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miob
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Ich werde eine Wohnung beziehen, die gerade komplett saniert wird. Ich habe mir gestern den aktuellen Stand angeschaut und war bei der Elektroinstallation verwundert: In die Wohnung führt nur eine einzige Phase, abgesichert mit 50 A. Soweit gut.
Der Elektriker hat nun vom Sicherungskasten in der Wohnung eine 5x2,5mm² Leitung gelegt, wobei die Außenleiter jeweils mit einem LS 16A abgesichert werden sollen. Es gibt allerdings nur einen gemeinsamen N-Leiter.
Bei "Drehstrom" ist das kein Problem, weil über den N-Leiter nie mehr Strom als über eine Phase maximal möglich ist fließen kann. Bei 3x 230V können über den N-Leiter jedoch bis zu 48A fließen.
Auf meine Frage, ob 2,5mm² dafür denn ausreicht meinte der Elektriker: "Ich habe das noch nie durchgerechnet, aber es hat bisher immer funktioniert". Nach dem, was ich an Informationen gefunden habe, wäre ein Querschnitt von 4, 6 oder gar 10mm² notwendig.
Nun, nicht sehr vertrauenserweckend. Was mache ich nun? (Wie) kann ich dem Vermieter erklären, dass der Elektriker da murkst? Wie ist hier überhaupt die Haftungsfrage, wenn es zu einem Kabelbrand kommt? Und wie verhält sich das, wenn der Missstand vorher bekannt war...?
Der Elektriker hat nun vom Sicherungskasten in der Wohnung eine 5x2,5mm² Leitung gelegt, wobei die Außenleiter jeweils mit einem LS 16A abgesichert werden sollen. Es gibt allerdings nur einen gemeinsamen N-Leiter.
Bei "Drehstrom" ist das kein Problem, weil über den N-Leiter nie mehr Strom als über eine Phase maximal möglich ist fließen kann. Bei 3x 230V können über den N-Leiter jedoch bis zu 48A fließen.
Auf meine Frage, ob 2,5mm² dafür denn ausreicht meinte der Elektriker: "Ich habe das noch nie durchgerechnet, aber es hat bisher immer funktioniert". Nach dem, was ich an Informationen gefunden habe, wäre ein Querschnitt von 4, 6 oder gar 10mm² notwendig.
Nun, nicht sehr vertrauenserweckend. Was mache ich nun? (Wie) kann ich dem Vermieter erklären, dass der Elektriker da murkst? Wie ist hier überhaupt die Haftungsfrage, wenn es zu einem Kabelbrand kommt? Und wie verhält sich das, wenn der Missstand vorher bekannt war...?