Hauseigener Erder für Antennenerdung im TN-System Pflicht?

Diskutiere Hauseigener Erder für Antennenerdung im TN-System Pflicht? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Liebes Forum, im Nachbarforum habe ich eine Diskussion angestoßen. Es geht dabei um Erforderlichkeit eines hauseigenen Erders für die...
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Liebes Forum,

im Nachbarforum habe ich eine Diskussion angestoßen. Es geht dabei um Erforderlichkeit eines hauseigenen Erders für die Antennenerdung ja/nein. Angeblich soll es in Hannover Sonderbedingungen geben. Wenn hier Hannoveraner anwesend sind, würde ich mich freuen, wenn Ihr mal einen Blick auf das Thread werfen könntet. Danke!

http://forum.electronicwerkstatt.de/php ... _bs15.html

KK
 
Bin nicht aus Hannover.

Im anderen Forum wurde ja schon auf die TAB hingewiesen.
Wenn deine Antenne auserhalb des Geschützen Bereichs ist, ist ein Erder nötig.
Was für Sonderegeln? TAB ?
 
Hast Du den Dialog gelesen, den ich mit dem Fachbetrieb geführt habe? Der Meister behauptet steif und fest, dass in Hannover im TN-System _keine_ Erdung der Antennen notwendig ist. Er behauptet man könne einfach den PEN-Leiter zur Erdung benutzen. In den TAB steht aber, dass das verboten ist. Ich bemühe mich um ein Gespräch mit dem zuständigen Bezirksmeister der Stadtwerke, habe den Herrn aber noch nicht erreicht.

KK
 
Zur "Erdung" (Potenzialausgleich) bei im geschützten Bereich angebrachten Antennen sage ich OK.

Nicht jedoch für den Blitzschutz im ungeschützten Bereich.

Da bin ich auch auf eine Antwort gespannt.
 
ich komme aus Hannover, und arbeite auch dort bei den Stadtwerken ;)

Ich weis es nicht ganz genau, ich weis nur das wir unsere PEN immer so auslegen das sie Blitzstromfähig sind.

Nichts desto trotz werden bei Neuanlagen eigene Erder gefordert, somit ist es (fast) egal wie der PEN aussieht.

Ich würde einfach mal bei unserer Hotline anrufen, könnte etwas dauern, ist ne recht spezielle Frage, aber ich denke geholfen wird da schon... wenn nicht kann ich mal gucken was ich in erfahrung bringen kann, aber ich habe z.Zt. niemanden im Kopf der das wissen könnte,... bin in einem ganz anderen Bereich tätig.

MfG

Marcel
 
Hallo s-p-s,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Bitte nicht Erdung und Potenzialausgleich verwechseln. Ich bin der Auffassung, dass der hergerufene "Fachmann" genau das tut.

Dass ein Potenzialausgleich einer Antennenanlage grundsätzlich erforderlich ist, darüber sind sich alle beteiligten einig. Für den Potenzialausgleich reicht 4mm².

Da die Schüssel aber auf dem Dach also im "ungeschützten Bereich" installiert wird und das Haus keinen Blitzschutz besitzt, muss meines Erachten nach VDE 0855 ein Erder errichtet werden, wenn derzeit keiner vorhanden ist. Da es sich um einen Altbau im TN-System handelt, ist derzeit kein Erder vorhanden, weil ja im TN-System keiner gebraucht wird.

Meiner Meinung nach wird nur ausschließlich aufgrund der Forderung in VDE 0855 ein hauseigener Erder Pflicht. Und genau das bestreitet der "Fachmann". Es sagt eine Verbindung mit dem PEN der Stadtwerke reicht aus.

In der gültigen TAB steht aber, dass der PEN nicht zur Erdung von Antennenanlagen verwendet werden darf.

Da ich mit dem "Fachmann" keine Einigkeit darüber erzielen konnte, versuche ich den Bezirksmeister zu kontaktieren.

KK
 
Somit ist das geklärt ;)

Ich sollte die TAB auch mal auswändig lernen ...
gehört nicht zu meinem täglich Brot, ich muss andere Dinge mehr wissen...

Unsere Erde ist nen bissle größer...

MfG

Marcel
 
Hallo Matze001,

also teilst Du meine Auffassung, dass der hauseigene Erder sein muss? Nur warum behauptet der ortsansässige Kollege so steif und fest, dass das nicht so ist. Er behauptet sogar, dass Ihr (also die Stadtwerke) ihm das so beibebracht habt.

