Hifi-Receiver ohne Erdung?

Diskutiere Hifi-Receiver ohne Erdung? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ich habe schon länger einen Denon-Receiver, mir aber nie wirklich Gedanken um das Thema Sicherheit gemacht. Ich dachte immer das passt schon so...
Der TE schrieb aber auch, dass er kein SKII-Symbol gefunden hat. Dann ist es auch kein SKII.

Und wenn ich da fachgerecht ein SKI draus mache - wo ist das Problem?

Ich verstehe zwar deine Sicherheitsbedenken aber

jeder Audiophile würde seine Hände über dem Kopf zusammenschlagen bei diesem Vorgang.
Das Gehäuse dient auch der Schirmung von äußeren elektrischen Einflüssen die man mit deinem Umbau zunichte machen würde.
der TE hat auch beschrieben, dass das Gerät einen Groundanschluss für Plattenspieler am Gehäuse hat und der is ganz empfindlich bei solchen vorhaben...


im hifi-forum wurde ein ähnliches Thema behandelt

such mal :Abschirmung/Signalmasse/Erde

gruß fabs
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe gerade ein 50 Jahre altes Schaub-Lorenz Kofferradio in der Werkstatt stehen ( 220/110V Anschlussbuchse verschmort)
Dieser hat einen Antennenanschluss für eine externe Antennenweiche und auch dort ist ein Erdung Symbol abgebildet.
 
Ist normal, Erdung ist aber nicht Schutzleiter. Früher gab es für Lang, Mittel und Kurzwelle in der Regel immer den Anschluss wo man z. B. eine Langdrahtantenne an einen Pol anschließt und an den Anderen Erde. Das ist aber eine reine Funktionserde ohne Schutzfunktion.
 
Ich meine, er hat von einem "alten" Gerät geschrieben. Früher hatte alle Geräte nur einen 2-adrigen Anschluss.
Vonwegen!

Da ich nicht über die angebliche Gnade der späten Geburt verfüge, hatte ich auch noch das zweifelhafte Vergnügen mit Antennenverstärkern der Schutzklasse I. Anbei eine Grafik wie zu alten VDE 0855 Teil 1-Zeiten eine Schleife mit dem Starkstromnetz verhindert werden musste.

Man beachte die damals noch zulässige Nutzung von Wasserleitungen als Erdungsleiter, sofern der Anschluss sichtbar und keine Wasseruhr dazwischen war. Frage an unsere Ossis: Gab es eine ähnliche TGL-Bestimmung?

Erdung+PA_VDE 0855-1_1959_[Fo116].jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Früher wurde sicher auch mal an der Wasserleitung geerdet für FU Schutzschalter oder auch als noch Schutzerdung erlaubt war. Praktisch weit vor meiner Zeit. Aber in der DDR gab es zumindest zu meiner Zeit keine SKI Antenneverstärker. Bei uns reichte für die Antenne und den Mast auch die Verbindung zum Potentialausgleich, egal ob es einen Erder gab oder nicht. Und der PA im Haus war zu meiner Lehrzeit 25mm² AL 10mm² Cu oder 50mm² Stahl. Später ist dann aus den 25mm² AL mal 16mm²AL geworden und man musste dann auch nicht mehr jede Leitung einzeln anfahren von der PA Schiene aus.
 
Also @bigdie, wenn ich mir so die damaligen Antennenwälder auf "DDR"-Gebäuden angesehen hatte, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass da was geerdet gewesen ist.
Hauptsache das West-Fernsehen konnte empfangen werden.
 
Die meißten Antennen anfang der 70er Jahre hingen auf einem Holzmast und von der Antenne ging so ein flaches 2 drahtkabel mit 240 oder 300 Ohm Wellenwiderstand an der Hauswand herunter durch das Fenster. Und jedes Jahr kam eine Antenne hinzu für ein weiteres Programm und beim Sender umschalten hast du die Antenne auch umgesteckt. Und wenn man den Fernseher ausgeschalten hat, kam der Antennenstecker raus. Ob das viel gebracht hätte, den Holzmast zu Erden?:D
In den 80ern hatten wir den Westen überholt. Als die Post bei euch mit Kabelfernsehen angefangen hat, hingen schon 70% meiner Stadt an einer Gemeinschaftsantennenanlage. Die war auf dem höchsten Plattenbau im Ort und natürlich auch geerdet. Einige Dörfer in Tallage hatten mehrere km außerhalb vom Ort eine Kopfstation auf einem Berg. Da lag dann ein Antennenkabel mit Luftisolierung in der Erde. hättest du auch als Wasserrohr nehmen können. Alles wegen der niedrigen Dämpfung. An der Kopfstation stand dann nicht selten ein 20m hoher Gittermast, natürlich eigenbau. Einige stehen heute noch.
Ich glaube, die Kopfstationen von Blankom gingen damals auch in den Westen.
 
