gewerbehalle dachflächenfenster

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mastereye514

Guest
hi,
ich weis nicht genau, aber ich hoffe ich bin hier richtug und ihr könnt mir helfen.

undzwar will ich in einer gewerbehalle eine alte dachflächenfenstersteuerung abklemmen, da sie kaputt ist und nicht funktioniert, und dafür eine einfache schützsteuerung erstellen..

soweit alles kein problem, ich bin mir nur nicht sicher was ich alles beachten muss. (vorschriften)

frühere funktion:

fenster auf ab..durch taster
durch wind und regensensor fenster ab
und durch rauchmelder fenster auf!



die wind und regensensoren kann ich mir nicht vorstellen dass die vorschriften sind aber mit dem rauchmelder bin ich mir ned sicher! weis das jmd??


ich will jetzt nämlich eine normale schützsteuerung machen

danke im vorraus!
 
Nun stellt sich zuerst die Frage, ist der RWA Pflicht od eine vom unternehmen freiwillig gewählte einrichtung.

Wir haben bei und auch druckluft RWA´s, die nicht als Brandschutz gelten da wir sie haben freiwillig einbauen lassen und somit unterliegen sie keiner prüf/ Funktionspflicht ( Wobei ich auch diese Jährlich Prüfen lasse, Sicherheit steht über den kosten ). Ebenso haben wir aber auch RWA´s die abgenommen werden und daran kann mann dann hald net einfach " basteln "

Nur, was ist Sicherheit wert ??

Mfg
 
die sicherheit ist mir in dem fall egal!..es dreht sich nur drum, das ich da in nix reinkomme!..weis niemand über vorschriften bescheid?

meine anweisungen sind billigste methode!

mfg mastereye
 
sinds geprüfte bzw abnahme pflichtige als auflage für die Halle ? dann nur so wie gehabt.

ansonsten steht es dem Unternehmer/ eigentümer frei was er macht.
 
So ganz frei steht es dem Unternehmer nicht was er macht. Es kommt auf die Nutzung an. Hier muss der Eingetümer sich kümmern. Am besten diesen ansprechen. Dieser muss das mit dem Bauordnungsamt oder sonstinger zuständigen Behörde klären.
 
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Thema: gewerbehalle dachflächenfenster
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