Hausverwaltung verweigert Erdung !?!?

Diskutiere Hausverwaltung verweigert Erdung !?!? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Ich, bzw. mein Sohn hat ein Problem, Internet vom Kabelnetzbetreiber zu bekommen. Der Techniker der Kabelgesellschaft weigert sich, den...
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mnamnam

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Hallo

Ich, bzw. mein Sohn hat ein Problem, Internet vom Kabelnetzbetreiber zu bekommen. Der Techniker der Kabelgesellschaft weigert sich, den Anschluss vorzunehmen, weil die Anlage (Im Mehrfamilienhaus liegt auch Kabelfensehen dieser Gesellschaft) nicht geerdet sei. Der Elektriker, der für die Hausverwaltung Installitionsarbeiten macht sagt, die Hausverwaltung will hierfür keinen Auftrag erteilen.

Ja spinn ich ? Gibt es denn da keine gesetzlichen Vorschriften? Wenn der Blitz irgendwo in den Kabelmantel einschlägt, fackelt doch die ganze Bude ab. Ich hab nicht wirklich viel Ahnung davon, über 60V und unter 1 Mhz wirds für mich unheimlich ;)

Falls ihr mir helfen könnt, bitte ...
 
Hallo mnamnam, herzlich Willkommen!

mnamnam schrieb:
Der Techniker der Kabelgesellschaft weigert sich, den Anschluss vorzunehmen, weil die Anlage (Im Mehrfamilienhaus liegt auch Kabelfensehen dieser Gesellschaft) nicht geerdet sei.
Schau an, es gibt noch Installationspartner die sich trotz Einkommensverlust an die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) halten und selbst bei ungeerdeten Bestandsanlagen ohne Vergütung wieder von dannen ziehen.

Es gibt aber auch das Gegenteil. Im neuen Partner-Handout von Unitymedia und Kabel BW wird unter Bezug auf die Normenreihe DIN VDE 0100 ein geerdeter Schutzpotenzialausgleich in bestehenden Gebäuden zur Ausnahme erklärt, obwohl nach der für Antennensicherheit maßgeblichen DIN EN 6ß7298-11 (VDE 0855-1) und der Vorgängernormen seit jeher bei BK-Anschluss eine Erdung gefordert ist.

Wo früher im Ländle nach dem alten KBW-Handout der Installationspartner ohne geerdeten Schutzpotenzialausgleich wieder abziehen musste, kommt heute der schon früher bei UM übliche rote Warnaufkleber drauf.

mnamnam schrieb:
Der Elektriker, der für die Hausverwaltung Installitionsarbeiten macht sagt, die Hausverwaltung will hierfür keinen Auftrag erteilen.

Ja spinn ich ? Gibt es denn da keine gesetzlichen Vorschriften? Wenn der Blitz irgendwo in den Kabelmantel einschlägt, fackelt doch die ganze Bude ab.
Normen sind keine Gesetze, im Schadensfall ist aber deren Nichtbeachtung Basis für privat- und strafrechtliche Prozesse.

Es gibt aber keine Behörde die schon im Vorfeld für die Einhaltung der DIN VDE-Normen zuständig ist. Und so wird deine Hausverwaltung oder UMKBW wohl erst reagieren wenn etwas passiert ist.
 
Ich seh dasganze mal so:

Der Kabelbetreiber möchte euch etwas verkaufen.

Aufgrund mir nicht ganz sinnvoll erscheinender Normen, ist zum Betrieb dieser Anlagen formell wohl ein Erder erforderlich, den es aber in Bestandsanlagen fast nie gibt, und der zum Betrieb aller anderen elektrischen Anlagen auch nicht gefordert ist bzw. zum Zeitpunkt der Gebäuderrichtung war.

Der Hauseigentümer weigert sich nun, diesen Erder nur für euren Internetanschluß nachzurüsten, zumal dieser mit gesundem Menschenverstand eigentlich entweder grundsätzlich nachzurüsten sei(wenn dies das Schutzlevel derart erhöhen würde währe dies schon längst seitens des VDE gefordert) , oder für die popelige BK-Anlage genauso wie für den Rest entbehrlich erscheint.

Meine Meinung:
Wenn der BK-Betreiber eine geerdete Anlage wünscht, hat er auch die Kosten für die Erdernachrüstung zu tragen, oder auf dich umzulegen. In der Praxis habe ich dies aber noch nie erlebt, und ich kenne zigg Gebäude mit in den letzten Jahren nachgerüsteten Anlagen (allerding über FTTB versorgt)ohne Erder, wohl aber mit funktionsfähigem Potentialausgleich.
 
ego1 schrieb:
Aufgrund mir nicht ganz sinnvoll erscheinender Normen,...
Bitte um eine fachlich fundierte Begründung!

