Gültigkeit für Rechtsdrehfeld am Zähler

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anonym20

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Hallo,

in der TAB und auch von meinem Netzbetreiber wird ja ein Rechtsdrehfeld am Zähler vorgegeben. Ist diese Angabe denn verpflichtend? Hat also hat der Netzbetreiber rechtskräftig dafür zu sorgen, dass ein Rechtsdrehfeld anliegt, oder ist das nur eine Richtlinie?

Am Hausanschluss wurde die letzten 30 Jahre sicher nichts gemacht, deshalb auch die Frage ob dies auch übergreifend gilt. Könnte ja sein, dass der Netzbetreiber damals ein anderer war.

Hintergrund sind Phasendrehungen im Stromnetz. Es geht darum ob man mit einer Messung am Zähler dem Netzbetreiber nachweisen könnte, dass eine Phasendrehung stattgefunden hat.

Mfg
 
Hi,
Was verstehst du unter Phasendrehungen?

Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, denn wenn tatsächlich eine Phasendrehung stattgefunden hätte,hätten wir sicher durch die Medien davon erfahren. Denn wenn man zwei Phasen tauscht drehen sich Motoren anders herum und das hätte die Industrie sehr geärgert.
 
Früher wurde in vielen Gegenden gar nicht darauf geachtet. Dem Ferraris Zähler ist das Drehfeld egal. Von daher findet man in älteren Anlagen oft linkes Drehfeld am Zähler und in der HA-Sicherung sowieso
 
Phasendrehung bedeutet für mich, dass im Stromnetz das Drehfeld geändert wurde. Passiert ist dies mindestens einmal, das gibt der Netzbetreiber auch zu. Wir hatten einen zweiten Schadensfall wo der Fehler woanders gesucht wurde, weil man eine Phasendrehung im Netz eigentlich nicht für möglich hält. Grundlage waren Umbauten am Freileitungsnetz, bei denen ein neues Haus angeschlossen wurde und dabei teilweise von 4 Einzelleitungen auf eine Bündelleitung umgebaut wurde.

Die Frage ist, ob es Möglichkeiten gibt dies nachträglich nachzuweisen.
 
anonym20 schrieb:
Phasendrehung bedeutet für mich, dass im Stromnetz das Drehfeld geändert wurde. Passiert ist dies mindestens einmal, das gibt der Netzbetreiber auch zu. Wir hatten einen zweiten Schadensfall wo der Fehler woanders gesucht wurde, weil man eine Phasendrehung im Netz eigentlich nicht für möglich hält. Grundlage waren Umbauten am Freileitungsnetz, bei denen ein neues Haus angeschlossen wurde und dabei teilweise von 4 Einzelleitungen auf eine Bündelleitung umgebaut wurde.

Die Frage ist, ob es Möglichkeiten gibt dies nachträglich nachzuweisen.

Diese Obermurkser gehören sofort in die Küche geschickt zum Kartoffelschälen ... :evil:

P.
 
anonym20 schrieb:
Phasendrehung bedeutet für mich, dass im Stromnetz das Drehfeld geändert wurde. Passiert ist dies mindestens einmal, das gibt der Netzbetreiber auch zu.
Das kann ich noch nicht glauben. Da würden ja in dem Netzteil Maschinen falsch drehen, manche beschädigt werden und Menschenleben gefährdet! :oops: :shock:
 
Hab ich auch noch nie erlebt. Ist im größeren Massstab auch fast überall unmöglich weil es da meißt um Ringleitungen geht. Bei einem Hausanschluss könnte sowas aber schon mal passieren. Aber wie oft werden diese schon erneuert?
In dem Haus, welches jetzt mir gehört, wurde 1970 mal die Freileitung komplett erneuert (Umbau von Dachständer auf Giebelanschluss) Dabei wurde also auch die Hauptleitung und die Zähler neu gemacht. Somit wäre es da vüllig egal gewesen, wenn in der neuen HA-Sicherung ein anderes Drehfeld ist, wie in der Alten. 2004 bekam das Haus dann Erdkabelanschluss und auch da ist das wieder völlig egal, weil ich ja die Hauptleitung ändere und da eh prüfe.
Und zwischendurch wurde an der Freileitung nie etwas gemacht.
 
Das könnt ihr schon glauben :)

Eine Wärmepumpe war betroffen und eine Drehbank lief falschrum. Bei uns lief der Motor vom Hauswasserwerk rückwärts und die Pumpe lief heiß. Dabei waren vielleicht 5 Häuser von dem Fehler betroffen.
 
Was für Kabel liegen denn da? NAYY, NAKLEY, NKBA?


Es gibt Verteilnetze da ist bis HAK Linksdrehfeld, Ab HAK wird Rechtsdrehfeld für den Zähler und die Drehstrommaschinen hergestellt.

Dafür gibt es bei den verteilnetzbetreibern aber Verfahrensanweisungen wie aufzulegen ist, denn es hat schwerwiegende Folgen hier einen Fehler zu machen.

In die Verfahren sind Sicherstellungsmassnahmen eingebaut.[/quote]
 
Er sprach doch von Freileitungsnetz.
 
Er sprach doch von Freileitungsnetz.

Das kann ja wohl schon deshalb nicht sein, weil man 1. sofort sieht und es zweitens knallt wegen der Näherung.
Daher habe ich mich damit gar nicht mehr beschäftigt.
 
Ist nicht mein Fachgebiet. Laut Suchmaschine sind das Erdkabeltypen. Hier kommt eine vierleitrige Freileitung über den Dachstuhl an.

