Hauptschalter im Sicherungskasten ersetzen

Diskutiere Hauptschalter im Sicherungskasten ersetzen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Forum, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da mir gerade das notwendige Fachwissen fehlt, um beurteilen zu können, was der Elektriker mir...
Frag einen zweiten Elektriker oder den zuständigen Energieversorger.

ich zitiere mich mal selber.

Spräche etwas dagegen den Energieversorger zu fragen?
Zumindest würde man annehmen, dass die einem nicht Unfug verkaufen wollen.
 
aber auch irgendwie nicht zum Bild. Dort scheint der 2.Zaehler (PV) direkt in den Vorzähler-Bereich eingebunden zu sein? Oder ist da noch anderes angeschlossen, Wärmepumpe z.B.?
jein, ich hatte das auch schon, auch für mich damals was neues was ich erst nicht so richtig glauben wollte :confused:
Muss mal schauen ob ich davon noch Unterlagen/Bild habe...
 
Hab leider nur noch die Schemas. Bei denen einfach die Wärmepumpe wegdenken

PV-Anlage_001.JPG PV-Anlage_002.JPG

hab leider kein Bild vom Zählerschrank, aber in dem Fall normale eHz, der für die PV halt rücklaufgesperrt. Dafür gibt es sogar extra Kabelsätze von Hager für die eHz-Tafeln zum Austausch ^^
 
Hab leider nur noch die Schemas.

Diese Schemas zur Messung, Kaskadenmessung mit WP kenne ich auch. Mich wundert nur das Bild, ein verplompter eHZ als "Erzeugungszaehler", anscheinend auch als 2 Tarif/2 Richtungszähler ausgeführt? Und ein RST im AAR, das deutet ja auf eine Anlage >30kW hin.
 
Der "Erzeugungszähler" beim TE ist rücklaufgesperrt, und das mit der Abschaltung durch den VNB kenn ich auch schon bei Anlagen <10kW. Ist wohl abhängig von Baujahr der Anlage und VNB wer da was wie macht. Hab auch schon Anlagen gesehen wo da irgendwas um die 20-25kW waren und nur eine 70%-Regelung gelangt hat ohne Abschaltung.

Einzig was mich wundert ist der Hauptschalter im NAR, der macht für mich so keinen Sinn wenn nicht direkt eingespeist wird. Abschalten kann ich ja auch mittels der Sicherungen im AAR, obwohl, dann ist die Zählertafel ja noch unter Spannung...naja, wer weiss das schon warum das genau so gemacht wurde :)

Nachtrag
Sehe gerade das der Hauptschalter ja vierpolig ist, somit im Gegenzug zur Sicherung allpolig abschaltet, evt. ist das der Grund für seine Daseinsberechtigung ^^
 
Es ist entweder die Einspeisung generell auf 70% zu reduzieren, oder eine Fernabschalteinrichtung des VNB zu installieren. Ab 10kWp ist nur noch die Fernabschaltung durch den VNB zulässig.

Nur weil Dein Anschluß mit 63A im HAK gesichert ist, ergibt sich noch lange kein Anschluß mit 43kW.
Der Standard Hausanschluß ohne DLH etc, wird mit 14,5kVA gerechnet und in der Leistungsbilanz des VNB so gerechnet.
Mit der Einrichtung der Ladestation muß ein höherer Wert als Belastung verwendet werden, also Leistungserhöhung, auch wenn die Sciherungen bei 63A bleiben.
 
Es ist entweder die Einspeisung generell auf 70% zu reduzieren, oder eine Fernabschalteinrichtung des VNB zu installieren. Ab 10kWp ist nur noch die Fernabschaltung durch den VNB zulässig.
nene, warum läuft du immer ins offene Messer. Schau doch erstmal nach bevor du hier so Steilvorlagen zu definitv falschen Angaben machst.

