Herd defekt oder Sicherungsproblem?

Diskutiere Herd defekt oder Sicherungsproblem? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Herzliches Hallo, in der Hoffnung, dass mir jemand von Euch helfen kann, schreibe ich diesen Beitrag. Leider habe ich von Elektronik gar keine...
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Octavian1977 schrieb:
Auf jeden Fall ist der Herd auf 400V angeschlossen und die lose abgeknipsten Adern haben sicher auch zum Kurzschluß beigetragen.

Quatsch, es gab keinen Kurzschluss. Wenn ein für 230V ausgelegter Backofen bei 400V aufheizt, fließen 26-27A - und die werden von den zugeordneten B16-Automaten innerhalb weniger Minuten abgeschaltet. Die abgeknipsten Adern waren ja spannungsfrei!

Ich nehme mal an, das war der Küchenbauer, welcher die Eintagesschulung gemacht hat zur EUP. gibt es ja auch für Heizungsbauer.

Wie gesagt, bei dem beauftragten Elektriker handelt es sich um einen konzessionierten Betrieb. Ich glaube eher, dass hier ein Lehrling im zweiten Lehrjahr zu Werke war, dem man außer Schlitze fräsen nicht viel anderes beigebracht hat.
 
@Zelmani: Vom Alter her war der Techniker weit vom Lehrlingsstatus entfernt. Ich schätze ihn auf deutlich über 55 Jahre. Was mich im ersten Augenblick beruhigt hat, da ich davon ausging, dass er neben dem Fachwissen auch die Erfahrung mitbringt. Immerhin ging es um den Anschluss eines EHerdes und die Arbeit mit Starkstrom. Für mich (immer noch) eine Materie, vor der ich großen Respekt habe. Bei einem jungen Lehrling hätte ich direkt ein wenig Magenschmerzen bekommen. So kann man sich irren.
 
Octavian1977 schrieb:
Da die Anschlußleitung sowie der Herd nur mit Werkzeug lösbar ist gehört dieser zu der gesamten elektrischen Anlage dazu.
Die gesamte elektrische Anlage gehört aber dem Eigentümer des Hauses. Der Herd dann wohl auch? und ohne Auftrag des Eigentümers darfst du dich an der Anlage gar nicht vergreifen oder nicht?
 
Tatsächlich kann, insbesondere im Schadensfall, der Eigentümer vom Nutzer verlangen die Ordnungsgemäße Nutzung der bereitgestellten Anlage nachzuweisen - dazu gehört dann auch der fachgerechte Anschluss von Verbrauchern an die bereitgestellten Anschlüsse - in der Wohnung üblicherweise Wand- und Deckenleuchten sowie der Elektroherd.

Ein Eingriff an bereits bei Einzug vorhandenen Verbrauchern erfordert wie alle weiteren Änderungen die Zustimmung des Eigentümers. Dies trifft nahezu immer auf Warmwassergeräte, öfter auf Elektroherde und selten auf Leuchten zu.
 
Immer noch keine Antwort, was du am Herd wie und womit prüfst und nach welcher Norm und wie dann so ein Protokoll aussieht.

Gefühlte 10 Leute haben hier gefragt warum es kein Protokoll gibt,
Kann doch einer mal ein Muster einstellen oder?
 
Die elektrische Anlage endet an den Klemmen des Gerätes - hier sind die niederohmige Verbindung des Schutzleiters, der Schleifenwiderstand und/oder Auslösezeit und -strom der Fehlerstromschutzeinrichtung zu prüfen sowie der Isolationswiderstand mit Verbraucher. Im gewerblichen Bereich muss auch der Verbraucher selbst geprüft werden, im Privathaus fordert dies niemand - in dem Fall vertraut man blind dem Herstellungs- und Lieferprozess :(

Das prüfen der Spannung wird, im Gegensatz zum Drehfeld, in keinem Protokoll-Vordruck erwähnt, sollte aber das mindeste sein, was jeder tut - hier greift u.a. auch die Tatsache, dass der Anschluss nach den Vorgaben des Herstellers zu erfolgen hat und dieser gibt die Spannungen an! Dies kann man mit einem Einzeiler in der Rechnung bestätigen, dies genügt dem Mieter ggü. Hersteller und Eigentümer im Schadensfall um etwaige Ausführungsmängel von sich zu weisen.

Der oben gezeigte Hinklatsch von einem Lieferschein taugt als Rechnung eh nix ... Da gibt es doch hoffentlich auch eine richtige Rechnung?

