Herdanschluss - Eine Phase 230V - 20A Sicherung Möglich?

Diskutiere Herdanschluss - Eine Phase 230V - 20A Sicherung Möglich? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, ich bin mit meiner Freundin in eine Mietwohnung gezogen und haben erst nach dem Kauf der Küche festegstellt dass die Wohnung nur...
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Miroh

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Hallo Leute,
ich bin mit meiner Freundin in eine Mietwohnung gezogen und haben erst nach dem Kauf der Küche festegstellt dass die Wohnung nur über einen Herdanschluss über eine Phase 230V verfügt.

Ich habe das beim Vermieter bemängelt, da der Anschluss über einen Leutungsquerschnitt von 2,5mm² und eine 16A Sicherung verfügt.
Wenn ich mich nicht täusche macht das ca. 3600Watt die ich nutzen könnte.

Heute kam der Elektriker des Vermieters und steckte mir eine 20A in den Sicherungskasten und meinte: "Jetzt sollte es gehen" Macht für mich ca. 4600Watt die nutzbar sind.

Der Herd (Ofen + Glaskeramik-Kochfeld) ist mit rund 10KW angegeben. Laut meiner Logik kann das gar nicht funktionieren bzw. nur mit einschränkungen (Ofen an + eine Herdplatte)

Könnt ihr mir hierzu mehr sagen?
 
Es ist so. Deine Rechnung/Überlegung stimmt.
 
Danke für dein Feedback.
Ich fand die Aussage des geschickten Elektrikers mehr als befremdlich und lag mit meinem Bauchgefühl gar nicht mal falsch.
 
Ich fand die Aussage des geschickten Elektrikers mehr als befremdlich und lag mit meinem Bauchgefühl gar nicht mal falsch.

Da kannst Du dir aber jetzt nichts kaufen, denn der Vermieter muss dir keinen Drehstromanschluss zur Verfügung stellen, da Du bestimmt hierzu im Vertrag keine Zusage hast.

Da wirst Du wohl mit 4,6 kW kochen müssen.
 
Hier ist es bestimmt ein Altbau dessen Elektroanlagen nach den damaligen Normen und Bestimmungen errichtet wurden, und da waren Wechselstromanschlüsse für Elektroherde normal.
Auch in unserer ETW-Wohnanlage Baujahr 1965-67 ist es so, selten hat eine Wohnung so wie meine einen Drehstromanschluss mit Herdsicherungen 3x16A da von mir vor Neu Bezug nachgerüstet.
Aber ich hatte von meinen Nachbarn hier in Haus, die alle noch Wechselstromzähler, aber modernere E-Herde haben, noch nie Klagen darüber gehört dass denen die Sicherung herausfliegt.
 
Aber ich hatte von meinen Nachbarn hier in Haus, die alle noch Wechselstromzähler, aber modernere E-Herde haben, noch nie Klagen darüber gehört dass denen die Sicherung herausfliegt.

Es geht hier nur um die Netzrückwirkungen die bei einem 10KW Gerät nicht vorhanden sind, wenn es mit Drehstrom an das Niederspannungsnetz angeschlossen wird.
Pro Phase darf ein Gerät mit maximal 4,6 kW angeschlossen werden.

Der Herd kann in der Wohnung nicht betrieben werden!

Andere Wohnung dafür suchen oder anderen Herd kaufen.
 
ego1 schrieb:
Herd anschliessen und gut ist!
Stimmt. Aufgrund des Gleichzeitigkeitsfaktors wirst du damit nie ein Problem haben. Bei modernen Herden ist es schlicht unmöglich 10KW mehr als ein paar min zu ziehen, weil die Leistung bei erreichen der temperatur zurück geregelt wird. Wenn du 10KW in einer küche heizt, dann brauchst du nach einer Stunde eine Klimaanlage. denn damit heize ich im Winter mein 3 Familienhaus.
 
Da es bei der Wohnung aufgrund von weiteren Mängeln ohnehin vor Gericht geht und wir hier raus wollen lasse ich die Küche samt Herd nicht kommen.

Die Wohnung und das Gebäude wurden als Neubau verkauft und vermietet. Erst nach Einzug wurde durch den Anwalt festgestellt das es sich um ein mindestens 30 Jahre altes Gebäude handelt.

Es geht nur darum dass das ein Mangel darstellt. Und mir von einem unabhängigen Elektriker schon schriftlich gegeben wurde das es hier nicht geht einen Herd kommplett zu nutzen.

Dann kam gestern der Elektriker der Verwaltung, denen ich allerdings nicht mehr traue, wechselt die 16A gegen die 20A und sagt nun kannst du deinen Herd nutzen.
Das kommt für mich so rüber wie, schraub mal etwas ein der wird dir das schon glauben.

Interessant ist auch das wir 3 Sicherungen für einen Herd im Sicherungskasten haben, in der Küche aber nur eine Phase zum anschließen anliegt.
 