Also, der VNB hier, die Mainzer Netze GmbH schreibt hierzu in seinen TBH DEA (NS) folgendes:
2.3 Technische Vorgaben für Solaranlagen bis 30 kW
Betreiber von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 kW müssen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2017
- entweder ihre Anlage mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann (diesbezüglich gelten die oben unter 2.2. aufgeführten Vorgaben)
- oder am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.
Die Vorgaben des § 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2017 gelten für Anlagen, die ab dem 01.01.2017 in Betrieb genommen wurden bzw. werden.
Für Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis 30 kW, die vor dem 01.01.2017 in Betrieb
genommen wurden (Bestandsanlagen), gilt Folgendes:
....
das für Bestandsanlagen lassen wir mal weg. Nun, ich hab mich dann gefragt was denn den die Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH dazu schreibt:
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH vor Baubeginn und spätestens nach dem Erhalt der Einspeisezusage ein. Die Inbetriebnahme kann nur stattfinden, wenn spätestens eine Woche vorher alle erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind.

Notwendige Unterlagen zur Anmeldung und Genehmigung:
...
Hinweis zum Einspeisemanagement

  • Bei EEG und KWK Anlagen > 100 kW muss die Möglichkeit zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und die Abfrage der Ist-Einspeisung laut § 9 EEG Abs. 1 vorhanden sein.
  • Bei PV Anlagen von 0 – 100 kW muss die Möglichkeit zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeise-leistung laut § 9 EEG Abs. 2 vorhanden sein, alternativ kann bei PV-Anlagen < 30 kW die Einspeiseleistung auf 70 % begrenzt werden.
hmm..lass ich mal für sich sprechen...

Nur weil Dein Anschluß mit 63A im HAK gesichert ist, ergibt sich noch lange kein Anschluß mit 43kW.
ähm, ja doch, denn soviel Leistung kann der Betreiber aus dem Anschluss entnehmen. Wenn der Versorger damit ein Problem hat, kann er ja problemlos die Absicherung herabsetzen. Wenn ich zb. einen Vertrag über deine ominösen 14,5kVA hätte, und würde 15kVA entnehmen, schaltet dann der HAK solange Verbraucher aus bis die 14,5kVA wieder erreicht sind, oder wie stellst du dir das vor? Ist eine ernst gemeinte Frage.

Der Standard Hausanschluß ohne DLH etc, wird mit 14,5kVA gerechnet und in der Leistungsbilanz des VNB so gerechnet.
Da hatte ich dich schonmal darum gebeten das mal näher zu erläutern, biste leider schuldig geblieben. Ich vermute auch hier wird das nur eines deiner Geheimnisse bleiben.

Mit der Einrichtung der Ladestation muß ein höherer Wert als Belastung verwendet werden, also Leistungserhöhung, auch wenn die Sciherungen bei 63A bleiben.
Solange keiner das Wissen hat welche vertragliche Leistung der TE mit dem VNB abgeschlossen hat, ist das völlig belanglos. Er hat, wie es der VNB vorsieht, den Anschluss der Wallbox gemeldet. Der VNB hat dies ohne Auflagen, davon hab ich zumindest bislang vom TE keine gelesen, freigegeben. Punkt aus Ende.
 
Ich habe Dich auch schon mal dazu auf die DIN 18015 verwiesen.
Was meinst Du denn warum Einzelgeräte ab 12kVA anmeldepflichtig sind?
Nach Deiner 43kVA Rechnung hab ich bei Betrieb des Herdes ja noch 31kVA frei nehmen wir noch ein wenig für das Haus weg sollte es mit dem 22kVA Ladeanschluß ja passen.
Eine Leistungserhöhung des Anschlußes bedeutet nicht zwangsläufig eine Umbaumaßnahme, bei vielen Anschlüssen ist das ein rein kalkulatorischer Akt.
Für die Anlage ergibt sich aber aufgrund der zusätzlichen Geräte eine Erhöhung der IST Leistung und auch eine Nutzungsänderung, da hier Geräte mit einer sehr hohen Oberwellenbelastung eingebaut werden.
Zwar ist da jedes KfZ anders aber ob da nun ein I3, der relativ sauber ist, oder eine Renault Oberwellenschleuder angeschlossen wird, st ja nicht zu bestimmen.
 
