Hausanschluß und ...

Diskutiere Hausanschluß und ... im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ein Freilandschrank steht mit Stromzähler 900 m vom Haus entfernt. Die nicht vom Versorger verlegte Leitung, sie geht an der Straße längs, führt...
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jananatali

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Ein Freilandschrank steht mit Stromzähler 900 m vom Haus entfernt. Die nicht vom Versorger verlegte Leitung, sie geht an der Straße längs, führt zum Haus, das dann mit Strom versorgt wird.

1. Wo ist der so genannte "Hausanschluss" - im Freilandkasten oder im Haus?

2. Wo beginnt die Kundenanlage?

3. In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der Spannungsabfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 von Hundert betragen.
Wer muss dies bei der geschilderten Konstellation verantworten/garantieren?


Danke
JanaNatali
 
Zu 1:
Ganz Klar in der Zählersäule an der Grundstücksgrenze!

zu 2:
Siehe oben!

zu 3:
Du als Kunde/der Errichter deiner Anlage! Nicht das EVU! In diesem fall aber irrelevant, da die Strecke ja unter einem Meter bleibt!

In eigenem Interresse (Spannungsfall=Verluste) nicht am Querschnitt der Leitung Zähler/Haus geizen!
 
Siehe Darstellung:

Zu 1.)

Die Leitung führt vom Haus an einer öffentlichen Straße zum 900 m entfernten Zählerschrank. Stelle Dir vor, der Zählerschrank mit Zähler sei 900 m vom mit Strom zu versorgenden Grundstück (mit Haus) entfernt.

Ein "Zählerschrank" an der Grundstücksgrenze existiert nicht!

Wo befidet sich der so genannte Hausanschluss?
(siehe ganz oben weitere Fragen)
 
In eure Grenzangelegenheiten misch ich mich nicht ein, sorry! Ob der Grund und Boden auf den die Zählersäule steht nun euch gehört oder sonst wem mit dem eine Vereinbarung besteht macht elektrisch keinen unterschied!
 
Ich versuche nur als Journalistin eine Antwort auf eine
wohl äußerst schwierige Frage zu erhalten. Die Frage ist von juristischer Bedeutung und es geht nicht um Grenzstreitigkeiten, sondern um klare Definitionen.
(Verständnisfrage an einem Beispiel - siehe oben)

Ist hier kein Dr.Ing. der Elektrotechnik oder ein Stadtwerkelektrotechniker, der mir mal die Frage - richtig - beantworten kann - klar und deutlich?
 
tach

tach

@baum-max
ich schätze wahrscheinlich schon.

gruß tom
 
war auch mehr eine rhetorische Frage :wink:

grtz
BM
 
@littelboytom
@baum-max
Klar hat das was damit zu tun.

Ich habe bis heute keine klare Antwort erhalten, das ist das Problem und darum "nerve" ich auch!

Gruß

JanaNatali
 
jananatali schrieb:
1. Wo ist der so genannte "Hausanschluss" - im Freilandkasten oder im Haus?
Im Freilandkasten. Nach deiner Beschreibung ist das eine Zähleranschlußsäule.

Zum Rechtlichen:
Die Anschlußleitung inklusive der Hausanschlußsicherungen sind Eigentum des Versorgers, der diese auch im betriebsfähigen Zustand zu halten hat.

Zähleranschlußsäule und die Nachfolgende Anlage sind Eigentum des Kunden, und von diesem in Stand zu halten.

Quelle

2. Wo beginnt die Kundenanlage?
Die Kundenanlage beginnt an den Anschlußfahnen der Hausanschlußsicherungen.
Quelle

3. In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der Spannungsabfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 von Hundert betragen.
Wer muss dies bei der geschilderten Konstellation verantworten/garantieren?
Da sich dies nicht mehr im Bereich des Versorgers befindet, ist der ausführende, konzessionierte Installationsbetrieb verantwortlich.
 
ME ist es nur eben nicht so beantwortbar, da das EVU mit dem Strom ja ein Produkt anbietet und wir in der freien Marktwirtschaft leben. Wenn die nicht weiter mit ihrer Leitung/Kabel gehen wollen, dann musst du das wohl akzeptieren, was bedeutet, dass du a)auf den Strom verzichtest oder b)ein Kabel/eine Leitung bis dorthin legst, wo's wieder Strom gibt. So einfach ist das.

Dass du Journalistin bist, ist mir erst jetzt aufgefallen...Für welches Blättchen schreibst du denn? :wink:


grtz
BM

EDIT:Da war jemand wiedereinmal schneller :wink:
 
jananatali schrieb:
Ich habe bis heute keine klare Antwort erhalten, das ist das Problem und darum "nerve" ich auch!JanaNatali

Grade auf diese Fragen hast du doch schon (mehrfach) die Anwort bekommen. Hausanschlußkasten, Zähleranschlußsäule und Zählerplatz sind eindeutig definiert. Ebenso, wo der Bereich des Versorgers endet, und wo die Kundenanlage beginnt.

Steht die Zähleranschlußsäule nicht auf dem Grundstück des Kunden, muss dieser die erforderliche Erlaubnis einholen. Die Säule ist Eigentum des Kunden, und das man sein Eigentum nicht einfach so auf fremden Grund und Boden bauen darf, sollte eigentlich klar sein.

Zur Verantwortlichkeit:
Der Zähler muss von einem konzessionierten Betrieb beantragt werden. Der Betrieb erklärt damit gegenüber dem Versorger, das die Anlage den Regeln der Technik entspricht, und in Betrieb genommen werden kann.

Ist die Anlage nicht in Ordnung, riskiert der Betrieb seine Konzession, und damit seine Existenz, sobald das bekannt wird.
Ist die Anlage fehlerhaft, kann der Versorger sich sogar weigern, Strom zu liefern, bis die Anlage in Stand gesetzt ist.
 
"Zähleranschlußsäule"

Nur dass kein Missverständnis aufkommt:

Der Freilandkasten gehört dem Versorger. Der Eigentümer des Grundstücks besitzt aber einen Schlüssel, um den Zählerstand ablesen zu können. Dieser Freilandkasten steht etwa 900 m vom mit Strom zu versorgenden Grundstück entfernt, an der Straße. Das 900 m Kabel wurde aus Kostengründen vom Eigentümer des Grundstücks selbst durch Dritte verlegt.
Dann wurde Haus und Freilandkasten angeschlossen und wie gesagt der Zähler befindet sich im Freilandkasten.

Bleibt es bei Deiner Antwort?


JanaNatali
 
Im Grunde ja. Die Leitung ist ja eindeutig Eigentum des Kunden. Der Übergabepunkt verschiebt sich meiner Meinung nach geringfügig auf die Klemmen, auf welchen die Leitung aufgelegt ist.

Verantwortlich ist Meinung nach immer noch der konzessionierte Elektriker, der den Zählerantrag unterschrieben und somit die Verantwortung übernommen hat.

Abgesehen davon halte ich diese Konstruktion für üblen Unsinn aus falsch verstandener Sparsamkeit (Geiz...)
 
Wenn dir diese Antwort nicht reicht, kannst du auch eine Anfrage an z.B. den Elektropraktiker richten. Die haben eine Rubrik "Leseranfragen"
http://www.elektropraktiker.de/fachinfo ... ranfragen/
Die email dazu wäre **********.

Wäre nett, wenn du in dem Fall eine Antwort hier posten würdest. Am Ergebnis wäre ich interessiert.
 
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