Hauserder nicht erreichbar: Kreuzerder, Wasserleitung?

Diskutiere Hauserder nicht erreichbar: Kreuzerder, Wasserleitung? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, an meinem Zweitwohnsitz in Frankreich benötige ich eine einphasige CEE Steckdose um ein Elektroauto mit 32A zu laden. Direkt am Parkplatz...
Mit ziemlicher Sicherheit darf ein Eli aus DE dort genausowenig installieren wie einer aus Frankreich bei uns. Und genauso wird wohl im deutschen Forum keiner wissen, ob du dort im Zählerschrank überhaupt 2 Abgangsleitungen anschließen darfst. In DE ist das z.B. limmitiert.
 
Hinter dem Haupt-Fi ist wohl alles egal. Es gibt dort im Kasten auch die Abzweigung für das Hoflicht. Auch der Stromversorger hat keine Probleme gesehen. Die haben mir für den dreiphasigen Ausbau ein Angebot gemacht und da wäre dann genauso im Kasten abgezweigt worden.

Von Legrand gibt es im Netz "Selbstbauanleitungen" für den Hausverteiler. Wie gesagt, "offiziell zertifizierte Elektriker" gibt es hier nicht.
 
Du hast nach dem Zähler einen FI und nach dem FI geht es mit L +N +PE weiter und genau da liegt deine Anschlussmöglichkeit für die Steckdose. Du kannst die Steckdose nach dem Abgang vom FI zusätzlich mit einem FI/LS absichern! Da der Erder für den 500mA Hauptfi ausreicht, reicht er auch locker für den 30mA FI/LS ! Zusätzlich könntest du den Pe auch mit einem Tiefenerder (> 2,5m ) an der Steckdose stützen) Viel Spass beim einbringen:D
Doepke - FI-/LS-Kombinationen DRCBO 3 C32/0,03/1N-A
 
Mit ziemlicher Sicherheit darf ein Eli aus DE dort genausowenig installieren wie einer aus Frankreich bei uns. Und genauso wird wohl im deutschen Forum keiner wissen, ob du dort im Zählerschrank überhaupt 2 Abgangsleitungen anschließen darfst. In DE ist das z.B. limmitiert.

Mit ziemlich 100%-er Sicherheit darf ein Deutscher Elektriker in Frankreich installieren, genauso wie umgekehrt und wie in allen 28 EU Ländern (Prinzip der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU).

Mit 100%-er Sicherheit gibt es aber auch in Frankreich (Metropolregion Nice, ca. 1 Mio. Einwohner) den einen oder anderen Elektriker, der mit lokalen Vorschriften bekannt ist, und die notwendigen Werkzeuge hat um einen Erder zu setzen und zu messen. Der TE soll vielleicht mal nach électricien googlen (das ist Französisch für Elektriker, red.).

Aber darum geht es doch gar nicht. Er möchte es in Eigenregie machen, er hat von Tuten und Blasen Ahnung, aber der Tesla ist noch nicht ganz abbezahlt :D

Nachdem er es mit der Sicherheit nicht übertreiben will, bleibe ich bei meinem Lautsprecherkabel-lösung [\sarkasmus]
 
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Mit ziemlich 100%-er Sicherheit darf ein Deutscher Elektriker in Frankreich installieren, genauso wie umgekehrt und wie in allen 28 EU Ländern (Prinzip der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU).
Klar, wenn er hier beim EVU seine Qualifikation nachweisen kann und sich eintragen lässt darf er das.
Den Aufwand wird aber wohl kein Franzose betreiben um eine Steckdose anzuschließen in Deutschland. Rien theoretisch muss er dazu auch noch die VDE kaufen und evtl Deutsch lernen um sie zu lesen.
 
Sorry, ich wohne hier seit 20 Jahren und habe mit lokalen Handwerkern "sehr unterschiedliche" Erfahrungen gemacht, um es einmal so zu sagen.

