Glimmende LED-Strahler mit Wechselschalter

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Leviathan

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Hallo Community,

wir haben in unserer Wohnung Probleme mit den Wechselschaltern in einem kleinen Flur. Ich habe bereits nach einem ähnlichen Problem im Internet geschaut, aber konnte nichts passendes finden.

Im Flur hängt ein LED-Strahler mit zwei 5 W LEDs, der mit zwei Wechselschaltern ein- bzw. ausgeschaltet werden kann. Wenn der Strahler aus ist und mit einem der Schalter ein- und ausgeschaltet wird, leuchtet der Strahler normal und schaltet sich auch komplett aus. Wenn man jedoch mit einem Wechselschalter den Strahler einschaltet und mit einem anderen aus, so glimmt der Strahler noch leicht. Es hängt also davon ab, in welcher Stellung sich die korrespondierenden Adern befinden, ob der Strahler richtig aus ist oder leicht glimmt.

Ein Elektriker von der Firma, die die Leitungen in der Wohnung verlegt hat, hat sich das auch schonmal angeschaut, aber konnte das Problem nicht lösen. Er hat festgestellt, dass je nach Schalterstellung noch 16 V im unbelasteten Fall anliegen. Der Chef der Firma ist der Meinung, dass dieses Verhalten vom Übersprechen anderer Kabel kommt. Als Lösung will er ein Grundlastmodul einbauen, um die 16 V im ausgeschalten Zustand abzubauen.
Aus meiner Sicht, kann das jedoch nicht die richtige Lösung sein. Zum einen weil solche Grundlastmodule üblicherweise verwendet werden, um Strahler in Betrieb zu nehmen, deren Trafos nicht auf LEDs ausgelegt sind und somit zusätzlich Strom gezogen werden muss, damit die LEDs nicht flackern, oder? Des Weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass das Glimmen von einem Übersprechen kommen kann. Sowohl eine induktive, als auch eine kapazitive Kopplung würden sich doch gleich auf die Adern auswirken, da die zusammen geführt werden, oder? Ich habe eher die Vermutung, dass einer der Wechselschalter nicht richtig auftrennt. Wie seht ihr das?

Ich würde mich freuen, wenn jemand in diesem Forum eine Idee hat, woran dieses Verhalten liegen könnte.

Vielen Dank und viele Grüße


PS: Der Verteilerkasten befindet sich in der Wohnung und der Flur, in dem sich die zwei Wechselschalter befinden, ist ca 2 m lang.
 
Als Lösung will er ein Grundlastmodul einbauen, um die 16 V im ausgeschalten Zustand abzubauen.
Kann man so machen.
Was da verbraucht wird ist kapazitive Blindleistung. Die wird von deinem Wirkstromzähler nicht erkannt.
Die klassischen Glühbirnen haben das früher auch einfach in Wärme umgewandelt.

Ist übrigens in Zeiten von LEDs überall ein eigentlich bekanntes Problem.
Manche blinken, manche glimmen.
 
Genau die Lösung mit dem Grundlastelement beseitigt dein Problem . Einziger Nachteil das Teil wird Warm wenn die LED im Betrieb sind .
 
Vielen Dank für deine Antwort.

Kannst du die vielleicht einen Reim drauf machen, warum der Strahler je nach Schalterstellung entweder komplett ausgeht oder glimmt?
 
Ja kann ich, dazu schau dir mal an wie die Adern in der Leitung angeordnet sind.
 
andere Möglichkeit ist die Verwendung eines Relais direkt an der Leuchte.
Hierzu verwendet man z.B. von Eltako das ER61.. was im eingeschalteten Zustand keine Leistung beansprucht.
Nachteil ist dabei, daß man an der Leuchte den Platz benötigt dieses Relais unter zu bringen.

Zweite Alternative ist es den Wechselschalter an dem der L angeschlossen ist gegen einen Kreuzschalter zu tauschen und den übrigen Pol mit dem Neutralleiter zu belegen.
An der Leuchte wird somit der Schaltdraht zwischen N und L umgeschaltet.
 