Ok, dann in die nächste Runde...auf meine Frage gehst du ja immer noch nicht ein, kann ich also daraus schliessen das du darauf keine Antwort hast. Ok, muss man halt nur wissen ^^

aber zu deinen neuen Aussagen...
Ich habe Dich auch schon mal dazu auf die DIN 18015 verwiesen.
und ich dich das die DIN nur dann Rechtsgültigkeit besitzt, wenn vertraglich vereinbart ist. Aber da das von dir sicherlich noch öfters so kommt, weil du halt nicht einsichtig bist, mach ich an die Sache einfach einen Haken.

Was meinst Du denn warum Einzelgeräte ab 12kVA anmeldepflichtig sind?
Da behauptet doch keiner was anderes?! Ich kann aber in einem 10-Zimmer-Haus, im tiefsten Winter ohne Heizung, auch jeweils einen Heizstrahler in jedes Zimmer mit 2kW stellen und die nonstop brummen lassen. Da hab ich auch 20kW Mehrlast und muss die nichtmal anmelden. Deine Aussage war/ist einfach inhaltlich falsch.

Nach Deiner 43kVA Rechnung hab ich bei Betrieb des Herdes ja noch 31kVA frei nehmen wir noch ein wenig für das Haus weg sollte es mit dem 22kVA Ladeanschluß ja passen.
öhm...ja...wobei welche 43kVA-Rechnung von mir meinst du? Die das man bei 63A Sicherungen auch 63A ziehen kann? Wenn ja, dann ja

Für die Anlage ergibt sich aber aufgrund der zusätzlichen Geräte eine Erhöhung der IST Leistung und auch eine Nutzungsänderung, da hier Geräte mit einer sehr hohen Oberwellenbelastung eingebaut werden.
Ok, den Absatz muss man schon ein wenig aufteilen was das bewerten betrifft. Ja, ich gebe dir da voll Recht das durch den Anschluss der Wallbox die IST-Leistung erhöht wird. Ich sag mal salopp, is ja auch logisch.
Eine Nutzungsänderung ist aber nicht gleichzusetzen mit einer erhöhten Energieabnahme oder der Verdoppelung der vorhandenen Steckdosen. Eine Nutzungsänderung ist beispielsweise wenn ein Kellerraum zum Wohnraum wird, oder wenn gewerbliche Räume zu Wohnräumen wird. Nutzungsänderung ist wie Bestandsschutz ein Begriff aus dem Baurecht. Eine elektrische Anlage kann per se nicht alleinig "umgenutzt" werden, sondern immer nur mit dem worin sie sich befindet. Solltest du jedoch anderer Meinung sein, und hierfür auch belastbare Aussagen haben, dann lasse ich mich auch gerne in meiner Auffassung verbessern.

Eine Leistungserhöhung des Anschlußes bedeutet nicht zwangsläufig eine Umbaumaßnahme, bei vielen Anschlüssen ist das ein rein kalkulatorischer Akt.
Diese hat der TE, um das Thema hier als Beispiel anzuführen, ja auch dem VNB ordnungsgemäß gemeldet. Er hat doch alles richtig gemacht, wieso bist du denn der Annahme das es nicht so ist? Es hat auch keiner behauptet das sowas nicht zu melden ist.

Zwar ist da jedes KfZ anders aber ob da nun ein I3, der relativ sauber ist, oder eine Renault Oberwellenschleuder angeschlossen wird, st ja nicht zu bestimmen.
Das ein DEUTSCHES Auto deiner Meinung nach natürlich sauberer ist als ein französisches Auto lass ich mal augenzwinkert so im Raum stehen...
 