Bei uns reichte für die Antenne und den Mast auch die Verbindung zum Potentialausgleich, egal ob es einen Erder gab oder nicht.
Die Verwendung von Hauswasserleitungen als - noch dazu sehr niederimpedante - Erder war im Osten wie im Westen lange Standard.

In der BRD hatten DDR-Fachbücher wie auch die TGL-Bestimmungen, welche auf VDE-Bestimmungen vor 1955 aufbauten, einen hervorragenden Ruf. Ich habe gerade mal im VEM-Handbuch Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen in Niederspannungsanlagen von 1987 nachgesehen. Darin werden Antennen und Blitzschutzanlagen zwar nur gestreift, aber alles was sonst zu Erdung und Potenzialausgleich geschrieben steht ist mit DIN/VDE sinngemäß deckungsgleich.

In meiner Augsburger Lehrzeit wurden als Antennenmasten vorzugsweise billige Gasrohre mit 6 m Standardlänge in die Dächer gewuchtet und mit 16 mm² Cu - nicht korrosionsverträglich an Klemmen für 8 mm (!) Blitzableiterdraht - an die nächste Regenrinne "geerdet". Deine Schilderung deutet darauf hin, dass die TGL-Bestimmungen, die ja Rechtsvorschriften waren, in der DDR auch nicht seltener missachtet wurden als die DIN-/VDE-Normen in der BRD. In deinem Fall die im Handbuch angeführte Reihe TGL 200, leider kommt man an die auch nicht so ohne weiteres ran.
 
Also Potentialausgleich war, als ich gelernt habe garantiert auch Blutzstromtauglich.:D Wir hatten für Rohre z.B. Schellen aus verzinktem Bandstahl und damit die auch guten Kontakt hatten, kam zwischen Rohr und Schelle Walzblei. Und Poti Schienen haben wir damals aus verzinktem Bandstahl selber gebaut mit 8er Loch, Schraube, Mutter, Scheibe, Federing und Kabelschuh wurde da das 25mm² Alu befestigt. Ich bin mir ziemlich sicher, das das einem Test standgehalten hätte auch ohne das es je geprüft wurde. Und wie schon geschrieben am Anfang ging auch alles einzeln auf die Schiene Also Heizung Vorlauf ein Anschluss Rücklauf der Nächste Warmwasser Kaltwasser Gas usw. Die einzige Brücke die es gab war die über die Wasseruhr. Ich hab mitunter Potentialausgleichschienen gebaut, die waren 60-80cm lang weil da so viele Anschlüsse nötig waren.
Aber wie gesagt einen gesonderten Absatz für Antennen gab es glaub ich nicht. Entweder Blitzschutz, dann ähnlich wie heute oder kein Blitzschutz und dann galt für die Antenne der Potentialausgleich und kein Zusatz. Und das war meiner Meinung nach auch vernünftig. Versteht kein Mensch, das man für die Antenne eine Blitzstromtaugliche Erdung braucht und für das Edelstahl Kaminrohr daneben, das vieleicht auch noch 2m höher ist, reicht ein 6mm² Potentialausgleich.
 