Und die am besten dann auch gleich noch als Einspruch gegen den neuen Normentwurf der DIN 18014 und die nächsten Ausgaben der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) und DIN EN 62305 (VDE 0185-305) beim DKE einreichen.

Da die Hausübergabepunkte seit jeher geerdet werden mussten, sehe auch ich die Rechtsnachfolger der DBP-Telekom in der Pflicht Versäumnisse nachzuholen.
 
Wenn alle anderen Installationen in diesem Objekt enschliesslich des Schutzleiters nur genullt und nicht geerdet werden brauchen, will mir nicht in den Kopf, warum ich für den Schirm einer popeligen Koaxleitung, in der heutigen Zeit meist nur zwischen Übergabeschrank Glasfaser im KG und der Wohnung verlegt, aufeinmal einen Erder brauche.
 
Hausverwaltung anschreiben und mit Mietminderung drohen, denn die Mietsache ist nicht im nutzbaren Zustand.
 
Octavian1977 schrieb:
Hausverwaltung anschreiben und mit Mietminderung drohen, denn die Mietsache ist nicht im nutzbaren Zustand.
Vermutlich hast du sogar einen Mietvertrag in dem die Internetnutzung mit aufgeführt ist.

dannnnnn kannst du m. E. vielleicht "Mietmindern"
 
Es ist ein Kabelanschluß vorhanden.
Der Mieter muß davon ausgehen können, daß dieser auch in heute üblichen Umfang nutzbar ist.
Es sei denn im Mietvertrag wäre ausdrücklich vereinbart, daß der Kabelanschluß nicht funktionsfähig ist und nicht zur Mietsache gehört.
 
mnamnam schrieb:
Der Elektriker, der für die Hausverwaltung Installitionsarbeiten macht sagt, die Hausverwaltung will hierfür keinen Auftrag erteilen.

Das kann er ja auch so sagen. Es ist ja auch nicht seine Sache, dies zu klären - die Kommunikation sollte vielleicht erstmal direkt zwischen dem Wohnungsnutzer (mit Wunsch) und dem Eigentümer bzw. der von ihm beauftragten Hausverwaltung beginnen.

mnamnam schrieb:
Ja spinn ich ? Gibt es denn da keine gesetzlichen Vorschriften? Wenn der Blitz irgendwo in den Kabelmantel einschlägt, fackelt doch die ganze Bude ab.

Auch ein Gebäude mit Schutzpotentialausgleich und Erdungsanlage erleidet an einem direkten Blitzschlag beträchtlichen Schaden bis hin zur totalen Zerstörung - Derart emotional aufbrausende Sichtweisen solltest Du Dir ohne zugehöriges Hintergrundwissen sparen - ganz besonders bei der Kommunikation mit der Eigentümerseite, an die du Erwartungen zu stellen gedenkst.
 
Geht's hier um die fehlende Anschlussmöglichkeit an einen Potentialausgleich oder um einen fehlenden Erder? Ich würde mal vermuten, wenn der Kabel-Mensch seinen PA-Leiter irgendwo an eine irgendwie entfernt geerdete Potentialausgleichsschiene anschließen könnte, wäre schon alles in Ordnung...
 
Zelmani schrieb:
Geht's hier um die fehlende Anschlussmöglichkeit an einen Potentialausgleich oder um einen fehlenden Erder? Ich würde mal vermuten, wenn der Kabel-Mensch seinen PA-Leiter irgendwo an eine irgendwie entfernt geerdete Potentialausgleichsschiene anschließen könnte, wäre schon alles in Ordnung...

Sehe ich genauso, da wird es keine HES und keinen SPA geben. Und die Hausverwaltung sieht nur die Kosten…

Lutz
 
ego1 schrieb:
Wenn alle anderen Installationen in diesem Objekt enschliesslich des Schutzleiters nur genullt und nicht geerdet werden brauchen, will mir nicht in den Kopf, warum ich für den Schirm einer popeligen Koaxleitung, in der heutigen Zeit meist nur zwischen Übergabeschrank Glasfaser im KG und der Wohnung verlegt, aufeinmal einen Erder brauche.
Selbst wenn BK und Telefon/Data über LWL ohne Metallarmierung zugeführt werden, ist immer noch ein (ungeerdeter) durchgängiger PA des Verteilnetzes auszuführen, der auch bei Komponentenausbau erhalten bleiben muss. Und wenn die Signalzuführung beim Threadersteller noch über Koax erfolgt, sollte das so aussehen: DKE-Nachrichten. Hier sind auch die "popeligen" Teilnehmerkabel in den PA einbezogen.