Beispiel: Die Versicherung verlangt den Einbau einer Einbruchmeldeanlage. Da gibt es Normen von den Versicherern. Ich hole Angebote von lokalen Firmen ein. Ich bekomme Angebote wie "3000 Euro für ein paar Infrarot-Bewegungsmelder und eine Zentrale mit Scharfschaltung per Tastencode im Innenraum mit Zeitverzögerung". Klasse, aus dem Baumarkt hätte ich es nicht besser bekommen. Wenn schon, dann richtig, denke ich mir.

Ich habe dann die Kabel vom örtlichen Elektriker UP verlegen lassen aber die Anlage (GE Aritech) selbst gemäß VDS 1 (weitgehend) konzipiert, installiert und programmiert. Es gibt die erforderliche Zwangsläufigkeit, Außenhautsicherung und Dual-Bewegungsmelder. Da nicht nach Froschfresser-Norm habe ich den Versicherungsagenten kommen lassen zur Begutachtung. Der war schwer beeindruckt ("Oh lá lá, un système professionnel!") und hat es sofort akzeptiert.

Die Anlage läuft seit 20 Jahren störungsfrei während kaum ein Tag vergeht wo in der Nachbarschaft nicht eine Alarmanlage einen Fehlalarm bringt. Sollte ich bereuen, nicht den örtlichen "Fachbetrieb" beauftragt zu haben?

Trotzdem musste ich vor ein paar Jahren die EMA Zentrale austauschen. Die EDF hatte versehentlich 400 Volt auf die Netzleitung gelegt und das war's dann. Klimaanlage und Bewässerung waren auch Schrott.

Hat halt nicht alles monetäre Gründe...
 
Klar, wenn er hier beim EVU seine Qualifikation nachweisen kann und sich eintragen lässt darf er das.
Den Aufwand wird aber wohl kein Franzose betreiben um eine Steckdose anzuschließen in Deutschland. Rien theoretisch muss er dazu auch noch die VDE kaufen und evtl Deutsch lernen um sie zu lesen.
Eben nicht, das ist genau was die Richtlinie vermeiden wollte, das lokale Hindernisse den Wettbewerb einschränken. Er muss aber nach den anerkannten Regeln der Technik arbeiten.
 
Dann lies Mal in der Niederspannungsanschlussverordnung, da steht:
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.

NAV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 
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Eine Wasserleitung ist KEIN Erder.
So lange Hauswasserleitungen noch aus Metall bestanden haben, waren das prima niederimpedante Erder. Nur die Rohre litten darunter.
In Deutschland ist das Verwenden der Wasserleitung als Erder seit den 80ern verboten, dazu gibt es sogar eine Umrüstpflicht für Bestandsanlagen!
Würdest du bitte spezifizieren ab wann das bei Neubauten der Fall war, ab wann die Übergangsfrist für Altbauten abgelaufen war und in welchen Normausgaben für Antennensicherheit das Verbot ignoriert wurde. :D

Welche Regeln in F gelten weiß ich nicht. Aber da dort die Rohre nicht weniger unter dem Missbrauch als Erder leiden, kann man davon ausgehen, dass dort keine anderen Regeln gelten. Ob das auch die handwerklichen Multitalente wissen, die Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation parallel betreiben, ist fraglich.
 
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In Frankreich ist die Wasserleitung auch verboten. Ich schlage einen Tiefenerder ein.

Natürlich gibt es auch hier kompetente Elektrikunternehmen. Einer muss ja auch Hotels oder Industrie verkabeln. Die nehmen so einen Auftrag aber gar nicht an.

Früher waren bei mir im Hauptverteiler die Schutzleiterkabel alle mit einer Art riesigen Lüsterklemme zusammengequetscht. Der Kontakt war wohl so gut, dass ich im Bad barfuß eine Phantomspannung an der Schuko gut fühlen konnte. Seitdem ich alle Leiter über eine Schutzleiterklemme verbunden habe, ist das erledigt. So toll sind hier die "Fachkräfte".
 
In Deutschland darf kein anderer an elektrischen Anlagen mit Anschluß an das öffentliche Netz als ein Fachmann eines EINGETRAGENEN FACHBETRIEBES.
Nur Wartung und Reparaturen dürfen "normale" Fachkräfte tätigen.
Siehe hierzu die NAV.
 