Allein um der BG genüge zu tun, gehört zu solchen Arbeiten das Prüfen der Spannungsfreiheit vor Beginn - es muss also zwingend ein Spannungsprüfer vorhanden sein um fachgerecht arbeiten zu können!
 
Ich hoffe das mit diesem Thread hier jeder gesehen hat was ein Fachbetrieb leisten kann.
Der hier oft gebrachte Hinweis " ruf einen Elektriker,dann ist alles hit und sicher" gilt schon lange nicht mehr.
Lieber ein gut informierter Laie,der seehr vorsichtig arbeitet als ein Fachmann wie der hier.

Grüße
 
Ich benutze den Terminus Fachkraft und der trifft auf obige Person definitiv nicht zu.
 
T.Paul schrieb:
Die elektrische Anlage endet an den Klemmen des Gerätes
Das würde bedeuten
1. Ich erweitere die Elektroanlage des Hauseigentümers und brauche dazu von ihm einen Auftrag
2. Nur ein beim örtlichen Energieversorger zugelassener Meisterbetrieb darf die arbeiten ausführen.
Wenn also ein Elektromeister aus München seinem studierenden Sohn in Köln den Herd anklemmen will, darf er das nicht. und selbst wenn der sohn in München studiert, muss er die genehmigung des Hauseigentümers haben um an der Herddose einen herd anzuschließen.

Um die Absurdität noch zu steigern, bietet der Tüv und andere z.B. Tageskurse für 500€ an "Schulung zum EUP", damit Küchenbauer Herde und Heizungsbauer Heizkessel anschließen dürfen.
 
Und auf diesen schönen Schulungen lernt man das messen ... und wer die Unterweisung verstanden hat, hätte diesen Anschluss abgelehnt und auf eine Fachkraft verwiesen, denn dies wird einem auch beigebracht, die arbeiten nicht durchzuführen, wenn der bereitgestellte Anschluss nicht den gelehrten Beispielen entspricht. Und zumindest hier wird keiner eup eine klassische Nullung beigebracht.
 
T.Paul schrieb:
Und auf diesen schönen Schulungen lernt man das messen ... und wer die Unterweisung verstanden hat, hätte diesen Anschluss abgelehnt und auf eine Fachkraft verwiesen, denn dies wird einem auch beigebracht, die arbeiten nicht durchzuführen, wenn der bereitgestellte Anschluss nicht den gelehrten Beispielen entspricht. Und zumindest hier wird keiner eup eine klassische Nullung beigebracht.
Aber wie gesagt, wenn die Herdleitung zur festen Elektroanlage gehört, darf den Herd auch der Elektromeister oder Elektroingeneur, der den Herd entwickelt hat nicht anschließen.
Auch ein Kundendienstmonteur dürfte dann die Herdleitung in der Herdanschlussdose nicht abklemmen.
Ich weis ich kann nerven, und von dir kam wenigstens eine Antwort, auch wenn sie mich nicht befriedigt, aber alle anderen, die vom fehlenden Protokoll sprachen schreiben nichts mehr. Wenn ich so ein Standart Vordruck eines Prüfprotokolls VDE0100 nehme, da muss ich dann z.B. ankreuzen: Die Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Technik. Die Anlage ist aber nicht das Stück Herdanschlusskabel sondern zumindest diese Wohnung. Soll ich dann gleich noch die ganze Wohnung prüfen? Ich hab zu DDR zeiten sehr viele, nach der Wende einige und seit 16 jahren sogut wie keinen Herd mehr angeschlossen. Natürlich hab ich auch die Spannungen überprüft, und das in der Regel vor und nach dem Anklemmen vor dem Funktionstest. Aber ein Protokoll hab ich dafür nie geschrieben. Ich schreib auch keins, wenn ich bei einem Kumpel die Deckenleuchte anklemme. Man kann auch alles übertreiben mit dem Amtsschimmel. Ich bin nach wie vor der Meinung, das die Elektroanlage nach VDE0100 an der Steckdose, Herddose oder dem Lampenauslass endet. So ist das auch in allen Prüfprotokollen eigentlich vorgesehen.
 
muss er die genehmigung des Hauseigentümers haben um an der Herddose einen herd anzuschließen.

Mal mit Verlaub, aber das ist doch Blödsinn.
Wenn ich eine Wohnung Miete, dann auch um an die dortige Dose einen Herd zu betreiben. Brauch ich auch noch ne Gehehmigung um die Dusche nutzen zu dürfen?

