Hilfe nach wohnungskauf

Diskutiere Hilfe nach wohnungskauf im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, meine Schwester hat sich vor kurzem eine neu renovierte Wohnung gekauft und nachdem wir einige Probleme mit der Elektrik hatten...
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Flupp

Guest
Hallo zusammen,

meine Schwester hat sich vor kurzem eine neu renovierte Wohnung gekauft und nachdem wir einige Probleme mit der Elektrik hatten haben wir uns das mal genauer angeschaut.

Die Probleme:

Ein flexibles Kabel, mit schön verzwirbelter Litze, ist an eine Steckdose angeschlossen.

es ist ein 5x2,5(altbestand) an 3 20A automaten angeschlossen daran hängen alle Steckdosen im Wohnzimmer, in der Küche, Backofen, waschmaschine und natürlich auch die Herdplatten.

Nachdem wir versucht haben die Steckdosen den Stromkreisen zuzuordnen ist mir aufgefallen dass Die neuverlegten Leitungen zu den Steckdosen nur noch 1,5 ist. Den Herdanschluss kann ich leider nicht mehr überprüfen aber es würde mich nicht wundern wenn das auch 1,5 wäre.


Was sollte sie jetzt Eurer Meinung nach tun? Hat sie irgentwelche Ansprüche? An Wen sollte sie sich wenden?
 
Was sollte sie jetzt Eurer Meinung nach tun? Hat sie irgentwelche Ansprüche? An Wen sollte sie sich wenden?

Anwalt, der wird wohl noch einen Gutachter ins Boot nehmen.
Alles andere ist Orakeln da wir keine Anwälte sind und auch die Verträge net kennen
 
Renoviert bedeutet die Ausbesserung von Gebrauchsspuren aka Instandsetzung - Dies bedeutet weder Mangelbeseitigung, noch Modernisierung. Vermutlich ist diese Aussage am wenigsten für vermutete Mängel an der elektrischen Anlage relevant.

Diesbezüglich ist der Abklärung, ob Soll und Ist-Zustand entsprechend der vertraglichen Vereinbarung und dem zu erwartenden Zustand zutreffen, durch rechtlichen Beistand anzuraten.
 
Renoviert oder Saniert? Das ist ein erheblicher Unterschied.
 
Eine ganze Wohnung incl. Herd an insgesamt 3 20er Sicherungen?
Kein FI?
Mach doch mal bitte Fotos vom Sicherungskasten sowie dem zur Wohnung gehörenden Zähler!

Wobei ich mich allerdings frage, was man sich vor dem Kauf eigentlich angeschaut hat?

Verteilerkasten, Heizung, usw. sollte man schon wenigstens einmal in Augenschein nehmen und wenn man keine Ahnung hat jemanden mitnehmen der sich auskennt!

Nur schön weiß gestrichene Rauhfaser macht eben keine technisch intakte Wohnung!

Ciao
Stefan
 
Die Frage ist auch welcher Zustand im Vertrag zugesichert wurde.
Auch bei nicht saniertem Gebäude hat die Elektrik dem Normstand der Errichtung zu entsprechen.
Im Allgemeinen wird eine Wohnung Mangelfrei übergeben.
Dies betrifft aber nur Mängel von denen der Verkäufer wusste oder gewußt haben muß.

Entweder Du setzt die Anlage in Stand und zahlst auch die Kosten dafür, oder Du setzt Dich mit einem Anwalt auseinander und Klagst. Das kann aber dauern und ist nicht zwangsläufig von Erfolg gekrönt.
 
Auf jeden Fall ist die Anlage in dem Beschriebenen Zustand sofort still zu legen.
Steckdosen dürfen nur mit maximal 16A abgesichert werden.
Der Querschnitt ist mit 1,5mm² höchst wahrscheinlich zu gering für 20A.
 
... und verdrillte Litze gehört überhaupt nicht in die Installation!

Ciao
Stefan
 
Flupp schrieb:
Was sollte sie jetzt Eurer Meinung nach tun? Hat sie irgentwelche Ansprüche? An Wen sollte sie sich wenden?
Wenn im Kaufvertrag irgend ein Zustand der Installationen vereinbart ist, kann man Soll mit Ist vergleichen.
Vermutlich ist gar nichts vereinbart, dann kann sie sich nur an sich selber wenden. Selbst wenn gar keine Installation vorhanden wäre, wäre das kein Mangel.
 
Ohne jegliche Vereinbarung müssen vorhandene Teile der Immobilie Mangelfrei sein.
In den Standard Kaufverträgen steht normalerweise drin, daß dem Verkäufer keine Mängel bekannt sind, sind aber offensichtliche Mängel vorhanden ergeben sich zwei Dinge:
1. Es ist nahezu unwahrscheinlich, daß der Verkäufer nichts davon wusste.
2. Es stellt sich die Frage warum der Käufer das bei der Besichtigung nicht erkannt hat.

Darüber was das bedeutet streiten sich dann zwei Anwälte...
 
