E
ElektroJosch
Guest
:shock: :shock: :?: :?: :?:
Wir haben schon einiges zu dem Thema gehört; die Suchefunktionen und Google strapaziert, jedoch noch nichts genaues; keine Fundamentierung auf Basis einer Vorschrift oder rechtskräftiges; nichts aussagekräftiges was man zitieren und irgendwo untermauert nachlesen kann. Wir hoffen das Ihr uns hier weiterhelfen könnt!
Informationspflicht / Haftung / Vorgehensweisen nach Reparaturen in Elektro-Altanlagen ???
Wie verhalten wir uns richtig?
Zum konkreten Fallbeispiel:
Wir wurden von einem Vermieter (Neukunde) zu seinem Vermietungsobjekt (Altanlage / ca. 35 Jahr / MFH) in unserem Firmenort bzgl. eines evtl. defekten Durchlauferhitzers zu seinem Mieter gerufen (Wasser wurde nur noch „lauwarm“). Nach unserer Prüfung stellten wir fest, dass das Neozed-Sicherungselement (3xD02/35A) auf dem Außenleiter „L2“ verschmort war und auch ausgelöst hatte. Ursache lag höchstwahrscheinlich an einer gelösten / nicht ausreichend festgedrehten Schraubkappe. Neozed-Sicherungselement musste einschl. der Verdrahtungsbrücken gegen Neu (1:1 / berührungssicher nach BGV / 3x32A) ausgetauscht werden. Anschließend wurde die ISO- und Schleifenwiderstandmessung mit Erfolgt an den Klemmen des Durchlauferhitzers durchgeführt und die volle Funktion des Durchlauferhitzers wieder festgestellt.
Nebenbei stellt unser Obermonteur fest, dass in dieser Mietwohnung kein einziger Fehlerstromschutzschalter (RCD) installiert ist und es im Badezimmer mehrere Steckdosen gibt. Unserer Monteur schrieb dies in Wort und Text mit auf den Stundenzettel, um dem Vermieter hierüber bei Rechnungsstellung zu informieren, ihn den nachträglichen Einbau von RCD / RCD´s anzuraten und ihm eine E-CHECK - Prüfung zu empfehlen.
Hier wurde auch bestimmt seit den letzten 35 Jahren in der gesamten Vermietungsanlage noch nie eine Sicherheitsprüfung durchgeführt oder etwas für den Funktion-/Sicherheitserhalt der Elektroanlage investiert.
So haben wir eigentlich in der letzten Zeit immer verfahren und fanden diese Abwicklungsweise als richtig, durchführbar, fair, fachlich und rechtlich korrekt.
Allerdings kam dieser Tage intern in unserem Betrieb eine neue Meinung auf. Laut dieser „Neuen“ Meinung hätten wir erst gar nicht in der Anlage diesen Austausch des Neozed-Sicherungselementes ausführen dürfen, sondern hätten sofort zuerst die gesamte Elektroverteilung auf den neuesten Stand umbauen müssen (Berührungssichere Einbaugeräte / mind. zwei RCD`s / evtl. besser 3-poliger LS-Schalter B32A anstelle einem Neozed-Element), damit auch zumindest die Steckdosen im Badezimmer über einen „RCD 30mA“ laufen.
- Ist dieses die richtige Meinung / der richtige Abwicklungsweg ?
- Kann man das dem Vermieter überhaupt begründet so vorschreiben ?
(Frei nach dem Motto: „Wir MÜSSEN das jetzt sofort so machen. Kostenfaktor ca. ??? ,-- Euro bei vorschriftsmäßigen ISO-Werten => Sollte man den Vermieter sofort noch von / auf der Baustelle aus erreichen, so müsse er sich jetzt sofort entscheiden, ansonsten würden wir das Objekt sofort wieder verlassen, ihm aber die bisher entstandenen An-/Abfahrtskosten und den bisherigen Aufwand hierzu auf jeden Falle in Rechnung stellen!“)
- Was ist mit seinem „Bestandsschutz“ der Unterverteilung bzw. der Elektroinstallation ? (Wir tauschten je lediglich nur ein Bauteil (1:1) im Bereich des Durchlauferhitzer-Stromkreises gegen ein anderes und haben keine Veränderungen / Erweiterungen / bzw. auch nicht „im größeren Umfang“ ausgeführt) ! Auch arbeiten / verändern / erweitern wir ja nichts in dem Badezimmersteckdosenstromkreis (ohne RCD) !
Angenommen nach unserem Besuch und dem Tausch des Neozedsicherungselementes für den Durchlauferhitzer ergibt sich ein Unfall z. B. in dem Anlagenteil der Badezimmersteckdosen, der hätte mit einem RCD vermieden werden können. Kann uns dann in irgendeiner Hinsicht eine Art „Automatische Haftungsübernahme“ für die Sicherheit der Elektroanlage in dem Hause angehangen werden, da man ja „Die letzte Elektroinstallationsfirma in der Anlage war“ und den Zustand gesehen hat (oder hätte als Fachmann sehen müssen!) ?
- Wie verhält man sich richtig ?
- Was ist die Informationspflicht des Elektrounternehmens in diesem Fall ?
- Was darf / sollte man machen ?
- Gibt es eine solche Art von „Automatischer Haftungsübernahme“ ?
Das wichtigste ist uns vor allem, dass die Aussagen auch mit den jeweiligen Nachweisen der Vorschriften / Bestimmungen / DIN / VDE / TAB / BGV / BetrSichV / sonstigen gängigen Regeln der anerkannten Technik belegt werden können (wie z. B.: DIN-VDE 0100 Teil 200 Absatz 2.1).
