Ok, dann in die nächste Runde...auf meine Frage gehst du ja immer noch nicht ein, kann ich also daraus schliessen das du darauf keine Antwort hast. Ok, muss man halt nur wissen ^^
aber zu deinen neuen Aussagen...
Ich habe Dich auch schon mal dazu auf die DIN 18015 verwiesen.
und ich dich das die DIN nur dann Rechtsgültigkeit besitzt, wenn vertraglich vereinbart ist. Aber da das von dir sicherlich noch öfters so kommt, weil du halt nicht einsichtig bist, mach ich an die Sache einfach einen Haken.
Was meinst Du denn warum Einzelgeräte ab 12kVA anmeldepflichtig sind?
Da behauptet doch keiner was anderes?! Ich kann aber in einem 10-Zimmer-Haus, im tiefsten Winter ohne Heizung, auch jeweils einen Heizstrahler in jedes Zimmer mit 2kW stellen und die nonstop brummen lassen. Da hab ich auch 20kW Mehrlast und muss die nichtmal anmelden. Deine Aussage war/ist einfach inhaltlich falsch.
Nach Deiner 43kVA Rechnung hab ich bei Betrieb des Herdes ja noch 31kVA frei nehmen wir noch ein wenig für das Haus weg sollte es mit dem 22kVA Ladeanschluß ja passen.
öhm...ja...wobei welche 43kVA-Rechnung von mir meinst du? Die das man bei 63A Sicherungen auch 63A ziehen kann? Wenn ja, dann ja
Für die Anlage ergibt sich aber aufgrund der zusätzlichen Geräte eine Erhöhung der IST Leistung und auch eine Nutzungsänderung, da hier Geräte mit einer sehr hohen Oberwellenbelastung eingebaut werden.
Ok, den Absatz muss man schon ein wenig aufteilen was das bewerten betrifft. Ja, ich gebe dir da voll Recht das durch den Anschluss der Wallbox die IST-Leistung erhöht wird. Ich sag mal salopp, is ja auch logisch.
Eine Nutzungsänderung ist aber nicht gleichzusetzen mit einer erhöhten Energieabnahme oder der Verdoppelung der vorhandenen Steckdosen. Eine Nutzungsänderung ist beispielsweise wenn ein Kellerraum zum Wohnraum wird, oder wenn gewerbliche Räume zu Wohnräumen wird. Nutzungsänderung ist wie Bestandsschutz ein Begriff aus dem Baurecht. Eine elektrische Anlage kann per se nicht alleinig "umgenutzt" werden, sondern immer nur mit dem worin sie sich befindet. Solltest du jedoch anderer Meinung sein, und hierfür auch belastbare Aussagen haben, dann lasse ich mich auch gerne in meiner Auffassung verbessern.
Eine Leistungserhöhung des Anschlußes bedeutet nicht zwangsläufig eine Umbaumaßnahme, bei vielen Anschlüssen ist das ein rein kalkulatorischer Akt.
Diese hat der TE, um das Thema hier als Beispiel anzuführen, ja auch dem VNB ordnungsgemäß gemeldet. Er hat doch alles richtig gemacht, wieso bist du denn der Annahme das es nicht so ist? Es hat auch keiner behauptet das sowas nicht zu melden ist.
Zwar ist da jedes KfZ anders aber ob da nun ein I3, der relativ sauber ist, oder eine Renault Oberwellenschleuder angeschlossen wird, st ja nicht zu bestimmen.
Das ein DEUTSCHES Auto deiner Meinung nach natürlich sauberer ist als ein französisches Auto lass ich mal augenzwinkert so im Raum stehen...