Zweite Alternative ist es den Wechselschalter an dem der L angeschlossen ist gegen einen Kreuzschalter zu tauschen und den übrigen Pol mit dem Neutralleiter zu belegen.
An der Leuchte wird somit der Schaltdraht zwischen N und L umgeschaltet.

Ist das erlaubt?
Ist ja einer der vielen Gründe, warum die Hamburger Sparwechselschaltung verboten ist. Da hier L und N an den Wechselschalterabgängen angeschlossen sind, und das aufgrund der Kontaktabstände nicht erlaubt ist.
 
Die Hambuerger Schaltung ist deshalb verboten, weil in einer der "Aus" Stellungen an beiden Leuchtenkontakten die Phase anliegt, und die Lage von N und L auch vertauscht wird und somit die Farben und Anschlußpunkt nicht mehr normgerecht sind.
Das wäre hier nicht der Fall, an dem einen Kontakt ist IMMER der Neutralleiter ununterbrochen durchverbunden.
lediglich der andere Kontakt wird umgeschaltet.
So liegt an der Leuchte entweder N +L = EIN oder N+N = AUS.
Hamburger Schaltung: N+L= EIN oder L+N = EIN oder N+N=AUS oder L+L= AUS.
 
Das ist einer der Gründe.
Die Hamburger Schaltung ist unter Anderem AUCH deshalb verboten, weil normaler Kippschalter (im Gegensatz zu früheren Drehschalter) zu Kurzschlüssel führen können, wenn beim Abschalten ein Lichtbogen beim öffnenden Kontakt entsteht.
 
Bis jetzt hatte ich mit normalen Wechselschaltern dabei keine Probleme, lediglich bei einer defekten Leuchtstofflampe, nach deren Reparatur war das allerdings auch erledigt..
 
Kapazitive Entkopplung die auch mit einem RC-Glied beseitigt werden können.
 
Welches aber im Eingeschalteten Zustand zusätzlichen Strom verbraucht.
Allerdings könnte man an den von mir vorgeschlagenen Kreuzschalter auch ein RC Glied gegen N anstatt des Neutralleiters direkt anschließen, was das Problem auch beseitigen würde.
 
Die Hamburger Schaltung ist unter Anderem AUCH deshalb verboten, weil normaler Kippschalter (im Gegensatz zu früheren Drehschalter) zu Kurzschlüssel führen können, wenn beim Abschalten ein Lichtbogen beim öffnenden Kontakt entsteht.
Genau, und heute ist das immer noch so, zumindest wenn die ausgeschaltene Last einen Funke erzeugt.
Ein Grundlastelement würde ich aber nicht einbauen, weil das unnötig Leistung verheizt im Betrieb. Ein Entstörkondensator X2 wie dieser parallel zur Leuchte erfüllt den Zweck genauso und wird nicht warm
Entstörkondensator
 
Habt ihr euch mal die Daten zu einem Grundlastelement angesehen? Das Teil zieht im Warmen Zustand weniger als 2 mA entspricht noch nicht mal 0,5 W. Diese Reichen aber locker um den Hochohmig zu halten.
 
0,5W sind aber ohmsche 0,5W. Der Kondensator zieht gar nichts, was dein Zähler interessiert und du kannst den auch überall einbauen, weil er nicht warm wird.
 
Hallo,

nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Ist jetzt die von Octavian1977 vorgeschlagene Lösung erlaubt, oder ist diese wie die Hamburger Schaltung verboten, weil der Neutralleiter geschaltet wird?
 
Die Schaltung ist nicht verboten, kann nur sein, bei jedem 10. Mal schalten fliegt dir die Sicherung heraus.
 
Das Schalten des Neutralleiters an sich ist an keiner Stelle verboten, nur das alleinige Schalten.
z.B. Neutralleiter abschalten anstatt der Phase.
Hier wird ja die Phase abgeschaltet.

Bei mir fallen bis dato keine Sicherungen durch diese Schaltung, wer das befürchtet kann aber auch zwischen dem Kreuzschalter und dem Neutralleiter noch ein Grundlastelement schalten.
 
Prinzipiell wird ja nicht der Neutralleiter geschaltet.

Es wird lediglich eine nicht mehr benutzte Leitung auf den Neutralleiter geschaltet.
 
Thema: Glimmende LED-Strahler mit Wechselschalter
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