Gewährleistung sowie Bestandsschutz

Diskutiere Gewährleistung sowie Bestandsschutz im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin Diese Fragen sind sicherlich nicht neu. Ich wollte mal Fragen wie lange ein Elektriker nach der Installation und Abnahme auf seine Arbeit...
Mal ein Test für Euch:
in einem Notarvertrag steht: "im Jahre xx weitgehend neu errichtetes Einfamilienhaus"
Was meint Ihr jetzt, was der Begriff "weitgehend" bedeutet, bitte mal eine Prozentangabe! :)
(Es geht rein um die Fläche/Volumen, nicht um die Art und Weise!!!)
 
Also da ich immer an das Schlechte im Menschen glaube, würde ich mal mit 10% (neue Klinker, neue Dachziegel, neue Wandfarbe, neues Laminat und neue Türen / Fenster) anfangen.

Also wenn nicht ausdrücklich festgehalten wurde, dass da ein neues Fundament gesetzt wurde, ist dem wahrscheinlich auch nicht so. Dafür hat man ja die Gutachter.
 
Es geht, siehe oben, was in dem betreffenden Jahr xx AN WOHNFLÄCHE/VOLUMEN NEU ERRICHTET wurde, nicht um irgendwelche Ausführungsdetails.
Dahingehend ist der Begriff "weitgehend" einzuschätzen.

(P.S.: Jetzt erkläre mir mal, wie ein Gutachter bei einem (z.B. nicht unterkellertem) Haus bei einer Besichtigung ohne Bauteilöffnung erkennen will, wo und wie ein neues Fundament gesetzt wurde... da bin ich aber sehr gespannt!)

Anmerkung: das KOMPLETTE Haus weist natürlich ein neues WDVS mit Oberputz aus und auch der innere Wandbelag ist komplett gleichartig.
 
z.B. indem er sich die Dokumentation für die Errichtung des Fundamenterders (der dann ja gesetzt werden muss) vorlegen lässt.

Keine Ahnung, ich als Gutachter würde dann "nicht feststellbar" in den Bericht schreiben und meinen Auftraggebern empfehlen von diesem Haus die Finger zu lassen. Klare Sache, oder?:cool:
 
Ich weiss nicht, ob ich so unklar formuliert habe oder warum das soo schwer ist, von Gutachter habe ICH nichts geschrieben, es geht rein darum, aus einem Notarvertrag (und um den geht es hier im Thread ja schließlich auch, was das Thema "Grundsanierung" betrifft) einmal die doch eigentlich "klare" Formulierung."weitgehend neu errichtet" mit einer Prozentangabe zum Leben zu erwecken. Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn man das schon nicht kann oder es nicht möglich ist (ich dachte auch, dass sei relativ einfach, auch aufgrund der Definition im Duden etc.), wie will man dann so einen wachsweichen Begriff wie "Grundsanierung" fassen???
 
Andere Frage, wenn man einen bestehenden Zählerschrank nur in einen anderen Raum versetzten möchte, sonst aber nicht ändert. Dann kann man sich auf den Bestandsschutz berufen, oder nicht? Ich vermute eher nicht. Bin mir aber nicht sicher. Der alte Kasten sieht noch nicht so schlecht aus, ist aber aus Blech und das alleine darf ja bei neuen Zählerschränken, soweit ich weiß schon nicht mehr sein.
 
Sorry, ich bin nicht vom Fach. Meine Materie ist eher das Schreinerhandwerk... Hat mir jemand Krampf erzählt? Werd demnächst mal ein Foto von dem Zählerschrank machen, wenn ich dort bin. Aber der ist sicher schon 40 Jahre alt. Kann man den weiter verwenden, wenn man ihn nur in einen anderen Raum montiert?
 
Sorry, ich bin nicht vom Fach. Meine Materie ist eher das Schreinerhandwerk... Hat mir jemand Krampf erzählt? Werd demnächst mal ein Foto von dem Zählerschrank machen, wenn ich dort bin. Aber der ist sicher schon 40 Jahre alt. Kann man den weiter verwenden, wenn man ihn nur in einen anderen Raum montiert?


Würde sagen nein, denke nicht das die alten Sammelschienen unten noch passen, und du hast ja auch kein APZ- Feld in dem Schrank oder die Steckanschlüsse für die neuen Zähler.
 
Zum anderen würde ich zum Thema Bestand eine Frage loswerden. Gelesen hatte ich nämlich das der Bestandsschutz nach über 40 Jahren keine Anwendung mehr finden darf.


Hallo,erst mal.

Bestandschutz gibt es in der VDE nicht.
Es gib meistens nur keine Anpassungsforderung aus der VDE.
Allerdings kann sich eine Anpassung aufgrund von geänderten Umgebungsbedingungen oder Alter ergeben.
Einem 40 Jahre alten Leitungsschutzschalter würde ich nicht mehr vertrauen.
Ob er funktioniert kann nicht geprüft werden. Es kann nur festgestellt werden, ob er aufgrund der Schleifenimpedanz abschalten sollte. Auch RCD aus der Zeit sind oft Typ AC, die bei modernen Betriebsmittel nicht immer sicher abschalten.

Es gibt eine Auflistung von der Lebenserwartung von Bauteilen
Leitungen, Kabel, Verteilungen 20 - 30 Jahre
https://www.kreissportbund-hildesheim.de/images/pdf/4_3_3_Lebensdauer_Bauteile.pdf

Sollte es eine Firma / Arbeitsstätte sein wird es viel deutlicher ...

Edit zur VDE 0105-100
Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands (5.3.)
Ernst Schneider bei Elektrofachkraft schrieb:
Sicherheitsrelevante Mängel können sich u.a. durch Alter, Abnutzung, Betriebs- und Umgebungsbedingungen der Betriebsmittel ergeben.

Quelle
DIN VDE 0105-100: Übersicht
 
Zuletzt bearbeitet:
@s-p-s
dir ist schon klar dass der zitierte Text aus einem Beitrag von 20.08.2020 ist, und das im Verlauf des Thread "erschöpfend" schon geklärt wurde?! :rolleyes:
 
Andere Frage, wenn man einen bestehenden Zählerschrank nur in einen anderen Raum versetzten möchte, sonst aber nicht ändert. Dann kann man sich auf den Bestandsschutz berufen, oder nicht? Ich vermute eher nicht. Bin mir aber nicht sicher. Der alte Kasten sieht noch nicht so schlecht aus, ist aber aus Blech und das alleine darf ja bei neuen Zählerschränken, soweit ich weiß schon nicht mehr sein.
Nicht machbar weil der alte Zählerschrank nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.
Mit dem Versetzen hast du ja eine Änderung vorgenommen und das hebt den Bestandsschutz auf.
Auch das Versetzen an anderer Stelle ist mit dem VNB im Vorwege abzuklären.
Ebenso kann das nur ein eingetragener Fachbetrieb machen.
 
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