Geschäftsaufgabe, welche Provision/Ablöse für Kunden ??

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Elektromeister
Glück Auf!
Ein Berufskollege, mit welchem wir schon lange zusammenarbeiten möchte sein Geschäft zum 31.12.2015 aufgeben.. Nun möchte er uns einen Großteil seiner Kunden "vermachen".. natürlich nicht umsonst..

Was ist eurer Meinung nach üblich als Provision/Ablöse für einen Kunden zu zahlen?? (wobei ja der Kunde übermorgen "abspringen" kann ??) Habe leider gar keine Erfahrungen... Könnt ihr mir helfen ??

Glück Auf!
der Jens
 
"Kunde" und "Kunde" ist aber ein großer Unterschied. Es gibt welche, von denen man am liebsten nichts hört und sieht und es gibt welche, für die man alles stehen und liegen lässt.
 
Sinnvoller ist es wenn du ihm seine Telefonanlage samt Rufnummern abkaufst. Wenn du schon länger mit ihm zusammenarbeitest, dann kennt du die Kunden und die Kunden jenn dich doch - Oder.
Von den Kunden sind die letzendlich nur Bares wert, wo ein Wartungsvertrag oder ähnliches dahintersteht.


mfG
 
Die üblichen Übernahmequoten für komplette Handwerksbetriebe sind Eigenkapital + erwirtschaftete Eigenkapitalrendite über 15 Jahre abzüglich etwaiger Verpflichtungen wie Kredite.

Evtl. listet er euch die Umsätze der Regelmäßigen Kunden auf. Dann würde ich versuchen mich ggf. auf zwei Prozent der Umsätze mit diesen Kunden - über die letzten fünf Jahre - als Ablöse einzulassen.
 
Ich würde für Kundendaten gar nichts zahlen.
Welche Leistung soll das denn darstellen, wenn er sowieso sein Geschäft aufgibt braucht er die Kunden wohl kaum noch.

Möglicherweise verstößt das sogar gegen das Datenschutzgesetz.

Für den ganzen Betrieb ist das eine Frage des Wertes, den kann ein Wirtschaftsprüfer ermitteln, wenn es genau sein soll.
 
Octavian1977 schrieb:
Ich würde für Kundendaten gar nichts zahlen. Welche Leistung soll das denn darstellen, wenn er sowieso sein Geschäft aufgibt braucht er die Kunden wohl kaum noch.

Daten sind das Gold unserer Zeit. Jeder Kunde der übernommen werden kann, schafft Umsätze und damit Gewinn. Die Deutsche Post verkauft einen Adressdatensatz derzeit zu einem Kurs von 3,58 zzgl. Umsatzsteuer.

Octavian1977 schrieb:
Möglicherweise verstößt das sogar gegen das Datenschutzgesetz.

Das ist alles nur eine Frage der Vertragsgestaltung. Das GmbHG und das HGB erlauben die Teilliquidation eines Unternehmes. Damit erfolgt für den Teilbetrieb ein Betriebsübergang - inklusive Daten.
 
Glück Auf!
Entschuldigung, das ich erst heute antworte...
Ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen das wir
als Firma auch im HLS-Bereich tätig sind und es sich
um Kunden handelt, welche einen Wartungsvertrag für ihre Heizungsanlage haben. Umsatz pro Vertrag ca. 100 Eur/a. Vielleicht könnt ihr mit nun noch paar Tipps geben...??

Glück Auf!
der Jens
 
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