Danke erstmal für das PDF, so ist zumindest mal der Ursprung 14.5kVA eindeutig geklärt.
Schade halt das von besagten Forenkollege dies nicht kommt, aber egal soll nicht das Thema sein.

Es ist aber halt auch nur eine Planungshilfe, und meiner Meinung nach immer noch nicht rechtsverbindlich. Zumal es pauschalisiert ist, denn eine Wohneinheit in einem 10-Familienhaus ist nunmal sicherlich anders zu bewerten als ein 2500qm Einfamilienhaus.
 
Auch das Dokument der Tabelle hatte ich schon verlinkt, siehe Beitrag #16.
Man muß halt auch aufmerksam lesen.
Es wird in dem Zuge verbindlich, da es vom VNB eingefordert wird.
 
Ich verstehe nicht, was ihr hier auf den 14,5kVA herumreitet. Das ist der durchschnittliche Leistungsbedarf einer Wohnung nach DIN.... Was hat der denn jetzt mit einer anzuschließenden Wallbox zu tun? Gar nichts. Auch wenn ich bei mir eine 22kVA-Wallbox anschließe und in Betrieb nehme, ändert sich der durchschnittliche Leistungsbedarf einer Wohnung im Ort oder am Netztrafo vielleicht um 10 oder 20VA. Der VNB hat ja auch keine Probleme damit (s.o.).
Ich habe die DIN nicht vorliegen, bin aber sicher, dass dort nichts in der Art drinsteht, dass bei einem Anschlusswert >14,5kVA eine Nutzungsänderung vorliegt.
 
Auch das Dokument der Tabelle hatte ich schon verlinkt, siehe Beitrag #16.
Man muß halt auch aufmerksam lesen.
Asche auf mein Haupt, da muss ich dir Recht geben...in diesem Sinne ziehen ich den Einwand/Vorwurf natürlich zurück!

Es wird in dem Zuge verbindlich, da es vom VNB eingefordert wird.
Tja, und wieder am Anfang...wo wird es explizit und von jedem VNB verbindlich in der jeweiligen TAB gefordert?
Solltest du auch hierauf schon eine belastbare Antwort gegeben haben, bitte ich um Verlinkung dazu ^^
 
@werner_1
mein Reden...

Jedoch sieht das, und manch anderes, der geschätze Forenmoderator @Octavian1977 anders. Da man bislang aber noch keine Vorschriften und Gesetze auf Wish bestellen kann, möchte ich schon die "harten Fakten" unterfragt haben. Geht ja nicht ums Zanken, sondern mehr darum den eigenen Horizont zu erweitern.
Wenn man fragt warum, wieso und "wo steht das", dann sollte es doch für einen so gut vernetzen Forenkollegen ein leichtes sein da die entsprechenden Informationen mit der Forengemeinschaft zu teilen. Ausser natürlich wenn diese nicht vorhanden sind und/oder auf Wunschdenken beruhen, dann wird das eben schwierig mit dem teilen und es entstehen solche Diskussionen.
 
Der Netzbetreiber legt nicht umsonst fest mit welcher Sicherung dein HAK abgesichert wird und er legt auch fest mit Welcher Stärke die SLS ausgeführt werden. Nur über diesen Punkt kann er steuern in wie weit sein Netz belastet werden kann. Fakt wenn da 63 A NH und auch 63 A SLS verbaut sind kannst du auch die 43 kW ziehen . Das der Netzbetreiber bei der Planung seines Netzes auch mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor rechnet spielt da gar keine Rolle ! Dir als Nutzer stehen jedenfalls bei 3*63 A 43 kW zur Verfügung . Bei 35 A SLS sind es aber immer noch 24 kW
 
Die Sicherung im HAK wird da für den Anlagenschutz eingebaut und auch im Bezug auf Selektivität ausgewählt, aber sicher nicht zu Leistungsbegrenzung.
 
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