KK
 
Kann ich nicht beurteilen.

Ich weis nur das unsere PEN Blitzstromfähig sind, vielleicht ist das für ihn gleich eine Einladung uns Blitzströme ins Netz zu jagen... wer weis?

MfG

Marcel
 
Trotzdem vielen Dank, Matze001. Ich werde dann nochmal bei Euch anrufen. Ich habe schon einen Kontakt bekommen. Leider war der Herr nur nicht da. Ich werde es morgen früh gleich probieren.

KK
 
denk dran, der klischee-stadtwerker ist vor 8Uhr nicht wach, von 9-12Uhr ist frühstück, von 12-14:45Uhr mittag und bis 15Uhr wird sich umgezogen...

MfG

Marcel :roll:
 
Ach so :wink: Danke für den Hinweis, das wusste ich nicht. Das muss ich berücksichtigen.... 8)

KK
 
Hallo Matze001,

Dein Tipp war gut :D Ich habe den Herrn tatsächlich zwischen 8 und 9 Uhr erreicht!

Ich muss gleich sagen, der Mensch war äußerst nett und hat die Frage auch sehr ernst genommen. Er konnte sich allerdings nicht recht vorstellen, dass das jemand nicht weiß. Also Ergebnis: Erder muss sein.

Als ich ihm dann versicherte, dass der Fachbetrieb es nicht missverstanden haben kann, wollte er den Namen wissen, den ich dann auch gesagt habe. Er meinte dann "Ach, der kennt mich doch. Der soll mal bei mir anrufen."

Desweiteren empfehl er mir zur Not eben einen anderen Betrieb zu beauftragen.

KK
 
Na ja das hat der Meister der Stadtwerke Hannover etwas nicht ganz richtig rübergebracht.

Wenn zum Errichterzeitpunkt der Anlage kein Erder gefordert war (DIN 18012) dann braucht man heute auch keine!
Die VDE schreibt keinen Erder vor. Ist in der Strasse NYCWY verlegt bekommt man sehr gute Werte da die Niederohmigkeit der Leitung mit einem Abfluss der eingebrachten Energie die Spannung niedrig hält.
Ist nur NYY Verlegungt liegt man in der Regel etwas höher. Gibt es viele Gebäude in der Nähe die Alt sind und keinen Erder haben wäre ein Erder angebracht.

FAZIT: Sowohl der Elektromeister als auch die Stadtwerke haben Recht. Wir würden einen Tiefenerder bis zur wasserführenden Schicht einbauen. In der Regel reicht ein Kreuzerder mit 1,50 m länge. Es sind aber bezüglich der Zuleitung viele Dinge zu beachten. Hier bitte die 0100-520 und 0100-540 beachten. Der Kreuzerder kostet etwa 150 Euro inklusiv Montage und Messung.
 
elektroblitzer schrieb:
Wenn zum Errichterzeitpunkt der Anlage kein Erder gefordert war (DIN 18012) dann braucht man heute auch keine!
Solange keine Satanlage oder Antenne im ungeschützen Bereich ist, hast du recht.

Hier wird die Antenne jedoch im ungeschützten Bereich angebracht. Also Erder nötig.

Auch ist dann ein Erder von min. 2,5m nötig
 
Hallo, doch noch was neues gefunden.

Ich habe eine Beitrag in der Fachzeitschrift de gefunden.

An die Stelle des Banderders
kann auch ein 1,5 ... 3m tief
in den Boden eingetriebener Staberder
aus 2,5-cm-Flussstahlrohr treten

Quelle
http://www.de-online.info/archiv/2008/1 ... 8_IT52.pdf
Ich kenne noch die Angabe einen Erder von 2,5m oder 2 Erder von 1,5m im Abstand von ca.3m.
Hat sich das mit der neuen Norm geändert? Reicht jetzt 1,5m.

In einem nicht Freien Beitrag vom Elektropraktiker 05-2008 stehen immer noch
ein mindestens 2,50 m langer Staberder in
mindestens 1 m Abstand vom Gebäude.

Was ist Flussstahlrohr? Ist das der Kreuzerder?
 
elektroblitzer schrieb:
In der Regel reicht ein Kreuzerder mit 1,50 m länge. Es sind aber bezüglich der Zuleitung viele Dinge zu beachten. Hier bitte die 0100-520 und 0100-540 beachten.

Im vorliegenden Fall von KK fehlt aber noch die DIN EN 60728.

Lutz
 
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