Hauptleitung - Länge und Querschnitt bei zwei Zählern

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Woogie

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Hallo zusammen,
wir habe das Haus um- und angebaut, so dass nun 2 Wohnungen im Haus sind, die jeweils einen eigenen Zählerschrank bekommen sollen.

Vom Hausanschlusskasten auf dem Speicher(63 A Sicherungen) bis zum ersten Zählerkasten (SLS 50A)sind es 20m, von dort zum 2. Zählerkasten (SLS 50A)noch einmal weitere 10m.

Frage 1
Darf ich die Hauptleitung vom ersten Kasten zum 2. Kasten weiterführen, oder muss zu jedem Zählerkasten eine seperate Hauptleitung vom Hausanschluss führen?

Frage 2
Welche Querschnitte muss ich dann für die Haupteitungen verwenden?

Danke und Grüße,
Mario
 
Beide Fragen werden von den TAB deines VNB beantwortet. Im Übrigen kennt dein Elektroinstallateur, der sowieso den Anschluss beantragen muss, die Antworten.
 
Erstmal danke für die Antwort.
Wenns so einfach wäre würde ich hier nicht fragen.
Sowie ich das sehe kann man an eine 63A Hauptleitung bis zu 5 Wohnungen anschließen, daher würde ich meine erste Frage jetzt mal selbst beantworten und gehe davon aus, dass eine Weiterführung erlaubt ist.
Da es dann bis zum 2. Zähler insg. ca. 30 Meter sind müsste ich laut Spannungsabfalltabelle 35mm² nehmen.
Kommt mir einfach viel vor.

Da der Anschluss vorhanden ist gibt es erst mal keinen Installateur, und wer die Abnahme machen wird weiß ich jetzt noch nicht.
Ich möchte einfach nur heut Kabel kaufen gehen, daher die Fragen.

Viele Grüße,
Mario
 
Das Thema Hauptleitung musst Du Dich tatsächlich an die TAB Deines VNB halten. Da die überall leicht anders ist (vor allem auch Länderbezogen!!), wirst Du hier kaum Rat erhalten.

Vor allem, wenn wir nicht mal wissen, welche TAB für Dich gilt.
 
Ja danke, das ist natürlich klar.
Es geht um RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH - Rhenag
 
Vielleicht hättest Du vor herstellung der zwieten Wohung mal einen Versorgungsantrag über einen Elektrofachbetrieb beim VNB stellen sollen.
Was machst Du denn wenn der VNB jetzt die Versorgung ablehnt, wegen mangelnder Leistungsreserve?

Der VNB wird sicher nicht der Dir beschriebenen Ausführung zustimmen. Je Gebäude gibt es nur einen Zählerkasten in dem alle Zähler sitzen.
Am Hausanschluß wirst Du auch keinen Platz für weitere Zuleitungen finden.
Die ungezählte Leitung zwischen Hausanschluß und Zählerkasten ist für 0,5% Spannungsfall auszulegen.
Der Spannungsfall ist nach der Vorsicherung zu bemessen.
35mm² Querschnitt klingt plausiebel für 30m, allerdings ist das entsprechend der Umgebungsbedingungen usw exakt zu berechnen.
Wenn Du NYCWY 4x35/16mm² verwendest hast Du Dir etwas Kupfer und Geld gespart.
Der Querschnitt muß natürlich auch in die Klemmen des HAK passen.

Durchführen muß das Ganze sowieso der beim Versorgungsnetzbetreiber eingetragene Fachbetrieb, auch nur dieser kann die entsprechenden Anträge stellen.
 
ist es eigentlich legitim wenn man für eine 2. Wochnung im eigenem haus, welche man evtl. vermieten will einen 2. ungeeichten Zähler nimmt und zwecks Abrechnung dann die Differenz zwischen 1 & 2 nimmt? Vorraussetzung ist natürlich, dass der Strom in den Nebenkosten drin ist.

Quasi ähnlich einem Energiemesser im Heizungskreislauf pro Wohnnung mit Zentralheizung, dass das dann Umgelegt wird auf die einzelnen Parteien. Wobei ich eben auch nicht weiß ob die "Wärmezähler" geeicht sind.