Octavian1977 schrieb:
Ohne jegliche Vereinbarung müssen vorhandene Teile der Immobilie Mangelfrei sein.
Was ist denn bei einer alten Immobilie ein Mangel und was nicht?
Wenn bei einem Sturm lose Ziegel wegfliegen?
Wenn nach ein paar Wochen eine altersschwache Wasserleitung platzt?
Wenn Steckdosen 2-adrig angeschlossen sind?
Wenn teilweise noch Bleirohre vorhanden sind?
Wenn bei -20°C und starkem Wind ein Zimmer nicht richtig warm wird?

Diese Liste kannst du beliebig fortsetzen.
 
Du hast noch nie einer gerichtlichen Einladung zu solchen Themen folgen müssen, werner, hmm? Deine Frage wäre dann nämlich unnötig.
 
Ein Mangel ist wenn teile der Immobilie nicht den zum Erstellungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien entspricht.
Man kann natürlich auch eine Mangelhafte Immobilie verkaufen, ohne nachträglich Regresspflichtig zu sein, wenn man mit dem Käufer zusammen die Mängel fest hält und im Vertrag dies berücksichtigt.

Ich hatte gerade den Fall, daß der Verkäufer eine zusammengepfuschte elektrische Installation instand setzen mußte, nachdem die Immobilie bereits verkauft war.
 
T.Paul schrieb:
Du hast noch nie einer gerichtlichen Einladung zu solchen Themen folgen müssen, werner, hmm? Deine Frage wäre dann nämlich unnötig.

Nein, musste ich noch nicht. :D Habe aber schon eine alte Immobilie verkauft.

Eine Immobilie besteht nicht immer aus einem Stück, wo alles dokumentiert und per Zeichnungen festgehalten ist.
Was ist denn bei einem Gebäude aus dem 19.Jhdt, in vielen Etappen errichtet, Zeichnungen, Baugenehmigungen und Sonstiges sind nicht mehr vorhanden? Da kennst du weder gültige Normen noch verwendete Materialien noch sonst etwas.

Was der TE hier hat, wissen wir nicht, auch nicht, wie der Vertrag aussieht.
 
Daher gilt vor Gericht auch, dass Richter Menschen mit Verstand sind und ein Gebrauchtobjekt anhand seines Alters einen "zu erwartenden Zustand" aufzuweisen hat - Alte Fenster in einem alten Gebäude sind kein Mangel, sofern es dem Alter des Gebäudes oder der angegebenen letzten Modernisierung entspricht - Einfachverglaste Fenster als Energiesparend zu verkaufen wäre hingegen ein mangel oder gar eine arglistige Täuschung ...

Und Mängel an der elektrischen Anlage sind nicht selten "versteckte Mängel", zu denen dann die Schuldfrage des Verkäufers zu hinterfragen ist - Auch eine Normwidrige Anlage kann dem Verkäufer keinen kompletten Strick drehen, wenn dieser nachweisen kann, dass die Anlage von einem Fachbetrieb installiert wurde und keine offensichtlichen Mängel aufweist. Auch der Verkäufer darf Laie sein.

Erfahrungsgemäß ist es dann aber so, dass der Verkäufer der miesesten Installationen keine fachgerechte Installation nachweisen kann - Da sind dann komischerweise immer keine Rechnungen mehr da und den namen der Firma hat man nicht mehr so genau im Kopf, irgendwas mit Elektro ... :wink:
 
Vollkommen richtig.

Fehlende Rechnungen zu Renovierungen und Änderungen an einem 100 oder 50 Jahre altem Gebäude sind doch normal - oder?
Die Aufbewahrungspflicht beträgt meine Wissens 10 J. oder so ähnlich (bei selbst erstelltem Pfusch ist noch schwieriger eine Rechnung beizubringen). :wink:
 
Richtig ist, dass man jedem Immobilienbesitzer empfehlen sollte, Handwerkerrechnungen und Verträge mit Generalunternehmern bis zum Verkauf der Immobilie aufzubewahren um die Investition und Instandhaltung und damit auch anteilig den Wert zu dokumentieren.
 
Genau richtig.
Aber frag mal hier auf dem Dorf, wo reihenweise alte Häuser verkauft werden, wer noch alle Rechnungen hat. :roll:

Ich wusste vor 10 Jahren auch noch nicht, dass ich mal mein Haus verkaufen werde. Wovon träumst du? :wink:
Besonders wenn Immobilien über mehrere Generationen vererbt wurden.
 
werner_1 schrieb:
Wovon träumst du? :wink:

Im Moment von einem komplexen Provisorium zum Betrieb einer Brennstoffzelle auf einer Rohbaustelle ohne bisherige Erschließung - Und du so? :roll:
 
T.Paul schrieb:
Im Moment von einem komplexen Provisorium zum Betrieb einer Brennstoffzelle auf einer Rohbaustelle ohne bisherige Erschließung
Du hast ja schon interessante Projekte. :)
 
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