Versteht kein Mensch, das man für die Antenne eine Blitzstromtaugliche Erdung braucht und für das Edelstahl Kaminrohr daneben, das vieleicht auch noch 2m höher ist, reicht ein 6mm² Potentialausgleich.
Es sei denn, das Gebäude hat eine Blitzschutzanlage, dann ist ein zusätzlicher Schutz mit getrennter Fangeinrichtung und 50 mm² Ableitung angesagt. :p

Es gibt noch einiges mehr was nicht plausibel erscheint, Beispiele:
  • PV-Anlagen in LPZ 0B getrennter Fangeinrichtungen sind mit 6 mm² in den PA einzubeziehen, werden damit Antennen geschützt, sind normativ nur die Querschnitte für zusätzlichen Potenzialausgleich mit min 2,5 mm² (geschützt) bzw. 4 mm² Cu gefordert.
  • PV-Anlagen, welche wegen zu geringer Trennungsabstände an LPS direkt angeschlossen werden müssen, erfordern innen einen blitzstromtragfähigen PA-Leiter von min. 16 mm² Cu zur HES. Antennen, die an LPS direkt geerdet werden, mussten nach abgelöster IEC 60728-11 ebenfalls innen einen PA-Leiter dieses Querschnitts aufweisen. Das hat der damals national und in Brüssel als Sekretär federführenden deutsche Obmann im Dibkom Kabelnetzhandbuch als Irrtum bezeichnet, weshalb in der aktuellen Ausgabe wieder nur 2,5 mm² Cu (geschützt) als Zündschnur - Pardon Minimum - gefordert sind.
  • In uralten VDE 0855 Teil 1 von 1959 und 1971 wurden die Regeln für Eigennäherungen (heute Schleifen) nach ABB übernommen, die mindestens ebenso wichtigen Fremdnäherungen aber ignoriert.
  • Daher ist es auch nur logisch unlogisch, dass bis heute gegen Blitzschutzanlagen Trennungsabstände einzuhalten sind, gegen ebenso gefährliche Erdungsleiter von Dachantennen aber noch immer nicht.
Bei solchen Diskrepanzen stellt sich doch die Grundsatzfrage was besser ist und was nachgebessert werden sollte. Mach doch mal einen Vorschlag zu deinem Beispiel.
 
Ich hab einen Telefunken Receiver 4530 und u.a. ein RC 200 in Betrieb, was soll ich denn da jetzt machen?

Leprechaun
 
Bei solchen Diskrepanzen stellt sich doch die Grundsatzfrage was besser ist und was nachgebessert werden sollte. Mach doch mal einen Vorschlag zu deinem Beispiel.
Ist doch ganz einfach. Entweder ich hab einen äußeren Blitzschutz, dann ist mein Haus gegen direckten Blitzschlag geschützt. Oder ich habe keinen, weil mir ein teures Smartfon alle 3 Jahre wichtiger ist, dann braucht auch die Antenne keinen Blitzstrom aushalten. Und gegen einen Einschlag in 100m Entfernung hilft der PA genauso. Also entweder man überlässt das Risiko komplett dem Eigentümer oder man macht den äußere Blitzschutz komplett zur Norm aber nicht halb ausgegoren.
 
Also entweder man überlässt das Risiko komplett dem Eigentümer oder man macht den äußere Blitzschutz komplett zur Norm aber nicht halb ausgegoren.
Heißt, dass dir ein 2,5 mm² Cu auch an einem ES-Schornstein genügt?
 
Nö. Mindesquerschnitt ist wohl 6mm² für PA, Ausnahme Antenne, Warum diese Ausnahme? Ich wäre für 10mm² für PA war ja schon mal so und den aber für alles ohne Ausnahme. also genauso für Antenne oder Kaminrohr. Und wenn ich einen Blitzschutz haben will, dann baut man Blitzschutz. Wenn ich keinen Blitzschutz habe, und der Blitz schlägt in mein Haus ein, dann ist die Wahrscheinlichleit für den Antennenmast nicht höher als für das Kaminrohr oder ein Heizungsrohr im ausgebautem Dachgeschoss 10cm unter dem Dachziegel. Und den Schaden im Haus hab ich dann so oder so, ohne Blitzschutz.
Bei uns im Ort hab ich sowas mal gesehen. 1m² Loch im Dach, Heizungsrohre verbogen Elektroleitungen aus dem Putz gesprengt. Ein Fall für Totalsanierung. Die Schüssel war normgerecht im Schutzbereich. Der Fernseher war sicherlich trotzdem im Eimer. Aber darauf kommt es dann auch nicht mehr an.
 
Thema: Hifi-Receiver ohne Erdung?
Zurück
Oben