Umsetzen darf natürlich immer nur der Fachman nach Defintion.. ich glaub ich leg mir mal eine Signatur zu in der das steht, was ich meine, wenn ich von Fachmann spreche ( ;
 
Nein. Strom darfst Du nicht weiterverkaufen.
 
... und über einen ungeeichten Unterzähler sowieso nicht!

Dein "Untermieter darf seinen Versorger frei wählen und das setzt einen geeichten, vom EVU gesetzten Hauptzähler zu dieser Wohnung voraus!
 
Hallo Octavian,
danke für den hilfreichen Beitrag. Das gibt mir zu denken. Ich werde mal beim VNB anrufen und nachfragen ob ich das so machen kann mit der Verlängerung zu einem zweiten Zählerkasten.
Den 2. Zähler werde ich auch offiziell beantragen, nur möchte ich die Vorinstallationen der Hauptleitung und Kästen selbst vornehmen. Das Anklemmen kann dann der Fachmann übernehmen.

Über die Vorschrift, dass es pro Gebäude nur einen Zählerkasten geben darf konnte ich nichts finden. Glaube ich auch jetzt erst mal nicht ohne Quellenangabe .... bzw. frag ich halt auch nach.

Ich werde dann wohl die Hauptleitungen mit 35mm² auslegen wenn es am HAK mit den Klemmen passt, auch da irgendwann noch eine Photovoltaikanlage dazukommen soll.

Grüße,
Mario
 
Woogie schrieb:
..... auch da irgendwann noch eine Photovoltaikanlage dazukommen soll.
Dann würde ich das doch gleich für die PV-Anlage auslegen, da du sonst den Zählerkasten wieder wegwirfst oder einen weiteren dazubastelst.
 
Quelle ist die DIN18015 sowie die aktuelle TAB und die NAV.

Wenn Du Glück hast wirst Du beim VNB irgend eine unverbindliche Aussage bekommen.
Wirklich klären kannst Du das ausschließlich über den Fachbetrieb der die Anlage baut und genehmigen lässt.
 
Mir hat nun einer günstig Erdkabel NYY-J 4x25 qmm angeboten.
Ist dieser Kabeltyp im Haus als Hauptkabel zwischen HAK und Zähler zulässig?
 
Wortlaut der TAB:

"(10) Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf der Basis eines TN-Systems ist aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des PEN-Leiters im Hauptstromversorgungssystem vorteilhaft."
 
Kann ich mir nicht vorstellen. Wir haben erst im letzten Jahr aufgrund einer Änderung der Freileitung einen fabrikneuen HAK bekommen.
Der bietet aber keine Möglichkeit eine 5-adrige Hauptleitung anzuschließen. Zum alten Zählerkasten geht es auch nur 4-adrig.

Meine Frage von oben bezog sich auch eigentlich nicht auf 4- oder 5-adrig, sondern ob ich
NYY-J Erdkabel als Hauptleitung im Haus nehmen darf, oder ob ich NYM nehmen muss.
Steht nicht in der TAB.
In der TAB von einem anderen VNB steht:
Als Hauptleitungen können folgende Kabeltypen verwendet werden:
NYM –J , NYY – J , NYCY , NYCWY

Hatte gehofft hier wäre jemand der weiß ob es üblich ist auch NYY-J zu verwenden.

VG, Mario
 
Woogie schrieb:
Hatte gehofft hier wäre jemand der weiß ob es üblich ist auch NYY-J zu verwenden.
Hallo Mario, da ist sicher nichts gegen zu sagen.

Aber ich würde 5-adrig nehmen. Sicherlich nicht umsonst hat man das in den TAB aufgenommen.
 
Danke Werner, damit kann ich was anfangen.

ich kann aber nicht finden wo das da genau steht.
Die TAB von der Rhenag ist leider ziemlich dürftig und für den nicht-Fachmann schwierig beschrieben im Gegensatz zu anderen TABs.

Wie gesagt bietet mein neuer HAK meiner Meinung nach nicht die Möglichkeit 5-adrig anzuschließen und PE und N zu trennen.
War gerade noch dran, bin aber jetzt leider nicht mehr an der Baustelle, sonst würde ich ein Foto posten.

Edit.. Du hast den entscheidenden Satz ja gerade schon gepostet. Da seht eben "vorteilhaft"
 
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