Nach dem kleinen Einmaleins des Blitz- und Überspannungsschutzes sind alle Energie- und Telekommunikationskabel möglichst an einer Stelle (Single-Entry-Point SEP) ins Gebäude einzuführen und vorzugsweise bereits an der Gebäudehülle in den PA einzubeziehen. Und wenn der geerdet ist mindert das die möglichen Schäden erheblich. Für mehr Sicherheit sind noch energetisch koordinierte SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungs-Ableiter vorzusehen.

Ohne Sensibilisierung der EFK für Schadensvermeidung werden die primär über die Telekommunikationsleitungen (!) eindringenden Überspannungsschäden nicht weniger werden. Mittelbare Überspannungsschäden liegen aktuell in der Schadenssumme um über Faktor 5 höher als die auslösenden direkten Blitzschäden einschließlich der Totalschäden. Fazit: Je mehr Erdungen "eingespart" werden umso höher sind die möglichen Überspannungsschäden.

Zelmani schrieb:
Geht's hier um die fehlende Anschlussmöglichkeit an einen Potentialausgleich oder um einen fehlenden Erder? Ich würde mal vermuten, wenn der Kabel-Mensch seinen PA-Leiter irgendwo an eine irgendwie entfernt geerdete Potentialausgleichsschiene anschließen könnte, wäre schon alles in Ordnung...
Für die Sicherheit von Antennenanlagen ist nicht die Normenreihe DIN VDE 0100 sondern die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 maßgeblich. Nach dieser Norm und ihren Vorgängerausgaben muss der HÜP geerdet werden.

Da der PEN nicht als Erder missbraucht werden darf, ist für jeden BK-Anschluss ein normkonform geerdeter Schutzpotenzialausgleich Voraussetzung.

Aus eben diesem Grund waren nach dem normkonformen Partnerhandout der alten KBW bei fehlenden oder nicht geerdeten Schutz-PA alle Arbeiten einzustellen. Bei der KDG wurde das ebenso gehandhabt. Das neue gemeinsame UMKBW-Partnerhandout, welches bei Bestandsgebäuden eine Erdung nur "ausnahmsweise" fordert, ist normwidrig.
 
WOW, vielen, vielen Dank für die Reaktionen, da weiss ich mal mächtig mehr als vorher.

Jetzt hat ja nur kabel-schland den Vertrag storniert und er will keinen Ärger haben mit der Hausverwaltung.

:roll:

Na ich würd ja :twisted:
Ich bleib mal dran ...
 
elo22 schrieb:
Zelmani schrieb:
... Und die Hausverwaltung sieht nur die Kosten…

Lutz

Das ist auch deren gottverdammte Aufgabe. Das würde ich mal als vorbildlich bezeichnen. In allen anderen Punkte hat ego1 recht.

Wenn Dein Kabelbetreiber an Dir Geld verdienen will und mit Dir einen Vertrag über eine Leistung schließen will, hat er gefälligst, dafür zu sorgen, dass die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Leider erlebe ich es immer häufiger, dass Hausverwaltungen Interessen Dritter vertreten und den Eigentümer die Kosten reindrücken... Erst kürzlich mehrfach erlebt, dass Kabelanbieter, mit denen noch günstige Altverträge zur Gesamtversorgung eines MFH bestehen dort einen sogenannten "Erweiterten Service-Vertrag" für die Hausverkabelung anbieten und so hinterrücks den Altvertrag aushebeln und einen neuen Vertrag zu schlechteren Bedingungen ohne Mehrwert (denn für eine funktionierende Verkabelung sind sie ja sowieso zustädnig) reindrücken wollen.

Kabelanbieter scheinen echte Zecken zu sein...

0V
 
Nullvolt schrieb:
Wenn Dein Kabelbetreiber an Dir Geld verdienen will und mit Dir einen Vertrag über eine Leistung schließen will, hat er gefälligst, dafür zu sorgen, dass die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Hat schonmal einer einen Kabelnetztechniker mit ein paar Staberdern und ner Ramme in der Hand gesehen? Ich nicht... :lol:
 
Strippentod schrieb:
Nullvolt schrieb:
Wenn Dein Kabelbetreiber an Dir Geld verdienen will und mit Dir einen Vertrag über eine Leistung schließen will, hat er gefälligst, dafür zu sorgen, dass die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Hat schonmal einer einen Kabelnetztechniker mit ein paar Staberdern und ner Ramme in der Hand gesehen? Ich nicht... :lol:

Und was lernen wir daraus?

... Dass die fehlende eigene Erdung so schlimm dann wohl doch nicht sein kann ...
 
