Gemeinsam genutze Etagendusche

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Emil

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Wir planen einen Umbau. Auf einem Stockwerk soll eine von 2 Wohnungen gemeinsam genutzte Etagendusche betrieben werden. Der Strom des jeweiligen Nutzers sollte aus der dazugehörigen Wohnung bezogen werden.

Ist es zulässig von den beiden Unterverteilungen der beiden Wohnungen je einen Stromkreis herzunehmen, den über zwei gegenseitig verriegelte Schütze zu schalten um dann damit einen einzigen Durchlauferhitzer zu betreiben? Du Ansteuerung der Schütze könnte dann ggf. durch zwei Schlüsselschalter oder so erfolgen.
 
Zulässig, obwohl ich 2 unterschiedliche Stromkreise letzlich in einem Gehäuse zusammenbringen muß?

Und die PE von beiden Stromkreisen zusammenklemmen muss?

Und wenn man den Leitungsschutzschalter in nur einer Unterverteilung ausschaltet der Durchlauferhitzer noch nicht sicher spannungsfrei ist?
 
was hälst du von nem zwischenzähler?
 
dasch schrieb:
was hälst du von nem zwischenzähler?

Wäre eventuell eine Möglichkeit, obwohl ich das ganze ehrlich gesagt für Unsinn halte ein DLE der von zwei
Seiten (sozusagen) angefahren wird?
Und dann benutzen ihn wohl sich eher fremd gegenüberstehende Personen?
Ich denke das ganze geht so nicht und ist garantiert
nicht so zugelassen.
Ein DLE muss nach leistung eh beim Energieversorger gemeldet werden.
Lasst Euch hier unbedingt durch einen E-Meister beraten bevor ihr da irgend was zusammenbastelt!
Entweder man baut ein eigenes Zählerfeld (Installation,Arbeit,Aufwand ob sich das rechnet).
an und beantragt einen eigenen Zähler (eine art Gemeinschaftszähler wie etwa bei Allgemeinstrom)
Ist auch wieder so ne Sache mit den bezahlen da die Duschzeit wohl unterschiedlich sein wird.
Oder man nimmt ebend wie vorgeschlagen einen Zwischenzähler (der unbedingt für Abrechnungszwecke geeicht sein muss!).
Ferner könnte man einen (zusätzlichen) Boiler einsetzen der hat wesentlich weniger KW (meist max 2KW) als der DLE und braucht nicht extra gemeldet zu werden gegebenfalls auch mit eigenen Zähler, da kein Drehstrom benötigt wird hält sich zudem der Aufwand in Grenzen da in der regel keine neuen Leitungen verlegt werden müssen (gibt auch Boiler mit bereits montierter Zuleitung Stecker).
 
Ein Zwischenzähler ist nicht geeignet.
Problem: Einer der Beiden Parteien tritt somit als Stromanbieter auf. Die andere Partei hat als Stromkunde das Recht den Anbieter zu wechseln, was hier dann aber nicht möglich wäre.
Solange beide Parteien sich einig sind gibt es kein Problem, gibt es allerdings Schwierigkeiten bleibt die eine Partei unter Umständen auf Ihren Kosten sitzen.

Das Verbinden des PEs der Beiden Anlagen ist kein Problem. Beide Unterverteilungen sollten allerdings mit TN-S (TT) Versorgt werden und nicht mit TN-C
 
Auch der Vermieter kann nicht einfach als Stromanbieter fungieren.
Beim Allgemeinstrom mag das in Ordnung sein, bei einem direkt einem Mieter zugeteilten Verbrauch allerdings nicht.
 
Gehen wir das doch mal von der praktischen Seite her an und beginnen ausgerechnet mit der Theorie:

Zwischenzähler sind für Abrechnungszwecke grundsätzlich nicht zugelassen und im Streitfall tut es Schläge.

Ob es nun eine illegale Weiterveräusserung von Leistungen ist, das ist so ne Sache. Das EVU hat ja seinen eigenen Zähler und nach dem wird abgerechnet. Wie das dann (in speziell diesem Fall) die beiden Vögel unter sich ausmachen machen ist denen im realen Leben wurscht.
Da gibt es viele Grauzonen, man denke nur an die Stromversorgung auf Campingplätzen.
Na ja, nach den Buchstaben der Vorschriften ist das nicht ganz sauber, aber da wird da nie was passieren.
Sauer wird das EVU erst, wenn das im grossen Stil abgezogen wird. Wegen den Peanuts bewegt sich dort noch nicht mal ein Bleistift.

Ich frag mich nur, wie die getrennt das Wasser abrechnen wollen :lol:
 
Gehen wir das doch mal von der praktischen Seite her an und beginnen ausgerechnet mit der Theorie:

Zwischenzähler sind für Abrechnungszwecke grundsätzlich nicht zugelassen und im Streitfall tut es Schläge.

