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Ralfii
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Hallo.
Wegen einer Umbaumaßnahme wurden von einer Elektrofirme ca. 20 Leitungen umverlegt/verlängert
Dazu wurde ein Hager Aufputz-Verteilerkasten mit geschraubten Reihenklemmen verwendet. Es sind nur Reihenklemmen drin, keine Sicherungen o.ä.
Wenn das ganze aber fertig ist, gibt es keine Revisionsöffnung zu dem Kasten sondern er wird nicht mehr erreichbar sein.
Ich habe nun meine Bedenken, das sich über jahre hinweg eine Schraubverbindung lockern könnte, und man aber zur Fehlersuche nicht mehr rankommt.
Gibt es eine Richtlinie die einen nicht zugänglichen Kabelverteiler verbietet ?
Wie sieht es aus, wenn Reihenklemmen mit Federkontakten verwendet werden ?
Danke !
Wegen einer Umbaumaßnahme wurden von einer Elektrofirme ca. 20 Leitungen umverlegt/verlängert
Dazu wurde ein Hager Aufputz-Verteilerkasten mit geschraubten Reihenklemmen verwendet. Es sind nur Reihenklemmen drin, keine Sicherungen o.ä.
Wenn das ganze aber fertig ist, gibt es keine Revisionsöffnung zu dem Kasten sondern er wird nicht mehr erreichbar sein.
Ich habe nun meine Bedenken, das sich über jahre hinweg eine Schraubverbindung lockern könnte, und man aber zur Fehlersuche nicht mehr rankommt.
Gibt es eine Richtlinie die einen nicht zugänglichen Kabelverteiler verbietet ?
Wie sieht es aus, wenn Reihenklemmen mit Federkontakten verwendet werden ?
Danke !