Und wer hier immer nach Protokoll schreit: Was nützt das tollste Protokoll, wenn ein Rindvieh es ausfüllt? Um zusehen, das hier alles oberfaul gelaufen ist, brauch ich kein Protokoll.

Und das der Betrieb die Arbeiten den Vorschriften enstprechend ausgeführt hat(zumindest dem glauben nach), sichert er mit der Rechnung darüber zu.
 
Diese Protokolle müssen keinem Vordruck entsprechen - und keineswegs immer die gesamte Anlage beinhalten - sondern alles für den Stromkreis notwendige, an dem gearbeitet wurde. Diese dienen der eigenen Existenzsicherung, wenn doch mal etwas vor Gericht wandert ... Und wenn ein Kunde eine Kopie haben will - dann schickt man eben eine, eine Forderung nach 100€ für die Bestätigung notwendiger Prüfungen ist Irrsinn - nur darum ging es mir.

Mein AG hat auch kein Problem dem Kunden telefonisch zu erklären es gäbe keines, wir aber den fachgerechten Anschluss (mit Unterschrift des Techniker) übersenden. Rate mal, wer Schuld hat, wenn dann doch etwas nicht stimmt ... Allerdings liegt der Fortbildungsstand auch ganz offensichtlich jenseits derer, die ein Dilemma wie das hier diskutierte produzieren.

Wenn ich nen E-Herd anschließe und mir kommt etwas merkwürdig vor, mach ich eine Messung mehr als mir notwendig erscheint und trag die Ergebnisse auf den Arbeitsbericht und wenn dann ein Protokoll von nöten wird - Ja, dann erstellt man daraus ein sauberes und bittet eben um 5€ für die Kaffeekasse ...
 
Ach so.
Als wird bei dir nur dann ein Messergebniss schriftlich festgehalten, wenn dir was komich vorkommt, und ein Protokoll auch nur nachträglich auf verlangen erstellt?
 
Herdanschluß mit Nym-J
Wer hat dich in den Hausanschlußraum gelassen, damit du den Hauptpotentialausgleich feststellen konntest?
Zielbezeichnung der Leiter und Leitungsverlegung find ich auch nicht schlecht in einer Wohnung, wo du den Herd anschließt.
Leute Leute Kreuze machen kann jeder für mich ist < 30mA auch kein Messwert. Wenn ich gemessen habe, kann ich auch 22mA reinschreiben, wenn es so war oder? Wenn du das einem Sachverständigen zeigst, ist es besser, du hast keins.
 
PS.
Und selbst wenn du wirklich alles, was auf dem Protokoll steht, gemessen hättest, wäre in diesem Fall der Herd trotzdem im Eimer.
 
Da wir aber gerade beim Anschluss von Herden sind. Heute sind das ja in der Regel Einbauherde. Hat jemand schon mal in die Bedienungsanleitung selbiger geschaut, bevor er ihn angeschlossen hat. Ich sehe die immer mit dem schönen weissen Standard Herdanschlusskabel angeschlossen. Ich weis nicht, ob das in der VDE oder sonst irgendwo steht, aber bei allen Einbauherden wird vom Hersteller Gummischlauchleitung H05 RR-F verlangt. Das scheint sich aber bei noch nicht vielen Elis herumgesprochen zu haben.
 
@bigdie,
Nun bitte mal ganz langsam.

Ich bin nicht der Ersteller des Themas.Gezeigt habe ich lediglich das Protokoll wo eine E-Firma in meinem eigenen Haus den Herd anschloß.

Ich selbst habe da überhaupt nichts gemessen,da ich AG war.

Dieser angeschloßene Herd funktioniert seid Jahren-selbst unter Volllast-einwandfrei !

Wenn in dem Protokoll irgendwas nur pauschal reingeschrieben sein sollte-wie Du vermutest-frage ich mich wieso der Kollege extra aus dem Auto ein Meßgerät geholt hatte.(das war kein Duspol)

Gruß helge 2

Mein Herd wurde auch mit Herdanschlußkabel angeschloßen.Das NYM-J bezieht sich auf die Zuleitung vom HV zur Herdanschlußdose.
 
@bigdie
durchmische bitte nicht die Rechltiche definition einer Sache mit der Definition aus der VDE.

Die VDE beschreibt eine Anlage mit Ihren Grenzen nicht innerhalb der Grenzen die durch den Gesetzgeber genutzt werden.
 
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