Grundsatz verkabelung

Diskutiere Grundsatz verkabelung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ich habe gelesen dass man nym Leitungen nicht im lehrrohr verlegen muss. Spricht laut DIN etwas dagegen ? (diese Verkabelung siehe Bild) Cat und...
? versteh jetzt nicht wirklich was du damit sagen willst ^^
Die Platten werden nur an den senkrechten Ständern angeschraubt. Die Platte hat unten und oben etwas Luft und auch der Ständer. Am Boden und an der Decke ist ein C.Profil. Wenn sich dann das Mauerwerk und somit die Decke 5mm setzt, bekommst du keinen Druck auf die Platte. Die senkrechten Ständer schieben sich einfach in das C-Profil.
Sind die Platten aber unten und oben am C-profil verschraubt, dann werden die reißen, wenn Druck drauf kommt.
 
@bigdie
ah, jetzt weiss ich was du meinst :)

Wenn ich mir die "Windeisen" (oder wie man die auch immer nennt) auf dem Boden/der Wand und die Laibung des Fensterelemtes anschaue, würde ich annehmen das es ein Fertighaus ist. Die alleinige Gipskartonplatte die geschossen und nicht verschraubt sind, würde wieder auf Holzständer deuten. Die Dicke und der Aufbau der Laibung nach dürfte der Wandaufbau Innen wohl so aussehen:
Gipskartonplatte -> Dampfbremsfolie (die ja sauber von den Löchern ausser Funktion gesetzt wurde) ->
Gipsfasterplatte oder Spannplatte -> Holzständer.

Man sieht ja anhand des Fensterelemtes das die Luftdichte Ebene wohl direkt unter der Gipskartonplatte eingeplant ist. Mit dem Durchbohren für die Leitungen und Schalterdosen, wenn das überall so gemacht wurde, hat sich die Lufdichte Ebene wohl erledigt. Auch der Pfusch mit dem Bauschaum macht das nicht besser, ganz im Gegenteil. Naja, den Blower-Door-Test wird das Haus schaffen, die Schäden wird man dann nach der Gewährleistungszeit bewundern können.
Hätte man es richtig gemacht, hätte jede Wand halt nochmal 84mm aufgetragen, und vorallem Geld gekostet. Aber jeder wie er mag :cool:

aber wir schweifen vom Thema ab, war da nicht noch irgendwas mit Beweisen das die Verlegung so nicht normgerecht ist? :D
 
Die Platten werden nur an den senkrechten Ständern angeschraubt. Die Platte hat unten und oben etwas Luft und auch der Ständer. Am Boden und an der Decke ist ein C.Profil.
Du beziehst dich wohl auf den "gleitenden (Decken)Anschluss" Also ich kenn das mit der "Luft" eigentlich nur oben, entscheidend ist dann natürlich daß auch die Ständerprofile entsprechend kürzer sind.
 
Ich habe das jedenfalls in meinem alten Haus vor 20 Jahren so gemacht, und bisher ist weder so eine Platte gerissen noch hab ich irgendwo gerissene Fliesen. Kann also nicht so verkehrt gewesen sein:D
Alles was an öffentlichen Bauten in den 90ern gebaut wurde ist entweder weg gerissen oder schon saniert worden und wenn man sich mal in Kneipen Hotels usw umsieht, da findet man nach 20 Jahren nur selten eins ohne Mängel
 
In der Ecke ist einfach keine Installationszone.
Entweder auf der Wand 15-45cm OKFF oder im Boden auch mit Abstand von 20cm von der Wand.
DIN 18015-3
 

Kein VDE Bezug? Ich bin erschüttert. Kann es wirklich sein, dass man ob der Querelen rund um den Normentwurf "Elektrische Betriebsmittel - Geräte zur Entfernung von Nasenhaaren mit Batteriebetrieb" und "Besondere Räume - Installation von Schmelzöfen und Anlagen zur Schrottaufbereitung in Kindertagesstätten mit Holzbauweise" tatsächlich vergessen hat, sich um Installationszonen zu kümmern?
 
Installationszonen sind kein Bestandteil der VDE Normen.
 
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe selbst etwas gegoogelt. Bin aber nur keinen 100% Ergebnis gekommen.
1. Wenn im Vertrag nur Installation nach VDE steht kann ich keine Ansprüche auf die DIN 18015-3 geltend machen.
2. DIN 18015-1 steht unter 6.1.1 Kabel und Leitungen sind ausechselbar in Rohren oder Kanälen zu führen. (Informationsleitungen)
3. Dann ist nur der Mangel Abstand zur Wand. Verlegezonen. Da die Kabel direkt an der Wand im Boden verlegt worden sind.

Wie würdet ihr vorgehen? Ich denke einen schriftl. Mangel anmelden betreffend der Verlegezonen.
Dass CAT KAbel nicht im Rohr oder zusammen mit NYM Leitungen auf den Rohfußboden verlegt worden sind als Bedenkenanmeldung für event. spätere Schäden.
 
Was willst du eigentlich bezwecken ?

Geld zurück bekommen ?
oder
die Leitungen wieder rausreißen lassen, und dann ?

Manchmal kann man nur noch ungäubig den Kopf schütteln . . . :rolleyes:
 
Wenn im Vertrag nur Installation nach VDE steht kann ich keine Ansprüche auf die DIN 18015-3 geltend machen.
Vertrag durchlesen. Oft steht "zum Unterfertigungszeitpunkt anerkannter Stand der Technik" oder ähnlich.
 
Was willst du eigentlich bezwecken ?

Geld zurück bekommen ?
oder
die Leitungen wieder rausreißen lassen, und dann ?

Manchmal kann man nur noch ungäubig den Kopf schütteln . . . :rolleyes:


Es geht nur darum, dass wenn nach Fertigstellung doch irgendwelche Problem auftreten ich etwas schriftl. verfasst habe.
Ob es in der Praxis umgesetzt wird steht auf einen anderen Blatt.
 
Thema: Grundsatz verkabelung
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