefuegen. Eine Aldi-Tuete im Handschufach und eine Rolle Schnur unter dem Beifahrersitz sind bestimmt guenstiger. Aber eben nicht zulaessig. Auch in dieser Preisklasse.

Das hat er auch, sonst wäre der nicht zugelassen! In einer S-Klasse sitzt man trotzdem sicherer, aber die gibt es nun mal nicht zum Preis vom Panda.

Und das kann man 1:1 für handwerkliche Leistungen übertragen. Wenn man eine akkurate Ausführung erwartet, muss man diese auch honorieren können und wollen aber nicht zum Schnäppchenpreis erwarten.

mfG
Jörg
 
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