Träum weiter .... :rolleyes:

... denn bei Wartung und Reparaturen kann ja nichts verschlimmbösert werden. :confused:
 
In Deutschland darf kein anderer an elektrischen Anlagen mit Anschluß an das öffentliche Netz als ein Fachmann eines EINGETRAGENEN FACHBETRIEBES.
Nur Wartung und Reparaturen dürfen "normale" Fachkräfte tätigen.
Siehe hierzu die NAV.
Und so darf ich das als Rentner mit über 40-Jähriger praktischer Berufserfahrung auch nicht?
Na ich weis nicht, meine Elektroanlagen die ich auch danach installierte waren genau so verlegt, als wie ich noch gearbeitet hatte.
Und entsprachen auch den heutigen Technischen Bestimmungen in Gegensatz zu den vorherigen Kram was ich da so vorfand.
 
Außer Wartung und Reparatur darfst Du das nicht, ich auch nicht obwohl ich als VEFK arbeite.
 
Außer Wartung und Reparatur darfst Du das nicht, ich auch nicht obwohl ich als VEFK arbeite.

Auch wenn ich meine, dass die NAV hier gar nicht greift (außer im Vertragsverhältnis zwischen Anschlussnehmer und VNB), kommt es mir ziemlich doppelmoralisch vor, wenn man andere etwas verbietet, woran man sich selber auch nicht hält.
 
Es geht bei § 13 NAV um den gewerblichen Bereich. Wenn ich als EFK privat etwas für mich mache ist der nicht das Papier wert auf dem die Verordnung gedruckt wurde. Egal ob ich nun bei einem Netzbetreiber eingetragen bin oder nicht, für meine Handlung muss ich immer gerade stehen. Nur im gewerblichen Bereich steht der eingetragene Meister mit vorm Kadi und als Auftragnehmer steht er auch in der Verantwortung. So und wenn der Meister als eingetragener Betrieb mir den Auftrag erteilt eine Anlage zu errichten oder zu Erweitern dann bin nicht ich als Ausführender der Errichter sondern die Firma , bzw die Person die beim Netzbetreiber eingetragen ist.
 
Es geht bei § 13 NAV um den gewerblichen Bereich. Wenn ich als EFK privat etwas für mich mache ist der nicht das Papier wert auf dem die Verordnung gedruckt wurde. Egal ob ich nun bei einem Netzbetreiber eingetragen bin oder nicht, für meine Handlung muss ich immer gerade stehen. Nur im gewerblichen Bereich steht der eingetragene Meister mit vorm Kadi und als Auftragnehmer steht er auch in der Verantwortung. So und wenn der Meister als eingetragener Betrieb mir den Auftrag erteilt eine Anlage zu errichten oder zu Erweitern dann bin nicht ich als Ausführender der Errichter sondern die Firma , bzw die Person die beim Netzbetreiber eingetragen ist.

Auch wenn ich immer noch der Meinung bin, dass NAV gar keine direkte Wirkung hat (s. dazu § 1 NAV) kann ich beim besten Willen nichts im § 13 NAV finden, dass es hierbei nur "um den gewerblichen Bereich" handelt. Das Wort "gewerblich" ist in § 13 NAV nicht auffindbar.

Oder anders gesagt, - wenn § 13 NAV greifen würde (was nicht der Fall ist) - warum darfst du Sachen machen, die der TE oder andere Laien nicht machen dürfen?

In einem anderen Thread schreibst du:

Pumukel schrieb:
Ich warte nur auf den Moment wo mal eine Elektrofachkraft eine Anlage von Dir stilllegt, und Anzeige erstattet.

Bei wem möchtest du eine Anzeige erstatten, und wegen was??

Und das viel größere Problem ist, dass hier (und nicht nur hier) sämtliche EFK schwarz arbeiten, unter Umgehung aller Steuergesetze, ohne Abgaben zu bezahlen, mit vom Arbeitgeber "geliehenen" Werkzeugen, einkaufend beim Großhändler des Arbeitgebers, und ohne jegliche gewerbliche Haftpflichtversicherung. Das ist das Problem in der Elektrobranche!
 
Thema: Hauserder nicht erreichbar: Kreuzerder, Wasserleitung?

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