:roll: :?
Wir haben schon einiges zu dem Thema gehört; die Suchefunktionen und Google strapaziert, jedoch noch nichts genaues; keine Fundamentierung auf Basis einer Vorschrift oder rechtskräftiges; nichts aussagekräftiges was man zitieren und irgendwo untermauert nachlesen kann. Wir hoffen das Ihr uns hier weiterhelfen könnt!
Informationspflicht / Haftung / Vorgehensweisen nach Reparaturen in Elektro-Altanlagen ???
Wie verhalten wir uns richtig?
Zum konkreten Fallbeispiel:
Wir wurden von einem Vermieter (Neukunde) zu seinem Vermietungsobjekt (Altanlage / ca. 35 Jahr / MFH) in unserem Firmenort bzgl. eines evtl. defekten Durchlauferhitzers zu seinem Mieter gerufen (Wasser wurde nur noch „lauwarm“). Nach unserer Prüfung stellten wir fest, dass das Neozed-Sicherungselement (3xD02/35A) auf dem Außenleiter „L2“ verschmort war und auch ausgelöst hatte. Ursache lag höchstwahrscheinlich an einer gelösten / nicht ausreichend festgedrehten Schraubkappe. Neozed-Sicherungselement musste einschl. der Verdrahtungsbrücken gegen Neu (1:1 / berührungssicher nach BGV / 3x32A) ausgetauscht werden. Anschließend wurde die ISO- und Schleifenwiderstandmessung mit Erfolgt an den Klemmen des Durchlauferhitzers durchgeführt und die volle Funktion des Durchlauferhitzers wieder festgestellt.
Nebenbei stellt unser Obermonteur fest, dass in dieser Mietwohnung kein einziger Fehlerstromschutzschalter (RCD) installiert ist und es im Badezimmer mehrere Steckdosen gibt. Unserer Monteur schrieb dies in Wort und Text mit auf den Stundenzettel, um dem Vermieter hierüber bei Rechnungsstellung zu informieren, ihn den nachträglichen Einbau von RCD / RCD´s anzuraten und ihm eine E-CHECK - Prüfung zu empfehlen.
Hier wurde auch bestimmt seit den letzten 35 Jahren in der gesamten Vermietungsanlage noch nie eine Sicherheitsprüfung durchgeführt oder etwas für den Funktion-/Sicherheitserhalt der Elektroanlage investiert.
So haben wir eigentlich in der letzten Zeit immer verfahren und fanden diese Abwicklungsweise als richtig, durchführbar, fair, fachlich und rechtlich korrekt.
Allerdings kam dieser Tage intern in unserem Betrieb eine neue Meinung auf. Laut dieser „Neuen“ Meinung hätten wir erst gar nicht in der Anlage diesen Austausch des Neozed-Sicherungselementes ausführen dürfen, sondern hätten sofort zuerst die gesamte Elektroverteilung auf den neuesten Stand umbauen müssen (Berührungssichere Einbaugeräte / mind. zwei RCD`s / evtl. besser 3-poliger LS-Schalter B32A anstelle einem Neozed-Element), damit auch zumindest die Steckdosen im Badezimmer über einen „RCD 30mA“ laufen.
- Ist dieses die richtige Meinung / der richtige Abwicklungsweg ?
- Kann man das dem Vermieter überhaupt begründet so vorschreiben ?
(Frei nach dem Motto: „Wir MÜSSEN das jetzt sofort so machen. Kostenfaktor ca. ??? ,-- Euro bei vorschriftsmäßigen ISO-Werten => Sollte man den Vermieter sofort noch von / auf der Baustelle aus erreichen, so müsse er sich jetzt sofort entscheiden, ansonsten würden wir das Objekt sofort wieder verlassen, ihm aber die bisher entstandenen An-/Abfahrtskosten und den bisherigen Aufwand hierzu auf jeden Falle in Rechnung stellen!“)
- Was ist mit seinem „Bestandsschutz“ der Unterverteilung bzw. der Elektroinstallation ? (Wir tauschten je lediglich nur ein Bauteil (1:1) im Bereich des Durchlauferhitzer-Stromkreises gegen ein anderes und haben keine Veränderungen / Erweiterungen / bzw. auch nicht „im größeren Umfang“ ausgeführt) ! Auch arbeiten / verändern / erweitern wir ja nichts in dem Badezimmersteckdosenstromkreis (ohne RCD) !
Angenommen nach unserem Besuch und dem Tausch des Neozedsicherungselementes für den Durchlauferhitzer ergibt sich ein Unfall z. B. in dem Anlagenteil der Badezimmersteckdosen, der hätte mit einem RCD vermieden werden können. Kann uns dann in irgendeiner Hinsicht eine Art „Automatische Haftungsübernahme“ für die Sicherheit der Elektroanlage in dem Hause angehangen werden, da man ja „Die letzte Elektroinstallationsfirma in der Anlage war“ und den Zustand gesehen hat (oder hätte als Fachmann sehen müssen!) ?
- Wie verhält man sich richtig ?
- Was ist die Informationspflicht des Elektrounternehmens in diesem Fall ?
- Was darf / sollte man machen ?
- Gibt es eine solche Art von „Automatischer Haftungsübernahme“ ?
Das wichtigste ist uns vor allem, dass die Aussagen auch mit den jeweiligen Nachweisen der Vorschriften / Bestimmungen / DIN / VDE / TAB / BGV / BetrSichV / sonstigen gängigen Regeln der anerkannten Technik belegt werden können (wie z. B.: DIN-VDE 0100 Teil 200 Absatz 2.1).
:roll: :?