Glimmlampe in Taster vorgeschrieben

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kollesch

kollesch

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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an Euch.

Ist es zwingend vorgeschrieben, dass die Taster beleuchtet sein müssen im Treppengang ? Es geht um ein Wohnblock mit ca. 15 Parteien. Ich selbst kenne es, dass die Taster beleuchtet sind, es wurde gerade diskutiert, ob das zwingend erforderlich sein muss. Wenn ja, würde ich gerne wissen, wo es steht in welcher Norm.

Danke schon einmal an alle.

ruß

Kollesch
 
Vielen Dank Bernd,
genau das hatte ich gesucht.
:D

Danke
 
kollesch schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an Euch.

Ist es zwingend vorgeschrieben, dass die Taster beleuchtet sein müssen im Treppengang ? Es geht um ein Wohnblock mit ca. 15 Parteien. Ich selbst kenne es, dass die Taster beleuchtet sind, es wurde gerade diskutiert, ob das zwingend erforderlich sein muss. Wenn ja, würde ich gerne wissen, wo es steht in welcher Norm.

Danke schon einmal an alle.

ruß

Kollesch

Denke ich schon, würde deffinitiv auch bei Treppenaufgängen bei einer Neuinstallation im EFH Sinn machen vor allem bei älteren Menschen.
 
Man darf auch auf keinen Fall die vorgeschriebene Ausschaltvorwarnung vergessen. (DIN 18015)
 
Octavian1977 schrieb:
Man darf auch auf keinen Fall die vorgeschriebene Ausschaltvorwarnung vergessen. (DIN 18015)

Hallo,
ja ich hatte mein DIN Buch in der Hand und habe es darin auch gelesen. Es gibt ja Treppenlichtrelais die solche eine Funktion haben.

Danke auch an dich für den Hinweis.

Gruß

Kollesch
 
Wenn die auschaltvorwarnung vorgeschrieben währe, so frage ich mich warum dann noch TLZ ohne hergestellt werden, und wie sie in einer 3Leiter ELPA9 Schaltung funktionieren soll.

Für mich ist sie der grösste Blödsinn, da sie kein Mensch versteht und nur zu unfrieden führt. Wir haben mal mehree Häuser damit ausgerüstet, die sind alle wieder demontiert weil die Mieter reihenweise die Hausmeister und unsere Notdienstnummer bekloppt gemacht haben, dass das Treppenlicht defekt sei. Aufklärung war zwecklos.
 
ego1 schrieb:
Wenn die auschaltvorwarnung vorgeschrieben währe, so frage ich mich warum dann noch TLZ ohne hergestellt werden, und wie sie in einer 3Leiter ELPA9 Schaltung funktionieren soll.

Für mich ist sie der grösste Blödsinn, da sie kein Mensch versteht und nur zu unfrieden führt. Wir haben mal mehree Häuser damit ausgerüstet, die sind alle wieder demontiert weil die Mieter reihenweise die Hausmeister und unsere Notdienstnummer bekloppt gemacht haben, dass das Treppenlicht defekt sei. Aufklärung war zwecklos.

Gegen das Gebombe von Anrufen, behelfe ich mir immer mit einem Aushang am Eingang. Ist meistens dann schnell geklärt, und wenn man die Leute auf den Aushang drauf anspricht, führlen sich die meisten ertappt, dass sie den Aushang nicht gelesen haben.
 
1. die Schalter ohne Ausschaltvorwarnung sind als Ersatz in Altanlagen auf jeden Fall zulässig den wie bei allen Dingen gilt hier auch die DIN zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage.
2. kann man eine Ausschaltverzögerung auch für anderes als Licht gebrauchen.
3. kann man auch ein solches Relais außerhalb der allgemeinen Flur und Treppenräume verwendet werden.
 
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