Hauptverteilung

Diskutiere Hauptverteilung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Zuerst einmal glückwunsch zu so einem tollen Forum! Find ich klasse. Ich hab da mal ein Problem! Ich bin gerade dabei eine...
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Judas1976

Guest
Hallo!
Zuerst einmal glückwunsch zu so einem tollen Forum! Find ich klasse.

Ich hab da mal ein Problem!
Ich bin gerade dabei eine Haussanierung zu planen!
Daher wollte ich mal fragen, ob es erlaubt ist eine Hauptverteilung in einen Raum zu setzen wo auch ein Hauswasserwerk mit drin ist?
Der Hausanschlußkasten befindet sich auch in diesem Raum.

Danke schonmal im vorraus für eure Hilfe

Gruß Martin
 
Wenn es der Raum vom Platzbedarf zulässt, ist das kein Problem.

mfg
 
Hallo Judas1976,
in den TAB's der VNB's steht alles drin.
 
Ich hab da mal was raus gezogen aus den Tabs!

7.3 Anordnung der Zählerschränke
(1) Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht,
gemäß DIN 18012 in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, an Hausanschlusswänden
sowie in entsprechenden Zählerräumen. Die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung
und die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes sind zu berücksichtigen.
Soweit diese die Unterbringung in Treppenräumen zulässt, werden Zählerschränke
dort vorzugsweise in Nischen nach DIN 18013 eingebaut. Zählerschränke dürfen nicht in
Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten,
Bade-, Dusch- und Waschräumen sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen
werden.
(2) In Räumen, deren Temperatur dauernd 30 °C übersteigt, sowie in feuer- oder explosionsgefährdeten
Räumen/Bereichen dürfen Zählerschränke nicht installiert werden.
(3) Der Errichter bringt die Zählerschränke lotrecht so an, dass die Mess-und Steuereinrichtungen
frei zugänglich sind und ohne besondere Hilfsmittel abgelesen bzw. eingestellt werden
können.
(4) Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Mess- und Steuereinrichtung darf nicht weniger
als 0,80 m und nicht mehr als 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein Arbeits-
und Bedienungsbereich mit einer Tiefe von mind. 1,20 m und einer durchgängigen
Höhe von mind. 1,80 m freigehalten werden (siehe auch Anhang A 2).
(5) Grundsätzlich werden die Zählerschränke in Gebäuden mit mehreren Kundenanlagen
zentral angeordnet. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist auch eine dezentrale Anordnung
zusammengefasster Zählerschrankgruppen möglich. Bei dezentraler Anordnung zusammengefasster
Zählerschränke in Gebäuden mit mehreren Treppenaufgängen sieht der
Planer diese Zählerplätze im selben Treppenaufgang wie die zugehörigen Kundenanlagen
vor.

Also gehe ich davon aus das ich den da rein setzen darf.

Gruß
 
Hallo,

ich hab mir jetzt nochmal die TAB 2007 und die NAV ganz genau angeguckt - Ich find da tatsächlich auch nichts, das dem Anschluss in diesem Raum entgegensteht.
Nachdem auch der HAK in dem Raum ist, scheint auch der VNB das nicht so eng zu sehen.

Ich kann mir allerdings wenig unter einem "Hauswasserwerk" vorstellen. Geht's da arg feucht zu? Oder wird das womöglich im Katastrophenfall sogar überflutet?

Ich wär da etwas vorsichtig hinsichtlich der zu wählenden Schutzart - Ich tendier da ggf. zu mindestens IP54.
Wär vielleicht doch ganz sinnvoll den VNB zu fragen, wie der sich das vorstellt.

Viele Grüsse,

Uli
 
79616363 schrieb:
Hallo,


Ich kann mir allerdings wenig unter einem "Hauswasserwerk" vorstellen. Geht's da arg feucht zu? Oder wird das womöglich im Katastrophenfall sogar überflutet?



Viele Grüsse,

Uli


Als Hauswasserwerk werden auch die Teile aus dem Baumarkt bezeichnet die zur Leistungsverstärkung
bestehender Wasserführender Anlagen benutzt werden
haben so einen kleinen Kessel+Pumpe.
 
Ein "Hauswasserwerk" habe ich selbst im Kellerraum, wo der HAK und die HV sitzt. Wie zuvor schon gezeigt ist das nichts anderes als eine Pumpe, die aus meiner Regenwassertonne meine Gästetoilette und die Außenwasserzapfstelle speist, ist also eine ganz trockene Sache und macht den Untergeschoßraum ("Kellerraum") nicht zum Feuchtraumgebiet...
 
Na dann ist das wohl harmlos und man kann auch ne weit geringere Schutzart wählen - Das wird dann auch preisgünstiger :D
Da spricht dann ja wohl gar nichts mehr dagegen :D
 
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