Zusammengefasst aus euren Antworten sieht es nicht so aus als könne man etwas aus den Gegebenheiten ziehen.

@elektroblitzer ich schrieb doch, dass ein Stück durch Bündelleitung ersetzt wurde
 
Aber nicht, wenn man von 4 Einzeldrähten auf Hängekabel umstellt, wie er schrieb.
 
anonym20 schrieb:
Ist nicht mein Fachgebiet. Laut Suchmaschine sind das Erdkabeltypen. Hier kommt eine vierleitrige Freileitung über den Dachstuhl an.

Zusammengefasst aus euren Antworten sieht es nicht so aus als könne man etwas aus den Gegebenheiten ziehen.

@elektroblitzer ich schrieb doch, dass ein Stück durch Bündelleitung ersetzt wurde
Hast du schon mal beim Versorger nachgefragt? Wenn das mehrere Häuser betrifft, dann sollte das ja eigentlich klar sein, das es deren Fehler war.
Fehler passiern, Ich ahb als Lehrling in einem Haus auch 2 mal den Potentialausgleich vom Dach (HA-Sicherung) bis in den Keller zur Poi Schiene legen müssen, weil der Versorger beim Hausanschluss Phase und PEN vertauscht hat. Die Leitung vom Dach in den Keller hatte dann keinen Mantel mehr, als irgendwann die 350A Sicherung in der Trafostation auslöste.
 
Der Sachverhalt ist so, dass der Netzbetreiber einen Drehfeldwechsel zugibt, auf den die Schadensfälle geschoben werden.
Der Schaden den wir zuvor hatten, war an dem Tag wo die Bündelleitung installiert wurde (alles viel später nachgeforscht). Wir haben einen defekt der Pumpe vermutet, nach Ausbau ist nicht mehr ersichtlich wie der Motor angeklemmt war (Festverkabelung mit Ösen). Danach komplett neue Pumpe eingebaut und paar Monate später wieder ein Trockenlauf. Diesmal natürlich geprüft und ein falsches Drehfeld festgestellt. Dann erst kam es zur Reklamation unsererseits. Meine Vermutung war, dass sie beim zweiten mal den Fehler korrigiert haben, wozu sollte man absichtlich ein Drehfeld ändern?
 
anonym20 schrieb:
in der TAB und auch von meinem Netzbetreiber wird ja ein Rechtsdrehfeld am Zähler vorgegeben. Ist diese Angabe denn verpflichtend? Hat also hat der Netzbetreiber rechtskräftig dafür zu sorgen, dass ein Rechtsdrehfeld anliegt, oder ist das nur eine Richtlinie?
Netzbetreiber wie Hamburg-Netz und SH-Netz schreiben das Rechtsdrehfeld am Zähler generell vor, anderweitig wäre es ein Mangel wenn der Installateur sich nicht vorher davon überzeugt.
Wenn wir das mal haben, das unten im HAK ein falsches Drehfeld ankommt(was aber selten ist)dann informieren wir den VNB. darüber und die Jungs dürfen anklappen und die Kabel im HAK. tauschen
 
In der Tab wird nur Rechtsdrehfeld am Zähleranschluss vorgeschrieben, nicht am HA.
Die Tab wird ja vom Versorger geschrieben und die schieben den Schwarzen Peter gern weiter zum Installationsbetrieb :cry:
 
bigdie schrieb:
In der Tab wird nur Rechtsdrehfeld am Zähleranschluss vorgeschrieben, nicht am HA.
Hier in Hamburg hat das Rechtsdrehfeld auch am HAK zu sein. Wenn ich die Sicherung L1 entferne, dann hat auch L1 am Zähler und Hauptschalter
zu fehlen und nicht L2 oder L3 nur weil ich wegen einen Phasendreher die Anschlussleitungen am Schienensystem unterkalb der SLS tauschen muss.
Vor allen stimmt ja dann meine Anschlussfolge nicht mehr L1 Braun, L2 Schwarz, L3 Grau.
 
Hier in Hamburg hat das Rechtsdrehfeld auch am HAK zu sein. Wenn ich die Sicherung L1 entferne, dann hat auch L1 am Zähler und Hauptschalter
Du scheinst der Hamburger Oberbürgermeister zu sein oder zumindest Chef der Stadtwerke :lol:
In der Tab auch in Hamburg steht davon nichts.
Und wenn bei uns irgendwo linkes Drehfeld in einer HA Sicherung ist, dann schaltet deswegen garantiert keiner den Strom ab in einem ganzen Straßenzug um das zu ändern. Max. kleben die einen Aufkleber drauf linkes Drehfeld.
Und davon, das L1 L1 sein muss, steht noch nicht mal was in der Tab für den Zähler. Da steht nur rechtes Drehfeld und das kann genausogut L2, L3, L1 sein.
 
bigdie schrieb:
[Du scheinst der Hamburger Oberbürgermeister zu sein oder zumindest Chef der Stadtwerke
In der Tab auch in Hamburg steht davon nichts.
Unser Bürgermeister heist Scholz und die Hamburger Netzbetreiber teilen sich so einige (Hamburg-Netz).
Natürlich steht in der TAB Hamburg nichts davon, aber zu HEW-Zeiten war es so und das ist beibehalten worden. Und kontrolliert wird es trotzdem, auch wenn wir hier die Stromzähler selber setzen ist das hier keine Kasperbude wo hier jeder macht was er will. Ich war selber lange in der Firma Zählermonteur gewesen und bin auch darauf geschult worden und Drehfeldmessen war Pflicht und bei Neuanlagen auch ab HAK.
 
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