Nullvolt schrieb:
Und was lernen wir daraus?

... Dass die fehlende eigene Erdung so schlimm dann wohl doch nicht sein kann ...
Nööö, alles ganz harmlos, die Versicherungen zahlen ja meistens unbesehen.

Bei dem normresistenten Tenor darf man vermuten, dass du auch bei Dachantennen eine fehlende Erdung verharmlost und einen normkonformen PA als pure Normenschikane einstufst?
 
Von Dachantenne war hier nie die rede, oder?

Sondern lediglich davon, daß gerdete(das diese in den PA müssen ist wohl unumstritten) Schirme von Hausinternen BK-Leitungen in DE in TN-Systemen(Nullung) im Altbau absolut selten sind.

Und ob es weiter ob es verhätnissmässig ist, dafür auf einmal derartige Kosten zu verursachen.
 
ego1 schrieb:
Von Dachantenne war hier nie die rede, oder?
Unbestritten, trotzdem ist die Frage berechtigt ob die in beiden Fällen maßgebliche DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) nicht auch bei erdungspflichtigen Dachantennen infrage gestellt wird.

ego1 schrieb:
Sondern lediglich davon, daß gerdete(das diese in den PA müssen ist wohl unumstritten) Schirme von Hausinternen BK-Leitungen in DE in TN-Systemen(Nullung) im Altbau absolut selten sind.
Über 95 % nicht oder nur normwidrig geerdete Dachantennen lassen erkennen, dass auch diese Normvorgabe nicht unumstritten ist.

ego1 schrieb:
Und ob es weiter ob es verhätnissmässig ist, dafür auf einmal derartige Kosten zu verursachen.
Bingo!

Das Verhältnis von 1:5 direkter Blitzschäden zu indirekten Überspannungsschäden nach GdV-Schadendstatistik wird bestritten oder akzeptiert? Gebäuderdungen sind ein Gebot volkswirtschaftlicher Vernunft, ansonsten könnte man nämlich -unabhängig von der Netzform- die ganze DIN 18014 zurückziehen und alle Fundamenterder vergessen!

Die ehemals verantwortlichen KBW-Technik-Ingenieure wurden durch die UM-Übernahme kaltgestellt, das bei KBW bis dahin obligatorische galvanische Trennglied ist Geschichte. Zum Nachdenken:

Zitate alter KBW-Publikation schrieb:
Die Funktion des Potenzialausgleichs wird im Allgemeinen verbessert, wenn auch das Erdreich in den Potenzialausgleich einbezogen wird.

Mit Hilfe des Schutzerdens soll erreicht werden, dass im Fall eines Fehlers oder einer statischen Aufladung (Blitzschlag) eine direkte Ableitung der auftretenden Spannung gegen das Erdpotential erfolgt.

Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor sind Blitzeinschläge in Antennen- und BK-Anlagen wobei Teilblitzströme über die Antennenkabel durch das Gebäude geleitet und unkontrolliert verteilt werden, aber auch indirekte Blitzeinwirkungen sind möglich:
Bei Blitzeinschlägen können etwa bis zu einem Radius von 1 km von der Einschlagstelle noch gefährliche Induktionswirkungen festgestellt werden.
Eigentlich sollte diese Ausführungen für alle Elektrofachkräfte Binsenweisheiten darstellen.
 
Dipol schrieb:
Eigentlich sollte diese Ausführungen für alle Elektrofachkräfte Binsenweisheiten darstellen.

Finde den Fehler ;)

Andererseits muss ich zustimmen, da für TN-Anlagen für den Schutz gegen elektrischen Schlag der Betriebserder am PEN ausreicht, dies als Pflicht ggü. dem AG aufzuerlegen Teil der Bereitstellung seitens der BK-Anbieter (u.a.) hätte sein müssen. Daraus ergibt sich tatsächlich die Frage, wessen Verschulden zu den Kosten einer nachträglich zu installierenden Erdungsanlage geführt hat und ob dieses Verschulden die Forderung nach einer Kostenübernahme/-beteiligung rechtfertigt. Denn eine vor geraumer Zeit errichtete Elektroanlage im TN-System inkl. Schutzpotentialausgleich ohne Erder ist für sich als Werk (unter Vorbehalt anderweitiger Mängel) den Regeln der Technik entsprechend errichtet korrekt worden. Der Erder wird erst durch die Versorgung mit BK o.ä. notwendig.

Dies ist natürlich eine rein wirtschaftliche Betrachtungsweise dieser (nicht seltenen) Situation. Technisch ist der Nutzen einer Erdungsanlage für unterschiedliche Anwendungen unbestritten vielfältig und sinnvoll.
 
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