Ob es nun eine illegale Weiterveräusserung von Leistungen ist, das ist so ne Sache. Das EVU hat ja seinen eigenen Zähler und nach dem wird abgerechnet. Wie das dann (in speziell diesem Fall) die beiden Vögel unter sich ausmachen machen ist denen im realen Leben wurscht.
Da gibt es viele Grauzonen, man denke nur an die Stromversorgung auf Campingplätzen.
Na ja, nach den Buchstaben der Vorschriften ist das nicht ganz sauber, aber da wird da nie was passieren.
Sauer wird das EVU erst, wenn das im grossen Stil abgezogen wird. Wegen den Peanuts bewegt sich dort noch nicht mal ein Bleistift.

Ich frag mich nur, wie die getrennt das Wasser abrechnen wollen :lol:
 
79616363 schrieb:
Gehen wir das doch mal von der praktischen Seite her an und beginnen ausgerechnet

Ich frag mich nur, wie die getrennt das Wasser abrechnen wollen :lol:

Haste auch wieder recht, wie ich jesehen habe,haste aber zweimal jepostet hhhhh... :lol:
 
79616363 schrieb:
Zwischenzähler sind für Abrechnungszwecke grundsätzlich nicht zugelassen und im Streitfall tut es Schläge.

Weshalb sollte ein geeichter Zwischenzähler nicht zulässig sein?
 
wie ich weiter oben beschrieben habe, muß der "Stromkunde" die Möglichkeit haben den Stromanbieter frei zu wählen.
Das hat er aber bei einem abgerechneten Zwischenzähler nicht.
 
Octavian1977 schrieb:
wie ich weiter oben beschrieben habe, muß der "Stromkunde" die Möglichkeit haben den Stromanbieter frei zu wählen.
Das hat er aber bei einem abgerechneten Zwischenzähler nicht.

Das ist wahr, wenn die Partner jetzt noch miteinander verwandt wären, zB. Eltern+Sohn wäre das nicht das Problem, die meisten EFHs haben nur einen Zähler
da gibts meist auch keine Probleme, aber bei fremden Parteien ist Streit manchmal so gut wie vorprogramiert
vor allem wenn einer das zahlen soll und der andere säumig ist und so weiter... :?
 
...oder wenn der eine unbedingt Ökostrom will und dem anderen das zu "teuer" ist.
 
Octavian1977 schrieb:
wie ich weiter oben beschrieben habe, muß der "Stromkunde" die Möglichkeit haben den Stromanbieter frei zu wählen.
Das hat er aber bei einem abgerechneten Zwischenzähler nicht.

Ich als Vermieter habe seit vielen Jahren solche geeichte Zwischenzähler. Sollte der Mieter einen anderen Anbieter wollen, was noch nie der Fall war, lasse ich auch mit mir reden. Für den Allgemeinstrom geht es sowieo nicht anders, als einen Anbieter zu haben.

Für alle Beteiligten hat das den finanziellen Vorteil, dass die Grundgebühr nur einmal anfällt und aufgeteilt wird.
 
Eben! Das Beispiel mit dem Allgemeinstrom ist sehr gut - Wie soll man das denn anders machen als den umzulegen? Spinnen wir mal weiter und lassen die Etagendusche auf den Allgemeinstrom laufen, die Dusche wird aber nur von zwei Parteien genutzt, dann gehen die amderen natürlich auf die Barrikaden, weil die die Duscherei nicht noch mitzahlen wollen. Um da wieder Frieden reinzubekommen bieten sich wirklich Zwischenzähler an.
Klar könnte hier das EVU einen nichtgenehmigten Weiterverkauf sehen - Wird es aber in der Praxis nie tun.
Eng würde es erst, wenn ganze Haushalte dran hängen.

Ich denk wir wühlen hier zu sehr in der Theorie und sollten bei solchen Kleinigkeiten auf dem Boden bleiben.
Klar, ganz sauber iss es net, aber es bietet sich an und wär die einfachste Lösung.
Mach doch so nen Münzautomat hin - Sieht obercewl aus *g* :lol:
 
Die Lösung wären whrscheinlich zwei Durchlauferhitzer mit hydraulischer Verriegelung.

Oder pauschale Abrechnung über die entnommene Wassermenge. Denn das Wasser muss ja auch getrennt abgerechnet werden. Hier ist die hydraulische Verriegelung von Vorteil.

Und was passiert wenn jemand vergisst richtig zu schalten? Dann ist der Streit schon vorprogrammiert.
 
Ich find die Lösung am einfachsten wenn du wirklich wie auf dem Campingplatz so ne Münzdusche draus machst. Keine weiterveräußerung von Strom kein Stress. Bist auf der sicheren Seite. Nur ob den Mietern das so gefällt? ;)
 
Egal ob das den Mietern gefällt oder nicht, das ist ne Attraktion die nicht jeder hat und fördert das Kostenbewusstsein.
Ich glaub ich brauch Sowas für meine Tochter :lol:
 
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