HA-Sicherung als Zählervorsicherung?

Diskutiere HA-Sicherung als Zählervorsicherung? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, bin leider im Regelwerk nicht ganz drin, hab bereits die TAB durchgewälzt, nur finde ich dort keine hinreichende Antwort auf meine etwas...
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Gruwe

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Hallo,

bin leider im Regelwerk nicht ganz drin, hab bereits die TAB durchgewälzt, nur finde ich dort keine hinreichende Antwort auf meine etwas verzwickte Problematik und möchte mich ein wenig vorbereiten auf die anstehenden Abstimmungen mit dem Energieversorger!

Folgende Situation:
Wir haben hier in unserem Gebäude auf der Arbeit ein HAK mit NH-Sicherungen 100A an den ein Zählerverteiler angeschlossen ist, hauptsächlich unsere Zähler. Nun möchten wir den Anschluss verstärken, da wir eine 90kW-Anlage anschließen möchten. Der Anschluss ist laut Aussage Energieversorger auf 200A verstärkbar.

Soweit, so gut!

Ohne jetzt erstmal genauer auf die Gründe einzugehen, hier die Fragestellung:

Angenommen, wir errichten eine Wandlermessung unmittelbar hinter dem HAK. Aus dem Wandlerschrank wird dann weiterhin der vorhandene Zählerverteiler versorgt, zudem parallel dazu ggf. noch ein Wandlerschrank mit zwei Wandlermessungen für die beiden Anschlüsse der 90kW-Anlage (haben wir aufgeteilt, wegen der Selektivität, jeweils 100A bzw. 80A).

Nun stellt sich mir das Problem der Selektivität:

Hausanschluss 200A
Direkt dahinter der alleinige Zähler (Wandler), vollselektiv mit entsprechend 125A Zählervorsicherung
Dahinter dann die 100A Absicherung für einen Angang für die Anlage, hier ist keine volle Selektivität mehr gegeben

Nun meine Frage:
Da wir ja nur einen einzigen Zähler direkt unmittelbar (halt nur die 2-3m Kabel bis zum Wandlerschrank) hinter dem HAK haben, ist es nicht möglich, auf die Selektivitätsstufe vor dem Zähler zu verzichten (in die Steckplätze eben Trennmesser rein) damit quasi die HAK-Sicherungen als Zählervorsicherung fungiert? Dann sind die beiden Zuleitungskabel nach der Wandlermessung zwar nicht selektiv, aber damit könnten wir leben, da es sich auch eben nur um 5m Zuleitungen handelt!

Hat da Jemand Erfahrungen, ob Energieversorger das machen? Oder kennt ihr andere Lösungen für das Problem?

Danke und MfG
 
Ein 125A SLS wäre selektiv zu einem 125A LS. Darum heißt der auch so - SelektiverLeitungsSchutzschalter
 
Der Anschluss ist laut Aussage Energieversorger auf 200A verstärkbar.
Hausanschluss 200A
Direkt dahinter der alleinige Zähler (Wandler), vollselektiv mit entsprechend 125A Zählervorsicherung

Das widerspricht sich doch... du lässt den Hausanschluss auf 200A verstärken, um dann die Leistung am Wandlerschrank auf 125A zu begrenzen? Wozu soll das gut sein? HAK 200A, Wandlermessung bis 250A auslegen, Ausführung gem. TAB/TAR deines Versorges, danach NSHV mit passend dimensionierten Abgängen, z.B. als NH LTS oder LS für den Altbestand und die neuen Anlagenteile. Und vor Ausführung mal berechnen, Kurzschlussstrom, Selektivität nachpruefen.
 
Es wird denn auch der komplette (Zähler)Verteiler ausgetauscht werden, da dieser gar nicht für höhere Strombelastbarkeit zugelassen ist.
 
Es wird denn auch der komplette (Zähler)Verteiler ausgetauscht werden, da dieser gar nicht für höhere Strombelastbarkeit zugelassen ist.

Muss er doch auch nicht, man kann den bestehenden (Zähler)Verteiler doch weiterhin mit geringerer Vorsicherung absichern und die neue Anlage separat versorgen. Warum man die neue Anlage so seltsam

(haben wir aufgeteilt, wegen der Selektivität, jeweils 100A bzw. 80A).

versucht, einzuspeisen, verstehe ich nicht. Muss ich aber auch nicht...
 
Das widerspricht sich doch... du lässt den Hausanschluss auf 200A verstärken, um dann die Leistung am Wandlerschrank auf 125A zu begrenzen? Wozu soll das gut sein? HAK 200A, Wandlermessung bis 250A auslegen, Ausführung gem. TAB/TAR deines Versorges, danach NSHV mit passend dimensionierten Abgängen, z.B. als NH LTS oder LS für den Altbestand und die neuen Anlagenteile. Und vor Ausführung mal berechnen, Kurzschlussstrom, Selektivität nachpruefen.

Aber laut TAB muss doch die Zählervorsicherung selektiv zur Hausanschlusssicherung sein!

Wenn die HAK-Sicherung allerdings 200A beträgt, kann in dem Fall die Zählervorsicherung wohl kaum 250A sein.
 
Muss er doch auch nicht, man kann den bestehenden (Zähler)Verteiler doch weiterhin mit geringerer Vorsicherung absichern und die neue Anlage separat versorgen. Warum man die neue Anlage so seltsam

versucht, einzuspeisen, verstehe ich nicht. Muss ich aber auch nicht...

Was genau ist für dich seltsam?
Ist aus meiner Sicht die einfachste Möglichkeit, die sich uns bietet!

Ok, technisch gibt es natürlich noch die Möglichkeit, die neue Anlage ganz separat von der Bestandsanlage zu halten, sprich den Wandlerschrank für die neue Anlage direkt hinter den HAK zu stellen. Das ist aber aus diversen rechtlichen Gründen nicht möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber laut TAB muss doch die Zählervorsicherung selektiv zur Hausanschlusssicherung sein!

Gibt es in der Beschreibung deines EVU wirklich diese Anforderungen für "Wandlermessung"? Ich kenne diese Anforderungen nur für Direktmessung bis 63A. Die Anforderungen an Wandlermessungen lesen sich da ganz anders...
 
Ohne wenn und Aber die Zählervorsicherung muss selektiv zur Sicherung im Hak sein. Nebenbei es gibt auch Leistungsschalter die Sicherungsfunktionen übernehmen können zb
Siemens Leistungsschalter 3VL4720-2EM46-0AA0 Richtig eingestellt lösen diese auch vor einer NH bei Überlast oder Kurzschluss aus.

 
mal zum Link von Oktavian, da das zufällig unsere örtliche TAB ist:

Dort steht sinngemäß drin: In einer Einkundeanlage kann die Wandlervorsicherung entfallen.

Der Aufbau sähe dann wie folgt aus:
HAK 200A NH, Verbindungskabel, Anschlußklemme bzw. NH-Trenner mit Trennmesser, Messwandler, Lastrennschalter mind. 200A, danach Sammelschienensystem mit NH Sicherungen nicht größer 125A für die Abgänge, ggf. mit Messwandler bzw. Direktzählern für interne Zwecke.
 
Thema: HA-Sicherung als Zählervorsicherung?
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