An der Elektrik der Mietsache müssen übliche elektrische Geräte ohne Einschränkung betreibbar sein.
Ein 230V Anschluß fr den Herd ist also nichts was akzeptabel ist oder "in Ordnun sit" weil die Elektrik den zum Errichtugnszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien entspricht.
Ein 230V Anschuß für den Herd ist in den 80ern schon nicht mehr zuläsig gewesen.
Entweder ist die Elektrik also noch älter oder eben zum Errichtugnszeitpunkt schon nicht in Ordnung gewesen.
 
Octavian1977 schrieb:
An der Elektrik der Mietsache müssen übliche elektrische Geräte ohne Einschränkung betreibbar sein.
Ein 230V Anschluß fr den Herd ist also nichts was akzeptabel ist oder "in Ordnun sit" weil die Elektrik den zum Errichtugnszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien entspricht.
Ein 230V Anschuß für den Herd ist in den 80ern schon nicht mehr zuläsig gewesen.
Entweder ist die Elektrik also noch älter oder eben zum Errichtugnszeitpunkt schon nicht in Ordnung gewesen.
In den 80ern wurden die meissten Plattenbauten der DDR gebaut. Und in der DDR gab es für Wohnungen keinen Drehstrom. Und in vielen der Millionen Wohnungen wird wohl auch heute keiner sein. Und das wird wohl schwer zu erklären sein, wo an der Stelle der Mangel ist.
Im Übrigen, wem die DDR zu fern ist, der kann auch mal in andere EU Länder und die dortigen Stromanschlüsse schauen. Drehstrohm und 63A bekommt man woanders kaum,aber leben und kochen können die auch.
Und Octavian ich glaub ich hab es dir schon mal gesagt, probier es einfach mal aus. Dauert 5 min den LS zu wechseln und dann koch das Weihnachtsmenue. Die 20A Sicherung hält das locker aus.
 
Octavian1977 schrieb:
Ein 230V Anschuß für den Herd ist in den 80ern schon nicht mehr zuläsig gewesen.

Es wird schon seinen Grund haben, dass die Wohnung nur mit Wechselstromzählern ausgestattet wurden.
Ansonsten hätte das EVU doch auch keinen WS-Zähler genemigt, wenn die Angaben im Zählerantrag richtig waren.

Außerdem gilt die Forderung nach Drehstrom doch nur für neuerrichtete Anlagen, soweit ich weiß?
 
Was mich wundert ist, dass der Mieter die Küche kauft und einbaut. Das kenne ich gar nicht!
Normalerweise gehört die Küche als Festeinbau min. mit Herd und Kühlschrank zur Mietsache. Das kann ja nur in Gegenden so sein, wo man problemlos eine Besenkammer als Appartement vermietet bekommt.

mfG
 
Wo soll das denn sein???
Natürlich mag es sein, das eine Wohnung mit Küche vermietet wird, in der Regel von Privat.

Aber alle Wohnungsgesellschaften welche wir betreuen vermieten ihre Wohnungen grundsätzlich ohne Küche! Ausnamen bilden ggf. lediglich Objekte, in denen kleine Seniorenwohnugen sind.
 
Moin, moin!
Früher mußte jede Wohnung eine "Kochstelle" haben, seit wann das nicht mehr vorgeschrieben ist, weiss ich nicht!
Ich wohne in Hamburg in einer Genossenschaftswohnung, alle Wohnungen werden mit Küche vermietet, aber ohne Kühlschrank.
Der Markt ist bunt und das ist doch auch gut so.
 
@Dino81
Die Saga vermietet Wohnungen ohne E-Herde.
 
Dino81 schrieb:
...
Früher mußte jede Wohnung eine "Kochstelle" haben, ...
Kann es sein daß du da etwas verwechselst,

und letztlich der Kaminanschluß gemeint war um eine Feuer (Koch-) Stelle zu betreiben?
 
HBauO § 45
(1) Jede Wohnung muss eine Küche oder einen Kochplatz haben. Fensterlose Kochplätze sind zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
Dabei geht es nicht um das vorhandensein des Gerätes oder ob dies per Strom oder Gas zu betreiben ist ... Ein vorhandener Herd ist ein Ausstattungsmerkmal, die Option einen in der Wohnung aufzustellen und zu betreiben ist hingegen eine rechtsverbindliche bauliche Anforderung an eine Wohnung.
 
In Berlin ist ja alles anders:

Richtig ist: In Berlin muss eine Mietwohnung – anders als in vielen anderen Bundesländern – mit einer Kochgelegenheit und einem Ausguss ausgestattet sein. Grundlage dafür ist das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz.

Ich hab immer gedacht, dass wäre "früher" in Hamburg auch so gewesen. Aber üblich oder verbindlich vorgeschrieben?
Heute muss die Möglichkeit für einen Anschluss bestehen.
 
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